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Zwei Dienste - eine Aufgabe: Perspektive Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Themen:
Übertragung der Power-Point-Präsentation von Andrea Dittmann
Innerhalb des Jugendamtes finden sich in der Pflegekinderhilfe Schnittstellen und Spannungsfelder
Schnittstellen:
- Allgemeine Fremdunterbringung gem. § 33 SGB VIII (Fremdpflege und Verwandtenpflege)
- Kurzzeitpflege
- Weiterbetreuung der Herkunftsfamilie nach Herausnahme der Kinder
- Beendigung von Pflegeverhältnissen (Abbruch)
- Rückkehr von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie
Spannungsfelder
- Ideologische Aufladung des Feldes
- Vorurteile auf beiden Seiten
- Unterstellte Parteilichkeit – Wer behält das Kind im Blick?
- Unklare Botschaften an die Beteiligten
- Partizipation der Kinder und ihrer Eltern
- Umsetzung des § 37 SGB VIII
Die Spannungsfelder werden besonders durch Vorurteile auf beiden Seiten gekennzeichnet.
Auf Seiten des ASD:
- Der PKD hat vor allem sog. Dauerpflegefamilien, die kleine Kinder aufnehmen wollen, im Blick…
- Wir haben oft Zeitdruck, der PKD hält sich zu lange beim Matching und der Anbahnung auf…
- Bei Rückkehrplänen argumentiert der PKD immer mit Bindungstheorie – das lähmt jede weitere Initiative …
Auf Seiten des PKD
- Die Pflegefamilien, die der ASD haben möchte, gibt es nicht …
- Uns fehlen oft wichtige Informationen für eine passgenaue Vermittlung …
- Der ASD macht Druck, der unsere fachliche Arbeit erschwert …
Beide Dienste unterstellen sich Parteilichkeit
- Annahme ASD: Der PKD steht (vor allem in Konfliktfällen) immer auf der Seite der Pflegefamilie.
- Annahme PKD: Der ASD steht (vor allem in Konfliktfällen) immer auf der Seite der Herkunftsfamilie.
... Und wo bleibt das Kind?
Das ganze wird noch gefördert durch unklare Botschaften an die Beteiligten:
Ein Klassiker:
- PKD an Pflegefamilie im Vermittlungsprozess: „Der Verbleib des Kindes ist noch nicht endgültig klar, aber gehen Sie mal davon aus, dass es dauerhaft bleibt ...“
- ASD an Herkunftsfamilie im Einleitungsprozess der Fremdunterbringung: „Wir schlagen jetzt erst einmal eine Pflegefamilie vor, später können wir dann ja noch mal schauen ...“
Zur Aufgabe des Jugendamtes gehört auch:
die Partizipation der Kinder und ihrer Eltern
- Wer informiert die Kinder über die geplante Perspektive, vor allem, wenn diese noch nicht ganz geklärt ist?
- Wie werden die Eltern (gemäß § 36 SGB VIII) an der Entscheidung für eine Pflegefamilie und deren Auswahl beteiligt?
die Umsetzung des § 37 SGB VIII
a) Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie (1) „Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und 35 a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson [...] und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten.“
- Wer wirkt darauf hin?
b) nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen...
„Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden.“
- Wer ist für die Erarbeitung der Perspektive zuständig?
- Gibt es Konzeptionen zur Entwicklung und Etablierung einer anderen Perspektive?
Überlegungen zu Allgemeine Fremdunterbringung gem. § 33 SGB VIII
Ab wann wird der PKD in die Überlegungen zur Fremdunterbringung einbezogen?
Empfehlung: Der PKD sollte mit seiner spezifischen Expertise - auch im Sinne des Informationsflusses bei potentieller Suche nach einer passenden Pflegefamilie - möglichst frühzeitig in die Überlegungen zur Fremdunterbringung einbezogen werden.
Wer berät die Herkunftsfamilie über die Besonderheiten der Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie?
Empfehlung: Der PKD sollte grundsätzlich die ergebnisoffene Beratung der Herkunftsfamilie über die Besonderheiten einer potentiellen Fremdunterbringung ihres Kindes in der Pflegefamilie übernehmen (Qualitätsstandard)
Intention: Klärung aller Fragen – Erhöhung der Akzeptanz der Unterbringung in der Pflegefamilie
Verwandtenpflege:
- Wer berät und betreut die Verwandtenpflegefamilie, die nicht nach § 33 SGB VIII anerkannt wird? Der ASD – der PKD – niemand?
- Wie gestaltet sich die Beratung und Betreuung?
Empfehlung: Zwischen ASD und PKD wird angesichts der zu unterstellenden hohen Bedarfs eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die diese Fragen klärt.
Intention: Die Verwandtenpflegefamilie erhält ein klares Beratungs- und Betreuungsangebot
Kurzzeitpflege:
Welche Informationen braucht der PKD – welche Informationen kann der ASD liefern?
Empfehlung: Gemeinsame Erarbeitung eines Informationsdokuments – Einbeziehung der Eltern bei der Informationssammlung zum Kind ?Intentionen: Kontinuitätssicherung im Sinne des Kindes – geklärte Aufnahmesituation
Wie werden die Übergänge (zurück in die Familie, in eine weitere Pflegefamilie oder stationäre Einrichtung) gestaltet? Wer ist dafür zuständig?
Empfehlung: Institutionalisierung von „Lotsen im Übergang“
Intentionen: Kontinuitätssicherung im Sinne des Kindes – Vermeidung von traumatischen Erfahrungen (die Kurzzeitfamilie ist plötzlich „tot“.)
Weiterbetreuung der Herkunftsfamilie nach Herausgabe der Kinder:
- Wie wird die Herkunftsfamilie nach Herausnahme der Kinder weiterbetreut?
- Welche Hilfen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen werden angeboten?
- Wie werden die Kontakte zu den Geschwistern aufrechterhalten?
Empfehlung: Erarbeitung entsprechender Konzepte
Intentionen: Klärung von Rückkehroptionen – Aufarbeitung von Trauer, Schuld- und Schamgefühlen - Erhöhung der Akzeptanz der Hilfe
Entwicklung von Angeboten für die Eltern von Kindern, die in Pflegefamilien leben
z.B. Elternberatung – Elternkurse – Elterncafé.
von:
Zur Übertragung der Rufbereitschaft des Jugendamts auf freie Träger der Jugendhilfe