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01.08.2011

Die Planung von Kontinuität ist das entscheidende Qualitätsmerkmal der Pflegekinderhilfe

Auszug aus: Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe der IGFH (Internationalen Gesellschaft für Hilfen zur Erziehung)

Auszug aus: Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe der IGFH (Internationalen Gesellschaft für Hilfen zur Erziehung)

Brüche im Lebenslauf von Kindern und Jugendlichen sind so oft wie möglich zu vermeiden und, wenn sie unumgänglich sind, in ihren Konsequenzen für Entwicklung und Wohlergehen durch unterstützende Bewältigungshilfe abzumildern. Diese Forderung ist nicht neu. Das „Prinzip der Bewahrung lebensgeschichtlicher Kontinuität“ (s. ‚altes‘ Manifest zum Pflegekinderwesen) und „kindliche Bedürfnisse als Ausgangspunkt und Maßstab sozialpädagogischen Handelns zu machen“ (s. Thesen zum „Hamburger Pflegekinder Kongress“) stellen das Credo gelingender Pflegekinderhilfe dar. Sie sind der Maßstab für rechtliche, organisatorische und konzeptionelle Entwicklungen und Reformen. Der sich durchsetzende Begriff „Pflegekinderhilfe“ mit seinem Versprechen einer strikten Orientierung an guten Entwicklungsbedingungen für Kinder gibt der Forderung nach einer Kontinuität sichernden Planung noch einmal erheblichen Auftrieb.

Kontinuität sichernde Planung als grundlegende Prämisse zu kennzeichnen und an den Anfang zu stellen, geschieht auch eingedenk der ´Erwartung´, dass bei ihrer Realisierung mit erheblichen Widerständen zu rechnen ist. Denn diese Prämisse ist auf das Engste mit allgemeinen Strukturfragen der Jugendhilfe im Allgemeinen und mit Besonderheiten des Regelungsbereichs ‚Pflegekinderhilfe` im Speziellen verbunden. Kontinuität sichernde Planung berührt die Struktur einer in Maßnahmen statt in Lebensverläufen agierenden Jugendhilfe, sie muss den Einfluss Dritter auf Entscheidungen im Jugendamt – auf ihre Rechte pochende Herkunftsfamilien, überlastete Pflegefamilien, familienrichterliche Entscheidungen – in Rechnung stellen und als Stolpersteine für Kontinuität beachten. Im internationalen Vergleich münden Pflegeverhältnisse in Deutschland – trotz der gesetzlichen Vorgabe zur Überprüfung der Adoptionsoption (§ 36 Abs. 1, Satz 2 SGB VIII) – selten in Adoptionen durch die Pflegefamilie. Gleichzeitig sind auch rechtzeitig geplante und stabile Rückführungen in die Herkunftsfamilie eher selten, da sich die komplexen Mehrfachbelastungen der Herkunftsfamilien zumeist nicht innerhalb eines aus kindlicher Zeitperspektive vertretbaren Zeitraums (§ 37 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII) verändern lassen. Insoweit leben viele Kinder über längere Zeit in der rechtlich wenig abgesicherten Unterbringungsform einer Pflegefamilie. Auch in ihr werden die Kontinuitätsbedürfnisse von Pflegekindern nicht hinreichend geschützt. Das Ziel beim Scheitern einer Rückführungsoption eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive für das Kind zu entwickeln, wird in der Praxis häufig nicht erreicht. Tatsächlich erleben Pflegekinder im statistischen Mittel alle vier Jahre eine Umplatzierung. Umso bedeutsamer ist es, die Voraussetzungen und Bedingungen kontinuitätssichernder Planung in allen Dimensionen der Pflegekinderhilfe mitzudenken. Alle Beteiligten müssen sich den Prinzipien von Kontinuität, der Vermeidung von Brüchen und Diskontinuitäten und einer schonenden Gestaltung notwendiger Übergänge verantwortlich verschreiben.

Tatsache ist allerdings auch, dass nicht jede Trennung, jeder Verlust, jeder Milieuwechsel vermeidbar ist – in manchen Fällen sind sie sogar notwendige Vorbedingung für einen entwicklungsfördernden Neubeginn. Hier stellt sich die fachliche Aufgabe, den Wechsel des Lebensorts so oft wie möglich zu vermeiden und die Folgen eines unabdingbaren Wechsels abzumildern. Eine Kontinuität sichernde Planung wird • die Herkunftsfamilie rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und mit geeigneten Programmen so wirksam unterstützen, dass Eskalationen und Herausnahmen weitestgehend vermieden werden können,

  • die Kinder und Jugendlichen bei einem nicht vermeidbaren Lebensortwechsel intensiv vorbereiten, ihre Ängste ernst nehmen, den Abschied vom alten und das Willkommen am neuen Ort organisieren und – soweit möglich – Brücken zwischen den Orten schlagen,
  • die Perspektive der Platzierung am kindlichen Zeitempfinden orientieren und sie unter Abwägung von Risiken und Chancen für das Kind oder den Jugendlichen in transparenter, eine konstruktive Zusammenarbeit unter den Erwachsenen fördernder, Kommunikation entwickeln,
  • Umgangsregelungen daran bemessen, ob sie der entwickelten Perspektive, entweder einer schnellen und gut vorbereiteten Rückkehr in die Familie oder einer dauerhaften Beheimatung am neuen Lebensort, dienen,
  • die Familie, in die das Kind zurückkehrt, hinreichend intensiv unterstützen und dem Kind wichtige Beziehungen auch bei einem Wechsel erhalten.

All dieses verlangt nach einer besonderen Sensibilität für kritische Lebensphasen im Leben von Kindern und Jugendlichen. Die schon im ‚Normalfall‘ belastenden Übergänge und Statuswechsel – zwischen Schule und Beruf, zwischen Abhängigkeit von den Eltern und Selbstständigkeit – bedürfen unter den erschwerenden Bedingungen einer Pflegekindschaft besonders sorgfältiger Planung und sensibler Unterstützung. Kontraproduktiv sind organisatorische Arrangements, die auf dem Höhepunkt kritischer Lebensereignisse Zuständigkeitswechsel organisieren und damit Kindern genau dann den Zugang zu einer Vertrauensperson entziehen, wenn sie besonders auf diese angewiesen sind, um Angst auslösende und verunsichernde Situationen zu bewältigen Kontinuität sichernde Planung ist schließlich nur durch eine auf dieses Ziel ausgerichtete Kooperation der verschiedenen sozialen Dienste, der Justiz und der das Leben von Pflegekindern mitgestaltenden pädagogischen, therapeutischen und anderweitig unterstützenden Einrichtungen und Diensten möglich. Soziale Dienste sollten daher ihre Leistungen und Maßnahmen so koordinieren und fallspezifisch abstimmen, dass Hilfen für Pflegekinder, Pflegeeltern und Herkunftsfamilien sich nicht wechselseitig widersprechen. Regelungen über Besuchs- und Umgangskontakte, Planungen zur Rückführung von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie bzw. zur Ablösung des Kindes von der Herkunftsfamilie spielen hierbei eine besondere Rolle. Hierbei ist Soziale Arbeit darauf angewiesen, dass Familiengerichte ihre Bemühungen um Kontinuität und Verlässlichkeit unterstützen. Beide Institutionen sollten – unter Wahrung ihrer jeweiligen Autonomie und im Rahmen rechtlicher Ermessensspielräume – eine Praxis entwickeln, die diesem Ziel dient. Ebenso müssen auch Schulen, Beratungseinrichtungen und therapeutische Dienste Verantwortung für die Planung und Durchsetzbarkeit von Kontinuität übernehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie von den Sozialen Diensten über die Situation eines Pflegekindes informiert werden, aber auch umgekehrt den Sozialen Diensten ihr Wissen über die Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Kinder – im Rahmen des Schutzes von Sozialdaten – mitteilen. Deutlich wird: Die Realisierung der Prämisse einer Kontinuität sichernden Planung erfordert Veränderungen des professionellen Helfersystems/der Pflegekinderhilfe sowohl auf der Struktur- als auch auf der Handlungsebene. Bevor die notwendigen Anforderungen für eine qualifizierte Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe beschrieben werden können, ist eine konkrete, problemorientierte Betrachtung der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen als auch der professionellen Praktiken und fachlichen Selbstverständnisse notwendig. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, werden die entsprechenden Problemanzeigen auf der Struktur- und Handlungsebene nachfolgend in ihren prägnantesten Punkten dargestellt. Zu betonen ist in diesem Kontext, dass natürlich beide Ebenen miteinander verwoben sind und keineswegs trennscharf voneinander abgegrenzt werden können. Für eine systematische Auseinandersetzung ist eine analytische Trennung allerdings hilfreich.

Das Inhaltsverzeichnis des Manifests sowie einen Link zum Download finden Sie hier.