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Pflegekind auf Zeit
Themen:
In dem Artikel von Eric van Santen heißt es:
In Deutschland leben immer mehr Kinder in Pflegefamilien, doch nicht immer finden sie dort langfristig ein neues Zuhause.Was die Mikrodaten der Kinder- und Jugendhilfestatistik über die Dauer der Aufenthalte verraten - und welche Lücken das Datenmaterial aufweisen.
Der Artikel unterteilt sich in nachfolgene Abschnitte:
- Die Statistik hat Unschärfen
- Dauer der Fremdpflege
- Die Adoleszenz führt häufig zum Bruch
- Früher oder später Abschied
- Literatur
Der Autor beendet seinen Artikel mit den Feststellungen:
"Bei allen (vier) Altersgruppen wird außerdem ein nicht unerheblicher Teil der Fremdpflegeverhältnisse bereits kurz nach Beginn wieder beendet. Dies erleben insbesondere Kinder unter drei Jahren. In den ersten zwei Jahren nach Beginn der Pflege nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass die Fremdpflege beendet wird, für alle Altersgruppen nahezu kontinuierlich ab.
Auch hier offenbart sich ein wesentliches Defizit der amtlichen Statistik, denn sie trifft keine Unterscheidung zwischen Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege oder langfristig angelegten Pflegeformen. Insofern kann nur bei einer Berücksichtigung der
Gründe der Beendigung annäherungsweise bestimmt werden, zu welchem Anteil die vielen relativ schnell beendeten Hilfen nur für kurze Zeit geplant waren, vorzeitig abgebrochen oder eine inadäquate Hilfe ausgewählt wurde. Die Befunde zeigen,
dass es sich lohnt, verstärkt die Mikrodaten der Kinder- und Jugendhilfestatistik für Auswertungen zu benutzen. Sie ermöglichen eine wesentlich detailliertere Beschreibung der Praxis als die Standardtabellen der amtlichen Statistik und verhelfen
damit zu neuen Erkenntnissen. Die Mikrodaten offenbaren aber auch weitere Verbesserungsnotwendigkeiten der Statistik.
Fest steht: Obwohl etliche Pflegeverhältnisse sehr lange halten, fehlt bislang eine familienrechtliche Absicherung in Deutschland. Zwar können die Familiengerichte auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) den Verbleib des jungen Menschen in der Pflegefamilie anordnen (§ 1632 Absatz 4 BGB), aber dies kann auch widerrufen werden. Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Jugendinstitut (DJI) vorgeschlagen,
die Kinderperspektive zu stärken. Konkret bedeutet dies, die Bestimmungen des BGB mit einer Regelung zu ergänzen, die besagt, dass wenn das Familiengericht das Zusammenleben von Pflegeperson und Kind zu einem auf Dauer angelegten
Familienpflegeverhältnis erklärt hat, die Rückkehr zu den leiblichen Eltern nur zulässig ist, wenn sie dem Kindeswohl dient (Kindler u. a. 2010)."