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Die Pflegeeltern als sichere Basis für das vernachlässigte oder misshandelte Kind
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Die Pflegeeltern als sichere Basis für das vernachlässigte oder misshandelte Kind – betrachtet unter bindungstheoretischen Aspekten
I. Einige Kernaussagen der Bindungstheorie
Die zentrale Prämisse der BindungstheorieZur Bindungstheorie und der Entwicklung von Bindungsverhalten siehe Bowlby 1999, 17 ff.; Zimmermann,203 ff.; Grossmann, Karin 1995, 191 ff. lautet: Jedes Kind – also auch und insbesondere das von schlimmen Vorerfahrungen gezeichnete Pflegekind – benötigt eine liebevolle Bindung zu einem Trost spendenden Menschen, in dessen Gegenwart es sich geborgen, gehalten und geschützt fühlt. Für seine gesunde emotionale Entwicklung benötigt es eine sichere Basis, zu der es bei Gefahr fliehen und von der aus es die Welt erkunden kann. Dieses drängende grundlegende BedürfnisDie grundlegenden Bedürfnisse von Kindern, die in der UN-Kinderrechtskonvention in den Art. 1 ff. und Art. 18 garantiert werden, dienen gleichzeitig der Grenzziehung zur Kindeswohlgefährdung. Sechs große Bedürfnisbereiche (basic needs of children) werden aufgezeigt: 1. Liebe, Akzeptanz und Zuwendung; 2. Stabile Bindungen; 3. Bedürfnis nach Ernährung und Versorgung; 4. Bedürfnis nach Gesundheit; 5. Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren materieller und sexueller Ausbeutung; 6. Bedürfnis nach Wissen, Bildung und Vermittlung hinreichender Erfahrung. Siehe Fegert 1999, 326 f. kommt aus dem Kind selbst in seiner extremen Abhängigkeit. Auf Sicherheit in Beziehungen ist es in ganz besonderer Weise angewiesen. Diese Erkenntnis, dass stabile emotionale Bindungen ein fundamentales menschliches Bedürfnis sind und eine Quelle der emotionalen, sozialen und kulturellen Integrität,Siehe hierzu Grossmann u. Grossmann 2003, 25. haben John Bowlby – Begründer der Bindungstheorie – und seine langjährige Mitarbeiterin und Kollegin Mary Ainsworth ausführlich dargelegt und dabei hervorgehoben, wie wichtig liebevolle Bindungen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern sind.
Zu einer sicheren, liebevollen Bindung gehört, dass
- sie eine dauerhafte Gefühlsbindung zu einer speziellen Person„Eine Bindung wird zu einer erwachsenen Person aufgebaut, die als stärker und weiser empfunden wird, so dass sie Schutz und Versorgung gewährleisten kann.“ Siehe Grossmann und Grossmann 2004, 67. ist;
- die Beziehung Sicherheit, Wohlgefühl, Besänftigung und Vergnügen hervorruft;
- der Verlust oder die Gefahr des Verlustes dieser Person intensives Leid verursacht.
Eine sichere Bindung ist als Ergebnis von Erfahrungen anzusehen, die aus dem Erleben des Kindes von Bedürfnisbefriedigung, emotionaler Nähe und geglückten Verständigungsprozessen mit einer feinfühligen Pflegeperson hervorgeht. Auf diese Weise kann sich bei ihm ein Grundsicherheitsgefühl entwickeln, das eine gute Voraussetzung ist für die Bewältigung weiterer Entwicklungsschritte. In jedem Fall kommt den realen Erfahrungen des Kindes mit denjenigen Personen, zu denen eine Bindung besteht, eine wesentliche Bedeutung zu.Wie elementar die Befriedigung der Grundbedürfnisse bei einem Säugling ist und was geschieht, wenn diese unbefriedigt bleiben, ist nachzulesen bei Niestroj 2001, Der Tod eines Kindes. Kindesvernachlässigung aus der Sicht von Lydia. Ein Kind kann an mehr als eine Person gebunden sein, aber nicht an viele.Siehe Grossmann u. Grossmann 2004, 68, wobei sie zur Hierarchie der Bindungspersonen ausführen: „Je schlechter es einem Kind geht – z.B. wenn es krank ist -, desto mehr will es bei der primären Bindungsperson sein.“
Als primäre Bezugsperson wird in der Bindungstheorie diejenige Person bezeichnet, mit welcher das Kind die häufigsten sozialen Interaktionen hat und von der es sich in Notsituationen – z.B. bei Angst oder Schmerzen – am ehesten trösten lässt.
Die Qualität der Bindung bestimmt den Aufbau von Selbstwertgefühl und sozialer Kompetenz.Grossmann u. Grossmann 2004, 120. Eine sichere emotionale Bindung trägt dazu bei, spätere soziale und emotionale Belastungen effektiver zu bewältigen und ist damit die wichtigste Ressource zur Bewältigung von Unsicherheiten, Angst und Stress, d.h. sie unterstützt die Stressresistenz des Kindes.Grossmann u. Grossmann 2004, 99 ff; Rothenberger u. Hüther, 640; Egle, Hardt, Nickel, Kappis u. Hoffmann,415 f., 426; Egle 2005, 73 ff. Große Feinfühligkeit fördert eine sichere Bindungsentwicklung. Doch wird die Bindungsqualität auch von Faktoren wie: Temperament des Kindes und die Art der Eltern- Kind-Interaktionen beeinflusst.Siehe hierzu Brisch 1999, 49 ff.
Das Konzept der mütterlichen Feinfühligkeit ist sowohl für Pflegekinder, deren Grundbedürfnisse in ihrer Herkunftsfamilie unbeantwortet blieben, bedeutsam, als auch für deren Pflegeeltern. Denn diese sind der Feinfühligkeit gegenüber den Bedürfnissen ihres (Pflege-)Kindes genauso verpflichtet wie Eltern, die für ihr Kind Sorge tragen.
Ainsworth untersuchte die Bedeutung von feinfühligem Pflegeverhalten für ein Kind und fand heraus, dass der Säugling sich an diejenige Person bindet, die seine Bedürfnisse in feinfühliger Weise beantwortet.Grossmann u. Grossmann 2004, 129.
Feinfühligkeit bedeutet, dass die Pflegeperson die Signale des kleinen Kindes mit größter Aufmerksamkeit wahrnimmt, d.h. unterscheiden lernt zwischen Weinen auf Grund von Hunger, Unwohlsein, Schmerzen, Wut oder Langeweile. Des Weiteren muss die Pflegeperson auf die Bedürfnisse des Kindes angemessen reagieren, es also je nach Situation beruhigen oder ihm Spielanreize bieten, ohne durch Über- oder Unterstimulation die Interaktion scheitern zu lassen. Zudem hat die Reaktion prompt zu erfolgen, d.h. innerhalb einer für das Kind noch tolerierbaren Frustrationsgrenze, wobei die Zeitspanne in den ersten Wochen eines Säuglings sehr kurz ist, dann im Laufe des ersten Lebensjahres bei gesunder Entwicklung immer länger wird.Feinfühligkeitskonzept nach Mary Ainsworth (1977), siehe Brisch 1999, 41. Ausschlaggebend ist hier jedoch - insbesondere für Pflegekinder – ihr jeweiliger Entwicklungsstand unabhängig vom Lebensalter (i.d.R. ist ein Pflegekind wie ein jüngeres Kind zu behandeln).
Um feinfühlig reagieren zu können, muss die Pflegeperson präsent sein und in der Lage, die Dinge aus der Perspektive des Kindes zu sehen. Nur so können die feinen Signale des kleinen Kindes wahrgenommen werden. Hierzu ist es notwendig, dass man seine eigenen Bedürfnisse kennt, um diese von denen des Kindes unterscheiden zu können. Eine extrem unfeinfühlige Mutter – so Ainsworth - scheint sich fast ausschließlich nach ihren eigenen Wünschen, Stimmungen und Aktivitäten zu richten.Ainsworth: Feinfühligkeit versus Unfeinfühligkeit, in Grossmann und Grossmann, 2003, 420. Feinfühligkeit erfordert auch die Fähigkeit, seine Affekte steuern zu können. Würde man völlig unbeherrscht auf ein schreiendes Baby reagieren und sich beispielsweise Gehör zu verschaffen suchen durch Lautstärke oder heftiges Schuckeln oder Rasselgeklapper, wäre eine Beruhigung der kindlichen Affekte nur schwerlich möglich.Grossmann u. Grossmann 2004, 120. Säuglinge, deren Eltern nur selten eine erfolgreiche emotionale Affektabstimmung gelingt, können zunehmend passiv und erlebnisschwach werden.Rothenberger u. Hüther, 637.
Manche Pflegeeltern befürchten das Kind zu verwöhnen, wenn sie „prompt“ auf seine Bedürfnisbekundungen reagierenEbenda, 121. und versuchen, es von Anfang an an Frustrationen zu gewöhnen, indem sie die Wartezeit bis zur Befriedigung seiner Bedürfnisse über die Maßen ausdehnen. Gewiss gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, inwieweit ein Kind frustriert werden kann, ohne dass es Schaden davon trägt. Wichtig ist es, von der stark eingeschränkten Fähigkeit eines traumatisierten (Pflege-)Kindes zur Affektregulierung zu wissen und dies zu berücksichtigen.v. d. Kolk 1999, 42.: Je jünger jemand zum Zeitpunkt der Traumatisierung ist und je länger das Trauma dauert, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Person langfristig Probleme bei der Regulation von Wut, Angst und sexuellen Impulsen hat. Zu einer feinfühligen Kommunikation gehört ebenfalls, dass Missverständnisse von Seiten der Pflegeperson wahrgenommen und schnell korrigiert werden. Kooperative feinfühlige Pflegeeltern werden in jedem Fall versuchen, eher werbend als reglementierend die eigenen Ziele mit denen des Kindes in Einklang zu bringen.Grossmann u. Grossmann 2004, 122. Um versäumte Grunderfahrungen nachholen zu können,Siehe hierzu Winnicott, 299. benötigt ein vernachlässigtes Kind in seiner Pflegefamilie unbedingtes Wohlwollen mit einer zunächst durchaus einseitigen Rücksichtnahme der Pflegeeltern auf seine Schwächen und Verletzlichkeiten. Ihr Verzicht auf Gegenseitigkeit ist so lange notwendig, bis die entsprechende Basis für ein wechselseitiges Miteinander geschaffen worden ist. „Normale“ Erziehungsanforderungen an ein traumatisiertes Pflegekind bewirken in der Regel genau das Gegenteil von dem, was beabsichtigt war.Siehe Niestroj 2005, 143, mit entsprechendem Fallbeispiel.
Zur Untersuchung der Bindungsqualität von Kindern entwickelte Mary Ainsworth ein spezielles Testverfahren, die „Fremde Situation“. Sie fand als Reaktion der Kinder auf kurze Trennungen von der Mutter und anschließender Begrüßung nach deren Rückkehr drei typische Verhaltensmuster:
- Reagiert die Betreuungsperson feinfühlig, d.h. prompt und angemessen auf die Signale des Kindes, so entsteht eine sichere Bindung (B).
- Reagiert sie zurückweisend auf die kindlichen Bedürfnisse, entsteht eine unsicher-vermeidende Bindung (A).
- Sind die mütterlichen/elterlichen Verhaltensweisen wenig vorhersagbar, entwickelt das Kind eine unsicher-ambivalente Bindung (C).
Nach Entdeckung des desorganisierten Verhaltens von Kindern durch Main und Salomon kam Mitte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts eine weitere, zuvor schwer klassifizierbare Gruppe hinzu:Main, 120 ff. die Bindungsdesorganisation.
- D-Gruppe (Bindungsdesorganisation/-desorientiertheit): Fehlen bzw. Unterbrechung einer eindeutigen Organisation des Bindungsverhaltens. Eine Bindungsdesorganisation kann jede Bindungsstrategie überlagern (D/B, D/A, D/C).
Als bindungsdesorganisiert/-desorientiert werden Kinder eingeordnet, wenn eine eindeutige Organisation des Bindungsverhaltens fehlt bzw. unterbrochen ist und sie nicht in der Lage sind, Anzeichen von Angst und Kummer in Schach zu halten und sich bei Angst an ihre Bindungsperson zu wenden. Ihr Verhalten hat „Alptraum“-Qualität. Diese Kinder sind unfähig, ihre Angst zu unterdrücken, sie haben keine Lösungsstrategie und keinerlei Möglichkeit, sich Hilfe suchend an die fremde Person zu wenden.Ebenda, 128.
Desorganisiertes Verhalten steht für einen Zusammenbruch aller Strategien im Umgang mit den Belastungen, die durch die Fremde Situation hervorgerufen werden.Ebenda, 138. Dies ist dadurch erklärbar, dass das Kind nicht allein durch die äußeren Umstände, sondern vielmehr durch die Bezugsperson selbst geängstigt wird. Weil das Kind die Nähe der Bindungsperson sucht, wenn es Angst hat, versetzt elterliches Verhalten, welches das Kind ängstigt, es unausweichlich in eine paradoxe Situation. Es kann dann weder Nähe suchen noch sich ablenken.Ebenda, 129. Bei Eltern desorganisierter Kinder wurde beobachtet, dass diese selbst noch immer unter teilweise unverarbeiteten traumatischen Erfahrungen von Missbrauch oder Verlust litten.Main, a.a.O., 130.
Dass die desorganisierte Bindungsstruktur die höchste Risikogruppe für eine spätere Pathologie zu sein scheint, erklärt sich auch aus den kindlichen Verhaltensweisen. Anhand vorliegender Studien kann ein enger Zusammenhang gesehen werden zwischen Misshandlungen und anderen traumatischen Beziehungserfahrungen von Kindern mit ihren Bindungspersonen und einer damit einhergehenden massiven Störung der Bindungsorganisation.Scheuerer-Englisch, 75. In Stichproben mit misshandelten Kindern wurde die große Mehrheit (80 %) der Kategorie desorganisiert/desorientiert zugeordnet.Main, 129. Ebenso Dornes 1997, 224 ff.
Misshandelte oder vernachlässigte Kinder neigen zu desorganisierten Bindungsmustern bzw. zu einer Mischung von Vermeidung und Ambivalenz.Dornes 1997, 229. Diese Bindungsmuster werden als am wenigsten anpassungsfähig betrachtet und sind Ausdruck traumatisierender und/oder hochgradig inkonsistenter Beziehungserfahrungen in ihrer Herkunftsfamilie. Der Zusammenhang zwischen Desorganisation im Bindungsverhalten und erlebter Kindesmisshandlung und Traumatisierung legt nahe, dass es sich bei der Desorganisation um eine Bindungsstörung handelt, unter der eine Vielzahl von Kindern auch nach ihrem Wechsel in die Pflegefamilie leidet.Cappenberg, 84.
Obwohl die Grundlagen der Bindungstheorie bereits vor mehr als 50 Jahren skizziert worden sind und die Weiterentwicklung einen „geradezu explosionsartigen Verlauf genommen hat“,Dornes 2000, der in diesem Band der Bindungstheorie das 2. Kapitel widmet. zeigen sich bei deren Umsetzung in die alltägliche Praxis des Pflegekinderwesens gravierende Lücken. Bedauerlicherweise gerade in jenem Bereich, in welchem das Wissen um Bindungsprozesse wesentlich zu einem besseren Verständnis von Pflegekindern beitragen könnte. Wegen der mangelnden Beachtung der in diesem Jugendhilfebereich oftmals bestehenden Interessenkollision zwischen Kindeswohl und Elterninteressen tut sich hier ein Spannungsfeld auf, das eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls gegenüber den Eigeninteressen von Eltern anmahnt, denn das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.UN-Konvention über die Rechte des Kindes, Teil I, Art. 3, Abs. 1. Der EuGHMR hat in seiner Rechtsprechung im Fall Görgülü als allgemeinen Grundsatz herausgestellt: „Die innerstaatlichen Behörden haben nach Artikel 8 einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Kindes und denen der Eltern herbeizuführen und dabei dem Wohl des Kindes, das je nach seiner Art und Bedeutung den Interessen der Eltern vorgehen kann, besonderes Gewicht beizumessen. Insbesondere kann ein Elternteil nach Art. 8 der Konvention nicht beanspruchen, dass Maßnahmen getroffen werden, die der Gesundheit und Entwicklung des Kindes schaden würden….“. In: FamRZ 2004, 1456 ff.
II. Bindungstheoretische Aspekte in ihrer Bedeutung für Pflegekinder
Eine kleine Begebenheit, die mir immer dann in den Sinn kommt, wenn in Bezug auf Pflegekinder das Wörtchen „Bindung“ fällt, möchte ich meinen weiteren Ausführungen voran stellen. Es handelt sich hierbei um ein 4-jähriges Mädchen namens Mara, das von frühester Kindheit an gemeinsam mit seiner Mutter den überwältigenden Erfahrungen von existentieller Bedrohung, Terror und brutaler Gewalt durch den Vater ausgesetzt war, und das letztendlich sogar den Mord an seiner Mutter völlig ungeschützt mit ansehen musste. Da der anschließenden Suche nach aufnahmebereiten Adoptiveltern in einer dem Mädchen zuträglichen Zeit kein Erfolg beschieden war, lebte es bereits längere Zeit in Bereitschaftspflege. Die fallzuständige Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle hatte nun erfahren, dass Mara ihrer Pflegemutter nicht von der Seite wich, sondern sich an diese klammerte. Deswegen warf sie der Pflegemutter in einem Telefonat vor, sie würde das Mädchen zu stark an sich binden. Als Bereitschaftspflegemutter dürfe sie keinesfalls klammern, sondern müsse das Kind loslassen. Zu dieser jugendbehördlichen Vorgabe äußerte die Bereitschaftspflegemutter mir gegenüber entschuldigend: „Aber wohin soll ich sie denn loslassen? Da ist doch niemand.“
Die Bindungstheorie geht davon aus, dass ein sich ständig entwickelndes Verhaltenssystem Nähe und Kontakt zur Bindungsperson herstellt und erhält. Denn das Herstellen von Nähe hat für das kleine Kind Überlebensfunktion. „Die Aufrechterhaltung mütterlicher Zuwendung war einst für das Überleben eines Säuglings genauso wichtig wie die Luft zum Atmen, und daran hat sich bis heute wenig geändert.“Hrdy, 436.
Um durch entsprechende Zuwendung das lebensnotwendige Gefühl von Sicherheit zu erlangen, benötigt das Kind als „sichere Basis“ bzw. „sicheren Hafen“ eine Bindungsperson. Angst vor Trennung aktiviert sein Bindungsbedürfnis. Beruhigt wird dieses erst wieder durch direkte körperliche Nähe. Deutlich zu beobachten ist dies bei Kindern, die ängstlich, müde oder auch krank sind. Denn genau dann suchen die Kinder diesen Zufluchtsort geradezu instinktiv auf.Blum, 181. In Zeiten von Not, Beunruhigung und Gefahr zeigen sie die typischen Bindungsverhaltensweisen wie Weinen, Festhalten, Anklammern oder Nachfolgen sowie heftigen Protest beim Verlassenwerden. Dieses Verhalten wird vom Kind jedoch nur unter Belastung gezeigt, kaum also in entspannten Situationen. Denn droht dem Erhalt der Bindung keinerlei Gefahr, so besteht für das Kind auch kein Grund, Bindungsverhalten zu zeigen.Grossmann u. Grossmann 2004, 70.
Bei Geburt eines Kindes spricht man noch nicht von Bindung, obwohl ein Neugeborenes bereits erste Bindungsverhaltensweisen zeigt. Eine Bindung entwickelt sich erst im Laufe des ersten Lebensjahres.Grossmann u. Grossmann 2004, 69 f. Frühestens ab der zweiten Hälfte des ersten Lebensjahres kann eine ‚Bindung’ vermutet werden. Sie entsteht nicht etwa durch „klammernde Pflegemütter“, sondern durch das aktive Verhalten des Kindes, das bei der Bildung von Bindung selbst initiativ ist.Grossmann u. Grossmann 2003, 110; Karin Grossmann 2009, 17. Siehe auch Bowlbys Sicht, geschildert von Blum, 76: „Liebe ist primär; Bindung ist primär. (…). Der Bindungstheorie nach ist ein Großteil des Säuglingsverhaltens auf die Mutter oder den Vater gerichtet: Saugen, Anschmiegen, Anhänglichkeit, Schreien, Lächeln – vielleicht auch Gurren und Brabbeln -, alles ist Teil der instinktiven Aktivitäten, mit der ein Kind versucht, seine Eltern an sich zu binden.“ Wenn die Pflegeeltern tagtäglich Sorge für das Kind tragen, sich ihm gegenüber liebevoll und feinfühlig verhalten und sich somit ernsthaft auf eine enge persönliche Beziehung einlassen, wird es sich an diese binden und sie zu seinen Eltern machen, - obwohl keine Verwandtschaftsbeziehung besteht. Denn der Bindungsprozess ist verwandtschaftsunabhängig.
Für die Bindungsentwicklung spielt es keine Rolle, ob es sich bei den das Kind tagtäglich versorgenden Personen um die leiblichen Eltern handelt oder um Pflegeeltern. Seitens des Kindes besteht die Bereitschaft, eine elementare Bindung zu denjenigen herzustellen, die diese wichtigen Elternfunktionen übernehmen.Zenz 2000, 321.; Hassenstein, H. u. B., 61 f. Ist erst einmal eine geistig-seelische Eltern- Kind-Bindung entstanden, unterscheidet sich diese ihrem Wesen nach nicht von einer geistigseelischen Bindung eines Kindes an seine fürsorglichen Eltern. Besteht eine solche Bindung des Kindes zu seinen die Elternstelle einnehmenden Pflegepersonen, ohne dass diese zugleich auch seine leiblichen Eltern sind, spricht man von faktischer Elternschaft.Hassenstein, 41, 488 ff. Folglich ist - entsprechend der realen Lebenssituation des Pflegekindes - die faktische Eltern-Kind- Beziehung in alle Überlegungen und Entscheidungen entsprechend einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Wenn - wie im Falle des 3 ½ -jährigen Fikrit, der in frühestem Säuglingsalter mehrfach schwer misshandelt wurdeDer KV war in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden. und der nach seiner Inobhutnahme mit 5 Monaten nun kontinuierlich in seiner Pflegefamilie lebt, „aus bindungstheoretischer Sicht“ mit einer „Entfremdung von seinen Eltern“ (gemeint sind hier die leiblichen, H.N.) argumentiert wird, und als (Gegen-)Maßnahme zwecks späterer Rückführung enge Besuchskontakte (noch dazu in der Wohnung des Täters!) empfohlen werden, so sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Bindungstheorie hier fehlinterpretiert bzw. nach Belieben zurecht gebogen.Zenz 2000, 321; Hassenstein, H. u. B., 61 f.
Denn im Sinne der BindungstheorieZur Bindungstheorie und der Entwicklung von Bindungsverhalten siehe Zimmermann, in: Sprangler und Zimmermann, 1995, 202-231. Grossmann, Karin in: Spangler und Zimmermann, 191-202; Grossmann u. Grossmann, 2004, 73 ff. kann hier allein schon vom Zeitfaktor her nicht von einer Bindung gesprochen werden.Detailliert zu den vier Phasen der Entwicklung einer Bindung siehe Grossmann u. Grossmann 2004, 73 ff. Zudem ist bei einem von seinen leiblichen Eltern mehrfach schwer misshandeltem Säugling realistischerweise davon auszugehen, dass auch dann keine emotional nahe, Sicherheit gebende und somit förderliche Eltern-Kind-Bindung bestanden hätte, wenn die Inobhutnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt wäre. Allenfalls handelt es sich hier um eine pathogene und damit schädigende Bindung.Zu den pathologischen Bindungen, d.h. schweren Bindungsstörungen mit ihren schwerwiegenden Folgen für die weitere Persönlichkeitsentwicklung siehe Brisch, 1999, 77 ff. Lieblose Versorgung hat einen stark beeinträchtigen Einfluss auf die Bindungsqualität. Deswegen muss, dies hebt die international renommierte Bindungsforscherin Grossmann hervor,Grossmann, Karin 2009, 18. zwischen „Bindung“ und „Bindungsqualität“ unterschieden werden, wobei Zenz auf die höchst unterschiedlichen Qualitäten von Bindungen hinweist und bemerkt, dass sich ein undifferenzierter und pauschaler Bindungsschutz nicht auf die Bindungsforschung und Entwicklungspsychologie berufen kann.Zenz 2000, 323.
Das klingt alles ganz selbstverständlich, scheint aber in der Praxis erhebliche Probleme zu bereiten. Von daher möchte ich mit einem weiteren Beispiel aufwarten und den Finger abermals in diese Wunde legen, damit deutlich wird, dass eine Änderung des Blickwinkels notwendig ist, um die Dinge aus der Perspektive des Pflegekindes wahrnehmen zu können.Zur realistischen Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung siehe Niestroj 2009, 125 ff.
Folgendes Beispiel handelt von dem 7-jährigen Tom, der bereits sieben Wochen nach seiner Geburt nach wiederholten Misshandlungserfahrungen von seiner psychiatrisch erkrankten leiblichen Mutter getrennt und auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht werden musste. Solange Tom denken kann, ist seine Pflegemutter für ihn seine Mama und dementsprechend bezeichnet er sie auch. Bei einem gerichtlich angeordneten Besuchskontakt mit der leiblichen Mutter, welcher gegen den erheblichen inneren Widerstand des Jungen durchgeführt wurde, erschreckten die Worte des Umgangsbegleiters den kleinen Jungen zutiefst und lösten in ihm schwere existentielle Ängste aus. Nach der Begrüßung aller Beteiligten auf dem Flur sagte der Umgangsbegleiter zu Tom gewandt: „Wir beide gehen jetzt zusammen mit deiner Mama ins Spielzimmer“, woraufhin der Umgangsbegleiter – fernab von Toms eigener Wahrnehmung – statt seiner Mama die leibliche Mutter mit einem Kopfnicken aufforderte, mit ihm und dem Jungen mitzukommen. Als der Umgangsbegleiter die starke Abwehr des Kindes registrierte, versuchte er Tom in Begleitung seiner Pflegemutter in den Spielraum zu locken, und fügte – ohne sich in dessen Situation hineinzuversetzen – an den Jungen gewandt hinzu: „Oder soll die Frau Zobelan (Toms Pflegemutter) auch mit ins Spielzimmer kommen?“.
Wird einem Kind Schutz und Sicherheit gewährt und sein Bindungsbedürfnis immer wieder aufs Neue befriedigt, entsteht mit der Zeit ein emotionales Band, welches sich im Laufe der Erfahrungen mit der sorgenden Betreuungsperson weiter ausbildet. Dann wird die Bindungsperson zum Ort der Entspannung und des Wohlgefühls. Durch Nähe und Körperkontakt werden Angstgefühle des Kindes gemindert, da Körperkontakt bei wohligem Gefühl die Ausschüttung des „Liebeshormons“ Oxytocin auslöst, das ein Antagonist zum Stresshormon Cortisol ist.Grossmann, Karin 2009, 21. Die mit der Bindungsperson verbundenen positiven Erfahrungen führen zur Bindungssicherheit. Diese Sicherheit erleichtert dem Kind das Erkunden, d.h. das Entdecken der Welt. Denn das Erkundungsverhalten steht mit dem Bindungsverhalten in stetiger Wechselwirkung. Ein „Erkunden der Umgebung“ bedeutet gleichzeitig auch ein „Entfernen von der Bindungsperson“. Erkundung wird gehemmt, wenn dem Kind Gefahr droht oder die Sicherheit zu seiner Bindungsperson in Zweifel gezogen ist.Bowlby (1980): „Da Explorationsverhalten nicht mit dem Bindungsverhalten zusammenpasst und eine niedrigere Priorität hat, tritt Exploration nur auf, wenn das Bindungsverhalten nicht aktiviert ist.“ Siehe Grossmann u. Grossmann 2003, 44.
Bei einem so frühzeitig auf Dauer fremd platziertem Kind wie Tom wird die Pflegemutter, wenn sie sich dem Kind nicht versagt und es immer dann abweist, wenn es dringend TrostTrost war für Harlow nur ein anderes Wort für Sicherheit. Er sprach von Kontakttrost „contact comfort“ und meinte damit Kontakt in seiner gefühlvollen Weise: Haut an Haut. Siehe Blum, 181. benötigt (dies wäre unmenschlich!), aus Kindesperspektive wie selbstverständlich zu seiner Mutter. Regelmäßige und häufig durchgeführte Besuchskontakte gegen seinen Willen, wie Tom sie hat immer wieder über sich ergehen lassen müssen - noch dazu bei nicht aufgegebenen Rückführungsansprüchen der Kindesmutter - , stellen die Sicherheit und Eindeutigkeit der gewachsenen Pflegeeltern-Kind-Beziehung in Frage und lösen im Kind existentielle Ängste aus. Die Bewältigungsmöglichkeiten eines Kindes reichen kaum hin, um die in ihm ausgelösten existentiellen Ängste, hervorgerufen durch den drohenden Verlust seiner psychosozialen Eltern, ohne negative Folgen überstehen zu können. „Ein Kind“, so der Verhaltensbiologe Hassenstein, „wäre seelisch nicht gesund, wenn es auf den sich anbahnenden Verlust seiner faktischen Eltern und damit seines Hortes der Geborgenheit nicht mit existentieller Angst reagieren würde.“Hassenstein H. u. B., 66.
Dass Tom auf Grund dieser ihn absolut überfordernden Ansprüche ein extremes Sicherheitsbedürfnis entwickeln musste, sich sozial zurückzog, die Wohnung als sicheren Hort und Rückzugsort nur noch selten verließ und sich ständig in der Nähe seiner Pflegemutter aufhalten musste, sich an diese klammerte, die Kontakte zu Gleichaltrigen einschränkte und selbst in der Nacht kaum mehr zur Ruhe fand, nimmt unter bindungstheoretischen Aspekten nicht wunder. Denn die Gefährdung der lebensnotwendigen Bindungsbeziehung führt beim Kind zu Stress und zur Aktivierung seines Bindungsverhaltens (auf Kosten des Erkundungsverhaltens!).
Hat ein Kind selbst keinen Einfluss auf die Beendigung einer unerträglichen Stresssituation, ist dies für es ganz besonders schlimm. Bei längerer Aktivierung seiner Trennungsangst muss davon ausgegangen werden, dass seine Autonomieentwicklung beeinträchtigt wird. In letzter Konsequenz führt die Unsicherheit des Kindes in Bezug auf die Verfügbarkeit seiner geliebten Bindungsperson zusammen mit den kumulativen Auswirkungen tatsächlicher TrennungenDie Bedeutung des Wortes „Trennung“ beinhaltet nach J. Bowlby, dass die Initiative zur Trennung entweder von der „Mutterfigur“ oder von dritter Seite ausgeht. Dies ist nicht zu verwechseln mit einem allmählichen Loslösungsprozess des Kindes. Siehe Bowlby 1961, 411 ff. – wie sie bei aufgezwungenen Besuchskontakten regelmäßig erfolgen - zu einer Unsicherheits- oder Angstbindung.Bowlby 1976, 277; Cappenberg, 85 f. Doch Kindeswohl ist nicht einzubringen durch ein Handeln, das dem Kind selbst Schaden zufügt.
Hier ist zu fragen, inwieweit beispielsweise den bewegenden Schilderungen sorgenvoller Pflegeeltern Glauben geschenkt wird, wenn sie anderen von den panikartigen Ängsten ihres Pflegekindes vor Besuchskontakten berichten. Finden diese Verhaltensschilderungen bei Gutachtern, Familienrichtern, Verfahrensbeiständen oder Sozialarbeitern, deren täglich Brot Kinder in Sorgerechtsstreitigkeiten bei Trennung und Scheidung sind, entsprechendes Gehör, insbesondere wenn dieser Personenkreis das Pflegekind selbst überhaupt nicht kennt bzw. es niemals zuvor derart erlebt hat?
Dass Pflegekinder keine Scheidungskinder sind, auch wenn dies bei oberflächlicher Sicht so scheinen mag, möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich betonen. Kinder, die in ihrer Herkunftsfamilie massiven Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen bzw. schwerer Vernachlässigung mit traumatischen Folgen ausgesetzt waren und deshalb durch die für sie Sorge tragenden Pflegeeltern zu schützen sind, dürfen nicht mit Scheidungskindern verwechselt werden. Damit der Schaden, den das Pflegekind innerhalb der familialen Bindung in seiner Herkunftsfamilie erlitten hat, nicht noch vergrößert wird, ist hier in ganz besonderem Maße eine Differenzierung gefordert.
Denn es besteht ein gravierender Unterschied darin, ob es um die Kindesperspektive in einem Elternkonflikt geht – wie in strittigen Fällen bei Trennung und Scheidung und den hiermit zusammenhängenden Folgeproblemen für ein Kind beispielsweise in der Frage des Umgangs – oder ob es um den notwendigen Schutz eines vernachlässigten oder misshandelten Kindes aus einer Problemfamilie geht, das durch seine Eltern selbst gefährdet ist. Denn auch wenn Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung zwischen zwei gleichberechtigten erziehungsfähigen Elternteilen ein erhebliches Konfliktpotential bergen können, besteht doch ein maßgeblicher Unterschied zu einem Pflegekind,Wegen der vielfach auftretenden emotionalen Belastungen im Zusammenhang mit Besuchskontakten von Pflegekindern heißt es in einer Forschungsübersicht resümierend, dass es nicht sinnvoll ist, die Regelvermutung eines positiven Zusammenhangs zwischen Umgangskontakten und Kindeswohl ungeprüft auf die Gruppe der Pflegekinder zu übertragen. Siehe Friedrich, Reinhold, Kindler, 23. dem in der Regel etwas so Schwerwiegendes widerfahren ist, dass es nicht bzw. nicht weiter mit seinen leiblichen Eltern zusammenleben kann.
Werden Konfliktlösungsstrategien im Fall von Scheidung der Eltern eins zu eins auf Umgangskonflikte um Pflegekinder übertragen, kann sich dies – wie im Fall des 2-jährigen Jeremy, der kurz nach der Geburt zu seinem Schutz von der drogenabhängigen leiblichen Mutter getrennt und in eine Pflegefamilie vermittelt wurde – folgendermaßen anhören. Wobei aus dem hier zitierten Gutachten deutlich hervor geht, dass die Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter auch innerhalb der nächsten Jahre kaum wieder herzustellen sei und diese weiterhin Hilfe benötige, um mit sich selbst und ihrem Leben zurecht zu kommen.
- Zur Wohlverhaltensvorgabe gegenüber den Pflegeeltern - wie wir sie aus Scheidungsfällen kennen – heißt es seitens der Gutachterin: „Die Pflegeeltern, namentlich die Pflegemutter, sind angehalten, ihre Funktion und Rolle im Pflegeverhältnis kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen. Das Auftreten der Pflegemutter gegenüber der Kindesmutter und ihr Verhalten dem Kind gegenüber im Rahmen des von uns beobachteten Besuchskontakts ist nicht angemessen und akzeptabel.“ (Begründung: Die Pflegemutter hatte für den Jungen Apfelschnitzchen, etwas zu trinken und vorsorglich noch eine frische Windel zum Zoobesuch mitgebracht und – laut Gutachterin - dadurch deutlich gemacht, dass sie die umsorgende Mutter sei).
- Erzwungene Gemeinsamkeit: „Aus diesem Grund sind die gemeinsamen Gespräche zwischen Umgangsbegleiterin, Pflegemutter und der Kindesmutter zu intensivieren. Wünschenswert für die nähere Zukunft sind ab und an gemeinsame Unternehmungen der Pflegefamilie und der Kindesmutter, um diese (stärker) in das Pflegesystem einzubinden und zu integrieren.“
- Repressionen bei Verweigerung (wobei das Damoklesschwert hier über dem kleinen Jungen schwebt, was anscheinend jedoch kaum wahrgenommen wird): „Im Rahmen einer intensiven Supervision ist abzuklären, ob die Pflegeeltern sich der Tatsache stellen, dass sie möglicherweise nur einen vorübergehenden, zeitlich begrenzten Erziehungsauftrag haben, welcher mit dem Tag der Rückführung endet. Ist dies nicht sicherzustellen, muss eine neue, geeignete Pflegestelle gesucht werden.“
Erst wenn man sich anhand konkreter Alltagssituationen vorzustellen sucht, was es für ein kleines Kind bedeutet, wenn die Elternrolle nicht kompetent und verantwortlich wahrgenommen wird, werden die vielfältigen Anforderungen an fürsorgliche Eltern transparent. Es kann zu verheerenden Folgen für ein schutzbedürftiges Kind kommen, wenn die Auswirkungen schwerer Persönlichkeitsstörungen einer Kindesmutter auf deren Erziehungsfähigkeit mangels Akteneinsicht nicht gekannt oder - bei entsprechender Kenntnis – unterschätzt, bagatellisiert oder verleugnet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Verbleib oder Rückkehr stellt Dettenborn die entstandenen Bindungen eines Kindes an seine Pflegeeltern in den Mittelpunkt seiner Ausführungen und erinnert daran, „dass Recht nicht dazu dienen kann, so wertvolle Entwicklungsbedingungen wie Bindungen zu stören oder zu zerstören, sondern dazu dienen muss, sie zu erhalten.“Dettenborn 1996, 80.
III. Bindungs- und Beziehungserfahrungen vernachlässigter oder misshandelter Kinder und Chancen einer gelingenden Integration in die Pflegefamilie
„Bedenkt man die Häufigkeit der Erfahrungen von Vernachlässigung und Misshandlung in der Vorgeschichte von Kindern, bei denen eine Fremdplatzierung ansteht, lässt sich erwarten, dass diesem hochunsicheren Bindungstyp (der Bindungsdesorganisation/-desorientiertheit, H.N.) besondere Bedeutung für die Entwicklungsprozesse bei Pflegekindern zukommt.“Schleiffer 2004, 19.
Ein Pflegekind ist ein Kind mit Vergangenheit, die für es selbst manchmal kaum vergangen ist und die es niemals mehr wird ganz vergessen können. War es in frühester Kindheit hoch beängstigenden Erfahrungen durch die eigenen Eltern ausgesetzt, so werden diese nicht mit dem Wechsel in die Pflegefamilie gelöscht, sondern leben in dem Kind fort und prägen seine Sicht- und Erlebensweise in Gegenwart und Zukunft. Misshandelte, missbrauchte oder schwerwiegend vernachlässigte Kinder haben bis zum Zeitpunkt ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie keine sicheren Bindungen zu sorgenden Eltern entwickeln können. Stattdessen waren diese selbst bzw. ein Elternteil Verursacher der existentiellen Bedrohung und überwältigenden Ängste des Kindes.
Bei länger andauernden Erfahrungen von schwerwiegender Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch ist in der Regel von chronischen und komplexen Traumatisierungen auszugehen. Diese führen zu schweren Entwicklungs-, Persönlichkeits- und BindungsstörungenHierzu insbesondere Brisch 2003, 111; Brisch 1999, 75 ff. sowohl im Hinblick auf das Selbst, die Umwelt als auch auf die soziale Beziehungsfähigkeit. Alle Bereiche der kindlichen Entwicklung können schwerwiegend beeinträchtigt sein.Siehe Bürgin u. Rost, 171; Hüther 2002, 30 f. War ein Kind einer andauernden Kindeswohlgefährdung durch die eigenen Eltern ausgesetzt, müssen wegen seiner schweren Gefährdungslage die schädigenden Lebensbedingungen beendet und das Kind vor weiterer Traumatisierung dauerhaft geschützt werden. Bei einer Mängellage ist nur diejenige öffentliche Hilfe angebracht, die zur Abwehr der Gefährdungslage des Kindes geeignet ist, wobei die Auffassung, dass mit Blick auf Probleme und Ressourcen zunächst generell den Eltern eine Chance gegeben werden müsse, kaum den Anforderungen einer realistischen Risikoeinschätzung und Hilfeplanung entspricht.Oberloskamp stellt hierzu richtig, dass bei einer realistischen Risikoeinschätzung und Hilfeplanung nicht generell (!) den Eltern eine Chance gegeben werden müsse. Es müssen nicht zuerst die „softeren“ Maßnahmen erfolglos erprobt worden sein, ehe zu härteren Anordnungen gegriffen werden könnte. Siehe Oberloskamp, 55 f.; ebenso Heilmann u. Salgo, 967. Für ein innerhalb der familialen Bindung traumatisiertes Kind scheiden Hilfen innerhalb der Herkunftsfamilie in der Regel aus.
Zum Glück finden viele Kinder, die aus Kindesschutzgründen von ihren leiblichen Eltern getrennt werden mussten, ihren Platz in einer Pflegefamilie, - als Alternative zu einer Dauerunterbringung in einem Kinderheim,Dass vor einer Integration des Kindes in eine Adoptiv- oder Pflegefamilie oftmals ein Heimaufenthalt notwendig ist, darauf weisen Nienstedt u. Westermann ausdrücklich hin. Zur Rolle des Heimes bei der Vermittlung siehe dieselben 284 ff. in dem durch Kinderbetreuung nach Dienstplan mit einer Anzahl unterschiedlicher Betreuer und entsprechendem Bezugspersonenwechsel keine kontinuierlichen engen Beziehungen aufgebaut werden können.Rutter, 98. Zur Frage von Heim- versus Familienerziehung siehe Nienstedt u. Westermann, 271-303. Doch ein in seiner Bindungsentwicklung schwer geschädigtes Kind hat das Recht zu einem Neuanfang im Beziehungsaufbau zu sorgenden (Pflege-)Eltern. In aller Regel ist ein geschädigtes Kind auch in der Lage, sich von den schmerzlichen Erfahrungen der früheren Bindungen zu distanzieren und das Wagnis einer neuen Eltern-Kind-Beziehung einzugehen, in der es sich nach einer gewissen Zeit als Kind dieser neuen Eltern definieren wird.Siehe Bender u. Lösel, 45. Ist die Pflegefamilie für das Kind erst einmal zu einer sicheren Basis geworden, so ist im Interesse des Kindes alles daran zu setzen, dass diese Lebensperspektive auch auf Dauer Bestand hat. Keinesfalls darf dem Kind seine Sicherheitsbasis wieder genommen werden.Siehe hierzu Salgo u. Zenz 2010, 26, wobei die familiengerichtlich gesicherte „dauerhafte Lebensperspektive“ nur im Falle einer Gefährdung des Kindeswohls nach §§ 1666, 1666a in Frage zu stellen ist.
Die Stabilisierung des KindesDa bei schweren psychischen Traumata eine direkte Traumabearbeitung immer die Gefahr einer Retraumatisierung birgt, liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der Ich-Funktionen, d.h. es werden positive Ressourcen aktiviert und Defizite aufgearbeitet. Siehe hierzu Hille, 124, 132; Sachsse, Özkan u. Streeck-Fischer, 8. in seiner Pflegefamilie hat für die Traumaverarbeitung eine ganz wesentliche, kaum zu überschätzende Bedeutung. Sie beinhaltet im Wesentlichen folgende drei Bereiche:Siehe Herman, 215 ff.; Fischer u. Riedesser, 258; Nienstedt u. Westermann, 51-67; Diouani hebt hervor, dass sich Entwicklungspsychologen, Traumaforscher und Neurobiologen einig darin sind, dass der Sekundärprävention Vorrang vor allen anderen Hilfeansätzen einzuräumen ist, wobei unter Sekundärprävention in erster Linie die Möglichkeit zum Aufbau einer sicheren Bindung als Schutzfaktor vor erneuter Traumatisierung oder Retraumatisierung verstanden wird. Dieselbe, 179.
- Aufbau einer tragfähigen, vertrauensvollen Beziehung;
- Unterstützung des Kindes in ihm gemäßen Bewältigungsformen;
- Schaffen einer sicheren sozialen Umgebung.
Um sich ablösen zu können aus den pathogenen Bindungen der dysfunktionalen Familienverhältnisse, benötigt das Kind eine sichere Distanz zu den angstauslösenden Bindungspersonen der Vergangenheit. Der geistig-seelische Gesundungsprozess fordert eine kritische Distanzierung von der traumatischen Erfahrungswelt, da ein innerhalb der familialen Bindung schwer traumatisiertes Kind nicht in und mit seiner Herkunftsfamilie gesunden kann.
Hat das Kind von den traumatischen Erfahrungen genügend Abstand und weiß sich in der Beziehung zu seinen neuen Eltern in Sicherheit, können die früheren bedrohlichen Szenen erneut an die Oberfläche gelangen und in der Beziehung zu seinen Pflegeeltern in ihm lebendig werden. Bei der Wiederbelebung dieser unerträglichen Erfahrungen kommt es in der Pflegefamilie leicht zu verzerrten Wahrnehmungen. Dann erlebt das Kind die Pflegeeltern wie seinerzeit Vater und Mutter. Es sieht sie „durch die Brille seiner frühen Erfahrungen“.Nienstedt u. Westermann 2007, 103. Bei der Korrektur des Traumas geht es zum einen darum, dass die neuen Eltern das Kind liebevoll begleiten und vor einer erneuten Traumatisierung oder Retraumatisierung schützen, andererseits streben die unterdrückten Affekte danach, in die Beziehung zu gelangen, wo sie verstanden und angenommen werden wollen. Eine nicht ganz einfache Gratwanderung im Leben einer Pflegefamilie.
Zum Gelingen der IntegrationSiehe hierzu Nienstedt u. Westermann 2007, 80 ff. eines vernachlässigten oder misshandelten Kindes in seine Pflegefamilie tragen bei:
- Wissen der Pflegeeltern um die konkreten Erfahrungen des Kindes in der Beziehung zu seinen leiblichen Eltern und den hieraus resultierenden Bindungs-und Beziehungsstörungen.
- Verständnis für die leidvolle Vorgeschichte des Kindes.
- Sich ein Bild zu machen von der bedrohlichen Lebenswelt seiner Vergangenheit, d.h. dem Elend, der mangelnden Befriedigung seiner grundlegenden Bedürfnisse, den Enttäuschungen und der hierbei entstandenen Verwirrung seiner Gefühle.
- Anerkennen der inneren Wirklichkeit des Kindes und Annahme seiner unerträglichen Gefühle und heftigen Affekte als Ausdruck der schmerzhaften Erfahrungen.
- Bereitschaft sich einzulassen auf ein Kind, das auf Grund seiner realen Erfahrungen existentielle Ängste, Misstrauen, Wut und Aggression gegenüber seinen Pflegeeltern hegen und dies in der Eltern-Kind-Beziehung zum Ausdruck bringen wird.
- Ertragen lernen, dass das Kind die Pflegeeltern zeitweise zu Eltern macht, die es als einschränkend, rücksichtslos, frustrierend, bedrohlich oder schwer beängstigend erlebt.
- Unterstützung des Kindes bei der Bewältigung der posttraumatischen Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Bindungsstörungen.
- Begreifen, dass das Kind das verlorene Vertrauen in sich und seine Welt erst zurück gewinnen muss.
Gelingt es den Pflegeeltern, die im Rahmen einer Übertragung gezeigten unverständlichen kindlichen Verhaltensweisen zu erkennen und zu interpretieren und den Konflikt einer annehmbaren Lösung zuzuführen, kann es sich von den bedrohlichen Bildern der Vergangenheit distanzieren. Dies erfordert seitens der Pflegeeltern ein hohes Maß an Toleranz, Einfühlungsvermögen und Verständnis. Mit der Zeit ist das Kind schwierigen Situationen eher gewachsen und lernt, zwischen den überwältigenden Beziehungserfahrungen in der Herkunftsfamilie und den gegenwärtigen Erfahrungen in seiner neuen Familie immer klarer zu unterscheiden. Hat das Kind genügend neue, emotional befriedigende Beziehungserfahrungen mit seinen Pflegeeltern gemacht und können diese verinnerlicht werden, ist der traumatische Einfluss des früheren Geschehens zu schwächen und im Laufe der Zeit zu korrigieren.
IV. Die Pflegeeltern als Sicherheitsbasis – notwendige Voraussetzungen zum dauerhaften Schutz des Kindes in seiner Pflegefamilie
Pflegeeltern zu sein ist eine anspruchsvolle und phasenweise sehr anstrengende Aufgabe, die angesichts ihrer Komplexität in hohem Maße der Klarheit und Eindeutigkeit bedarf. Seitens der zuständigen Jugendbehörde müssen Pflegeeltern erwarten dürfen, dass die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe rechtzeitig geschaffen werden. Die Herstellung und anhaltende Absicherung der äußeren Sicherheit hat für ein in seiner Herkunftsfamilie vernachlässigtes oder misshandeltes Kind oberste Priorität, da sich ohne äußeren Schutz kaum ein Gefühl innerer Sicherheit einstellen kann.Nach van der Kolk versetzt vor allem eine sichere Bindung Kinder in die Lage, innere Zustände zu regulieren. Von daher sei der erste Fokus in einer Behandlung, interpersonelle Sicherheit herzustellen. Siehe derselbe, 20 f. Halbherzige Entscheidungen gehen immer auch zu Lasten des traumatisierten Kindes. Um sich einlassen zu können auf eine emotional nahe Beziehung benötigen Pflegeeltern – ebenso wie das Kind selbst – vor allem eine Sicherung der Lebensumstände durch eine kontinuitätssichernde Hilfeplanung, d.h. eine auf das kindliche Zeitgefühl abgestimmte VorgehensweiseHeilmann, 16 ff. mit der hiervon abgeleiteten >>Philosophie<< einer geplanten sowie zeit- und zielgerichteten Intervention,Salgo 2007, 45 ff.; Heilmann u. Salgo, 975. dem „Permanency Planning“.Salgo u. Zenz, 26-28. Belastende Schwebe- und Konfliktzustände über die erste Klärungsphase hinaus sind unakzeptabel, - wie sonst auch sollten Pflegeeltern dem ihnen anvertrauten Kind als sichere Basis zur Verfügung stehen können.Schleiffer, 34; Bender u. Lösel, 55 f., sichteten zu den Folgen von fortgesetztem und schwerem Kindesmissbrauch und extremen Misshandlungssituationen verschiedene Fallstudien und fanden bei Skuse, dass der wichtigste protektive Faktor im Genesungsprozess die liebevolle Versorgung durch eine Pflegemutter war.
Wegen der differenzierten Anforderungen kommt der Gewinnung geeigneter Pflegeeltern und ihrer weiteren Qualifizierung eine besondere Bedeutung zu.Salgo u. Zenz 2010, 26, postulieren in ihren rechts- und sozialpolitischen Forderungen zu den kontinuitätssichernden Strukturen und Verfahren im Pflegekinderwesen eine Qualifizierungsoffensive zur Gewinnung geeigneter Pflegeeltern. Alle wesentlichen Daten aus der Vorgeschichte des Kindes müssen an sie weitergegeben werden, - die Fakten gehören auf den Tisch. Der Datenschutz stellt hierbei keinen Hinderungsgrund dar, steht doch die Kindeswohlorientierung auch in diesem Punkt an vorderster Stelle. Nur so können die Pflegeeltern sich ein realistisches Bild von der Mängellage des Kindes verschaffen und dementsprechend die auffälligen Verhaltensweisen ihres Pflegekindes richtig zuordnen, annehmen, adäquat auf es eingehen und es vor einer retraumatisierenden Wiederholung schützen (traumatisiertes Kind sucht das Feuer!). Notwendig ist hierbei eine kindbezogene Blickrichtung mit entsprechend kindzentrierten Formulierungen.Siehe Niestroj 2010, Rn 1595-1606. Denn um sich ein wirklichkeitsnahes Bild von den Risiken und Gefährdungen des Kindeswohls zu verschaffen, reicht die elterliche Perspektive nicht aus, - einschließlich harmonisierender Bekundungen über deren gute Absichten, welche an der bitteren Realität nichts ändern, sondern im Gegenteil einer Veränderung zum Schutz des Kindes entgegen stehen.Zur Verkennung von verfassungsrechtlich verankerten Schutzpflichten in der Kinder- und Jugendhilfe mit der Forderung einer schonungslosen Aufarbeitung der Fehlentwicklungen siehe insbesondere Salgo (2006), 533.
Gründliche Vorkenntnisse über den Integrationsprozess des Kindes in seine Pflegefamilie,Siehe hierzu Nienstedt u. Westermann, 80-132. umfassende Informationen über die Vorgeschichte als Basis zum Verständnis für seine spezifische Situation, Zeit, Geduld und fachliche Begleitung und Beratung (Supervision) sind für eine gelingende Sozialisation unabdingbar. Das Prinzip „Daumendrücken“ allein bzw. der wohlmeinende Zuspruch seitens eines Behördenmitarbeiters nach dem Motto: „Sie schaffen das schon!“, reicht hier nicht aus. Wegen der starken Gegenübertragungsneigung ist es zudem wichtig, dass Pflegeeltern mit eigenem Ärger, Wut und Frustrationen umzugehen verstehen.Fischer u. Riedesser, 189 f., 353; Nienstedt u. Westermann, 48 f. Sie sind der Feinfühligkeit gegenüber dem Kind verpflichtet.
Eine Pflegefamilie ist auf soziale Unterstützung und den Rückhalt von Personen des näheren und weiteren Umfelds angewiesen. Mit ihrer wichtigen Aufgabe dürfen Pflegeeltern nicht allein gelassen werden. Insbesondere dann, wenn sie mit Abwehrverhalten konfrontiert sind, beispielsweise durch Bagatellisierung oder Leugnung der Traumafolgen, Unverständnis oder unrealistische Anforderungen, Vorwürfe oder Schuldzuweisungen wegen „mangelnder Entwicklungsfortschritte“ des Kindes benötigen sie verständnisvolle Menschen - auch und gerade in der Behörde - , die Leugnungen nicht mitmachen, sich solidarisch mit ihnen und dem Kind verbunden wissen und Krisensituationen durchstehen helfen, ohne gleich in Panik zu geraten.
Da ein Kind ohne eine liebevolle Bindung nicht aufwachsen kann, benötigt es nach einer Trennung von seinen erziehungsunfähigen Eltern zu seiner positiven Entwicklung Ersatzeltern, die für es sorgen und für es da sind.Grossmann, Karin 2009, 15. Tragen die Pflegeeltern Sorge für ihr Pflegekind und verhalten sich ihm gegenüber feinfühlig, d.h. lassen sie sich entsprechend dem drängenden Grundbedürfnis des Kindes nach Nähe und Trost ernsthaft auf eine enge persönliche Beziehung ein, wird es sich an diese binden und sie zu seinen Eltern machen. Diese neu entstandene Eltern-Kind-Bindung kann und darf nicht einfach wieder abgebrochen werden, sondern es gilt sie dauerhaft zu sichern.Zur dauerhaften Beziehungsperspektive siehe Zenz 2010, 205 f., Rn 808-811.
Entsprechend dieser Tatsache besteht seitens der Pflegekinderhilfe bereits im Vorfeld die Verpflichtung, diese Realität mitsamt seinen vorhersehbaren Auswirkungen offen zu kommunizieren. Hier ist Mut zur Konfliktkommunikation seitens der Behörde insbesondere auch gegenüber den leiblichen Eltern gefordert. Der Schutz eines traumatisierten Kindes und seiner gesamten Pflegefamilie ist so lange aufrecht zu erhaltenden, bis keine weiteren Gefährdungen oder gar Schädigungen für seine gesamte Persönlichkeitsentwicklung mehr drohen. Im Kern handelt es sich hierbei um eine helfende, unterstützende und ganz auf die Sorge um das Kind abgestimmte Eltern-Kind-Bindung, die diesem das Gefühl von Sicherheit, Schutz und Geborgenheit zu vermitteln sucht. Kurz gesagt: Elternliebe vermittelt dem Kind das Gefühl, dass ihm nichts passieren kann. (Pflege-)Elternliebe vermittelt dem Kind das Gefühl, dass ihm nichts mehr passieren kann.
Zur Korrektur seiner schwerwiegenden Erfahrungen benötigt das in seiner Vorgeschichte traumatisierte Kind primär annehmende Eltern, die sich zu dieser wichtigen Lebensaufgabe bereit finden, - also weder „professionelle Dienstleister“ noch „Pflege- bzw. Betreuungspersonen“ auf Zeit. Dass mütterliche bzw. elterliche FürsorgeZur Formulierung „mütterliche Feinfühligkeit“ soll hier eine Fußnote aus Bowlbys Aufsatz von 1961 aufgenommen werden, wo es heißt: „Obwohl hier immer von Müttern gesprochen wird, versteht es sich von selbst, dass es sich jeweils um die Person handelt, die das Kind betreut und an welche es seine Zuneigung geheftet hat.“ Siehe Fn. 1, 411. nichts sei, was per Dienstplan arrangiert werden könne, da es um die Herstellung von lebendigen menschlichen Beziehungen geht, daran ließ BowlbyBowlby führte dies bereits im Jahre 1948 in seinem Bericht für die WHO über die mütterliche Fürsorgefunktion aus. Siehe hierzu Blum, 74. keinerlei Zweifel. Diese besonderen menschlichen Beziehungen könnten nicht in Kategorien von Stunden pro Tag betrachtet werden, sondern nur in Kategorien der Freude am gemeinsamen Beisammensein. Aus besagten Gründen kann aus einer (Pflege-)FamilieAuf den verfassungsrechtlichen Schutz, den nunmehr die (Ersatz-)Familie genießt, weist Zenz ausdrücklich hin. Siehe Zenz 2010, 250, Rn 996. Hierzu insbesondere auch Salgo 2009, 213 ff. kein Dienstleistungsunternehmen gemacht werden - höchstens auf dem Papier, denn dies ist bekanntlich geduldig.
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