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Leibliche Kinder und Geschwister in Pflegefamilien und Familien mit einem behinderten Kind
Themen:
Die Kinder neben dem Hilfebedarf
Wenn Fachkräfte über eine Pflegefamilie sprechen, richtet sich der Blick fast immer zuerst auf das Pflegekind. Das ist verständlich. Das Pflegekind ist der junge Mensch, für den die Hilfe zur Erziehung eingerichtet wurde, dessen Schutz und Entwicklung das Jugendamt begleiten soll und dessen besondere Belastungen häufig den Anlass für viele Gespräche, Termine und Entscheidungen bilden.
Wenn ein Kind mit einer Behinderung in seiner Herkunftsfamilie lebt, richtet sich die Aufmerksamkeit ebenfalls vor allem auf dieses Kind. Es braucht Diagnostik, Therapien, Pflege, Begleitung, Anträge, Hilfsmittel und häufig eine intensive Beaufsichtigung. Eltern verbringen viel Zeit in Arztpraxen, Kliniken, Schulen, bei Behörden oder am Telefon mit Leistungsträgern.
In beiden Familienformen gibt es jedoch oft noch andere Kinder. Es sind leibliche Kinder der Pflegeeltern, weitere Pflegekinder oder Geschwister eines Kindes mit Behinderung. Sie leben nicht am Rand der Familiengeschichte. Sie sind mittendrin. Sie hören nächtliche Krisen, erleben aggressive Ausbrüche, warten während langer Termine, verzichten auf spontane Unternehmungen und passen sich an Abläufe an, die sich nach dem Kind mit dem höchsten Unterstützungsbedarf richten.
Trotzdem kommen sie in Hilfeplänen, fachlichen Stellungnahmen und behördlichen Entscheidungen oft nur am Rand vor. Manchmal werden sie gar nicht erwähnt.
Der Satz, Geschwisterkinder kämen „oft zu kurz“, beschreibt deshalb etwas Reales. Er sollte allerdings nicht als Vorwurf an Eltern oder Pflegeeltern verstanden werden. In vielen Familien fehlt es nicht an Liebe, Aufmerksamkeit oder Verantwortungsbewusstsein. Was fehlt, sind Zeit, verlässliche Entlastung und die Anerkennung, dass eine Behinderung, eine Traumafolgestörung oder ein hoch belastendes Pflegeverhältnis nicht nur ein einzelnes Kind betrifft, sondern das gesamte familiäre System verändert.
Kinder, die früh lernen, sich zurückzunehmen
Viele Geschwisterkinder spüren bereits früh, dass in ihrer Familie andere Regeln gelten als bei Freundinnen und Freunden. Sie bemerken, dass ein anderes Kind mehr Hilfe, mehr Zeit und mehr Kraft der Erwachsenen benötigt. Häufig helfen sie selbstverständlich mit, passen sich an und übernehmen früh Verantwortung. Fachinformationen für Familien mit behinderten Kindern weisen darauf hin, dass Geschwister sich deshalb zeitweise weniger beachtet fühlen und schon in jungen Jahren lernen können, eigene Bedürfnisse zurückzustellen.
Von außen wirken diese Kinder oft besonders vernünftig. Sie machen ihre Hausaufgaben allein, beschäftigen sich selbst und versuchen, keinen zusätzlichen Ärger zu verursachen. Sie sagen vielleicht, alles sei in Ordnung, weil sie sehen, wie erschöpft ihre Eltern bereits sind.
Gerade diese scheinbare Unauffälligkeit kann dazu führen, dass ihre Belastung übersehen wird.
Ein Kind muss nicht laut protestieren, um überfordert zu sein. Rückzug, übermäßige Selbstständigkeit, körperliche Beschwerden, Schlafprobleme, Ängste oder der ständige Versuch, gute Leistungen zu erbringen, können ebenfalls Ausdruck einer starken inneren Belastung sein. Manche Kinder entwickeln das Gefühl, mit den eigenen Sorgen warten zu müssen, bis „wirklich etwas Wichtiges“ erledigt ist.
In einer Pflegefamilie kann sich diese Dynamik noch verstärken. Das leibliche Kind weiß vielleicht, dass das Pflegekind Schlimmes erlebt hat und besondere Rücksicht benötigt. Es möchte nicht als eifersüchtig oder ungerecht erscheinen. Wenn es sich über zerstörte Gegenstände, abgesagte Ausflüge oder die ständige Unruhe beklagt, kann es das Gefühl bekommen, einem verletzten Kind etwas wegzunehmen.
So entsteht ein moralischer Druck, den Kinder kaum selbst auflösen können: Sie dürfen das Pflegekind mögen und zugleich unter der Situation leiden. Sie dürfen Verständnis haben und trotzdem wütend sein. Sie dürfen teilen wollen und dennoch wünschen, dass manches nur ihnen gehört.
Diese widersprüchlichen Gefühle sind kein Zeichen fehlender Empathie. Sie sind Ausdruck einer anspruchsvollen Lebenssituation.
Die besondere Rolle leiblicher Kinder in Pflegefamilien
Leibliche Kinder der Pflegeeltern sind keine zusätzlichen Fachkräfte. Sie sind auch keine Mitbewerber um einen Pflegeplatz und keine Ressource, die das Jugendamt bei der Beurteilung der Familie automatisch einplanen darf.
Sie sind Kinder mit eigenen Bedürfnissen, Beziehungen und Grenzen.
Trotzdem beeinflussen sie das Gelingen eines Pflegeverhältnisses erheblich. Sie teilen ihr Zuhause, ihre Eltern und ihren Alltag mit einem Kind, das häufig eine komplexe Vorgeschichte und einen erhöhten Unterstützungsbedarf mitbringt. Sie können eine wichtige Beziehungsperson werden, Normalität vermitteln und dem Pflegekind zeigen, wie Familienalltag gelebt werden kann.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihnen Verantwortung übertragen wird, die eigentlich bei Erwachsenen und Hilfesystemen liegt.
Ein leibliches Kind sollte nicht regelmäßig auf das Pflegekind aufpassen müssen, weil keine Entlastung finanziert wird. Es sollte nicht dafür zuständig sein, Krisen zu verhindern, jüngere Geschwister zu schützen oder Fachkräften zu erklären, was zu Hause geschieht. Es darf auch nicht stillschweigend erwartet werden, dass es sein Zimmer, seine persönlichen Sachen, seine Freunde oder seine Eltern jederzeit mit dem Pflegekind teilt.
Besonders belastend wird es, wenn das Pflegekind aufgrund einer Traumafolgestörung, einer Behinderung oder mangelnder Impulskontrolle aggressiv reagiert. Geschwister können beschimpft, bedroht, geschlagen oder bestohlen werden. Manche erleben sexualisiertes Verhalten, massive Wutausbrüche oder Situationen, in denen Gegenstände zerstört werden.
Es ist wichtig, solche Ereignisse weder zu dramatisieren noch zu verharmlosen.
Das Verhalten des Pflegekindes kann durch frühere Erfahrungen, eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung erklärbar sein. Eine Erklärung beseitigt aber nicht automatisch die Auswirkungen auf die anderen Kinder. Auch wenn das Pflegekind keine Schuld im moralischen Sinne trägt, müssen die Geschwister geschützt werden.
Kinderschutz darf nicht selektiv sein.
Wenn Behinderung den gesamten Familienalltag bestimmt
In Familien mit einem behinderten Kind entsteht häufig ein sehr hoher Versorgungsaufwand. Neben der unmittelbaren Pflege können Therapieplanung, Fahrten, Anträge, Hilfsmittelversorgung, schulische Begleitung, nächtliche Betreuung und die ständige Abstimmung mit Fachstellen den Alltag prägen.
Familienunterstützende und familienentlastende Dienste sollen deshalb nicht nur das behinderte Kind fördern, sondern auch Eltern und Geschwister entlasten. Solche Dienste können Betreuung, Begleitung, Freizeitangebote, Fahrdienste oder Unterstützung am Abend und am Wochenende anbieten; die Finanzierung kann je nach Einzelfall über Eingliederungshilfe, Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt oder Jugendamt erfolgen.
In der Praxis reicht diese Unterstützung jedoch oft nicht aus oder wird zu spät beantragt. Eltern versuchen lange, alles selbst aufzufangen. Die Geschwister erleben dann, dass gemeinsame Freizeit, Urlaube oder spontane Besuche nur eingeschränkt möglich sind.
Manche entwickeln eine besonders enge, liebevolle Beziehung zu ihrem behinderten Geschwister. Andere empfinden gleichzeitig Zuneigung, Scham, Wut, Sorge und Überforderung. Auch diese Ambivalenz ist normal.
Besonders belastend kann die Zukunftsfrage sein. Kinder und Jugendliche überlegen möglicherweise früh, wer sich später um den Bruder oder die Schwester kümmern wird. Sie fragen sich, ob diese Verantwortung irgendwann automatisch auf sie übergeht.
Eltern sollten deshalb deutlich sagen, dass Geschwister nicht verpflichtet sind, später die Versorgung zu übernehmen. Sie dürfen sich aus Verbundenheit beteiligen. Eine lebenslange Verantwortungsübertragung darf aber nicht stillschweigend vorausgesetzt werden.
Warum der Austausch mit anderen Geschwisterkindern so wichtig ist
Geschwisterkinder erleben häufig, dass Gleichaltrige ihren Alltag nur schwer verstehen können. Ein Kind kann erklären, dass es wegen eines Klinikaufenthalts nicht zum Geburtstag kommen konnte. Es ist jedoch schwieriger zu erzählen, dass ein Geschwisterkind nachts schreit, dass zu Hause Türen abgeschlossen werden müssen oder dass die Eltern einen Ausflug absagen mussten, weil eine Betreuung ausgefallen ist.
Der Kontakt zu Kindern in einer vergleichbaren Situation kann deshalb eine große Entlastung sein.
Dort muss nicht jedes Detail erklärt werden. Andere Kinder kennen das Gefühl, gleichzeitig stolz, beschämt, wütend und liebevoll zu sein. Sie wissen, dass eine Familie anders sein kann, ohne deshalb weniger wertvoll zu sein. Sie können miteinander lachen, ohne dass jedes Treffen therapeutisch wirken muss.
Fachangebote für Geschwister betonen, dass Gruppen, Online-Treffen, Ferienangebote und Workshops Kindern helfen können, sich verstanden zu fühlen und für eine Zeit einfach Kind zu sein.
Der Wert solcher Angebote liegt nicht nur darin, Probleme zu besprechen. Sie schaffen Zugehörigkeit. Ein Kind erfährt, dass seine Situation keinen persönlichen Makel darstellt und dass es mit seinen Gefühlen nicht allein ist.
Für Pflegefamilien fehlen vielerorts noch vergleichbare, leicht zugängliche Angebote für leibliche Kinder. Klassische Geschwistergruppen für Familien mit Behinderung können im Einzelfall trotzdem passen, weil viele Erfahrungen ähnlich sind. Daneben können Gruppen für Pflege- und Adoptivfamilien, Erziehungsberatungsstellen und familienpädagogische Angebote geeignete Räume schaffen.
Der Austausch sollte freiwillig sein. Nicht jedes Kind möchte seine Familiengeschichte in einer Gruppe erzählen. Manche brauchen eher eine einzelne Vertrauensperson, eine therapeutische Unterstützung oder regelmäßige exklusive Zeit mit den Eltern.
Welchen rechtlichen Status haben die anderen Kinder?
Die rechtliche Stellung von Geschwisterkindern ist weniger umfassend, als Familien häufig erwarten.
Leibliche Kinder der Pflegeeltern sind grundsätzlich keine Verfahrensbeteiligten des Hilfeplanverfahrens für das Pflegekind. Die Hilfe nach dem SGB VIII bezieht sich auf den Bedarf des Pflegekindes und die Verantwortung der Personensorgeberechtigten. Auch ein Anspruch auf Pflege, Eingliederungshilfe oder Therapie steht grundsätzlich dem betroffenen Kind zu und nicht automatisch seinen Geschwistern.
Das bedeutet aber nicht, dass das Wohl der anderen Kinder rechtlich bedeutungslos wäre.
Eltern tragen gegenüber jedem ihrer Kinder Verantwortung. Das Jugendamt darf eine Pflegefamilie nicht so behandeln, als bestünde sie nur aus Pflegeeltern und Pflegekind. Bei der Auswahl, Beratung und Unterstützung einer Pflegefamilie muss die tatsächliche Familiensituation berücksichtigt werden. Das SGB VIII verpflichtet den Jugendhilfeträger, Pflegepersonen zu beraten und zu unterstützen; Pflegeperson und Pflegekind sollen vor der Aufnahme und während des Pflegeverhältnisses begleitet werden.
Der Hilfeplan muss den Bedarf, die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen beschreiben. Bestehen weitere rechtliche Geschwister des Pflegekindes, soll ihrer Beziehung bei der Aufstellung, Überprüfung und Durchführung der Hilfe Rechnung getragen werden.
Mit „Geschwistern“ sind in diesem gesetzlichen Zusammenhang zunächst insbesondere rechtliche oder leibliche Geschwister des jungen Menschen gemeint. Leibliche Kinder der Pflegeeltern sind rechtlich nicht ohne Weiteres Geschwister des Pflegekindes.
Nach längerem Zusammenleben kann jedoch eine sozial-familiäre Beziehung entstehen. § 1685 BGB räumt Geschwistern ein Umgangsrecht ein, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Auch andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben, wenn sie tatsächliche Verantwortung für das Kind getragen haben und eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Damit ist nicht automatisch garantiert, dass ein leibliches Kind der Pflegeeltern nach einer Herausnahme oder Rückführung Kontakt zum Pflegekind behalten darf. Je nach Dauer, Intensität und Bedeutung der Beziehung kann aber geprüft werden, ob ein Umgang nach § 1685 Absatz 2 BGB dem Wohl des Pflegekindes dient.
Für rechtliche Geschwister eines Kindes besteht dagegen ausdrücklich ein Umgangsrecht, soweit der Kontakt dem Kindeswohl entspricht.
Schutzrechte der leiblichen Kinder
Leibliche Kinder der Pflegeeltern haben dieselben grundlegenden Rechte auf Schutz, Erziehung und Förderung wie andere Kinder. Werden sie innerhalb der Pflegefamilie erheblich gefährdet, ist ihr eigenes Wohl Gegenstand des staatlichen Schutzauftrags.
Das kann beispielsweise bedeutsam sein, wenn ein Pflegekind wiederholt massive körperliche oder sexualisierte Übergriffe begeht, Gegenstände als Waffen einsetzt oder die anderen Kinder dauerhaft in Angst leben.
Eine Pflegefamilie sollte solche Situationen nicht verschweigen, weil sie fürchtet, als ungeeignet zu gelten.
Wer ernsthafte Risiken verschweigt, schützt weder das Pflegekind noch die anderen Kinder. Das Jugendamt kann nur dann passende Hilfen organisieren, wenn der tatsächliche Unterstützungsbedarf bekannt ist.
Zugleich ist nachvollziehbar, dass Pflegeeltern zurückhaltend werden, wenn sie die Erfahrung gemacht haben, dass offene Berichte gegen sie verwendet werden. Manche Familien erleben, dass sie zunächst jahrelang aufgefordert werden, Belastungen auszuhalten, und ihnen später vorgeworfen wird, nicht rechtzeitig Grenzen gesetzt zu haben.
Deshalb ist eine sachliche Dokumentation wichtig. Es sollte beschrieben werden, was konkret geschehen ist, wer anwesend war, welche Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und welche Hilfe angefordert wurde. Vermutungen und Bewertungen sollten von beobachtbaren Tatsachen getrennt werden.
Pflegeeltern dürfen verlangen, dass Schutzkonzepte nicht nur das Pflegekind vor den Erwachsenen schützen, sondern alle im Haushalt lebenden Kinder vor vorhersehbaren Gefahren.
Warum Jugendämter die leiblichen Kinder manchmal aus dem Blick verlieren
Es wäre zu einfach, pauschal zu sagen, Jugendämter interessierten sich nicht für leibliche Kinder von Pflegefamilien. Viele Fachkräfte versuchen, die gesamte Familie zu sehen.
Strukturell richtet sich der gesetzliche Auftrag im konkreten Hilfeverfahren jedoch vor allem auf das Pflegekind. Die Akte wird für dieses Kind geführt. Die Hilfeplanung bezieht sich auf seinen Bedarf. Umgangsregelungen betreffen seine Eltern. Berichte, Ziele und Finanzierung werden an seiner Hilfe ausgerichtet.
Dadurch entsteht leicht ein fachlicher Tunnelblick.
Die Belastung der anderen Kinder erscheint dann als private Aufgabe der Pflegeeltern. Es wird erwartet, dass die Familie Besuchskontakte, Fahrten, Ausfälle und Krisen irgendwie organisiert. Dass ein Umgangswochenende Auswirkungen auf Geburtstage, Urlaubsplanung, Schulveranstaltungen oder das Sicherheitsgefühl der Geschwister hat, wird als nachrangig behandelt.
Rechtlich steht das Umgangsrecht des Pflegekindes mit seinen Eltern nicht unter dem Vorbehalt, dass jeder Termin für die Pflegefamilie bequem sein muss. Das Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern.
Daraus folgt aber nicht, dass Umgang ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit der Pflegefamilie, die Sicherheit der anderen Kinder und die konkrete Lebenssituation organisiert werden darf.
Die Pflegefamilie ist der aktuelle Lebensmittelpunkt des Kindes. Wenn eine Umgangsgestaltung regelmäßig zu massiven Krisen führt, die gesamte Familie destabilisiert oder die anderen Kinder gefährdet, muss dies in die fachliche und gegebenenfalls gerichtliche Abwägung einbezogen werden.
Umgänge und ihre Wirkung auf die gesamte Familie
Ein Umgang dauert nicht nur die Stunden, in denen das Pflegekind seine Eltern trifft. Für manche Kinder beginnt die Belastung Tage vorher und endet erst lange danach.
Das Kind wird unruhig, schläft schlecht, fragt immer wieder nach dem Ablauf oder zieht sich zurück. Nach dem Umgang kann es erschöpft, aggressiv, traurig oder desorientiert sein. Pflegeeltern begleiten diese Reaktionen, während die anderen Kinder denselben Alltag teilen.
Für ein leibliches Kind kann das bedeuten, dass ein gemeinsamer Nachmittag ausfällt, die Eltern emotional kaum erreichbar sind oder der Abend von einer Krise bestimmt wird. Es kann erleben, dass seine eigenen wichtigen Termine immer wieder hinter der Umgangsorganisation zurückstehen.
Solche Folgen rechtfertigen nicht automatisch eine Einschränkung des Umgangs. Sie müssen aber ernst genommen und fachlich bewertet werden.
Mögliche Lösungen können eine andere Häufigkeit, kürzere Kontakte, begleitete Umgänge, ein neutraler Übergabeort, Fahrdienste, eine bessere Vor- und Nachbereitung oder zusätzliche Entlastung für die Pflegefamilie sein.
Das Ziel darf nicht darin bestehen, Pflegeeltern und Herkunftseltern gegeneinanderzustellen. Es geht darum, einen Umgang zu gestalten, der das Pflegekind nicht überfordert und die Stabilität seines Lebensumfeldes nicht unnötig gefährdet.
Wenn eine Herausnahme oder Rückführung im Raum steht
Die mögliche Herausnahme eines Pflegekindes trifft nicht nur das Pflegekind und die Pflegeeltern. Auch die anderen Kinder der Familie können eine enge Bindung entwickelt haben und den drohenden Verlust wie die Trennung von einem Geschwisterkind erleben.
Trotzdem besitzen leibliche Kinder der Pflegeeltern in einem Herausnahmeverfahren regelmäßig keine automatisch gleichwertige Verfahrensstellung.
Das Familiengericht kann Pflegepersonen in Verfahren, die die Person des Pflegekindes betreffen, als Beteiligte hinzuziehen, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt. Die leiblichen Kinder der Pflegeeltern werden dadurch nicht automatisch selbst Beteiligte.
Ihre Bindungen und die möglichen Folgen einer Trennung können dennoch für die Kindeswohlprüfung bedeutsam sein. Das gilt vor allem dann, wenn das Pflegekind die anderen Kinder als Geschwister erlebt und die Beziehung für seine Entwicklung wichtig ist.
Pflegeeltern sollten deshalb nicht nur ihre eigene Bindung an das Pflegekind beschreiben, sondern auch sachlich darstellen, welche Beziehungen zwischen den Kindern entstanden sind, wie sie im Alltag gelebt werden und welche Auswirkungen eine Trennung voraussichtlich haben könnte.
Dabei darf kein Kind instrumentalisiert werden. Ein leibliches Kind sollte nicht gedrängt werden, einen Brief an das Gericht zu schreiben oder sich für den Verbleib des Pflegekindes verantwortlich zu fühlen.
Geht es um die Anhörung des Pflegekindes, ist das Familiengericht grundsätzlich verpflichtet, das Kind persönlich anzuhören und sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen.
Wenn sich das Verfahren gegen die Pflegefamilie richtet
Eine besonders belastende Situation entsteht, wenn plötzlich der Vorwurf erhoben wird, Pflegeeltern hätten das Pflegekind falsch behandelt, unangemessen bestraft, manipuliert oder Kontakte zur Herkunftsfamilie verhindert.
Solche Vorwürfe können aus unterschiedlichen Situationen entstehen. Manchmal handelt es sich um ernst zu nehmende Hinweise, die sorgfältig aufgeklärt werden müssen. Manchmal beruhen sie auf Missverständnissen, unterschiedlichen pädagogischen Vorstellungen, konflikthaften Umgangsverläufen oder Aussagen, deren Kontext noch unklar ist.
Pflegeeltern sollten weder in Panik verfallen noch versuchen, die Angelegenheit informell kleinzureden.
Zunächst sollte genau geklärt werden, was ihnen konkret vorgeworfen wird. Allgemeine Aussagen wie „Es gibt Bedenken“ reichen nicht aus, um angemessen Stellung nehmen zu können.
Pflegeeltern sollten um eine schriftliche Konkretisierung bitten, soweit dadurch keine laufende Kinderschutzprüfung gefährdet wird. Sie sollten eigene Unterlagen, Hilfepläne, E-Mails, Gesprächsnotizen und medizinische oder therapeutische Berichte sichern.
Von großer Bedeutung ist, dass Kinder nicht auf eine Aussage festgelegt werden. Leibliche Kinder der Pflegeeltern sollten nicht gedrängt werden, die Familie zu verteidigen. Sie dürfen aber altersangemessen erfahren, dass Erwachsene die Situation klären.
Wird ein Kind vom Jugendamt oder von anderen Fachkräften befragt, sollte darauf geachtet werden, dass dies fachgerecht, nicht suggestiv und möglichst nicht unnötig wiederholt geschieht.
Pflegeeltern sollten außerdem früh prüfen, ob sie anwaltliche Beratung benötigen. Spätestens wenn eine Herausnahme angekündigt, ein familiengerichtliches Verfahren eingeleitet oder ein konkreter Vorwurf einer Kindeswohlgefährdung erhoben wird, ist ein im Pflegekinder- und Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt häufig sinnvoll.
Was Pflegeeltern im Hilfeplan verlangen können
Pflegeeltern sollten nicht darauf warten, dass das Jugendamt von sich aus nach den anderen Kindern fragt. Sie können verlangen, dass die Auswirkungen der Hilfe auf den gesamten Haushalt im Hilfeplangespräch angesprochen und dokumentiert werden.
Dabei geht es nicht darum, aus leiblichen Kindern Leistungsberechtigte des Pflegekindverfahrens zu machen. Es geht darum, realistisch zu prüfen, ob die Hilfe in der vorgesehenen Form dauerhaft tragfähig ist.
Pflegeeltern können beispielsweise ansprechen, wie sich Nachtwachen, Aggressionen, Fahrten, Therapietermine oder Umgangskontakte auf die anderen Kinder auswirken. Sie können erläutern, welche Schutzräume, Entlastungszeiten oder externen Hilfen benötigt werden.
Sie sollten nicht nur sagen, dass „die Geschwister belastet“ sind. Hilfreicher ist eine konkrete Beschreibung:
Das leibliche Kind kann keine Freundinnen mehr nach Hause einladen, weil das Pflegekind in Krisen Gegenstände zerstört.
Ein Geschwisterkind schläft schlecht, weil es nächtliche Auseinandersetzungen hört.
Ein Kind verzichtet regelmäßig auf eigene Termine, weil ein Elternteil das Pflegekind zu Therapien oder Umgängen fahren muss.
Ein Jugendlicher übernimmt wiederholt Betreuung, obwohl er sich damit überfordert fühlt.
Solche Beschreibungen zeigen, dass es nicht um Bequemlichkeit geht, sondern um die Tragfähigkeit der Hilfe und das Wohl aller Kinder.
Welche Hilfen für Geschwister möglich sind
Es gibt keinen einheitlichen gesetzlichen „Geschwisterbonus“, der automatisch zu einer bestimmten Hilfe führt. Unterstützung kann jedoch aus unterschiedlichen Systemen kommen.
Familienunterstützende oder familienentlastende Dienste können Freiräume schaffen. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Assistenzleistungen und Freizeitangebote können den Versorgungsdruck reduzieren, soweit ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erziehungsberatungsstellen können mit der gesamten Familie oder einzelnen Geschwisterkindern arbeiten. Entwickelt ein Geschwisterkind selbst eine psychische Erkrankung oder behandlungsbedürftige Belastung, kommen Leistungen der Krankenversicherung, insbesondere Psychotherapie, in Betracht. Fachinformationen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Geschwisterkinder bei eigener medizinischer Notwendigkeit therapeutische Hilfe erhalten können.
In Pflegefamilien können zusätzliche Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen nach § 37a SGB VIII, besondere Leistungen im Einzelfall, Entlastungsangebote oder eine Anpassung des Hilfesettings erforderlich sein. Welche Leistung rechtlich durchsetzbar ist, hängt stark von der konkreten Belastung, der Hilfeform und dem örtlichen Angebot ab.
Wichtig ist, Unterstützung nicht erst dann zu beantragen, wenn die Familie kurz vor dem Zusammenbruch steht.
Jedes Kind braucht einen eigenen Raum in der Familie
Schutz bedeutet nicht nur, akute Gefahren zu verhindern. Schutz bedeutet auch, dass ein Kind eigene Beziehungen, Rückzugsmöglichkeiten und Lebensbereiche behalten darf.
Leibliche Kinder der Pflegeeltern benötigen Zeiten, in denen nicht über das Pflegekind gesprochen wird. Sie brauchen Erlebnisse allein mit ihren Eltern, die nicht ständig von einem Notfall unterbrochen werden. Sie dürfen eigene Dinge besitzen, die nicht geteilt werden müssen.
Auch Geschwister eines Kindes mit Behinderung benötigen die Erfahrung, dass ihre Leistungen und Sorgen wahrgenommen werden, obwohl sie weniger Hilfe benötigen.
Eltern müssen dafür nicht ständig mathematische Gleichheit herstellen. Gerechtigkeit bedeutet in einer Familie nicht, dass jedes Kind zu jeder Zeit dasselbe bekommt. Es bedeutet aber, dass jedes Kind sich mit seinen Bedürfnissen gesehen und grundsätzlich sicher fühlen kann.
Ein Satz wie „Du weißt doch, dass dein Bruder nichts dafür kann“ kann sachlich richtig sein und das Kind trotzdem zum Schweigen bringen. Hilfreicher wäre:
„Ich weiß, dass dich die Situation belastet hat. Dein Bruder braucht viel Hilfe, aber deine Angst und deine Wut sind trotzdem wichtig. Wir überlegen gemeinsam, wie wir dich besser schützen können.“
Wenn das Pflegeverhältnis nicht mehr tragfähig ist
Manchmal reichen zusätzliche Hilfen nicht aus. Die Bedürfnisse des Pflegekindes und die Möglichkeiten der Familie passen möglicherweise nicht mehr zusammen. Vielleicht gefährdet das Verhalten des Pflegekindes dauerhaft andere Kinder. Vielleicht ist die Familie trotz Unterstützung vollständig erschöpft.
Die Erkenntnis, dass ein Pflegeverhältnis nicht mehr tragfähig ist, ist für Pflegeeltern oft mit Schuldgefühlen verbunden.
Sie fürchten, ein bereits verlassenes Kind erneut im Stich zu lassen. Manche Fachkräfte verstärken diesen Druck, indem sie an die Bindung und Verantwortung der Pflegeeltern appellieren, ohne ausreichende Hilfen bereitzustellen.
Ein Pflegeverhältnis um jeden Preis fortzuführen, ist jedoch nicht automatisch kindgerecht.
Wenn die Sicherheit anderer Kinder dauerhaft nicht gewährleistet werden kann oder die gesamte Familie zerbricht, muss offen geprüft werden, welche Lösung für alle Beteiligten am wenigsten schädlich ist. Eine gut vorbereitete Veränderung mit Übergängen, Kontaktmöglichkeiten und fachlicher Begleitung kann verantwortungsvoller sein als ein unkontrollierter Abbruch nach einer schweren Eskalation.
Die anderen Kinder dürfen nicht den Eindruck erhalten, das Pflegekind werde „wegen ihnen“ weggebracht. Entscheidungen müssen von Erwachsenen getragen und altersangemessen erklärt werden.
Was Familien frühzeitig festhalten sollten
Bereits vor der Aufnahme eines Pflegekindes sollte darüber gesprochen werden, welche Bedürfnisse und Grenzen die vorhandenen Kinder haben. Ihre Zustimmung ersetzt keine fachliche Eignungsprüfung, aber ihre Haltung darf nicht ignoriert werden.
Während des Pflegeverhältnisses können regelmäßige Familiengespräche hilfreich sein. Dabei sollte jedes Kind die Möglichkeit haben, Positives und Belastendes anzusprechen, ohne sofort eine Lösung liefern zu müssen.
Mit dem Jugendamt sollten Schutzabsprachen, Krisenwege und Entlastungsmöglichkeiten möglichst schriftlich festgehalten werden. Es sollte geklärt sein, wen die Familie außerhalb der Bürozeiten erreicht, was bei einer Eskalation geschieht und welche Unterstützung kurzfristig verfügbar ist.
Auch die Auswirkungen von Umgangskontakten sollten fortlaufend dokumentiert und im Hilfeplan ausgewertet werden.
Wenn leibliche Kinder bereits deutliche Belastungszeichen zeigen, sollte nicht nur gefragt werden, wie sie sich besser anpassen können. Es muss ebenso geprüft werden, welche Anforderungen an das gesamte Familiensystem reduziert werden können.
Die anderen Kinder sind keine Nebensache
Leibliche Kinder von Pflegeeltern und Geschwister eines behinderten Kindes entwickeln häufig besondere Fähigkeiten. Sie können sehr empathisch, verantwortungsbewusst und offen gegenüber Verschiedenheit werden.
Diese möglichen Stärken dürfen jedoch nicht romantisiert werden.
Ein Kind sollte nicht erst stark werden müssen, weil Erwachsene und Hilfesysteme seine Belastung übersehen.
Die besondere Familiensituation kann bereichernd sein und gleichzeitig weh tun. Sie kann Nähe schaffen und Wut auslösen. Sie kann Kinder reifen lassen und sie zugleich überfordern.
Ein guter Leitfaden für Pflege- und Herkunftsfamilien muss diese Widersprüche aushalten.
Das Kind mit Behinderung oder das Pflegekind darf nicht als Ursache aller familiären Schwierigkeiten dargestellt werden. Gleichzeitig dürfen seine Bedürfnisse nicht dazu führen, dass die anderen Kinder unsichtbar werden.
Jugendämter und andere Fachstellen sollten deshalb nicht nur fragen, ob die Pflegeeltern das Pflegekind weiter versorgen können. Sie sollten fragen, unter welchen Bedingungen die gesamte Familie sicher und tragfähig zusammenleben kann.
Pflegeeltern und Eltern behinderter Kinder dürfen ihrerseits darauf bestehen, dass Entlastung kein Zeichen des Versagens ist. Sie ist häufig eine Voraussetzung dafür, dass Beziehungen langfristig erhalten bleiben.
Geschwisterkinder brauchen keine perfekten Eltern. Sie brauchen Erwachsene, die bemerken, wenn sie zu viel tragen, die ihre widersprüchlichen Gefühle aushalten und die Verantwortung nicht an sie weitergeben.
Sie brauchen Zeit, in der sie nicht vernünftig, hilfreich oder besonders verständnisvoll sein müssen.
Und sie brauchen die Gewissheit, dass auch ihr Leben, ihre Sicherheit und ihre Zukunft wichtig sind.








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Entwicklung der (Jugend)Gewalt in Deutschland