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06.05.2021
Fachartikel

Kindesmisshandlung in Deutschland

Hin- und nicht wegsehen, sondern handeln.

In diesem Artikel wird Kindesmisshandlung anhand solcher Fälle vorgestellt. Besonders an der beispielhaften Falldarstellung des misshandelten Kindes Kevin wird dessen trauriges Schicksal beleuchtet. Abschließend wird der Blick auf Möglichkeiten des Handelns für uns alle, aber besonders für die Arbeit mit Kindern besprochen.

„Jede Gesellschaft steht in der Pflicht, sich der Kinder und Jugendlichen anzunehmen, deren leibliche Eltern die Sorge und Verantwortung nicht in ausreichendem Maß wahrnehmen können, sodass das Kindeswohl gefährdet ist.“  Klaus Münstermann 2010

Anlass für diesen Artikel war die Zusammenarbeit mit Pflegefamilien innerhalb eines Forschungsprojekts an der Universität Osnabrück zum Thema Förderangebote für Pflegefamilien (Thünemann-Albers 2020). Die Anamnese der teilnehmenden Pflegekinder ergab, dass alle in der Ursprungsfamilie entweder Misshandlungen, Verwahrlosung und sexuellen Missbrauch oder alles zusammen erlebten. Seitdem ließ mich das Thema nicht mehr los. Es scheint leider immer noch ein Tabuthema zu sein und dies gilt es zu verändern!

In diesem Artikel wird Kindesmisshandlung bezüglich des Auftretens solcher Fälle vorgestellt. Anhand der beispielhaften Falldarstellung des misshandelten Kindes Kevin wird dessen trauriges Schicksal beleuchtet. Abschließend wird der Blick auf Möglichkeiten des Handelns für uns alle, aber besonders für die Arbeit mit Kindern besprochen.

Der Fall Kevin 2006 hat sich nach Assmann und Assmann (1989) schon längst in unser Gedächtnis eingebrannt. Daneben wird dazu die Rolle der leiblichen Eltern hinsichtlich ihrer Verantwortung für diese Kinder beleuchtet., aber auch die beteiligten Unterstützungssysteme, die staatlicherseits involviert waren. Anhand des Berichtes der Bremer Bürgerschaft zum Tod des Kindes durch Ulrich Mäurer (Justizstaatsrat) 2006 und dem Buch der Gerichtsmediziner Tsokos und Guddat (2014) mit dem polarisierenden Titel „Deutschland misshandelt seine Kinder“ als Grundlage für die Falldarstellung verwendet.

Kindesmisshandlung als gesellschaftliches Thema

Kindesmisshandlungen sind in Deutschland zu einem handfesten Problem geworden. Ein Indikator hierfür ist in Verbindung mit einer nicht mitgewachsenen Personalausstattung, eine vielerorts gegebene Überlastung der Jugendämter durch die stetige Zunahme der zu betreuenden Fälle. In Fällen der Kindesmisshandlung übernimmt die staatliche Fürsorge als grundrechtliche Aufgabe das „Wächteramt“ die Aufsicht, übergibt das misshandelte Kind nach der Herausnahme aus seiner Ursprungsfamilie zunächst entweder oder in eine Tagespflege, ,Bereitschaftspflege, betreute Wohnform, Kinderhaus, Psychiatrie, Übergangsfamilie oder Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflegefamilie, Kleinstheim und veranlasst dann eine möglichst langandauernde Fremdunterbringung in einem Heim, Kleinstheim oder in einer Pflegefamilie (momentan gibt es mit steigender Tendenz 81000Pflegekinder in Deutschland. Es wird angenommen, dass die Dunkelzimmer sehr hoch ist (vgl. Hentschel (2021) Experten und Expertinnen vermuten, dass die Fälle durch die momentane Epidemie zunehmen werden.

Beispiele für den Missbrauch von Kindern

Regelmäßig kommen immer wieder Fälle von schockierenden Kindesmisshandlungen in Deutschland und dann meistens nur für kurze Zeit an das Licht der Öffentlichkeit.

  • 2006 Der Fall Kevin in Bremen, der weiter unten detailliert beispielhaft besprochen wird.
  • An deutschen Odenwaldschulen wird den dortigen Pädagogen Missbrauch (vgl. Feger 2014) über viele Jahre vorgeworfen (vgl Dehmann 2011).
  • 2019: In einem Kindergarten in Heidelberg. wurde ein Erzieher angezeigt, da er zwei Mädchen sexuell missbraucht hatte. (Feger 2014.)
  • Im November desselben Jahres wurden zwei misshandelte Kinder in einem Wohnwagen in Düsseldorf aufgefunden und dem Jugendamt übergeben.
  • Unaufgeklärt sind diverse Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche der letzten Jahrzehnte, deren Aufklärung immer wieder verhindert wurde und wird (vgl. Wagner 2016).
Kindeswohlgefährdung

Sie liegt nach offizieller Definition vor, wenn eine prekäre Situation erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und dies von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder kann. Deutlicher ausgedrückt: Wenn die Jugendämter Hinweise auf Hunger, Schläge, Dreck, sexuellem Missbrauch und psychische Gewalt bekommen, müssen sie das Risiko der betroffenen Kinder einschätzen und möglichst zeitnah handeln, damit das Kindeswohl wieder erreicht wird. Hier muss der Staat als grundrechtliches „Wächteramt nach “ § 42 SGB VIII. aktiv werden, um das Leid der Kinder zu beenden. Aus vielerlei Gründen war damals mancher Fallbearbeiter für mehr als 50 Fällen zuständig. Dieser- ans Licht gekommener Missstand wurde nach dem Fall Kevin offengelegt und Maßnahmen zur Verbesserung für deutsche Jugendämter veranlasst.

Elterliche Fürsorgepflicht (BGB)

Eltern haben nach § 1626(BGB das Sorgerecht und Fürsorgepflicht bis ihre Kinder 18 Jahre alt sind. Das bedeutet, sie sind für ihre Kinder verantwortlich und wozu sie rechtlich verpflichtet sind. D.h. sie müssen für das Wohl ihres Kindes sorgen, um damit eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden. Geschieht dieses nicht, muss- wie oben beschrieben - das Gemeinwohl das Leid der Kinder verhindern oder aufheben.

Der Fall Kevin aus Bremen

Für die Falldarstellung werden zwei Quellen genutzt:

Der umfangreiche Bericht von Staatsrat Ulrich Mäurer widmet sich dem Verlauf des Falles und wurde Oktober 2006 zur Aufklärung der Bremer Bürgschaft vorgelegt. Er widmet sich dem Verlauf des Falles Kevin (vgl. Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1381 Landtag Oktober 2006 16. Wahlperiode Bericht des Untersuchungs­ausschusses zur Aufklärung von Staatsrat Ulrich. Dadurch wurden die Missstände und Fehler der Beteiligten aufgedeckt s.o.). Ulrich Mäurer griff auf seine jahrelangen Erfahrungen mit misshandelten Kindern zurück.

Eine zweite Grundlage bilden die jahrelangen Erfahrungen der Gerichtsmediziner Tsokos und Guddat von der Charite samt ihrem Buch mit dem polarisierenden Titel „Deutschland misshandelt seine Kinder“ (2014) und die Öffentlichkeit wie Fachwelt erschütterte. Die Gerichtsmediziner sahen das Kind erst bei der Obduktion. Beide Darstellungen führten zu umfassenden Veränderungen im dortigen Amt in Bremen. Aber auch für alle Jugendämter in Deutschland war dieser Fall wie ein „Weckruf“, der viele sinnvolle Veränderungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bewirkte.

Es ist bekannt, dass pro Jahr mehr als 200000 Kinder Opfer von Gewalt durch Erwachsene werden und fast jeden Tag ein Kind durch körperliche Gewalt in Deutschland getötet wird. Die Dunkelziffer – so Tsokos und Guddat dürfte hoch sein und die Zahlenangabe nur „die Spitze des Eisbergs“ widerspiegeln. Experten sind sich einig, dass die Corona Zeit die Anzahl wahrscheinlich erhöht. vgl. Tsokos und Guddat.

Das Schicksal von Kevin 2006 in Bremen.

Kevin, als Frühchen am21.1.2004 und drogenabhängig geboren, ist als Fall inzwischen nach Assmann und Assmann (1988) in unser kollektives Gedächtnis eingebrannt. Das Kind starb 2006 mit zwei Jahren. Und wurde von dem Ziehvater getötet, der drogenabhängig und mehrfach wegen Körperverletzungen vorbestraft war und das Kind für längere Zeit in den Kühlschrank legte. Das Jugendamt Bremen hatte zum Zeitpunkt des Todes die Vormundschaft über den Jungen, sodass der Fall u.a. zu einem Politikum wurde. Die Obduktion durch die Rechtsmedizin stellte bei dem Kind über 60 Verletzungen wie multiple Knochenbrüche, Hämatome, innere Verletzungen etc. fest.

Die beteiligten Unterstützungssysteme

In diesem Fall waren insgesamt 11 Unterstützungssysteme seit der Schwangerschaft der drogenabhängigen Mutter bis zum Tod des Kindes einbezogen. U a. Kontakt der Ursprungsfamilie mit einer Hebamme und Familienhilfe während der Schwangerschaft. Frühförderung, Krippe; Tagesmutter, Ärzte in Praxen und Krankenhaus. Familiengericht und Staatsanwaltschaft. Nach dem Tod der Mutter setzte sich der Hausarzt des Paares dafür ein, dass der ebenfalls drogenabhängige Partner das Kind, das u.a. pränatale Schädigungen aufwies, behalten könne. Diese weiteren Helfer waren im Fall involviert: Krippe und damit Erzieher und Erzieherinnen, Ärzte und Ärztinnen im Krankenhaus, Polizei, Jugendamt, sowie sozialpädagogische Familienbetreuer Drogenberatung, Staatsanwaltschaft, und das Familiengericht.

Im Bericht und Buch wird betont, dass diese vielen Hilfssysteme untereinander eher für sich agierten anstatt sich frühzeitig am „Runden Tisch“ unter Leitung des Case Manager ein Gesamtkonzept für Kevin zu entwickeln. z.B. besuchte ein Vertreter des Jugendamtes Kevin noch ein paar Tage vor dessen Tod und sah nicht die hochgradige Gefährdung des Kindes.

Auch das deutsche Jugendinstitut stellt fest, dass leider in den meisten Fällen die leiblichen Eltern die außerfamiliären Bemühungen nicht als sinnvoll ansehen und so auch dadurch die rechtzeitige Herausnahme des Kindes mit allen Mitteln zu verhindern versuchen. Sie haben fast immer komplexe Probleme wie z. B. schwere Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Armut, Suchterkrankungen, Überforderung, keinen funktionierenden Familien- Bekannten- und Freundeskreis. Zudem sind sie oft selbst Opfer und wehren sich mit „Händen und Füßen“, sehen oft ihren Anteil im Prozess der Maßnahmen zum Schutz ihres Kindes nicht ein, „da sie ja ihr Kind lieben“.

Das Drama des Kindes

Die Folgen für Kevin: Deprivation, Kindeswohlgefährdung mit schweren Erkrankungen bis zum Tod.

Was ist zu tun?

Die Verantwortung von uns allen

Folgerichtig wird nun der Blick und die Verantwortung auf Nachbarn, Ärzte, Ärztinnen, Erzieher, Erzieherinnen, Lehrern und Lehrerinnen gerichtet. Sie alle sind aufgefordert sich anonym beim Jugendamt zu melden und dort ihre Beobachtungen mitzuteilen. Hier sollte folgendes Motto gelten:

Hin- und nicht wegsehen, sondern handeln!

Rechtzeitig helfen- und nicht nachträglich reparieren!

Tsokos und Guddat wie auch Ulrich Mäurer plädieren dafür, die Mitarbeiter der Hilfssysteme intensiv zum Thema auszubilden. Das gilt nicht nur für das pädagogische Personal, sondern ebenso für Richter, Polizisten und Ärzte. Auch hier wird das Thema während des Studiums oft – wenn überhaupt – nur gestreift.

Die Gerichtsmediziner und Ulrich Mäurer betonen, dass jeder, der nur zusieht und nicht handelt, sich schuldig macht.

An uns alle gerichtet

Beide sprechen von einem erschreckenden Verleugnen und einer kollektiven Blockade und auf ein noch immer weiterhin wirksames Denkverbot zum Thema.

Die beiden Autoren versuchen jetzt auf Ihre Weise, die Situation misshandelter Kinder zu verbessern. Sie bieten Fortbildungen für alle aufgeführten Gruppen an und stoßen dabei erfreulicherweise auf große Resonanz.

Auch in Schulen und Universitäten wäre die Bearbeitung dieses Themas angebracht. Hierbei müsste es in das Curriculum des jeweiligen Landes aufgenommen werden.

Und was spräche dagegen dieses Thema mit werdenden Eltern in den Schwangerschaftsvorbereitungskursen anzusprechen?

Oder einen Elternabend in der Kita und Schule anzubieten?

Literatur - Eine Auswahl:
  • Assmann, J. (1988). Kollektives Gedächtnis und kulturelle Identität Suhrkamp, Frankfurt a. M.
  • Bericht zum Fall Kevin (2006). Abschlussbericht. Eine ausführliche Rekonstruktion
  • Dehmann, J. (2011). Wie laut soll ich noch schreien? Die Odenwaldschule und der sexuelle Missbrauch. Rowohlt Hamburg
  • Spitzer, R.(2o12). Kindesmisshandlung: Psychische und körperliche Folgen im Erwachsenenalter. Kohlhammer, Stuttgart
  • Thünemann-Albers, M. (2020). „Plötzlich Ist da viel mehr Nähe!“. Körperwahrnehmung und Beziehung. Studien zum Konzept und Erprobung einer Fördermaßnahme für Pflegefamilien. Dissertation: https://repositorium.ub.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-202102044004/6/thesis_thuenemann-albers.pdf
  • Hentschel, L. (2021). Der stille Schrei. Gewalt hinter verschlossenen Türen.TV MDR 3.3.2021 „0:15-21:15
  • Kneidl, L (2017). Berühr mich nicht! Verlag Lyx, Stuttgart
  • Perry, B (2008). Der Junge, der wie ein Hund gehalten wurde. Was traumatisierte Kinder uns über Leid, Liebe und Heilung lehren können. Aus der Praxis eines Kinderpsychiaters Kösel München
  • Staatsrat Ulrich Mäurer Bremen, Den 31. Oktober 2006 Dokumentation über die Abläufe und Zusammenhänge im Todesfall Kevin K. . Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1381 Landtag Oktober 2006 16. Wahlperiode Bericht des Untersuchungs­ausschusses zur Aufklärung von Staatsrat Ulrich
  • Tsokos, M., Guddat, S .(2014).Deutschland misshandelt seine Kinder. Droemer, München
  • Wagner, D (2018). Missbrauch in der katholischen Kirche. Freiburg Herder 
Die Autorin:

Dr. Thünemann-Albers Pädagogin (M.A.) - systemischer Coach - Dozentin an der Uni Osnabrück - Freie Autorin

Arbeit bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Entwicklung und Erprobung des Forschungsprojekts für die Weiterbildung für Pflegefamilien: „Plötzlich war da viel mehr Nähe!“ - Sie war lange in der Erzieherinnenaus- und Weiterbildung tätig und leitete fünf Jahre ein Bundesprojekt zur Professionalisierung in der Erzieherausbildung im niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung Nifbe

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