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Inklusion in der Pflegekinderhilfe? Pflegeverhältnisse für Kinder mit Behinderung
Themen:
In der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen beschäftigen wir uns seit mehreren Jahren mit dem Aufwachsen von Kindern in Pflegeverhältnissen. Wir befassen uns mit speziellen Formen von Familien. Mit Familien, in denen Kinder nicht aufwachsen können und solchen, die Kinder bei sich aufnehmen. Zu diesen Familien gehören oft ein Paar, ein erwachsener Mann und/oder eine erwachsene Frau und manchmal auch zwei Männer oder zwei Frauen. Immer leben Kinder in diesen Familien – leibliche Kinder, Pflegekinder und/oder auch Adoptivkinder. Neben den Pflegeeltern sind meist noch die Eltern und Geschwister der Pflegekinder bedeutsam. Wie in anderen Familien kann es zusätzlich getrennt lebende Familienangehörige, neue Lebensgefährt(innen), Großeltern usw. geben. Die Familien, die wir in unserer Arbeit kennenlernen, sind in der Regel vielfältig zusammengesetzt. In unserem Artikel stellen wir Lebenslagen von Pflegefamilien vor, die mit einem Pflegekind mit Behinderung zusammenleben.
Pflegeverhältnisse allgemein
Für eine Gesellschaft stellt sich die Frage, was man mit Kindern und Jugendlichen macht, die kurz- oder langfristig nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. Je nach Situation kann eine Unterbringung in einer Heimgruppe oder einer Pflegefamilie in Frage kommen. Bei einem Pflegeverhältnis handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, die im achten Sozialgesetzbuch (SGB) unter §33 gesetzlich geregelt ist.
Das Pflegeverhältnis ist daher eine gesetzlich geregelte Sozialleistung und folglich eine öffentliche Aufgabe. In der Praxis bedeutet das, dass z.B. der Entwicklungsstand und die Perspektive des Lebensmittelpunktes der Kinder regelmäßig in Hilfeplangesprächen mit dem zuständigen Jugendamt überprüft werden. Außerdem gibt es fast immer Vereinbarungen über Besuchskontakte zu den Mitgliedern der Herkunftsfamilie der Kinder. Der größte Teil familialen Lebens findet allerdings jenseits von formalen Kriterien statt. Das bedeutet, dass es in Pflegefamilien zunächst mal die gleichen Sorgen, Probleme und Freuden gibt, wie in anderen Familien auch. Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch spezifische Aufgaben und Unterstützungsangebote, die sich auf die besonderen Situationen und Bedingungen des Zusammenlebens in einem Pflegeverhältnis beziehen. Eine Pflegefamilie ist keine von außen beliebig steuerbare Mikro-Organisationseinheit, sondern sie bleibt eine Familie, die durch das Zusammenleben von unterschiedlichen Menschen mit ihren jeweiligen Stärken und Schwächen, Sorgen und Wünschen geprägt wird. Bei den Erwachsenen gibt es z.B. sehr unterschiedliche Motive, warum sie gerne ein Pflegekind aufnehmen wollen. Bei den Pflegekindern gibt es immer einschneidende, aber sehr unterschiedliche Gründe dafür, warum sie nicht in ihrer ursprünglichen Familie bleiben können. Abgebende Eltern gehen mit ihrer Situation ebenfalls sehr unterschiedlich um und beeinflussen dadurch das Pflegeverhältnis. Neben den zuständigen Fachkräften mit ihren jeweiligen fachlichen Haltungen spielen oft auch noch biologische und soziale Geschwister von Pflegekindern eine wichtige Rolle für die Situation in Pflegefamilien.
Formen der Fremdunterbringung
Die Betreuung von Kindern im Rahmen eines Pflegeverhältnisses findet nahezu immer in einem Setting statt, zu dem die Pflegefamilie, die Herkunftsfamilie und ein betreuender Sozialer Dienst gehören. Ein wichtiger Aspekt bei der Unterscheidung von Pflegeverhältnissen liegt in der Dauer der Unterbringung eines Kindes außerhalb der eigenen Familie. Hier wird unterschieden zwischen
- der Kurzzeitpflege – dient meist der Überbrückung einer akuten Notlage innerhalb der Herkunftsfamilie (z.B. Krankenhausaufenthalt eines Elternteils),
- der Bereitschaftspflege – dient meist der Abwendung einer Krisensituation in der Herkunftsfamilie (z.B. vorübergehender Ausfall der elterlichen Schutzfunktion), bis zur Restabilisierung der Situation in der Herkunftsfamilie mit anschließender Rückkehr des Kindes in seine Familie oder der Vermittlung in eine andere Form der Fremdunterbringung,
- der langfristigen Vollzeitpflege – dient der Abwendung einer erheblichen und anhaltenden Krisensituation in der Herkunftsfamilie, häufig bei gleichzeitiger Abwehr einer Kindeswohlgefährdung (z.B. anhaltende Überforderung der Eltern, Vernachlässigung des Kindes), bei der eine Rückkehr des Kindes zwar nicht immer ausgeschlossen, aber nur sehr selten erwartet wird.
Neben Fremdpflegeverhältnissen gibt es noch sogenannte Verwandtschafts- und Netzwerkpflegeverhältnisse, die hier jedoch unberücksichtigt bleiben.
Um den Lebensbereich Pflegefamilie besser kennenzulernen und zu verstehen, haben wir in unterschiedlichen Untersuchungen das Erleben der beteiligten Menschen (Pflegekinder, Pflegeeltern, Herkunftseltern, zuständige Fachkräfte) erhoben und analysiert.
Zur aktuellen Zuständigkeit für Kindern mit Behinderung in den Hilfen zur Erziehung
Der Gesetzgeber fordert im §33 SGB VIII dazu auf, „[...] für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche [...] geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen“.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Abonnement:
- Zur Situation von Pflegefamilien in denen Kinder mit Behinderung leben
- Inklusion in der Pflegekinderhilfe
- Ergebnisse der Untersuchung
Eine Leistung der Eingliederungshilfe ist auch die Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie, soweit eine geeignete Pflegeperson Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht in ihrem Haushalt versorgt und dadurch der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe vermieden oder beendet werden kann. Die Pflegeperson bedarf einer Erlaubnis nach § 44 des Achten Buches. Diese Regelung tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft.
Diese Ergänzung war aus folgendem Grund 2009 eingeführt worden: Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 1989 wurden die Zuständigkeiten bei den Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen (§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und körperlichen Behinderung (§ 54 SGB XII – Leistungen der Eingliederungshilfe) unterteilt und gesetzlich festgeschrieben.
In der Praxis erfolgten daraufhin Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf dieser Grundlage mit folgender Unterscheidung: Wurde eine Unterbringung aufgrund von erzieherischen Defiziten notwendig, wurde der Jugendhilfeträger zuständig – somit stand die gesamte Palette der erzieherischen Hilfen zur Verfügung. Wurde hingegen die Notwendigkeit der Unterbringung mit der Behinderung begründet, lag die Zuständigkeit gemäß § 54 SGB XII beim Sozialhilfeträger und es handelte sich damit um eine Maßnahme der Eingliederungshilfe. Als Folge war eine vermehrte Unterbringung von Kindern mit Behinderung in stationären Behinderteneinrichtungen statt beispielsweise in Pflegefamilien festzustellen. In diesem nicht eingelösten Recht auf Familie von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sah der Gesetzgeber eine Benachteiligung und reagierte mit der zeitlich befristeten Gesetzesänderung (s.o.). Sie wurde von 2013 bis 2018 verlängert – wohl in der Erwartung, dass bis dahin die „Große Lösung“ verabschiedet worden ist.
Eine wichtige Frage ist also, ob man alle Kinder und Jugendliche mit ihren Rechten, Ansprüchen und Entwicklungspotentialen betrachtet und nicht etwa vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Besonderheiten – wie beispielsweise ihrer Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine Gleichstellung für Menschen mit Behinderung. Seit einigen Jahren arbeiten die Jugend- und Familienministerkonferenz wie auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) an der Umsetzung der „Großen Lösung“. Wichtiger Bestandteil ihrer Neuerungen wäre die Erweiterung des SGB VIII um einen neuen Leistungstatbestand mit dem Arbeitstitel „Hilfe zur Entwicklung und Teilhabe“ (vgl. Arbeitsgruppe ASMK/JFMK 2013). Die auf politischer Ebene bereits weit fortgeschrittenen Vereinbarungen werden laut Protokoll der ASMK von November 2013 nun allerdings erst mal wieder überprüft.
Zur Situation von Pflegefamilien in denen Kinder mit Behinderung leben
Im Zentrum unserer Untersuchung „Ressource Pflegeeltern“ (vgl. SCHÄFER 2011), stand für uns die Frage: Wie gelingt es Pflegefamilien eigentlich, Kinder mit Behinderungen und z.T. lebensverkürzenden Erkrankung zu betreuen. Dafür haben wir folgende Fragestellungen untersucht:
- Wie erleben Pflegeeltern ihr Leben und ihre Arbeit?
- Welche Formen der Unterstützung benötigen sie in verschiedenen Lebensphasen und –situationen?
- Wie gelingt es ihnen in einem Geflecht von privaten Beziehungen und professionellen Dienstleistungen, auch schwierige Situationen erfolgreich zu bewältigen.
Untersuchungsmethoden waren themenfokussiert narrative Interviews und Gruppeninterviews mit Pflegeeltern aus 40 Pflegefamilien. Dadurch ist es uns gelungen, das Untersuchungsfeld anhand von ausführlichen Einzelfallanalysen in möglichst umfassender Breite abzubilden. Alle involvierten Pflegeverhältnisse waren als langfristige oder dauerhafte Maßnahme für Kinder mit Behinderung angelegt worden. Da es sich in erster Linie um starke körperliche, geistige und/oder psychische Behinderungen und zum Teil lebensverkürzende Erkrankungen handelte, waren daher für unsere Untersuchungsgruppe die gesundheitliche, d.h. medizinische wie pflegerische Versorgung, die Erziehung der Kinder sowie die Organisation von und Unterstützung bei therapeutischen Hilfen für die Kinder von großer Bedeutung.
Die Auswertung des Datenmaterials erfolgte auf theoretischer Grundlage der Belastungs-Ressourcen-Balance (vgl. WOLF 2007) und des Drei-Ebenen-Ansatzes (vgl. LAYDER 1993, SCHÄFER 2011).
Das Modell der Belastungs-Ressourcen-Balance versetzt uns aus theoretischer Perspektive in die Lage Aufgaben, Probleme und Ressourcen von Menschen systematisch zu erfassen sowie den Zusammenhang und die Abhängigkeit zwischen beiden Seiten zu analysieren. Der Begriff der Balance deutet darauf hin, dass nicht zwei voneinander unabhängige Felder, sondern die Relation und die Wechselwirkungen zwischen Belastungen und Ressourcen in den Blick genommen werden.
Der Drei-Ebenen-Ansatz
Die erste zu betrachtende Ebene ist die intrapersonale Ebene. Hierzu gehören alle Aspekte die sich auf die Persönlichkeit und Psyche einer Person beziehen. Welche Kompetenzen, Eigenschaften und Überzeugungen spielen für eine Person beispielsweise eine wichtige Rolle?
Die zweite Ebene ist die Ebene des Lebensfeldes. Sie umfasst das Umfeld einer Person. Wir unterscheiden dabei zum einen zwischen den Beziehungen zu anderen Personen sowie der Frage, welche Funktionen diese haben. Zum anderen geht es um das Setting einer Person (Bedingungen und Bereiche, die für einen Menschen jenseits seiner Persönlichkeit und seiner Beziehungen zu anderen Menschen bedeutsam sind).
Die dritte Ebene umfasst den gesellschaftlichen Kontext, in dessen Rahmen das Leben einer Person stattfindet. Dazu gehören insbesondere rechtliche, politische und weitere gesellschaftshistorisch gewachsene Rahmenbedingungen und Strukturen einer Gesellschaft, die für ihre Mitglieder gelten.
Auf der Grundlage dieser Systematik können wichtige Fragen für die Begleitung von Pflegeverhältnissen bearbeitet werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen der Untersuchung zusammengefasst.
Ergebnisse der Untersuchung
Die Belastungen und Ressourcen von Pflegeeltern, die ein Kind mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung betreuen, beziehen sich auf ein weites Feld. Neben den alltäglichen Bewältigungsstrategien der Pflegeeltern sind weitere professionelle Unterstützungssystemen und Ressourcen notwendig. Diese Ressourcen sind auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt und müssen zugänglich gemacht, gewonnen und gefördert werden.
Unsere Resultate können dazu beitragen, fachliche Maßgaben und Richtlinien für eine optimierte Betreuung von Pflegeeltern zu entwickeln. Die Ergebnisse reichen über den spezifischen Bereich der Betreuung von Kindern mit einer Behinderung oder einer Erkrankung in einer Pflegefamilie hinaus. Sie liefern auch Hinweise, die für Pflegekinderdienste und Pflegefamilien im Allgemeinen relevant sind.
1. Pflegeeltern brauchen persönliche Kompetenzen, Eigenschaften und Überzeugungen, die sie in ihren Alltag innerhalb der Pflegefamilie einbringen.
Die für das Gelingen des Pflegeverhältnisses wichtigsten Menschen sind die Pflegeeltern selbst. Sie haben sich als Paar oder alleine dazu entschieden, ein Kind mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung in ihrem privaten Umfeld zu betreuen. Auf der intrapersonalen Ebene finden wir Aspekte, die uns einen Einblick in das Innenleben der Pflegeeltern erlauben.
Persönliche Stärken und Grenzen
Für Pflegeeltern ist es wichtig, über emotionale, kognitive, biografische, soziale und erzieherische Kompetenzen zu verfügen, die sie in ihre Tätigkeit einbringen können. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn Pflegeeltern die Grenzen ihrer eigenen Kompetenzen gut genug kennen, um sich bei bestimmten Aufgaben unterstützen zu lassen. Hilfreich können dabei auch (berufs)biografische Erfahrungen sein, wie bspw. die berufliche Tätigkeit als Kinderkrankenschwester oder das eigene Aufwachsen mit einem Geschwisterkind mit Behinderung. Die Aufgabe eines begleitenden Pflegekinderdienstes kann darin liegen, den Pflegeeltern selbstreflexive Prozesse zu ermöglichen und ihnen Rückmeldungen zu geben.
Sinnkonstruktionen
Sinnkonstruktionen sind spezifische auf die Bedeutsamkeit des eigenen Lebens und Handelns bezogene Deutungsmuster (vgl. SCHÄFER 2011a). Bei Sinnkonstruktionen handelt es sich um Prozesse der Herstellung und Veränderung von Erklärungen und Überzeugungen, mit denen Menschen ihrem eigenen Leben und ihren Handlungen einen Sinn zuschreiben. Die Sinnkonstruktionen der Pflegeeltern müssen sich nicht grundsätzlich auf das Pflegeverhältnis beziehen, aber sie berühren und beeinflussen dessen Existenz und Gestaltung unweigerlich. Für die befragten Pflegeeltern war es sehr wichtig ihr eigenes Handeln und ihren Lebensentwurf als sinnvoll zu erleben. Dadurch waren sie in der Lage auch besonders schwierige Situationen zu bewältigen.
Bewältigungsstrategien
Die Pflegeeltern richten ihre Bemühungen und ihr Handeln auf übergeordnete Ziele aus. Für sie ist es wichtig, dass es den Mitgliedern ihrer Familie und ihnen selbst gut geht. Ein begleitender Pflegekinderdienst kann mit den Pflegeeltern unterschiedliche Strategien ausprobieren, um deren Ziele zu erreichen und in bedrohlichen Situationen handlungsfähig zu bleiben oder zu werden.
2. Pflegeeltern brauchen andere Menschen und günstige private Rahmenbedingungen.
Die Betreuung eines Pflegekindes ist eine zeitlich und emotional anspruchsvolle Tätigkeit. Die Pflegeeltern kümmern sich täglich umfassend um die Belange und Bedürfnisse ihrer Pflegekinder. Bei Kindern mit einer schweren Erkrankung oder einer Behinderung steigt das Ausmaß der Betreuungszeit. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es neben den persönlichen Aspekten äußerst wichtig ist, über die Unterstützung eines stabilen Netzwerks unterschiedlicher Personen und über gesicherte private Rahmenbedingungen zu verfügen. Dann gelingt es den Pflegeeltern nicht nur ihr Leben und ihre Tätigkeit in einer Pflegefamilie zu organisieren und die unweigerlich auftretenden Probleme zu bewältigen, sondern darüber hinaus den besonderen Reiz und die besonderen Freuden ihres eigenen Lebensentwurfs zu genießen.
Für viele Pflegeeltern ist die eigene Partnerschaft die wesentliche Grundvoraussetzung für ihre Tätigkeit und den eigenen Lebensentwurf. Das gegenseitige Vertrauen, die verlässliche Unterstützung im Alltag und in besonders schwierigen Situationen sowie der vertrauliche und regelmäßige Austausch zwischen dem Pflegeelternpaar werden betont. Gesicherte Zeiträume der Zweisamkeit, in denen die eigenen Belange und nicht die der Kinder im Vordergrund stehen, sind nicht selbstverständlich, aber nötig. Für die Pflegeeltern und das Pflegeverhältnis bedrohliche Situationen können sich aus der Trennung eines Pflegeelternpaares entwickeln. Ein begleitender Pflegekinderdienst kann schon frühzeitig auf die Notwendigkeit von gemeinsamen Freiräumen des Pflegeelternpaares hinweisen und ggf. Gesprächs- und Austauschmöglichkeiten zum Thema Partnerschaft anbieten.
Die leiblichen Kinder spielen in den Überlegungen der Pflegeeltern eine wesentliche Rolle. Sie können das Pflegeverhältnis stabilisieren, wenn sie von Beginn an in die Entscheidung ihrer Eltern einbezogen wurden, ein Pflegekind aufzunehmen. Werden sie hinsichtlich dieser Entscheidung nicht berücksichtigt, besteht die Gefahr, dass sie das Pflegeverhältnis boykottieren. Für Pflegeeltern wird das Pflegeverhältnis zu einer Belastung, wenn sie der Überzeugung sind, dass die Bedürfnisse ihrer leiblichen Kinder unzureichend berücksichtigt werden und dass sie unverhältnismäßigen Zumutungen ausgeliefert sind, die deren Entwicklung negativ beeinflussen. Ein begleitender Pflegekinderdienst kann dabei helfen, die Bedürfnisse der leiblichen Kinder im Blick zu behalten und sie ebenfalls als wichtige Akteure innerhalb des Pflegeverhältnisses zu berücksichtigen.
Für Pflegeeltern ist es wichtig, dass sie zu ihrem Pflegekind eine gegenseitige emotionale Beziehung entwickeln. Positive emotionale Rückmeldungen des Pflegekindes sind für die Pflegeeltern außerdem bedeutsam, auch wenn die Möglichkeiten des Pflegekindes aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung und seiner biografischen Erfahrungen zum Teil eingeschränkt sind. Besonders belastend sind für die Pflegeeltern negative gesundheitliche, emotionale und soziale Entwicklungsverläufe des Pflegekindes. Ein begleitender Pflegekinderdienst kann an dieser Stelle dabei helfen, die Aufmerksamkeit auf die positiven Aspekte der Entwicklung des Pflegekindes zu lenken und mit den Pflegeeltern Strategien zu entwickeln, die sie handlungsfähig machen.
Hilfreiche Akteure
Weitere Verwandte der Pflegeeltern sind hilfreich, wenn sie Verständnis hinsichtlich der Entscheidung für das Pflegeverhältnis zeigen, die Pflegeeltern unterstützen und das Pflegekind in den weiteren Kreis der Familie aufnehmen. Unverständnis gegenüber den Pflegeeltern sowie offen zur Schau gestellte Abneigung gegenüber dem Pflegekind belasten die Pflegeeltern stark. Ein begleitender Pflegekinderdienst sollte darauf vorbereitet sein, dass dieses Thema bei Pflegeeltern zu Verunsicherungen oder erheblichen Enttäuschungen führen kann.
Im privaten Umfeld der Pflegeeltern sind langjährige Freunde, befreundete Pflegeeltern und Personen aus der Nachbarschaft bedeutsam. Hier finden viele Pflegeeltern einen stabilen Rückhalt, Verständnis und zum Teil auch verlässliche Unterstützung. Sehr belastende Erfahrungen machen Pflegeeltern mit Freunden, die sich von ihnen zurückziehen, weil sie sich in ihren Gewohnheiten und in ihrem unbeschwerten Leben durch das Pflegekind und dessen Probleme gestört fühlen.
Eine Sonderrolle übernehmen die leiblichen Eltern des Pflegekindes. Sie werden als Ressource erlebt, wenn sie das Pflegeverhältnis akzeptieren und unterstützen und dies auch nach außen formulieren. Außerdem können sie für die biografische Auseinandersetzung des Pflegekindes wichtige Informationen zur Verfügung stellen. Der Umgang zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern wird außerdem deutlich erleichtert, wenn keine (sexuelle) Gewalt gegen das Pflegekind in der Herkunftsfamilie stattgefunden hat. Im Gegenzug werden solche vorangegangenen Gewalthandlungen von den Pflegeeltern zumeist als sehr belastend erlebt. Ein betreuender Pflegekinderdienst kann eine wichtige Funktion übernehmen, wenn er bei den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern umfassend für gegenseitige Anerkennung und einen konstruktiven Umgang miteinander wirbt.
Im professionellen Umfeld der Pflegeeltern können die zuständigen Mitarbeiter des begleitenden Pflegekinderdienstes eine äußerst wichtige Rolle einnehmen. In unserer Untersuchung wurden vor allem die permanente Erreichbarkeit und Verlässlichkeit sowie das persönliche Engagement des Einzelnen betont. Außerdem waren die Pflegeeltern überzeugt von den spezifischen pädagogischen Kompetenzen der Fachkräfte und ihrem breiten Expertenwissen. Auch die Pufferfunktion bei Auseinandersetzungen zwischen den Pflegeeltern und Dritten (Schule, Jugendamt, Krankenkassen etc.) wurde explizit hervorgehoben.
Mitarbeiter des medizinischen Sektors (Ärzte und Pflegepersonal) werden insbesondere dann als eine wichtige Ressource erlebt, wenn sie kompetent, kooperativ und teamfähig agieren und die Grenzen ihrer eigenen fachlichen Fähigkeiten kennen und zugeben können. Als sehr verletzend und empörend werden moralisch verwerfliche Kommentare von Ärzten hinsichtlich der Pflegekinder und reflexartige Sparlogiken von Krankenkassen empfunden. Die Unterstützung und Pufferfunktion eines begleitenden Pflegekinderdienstes wird von den Pflegeeltern als wichtige Ressource beschrieben.
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen im Lebensfeld der Pflegeeltern bleibt festzuhalten:
Für Pflegeeltern sind eine finanzielle Absicherung und eine großzügige Wohnsituation eine wichtige Grundlage für ein gelingendes Pflegeverhältnis. Zusätzlich sind flexible Arbeitgeber, Möglichkeiten zu pflegekinderspezifischen Fortbildungen und freie Wochenenden bedeutsam für Pflegeeltern.
3. Pflegeeltern brauchen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die ihre Tätigkeit und ihren Lebensentwurf stützen.
Pflegeverhältnisse sind dezentral organisierte Hilfsmaßnahmen und somit auf besonders funktionale äußere Strukturen und gesellschaftliche Angebote angewiesen. Hier liegt eine wichtige Voraussetzung, um eine gute Versorgung von Kindern mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung sicherzustellen.
Es besteht die Notwendigkeit, spezifische Angebote für Pflegeeltern bereitzuhalten, die Pflegekinder mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung betreuen. Pflegeeltern betonen die Bedeutung von spezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten, Informationsangeboten und dem organisierten Austausch innerhalb von Selbsthilfegruppen. Viele Pflegeeltern weisen darauf hin, dass ein guter Pflegekinderdienst dabei sehr wichtige Funktionen übernimmt.
Eine gesicherte medizinische Versorgung ist für die Pflegefamilien enorm wichtig. Dabei betonen Pflegeeltern die Bedeutung einer solidarisch organisierten Finanzierung von Gesundheitsleistungen sowie eine optimale Versorgung von Menschen mit Behinderung. Wenn die unbürokratische Bewilligung und zügige Organisation einer medizinischen Maßnahme gelingt, stellt dies eine wichtige Ressource für Pflegeeltern dar.
Leistungsfähige Behörden und Soziale Dienste zeichnen sich nach Eindruck der Pflegeeltern durch ihre Kooperationsfähigkeit sowie ihre grundsätzliche Offenheit in allen Angelegenheiten aus, die das Pflegeverhältnis betreffen. Den Pflegeeltern ist besonders wichtig, dass ihr persönliches Engagement und ihre Bereitschaft zum Aufbau einer emotionalen Beziehung zu einem bedürftigen Kind von Seiten der Behörden nicht aus Kostengründen ausgenutzt werden.
Für Pflegeeltern sind Aspekte der Planungssicherheit bedeutsam. Viele Pflegeeltern wünschen sich ein transparentes und kindorientiertes Rechtssystem, das sich primär am Kindeswohl orientiert. Unverständnis entsteht für viele Pflegeeltern dann, wenn bei Entscheidungen Elternrechte im Vordergrund stehen oder umfassend geprüft werden. Hier wird deutlich, dass in weiteren Untersuchungen auch die Perspektive von Eltern, Pflegekindern und möglichst auch den Entscheidungsträgern in den Blick genommen werden müssen, um eine Perspektivenvielfalt zu gewährleisten.
Gewonnene Erkenntnisse
Auf der Grundlage der Ergebnisse möchten wir zwei verallgemeinerbare Erkenntnisse für die Gestaltung und Begleitung von Pflegeverhältnissen für Kinder mit Behinderung ableiten:
a) In Pflegefamilien findet keine professionelle Dienstleistung, sondern echtes privates Leben statt (vgl. WOLF 2012). Das gilt es anzuerkennen und zu berücksichtigen. Gelingendes privates Leben verläuft nach anderen Strukturen und Merkmalen als erfolgreiches Organisationshandeln. Pflegeeltern bringen meist vielfältige Kompetenzen mit, sie informieren sich und eignen sich Fähigkeiten an und werden so zu wichtigen Expert(innen) für die Kinder, die in ihrer Familie aufwachsen. Sie werden deshalb aber nicht zu Professionellen, sondern sie verbleiben in zentral privaten Rollen. Auch die wechselseitige Abhängigkeit innerhalb von Pflegefamilien bleibt auf einem für Familien typisch hohen Niveau. Dabei ist es notwendig, dass die Familien ihr gemeinsames Leben auf ihre eigene und z.T. eigenartige Weise einrichten und gestalten. Um dieses private Leben herum wird dann allerdings ein leistungsfähiger Sozialer Dienst mit professionellen Fachkräften benötigt, die den Pflege- und Herkunftsfamilien ihr spezielles Wissen und ihre professionellen Strategien zur Verfügung stellen. Ohne das professionelle Netzwerk eines leistungsfähigen Dienstes wäre die Betreuung von Kindern mit einem besonders aufwendigen Betreuungsbedarf nicht zu verantworten.
b) Die Diskussion darüber, dass Pflegefamilien für ganze Gruppen von Kindern und Jugendlichen ungeeignet sein könnten und diese deshalb grundsätzlich besser im Rahmen von Heimunterbringungen betreut werden sollten, scheint nach unseren Erkenntnissen unangebracht. Eine professionelle Jugendhilfe braucht für ihre Platzierungsentscheidungen und darin enthaltene Prognosen Kriterien, mit denen sie differenzierte Abwägungsprozesse treffen kann. Dafür bleibt es notwendig, die Chancen und Grenzen der verschiedenen Hilfeleistungen im Einzelfall einzuschätzen. Für solche Betreuungsarrangements braucht man starke und belastbare Familien, die ein Kind mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand aufnehmen wollen und die ehrlich darüber informiert werden, worauf sie sich einlassen. Ein wichtiger Einflussfaktor für die Stabilität eines Pflegeverhältnisses liegt dann in der Qualität und Ausstattung des Dienstes, der die Pflegekinder und ihre Familien unterstützt und begleitet.
Inklusion in der Pflegekinderhilfe
Nach unseren Beobachtungen hat in der Pflegekinderhilfe in den letzten Jahren eine erhebliche Weiterentwicklung und Professionalisierung begonnen. Dennoch gibt es innerhalb der Pflegekinderhilfe sehr ungleichzeitige Entwicklungslinien – manche Dienste bauen dabei auf bereits bestehende etablierte und hochentwickelte Organisations- und Arbeitsstrukturen auf und andere müssen den notwendigen Professionalisierungsgrad erst mühsam erarbeiten. Dementsprechend sind auch Entwicklungen im Hinblick auf das Thema Inklusion in der Pflegekinderhilfe uneinheitlich.
Versteht man unter Inklusion die Gestaltung von gesellschaftlichen Lösungen, die alle Menschen einbezieht und Benachteiligung abschafft oder verhindert, muss die Pflegekinderhilfe als ausbaufähig gelten. In diesem Sinne kann es nicht ausschließlich um die Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung gehen. Vielmehr sind auch der Umgang mit und die Beteiligungsmöglichkeiten von Herkunftseltern mit Behinderungen oder Erkrankungen in den Blick zu nehmen.
Passende Hilfen für Kinder mit Behinderung
Das Thema Behinderung scheint in der Pflegekinderhilfe noch ein Nischenthema zu sein, auch wenn beherzt über die Chancen und Grenzen von Inklusion diskutiert wird. Das ist im Hinblick auf die Forderungen an soziale Dienste im Vergleich zu einer meist hohen Gesamtzahl von Pflegeverhältnissen, die eine einzelne Fachkraft zu begleiten hat, nachvollziehbar. Hier stellt sich also die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung von Inklusion in der Pflegekinderhilfe. Es ist nach unseren Erkenntnissen derzeit unrealistisch, dass Kinder mit Behinderung und ihre Familien im Rahmen eines kommunalen Pflegekinderdienstes die Unterstützung und Begleitung bekommen, die sie benötigen. Nimmt man den Anspruch einer inklusiven Pflegekinderhilfe ernst, bedeutet dies perspektivisch, dass die zuständigen Sozialen Dienste so ausgestattet sein müssen, dass sie die zuvor beschriebenen Ansprüche erfüllen können. Auf Organisationsebene stellen sich dann die Fragen nach den notwendigen Ressourcen, Fallzahlen, Personalausstattung und Fortbildungsbedarfen. Interessante Vorschläge dazu finden sich in der Veröffentlichung von Christian ERZBERGER (2003).
Es ist zunächst wichtig, Kinder nicht als Kranke, Behinderte, Traumatisierte oder als Träger von Symptomen zu betrachten, sondern in erster Linie als Kinder und Jugendliche, als Jungen und Mädchen. Den befragten Pflegemüttern und Pflegevätern ist es in vielen Situationen sehr gut gelungen, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen und sich nicht durch Krankheiten oder Behinderungen davon ablenken zu lassen. Für die großen politischen Debatten und Entscheidungen könnte es eine geeignete Orientierung sein, die Kinder zunächst als Kinder wahrzunehmen, dann das individuell und kollektiv Besondere zu sehen und schließlich die Strukturen und Umgangsformen darauf auszurichten, was Kinder brauchen, um sich gut entwickeln zu können und was das jeweilige Kind zusätzlich braucht. Dafür dürfen Ressourcen nicht an Störungszuschreibungen gekoppelt werden und statt ausgefeilter Spezialdienste, die sich ausschließlich für die Versorgung und Betreuung einzelner Adressatengruppen zuständig fühlen, brauchen wir leistungsfähige Soziale Dienste, die für Pflegekinder und ihre Familien das Notwendige tun.
Innerhalb der Pflegekinderhilfe gibt es bereits sehr etablierte Ausformungen von Pflegeverhältnissen in Form von Erziehungsstellen sowie sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Vollzeitpflegeverhältnissen, die für ihren erhöhten Betreuungsaufwand eine intensivere Begleitung erhalten und besser honoriert werden als übliche Pflegeverhältnisse (vgl. ERZBERGER 2003). Darin könnte eine Möglichkeit liegen, wenn berücksichtigt wird, dass es nicht ausschließlich um die pädagogische Ausbildung der Pflegeeltern gehen kann – hier werden Kompetenzen benötigt, die sich nicht im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung vermitteln lassen, sondern die sich die jeweiligen Akteure z.T. lebensgeschichtlich angeeignet haben. Wie wir gezeigt haben, benötigen die Pflegeeltern in erster Linie Kompetenzen und Fähigkeiten, die sich auf das private Leben und nicht die professionelle Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beziehen. Dazu benötigen sie eine intensive Begleitung durch einen flexiblen und möglichst innovativen Sozialen Dienst. Für ihre Arbeit, ihre Leistung sowie ihr gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement benötigen sie eine sehr intensive fachliche Unterstützung und Begleitung. Keinesfalls dürfen sich die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder und ihrer Familien bei einem Zuständigkeitswechsel zwischen SGB VIII und SGB XII verschlechtern (vgl. LEONHARD & DILLENBERG 2012).
Perspektivisch könnte Inklusion in der Pflegekinderhilfe sogar eine Öffnung in beide Richtungen bedeuten: Was für die Unterstützung und Begleitung von Pflegeverhältnissen gut ist, in denen Kinder mit Behinderung aufwachsen, ist voraussichtlich auch für die Unterstützung und Begleitung von Pflegeverhältnissen gut, in denen Kinder ohne Behinderung aufwachsen.
Vor dem Hintergrund der Forderung nach einer inklusiven Gesellschaft stecken in unseren Erkenntnissen wertvolle Anregungen für die Weiterentwicklung von Behindertenhilfe und Jugendhilfe. Handlungsleitend für eine fachliche Weiterentwicklung wären die Fragen:
Welche Angebote und professionellen Dienstleistungen müssen für einen inklusiven Ansatz innerhalb der Pflegekinderhilfe bereitgehalten werden?
Wie gelingt es in der Pflegekinderhilfe insgesamt Benachteiligungen für Kinder und Erwachsene abzubauen, so dass sie besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können?
Wie gelingen erfolgreiche Implementierungen von inklusiven Konzepten für Pflegekinder und ihre Familien?
Wir werden uns daran beteiligen, gute Praxismodelle zu begleiten, zu multiplizieren und zu implementieren.
Dieser Artikel ist erstmals erschienen in der Fachzeitschrift TEILHABE 3/14 - www.zeitschrift-teilhabe.de.
Nicole Fügner; B.A. Sozialwissenschaften; Tätigkeit in der Kinder – und Jugendhilfe. Studentische Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Pflegekinder (Nicole.Fuegner@student.uni-siegen.de)
Literaturverzeichnis
Arbeitsgruppe ASMK/JFMK (2013): Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung.
ERZBERGER, Christian (2003): Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen. Bremen/Hannover
LAYDER, Derek (1993): New strategies in social research. An introduction and guide. Cambridge UK, Cambridge MA USA: Polity Press; Blackwell Publishers.
LEONHARD, DILLENBERG (2012): Zusammenführung aller Leistungen für Kinder und Jugendliche im SGB VIII. Positionspapier der BV Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
SCHÄFER, Dirk (2011a): Darum machen wir das... Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung – Deutungsmuster und Bewältigungsstrategien. ZPE-Schriftenreihe Nr. 28
SCHÄFER, Dirk (2011b): Ressource Pflegeeltern – Untersuchung der Belastungen und Ressourcen von Menschen, die Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen betreuen. ZPE-Schriftenreihe Nr. 30
WIESNER, Reinhard (2013): Rechtliche und politische Entwicklungslinien zur Inklusion, zur Großen Lösung und zum Bundesleistungsgesetz. Vortrag auf der
19. gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung (http://www.blja.bayern.de/imperia/md/images/zbfs_intranet/produktgruppe_ii/wiesner_pr__sentation_hof.pdf; abgerufen am 17.04.2014)
WOLF, Klaus (2007): Die Belastungs-Ressourcen-Balance. In: Kruse, Elke; Tegeler, Evelyn (Hrg.): Weibliche und männliche Entwürfe des Sozialen. Wohlfahrtsgeschichte im Spiegel der Genderforschung. Opladen & Farmington (Verlag Barbara Budrich), 281–292
WOLF, Klaus (2012): Professionelles privates Leben? Zur Kolonialisierung des Familienlebens in den Hilfen zur Erziehung. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik 4, 395–420
von:
Gutachten Opferentschädigungsleistungen und Kostenbeteiligung