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24.02.2018
Fachartikel

Geeignetheit von Pflegeeltern

Die Geeignetheit von Pflegeeltern für ihre Aufgabe ist ein Notwendigkeit für die Aufnahme von Kindern in ihre Familien. Der Begriff der Geeignetheit wird im Gesetz nicht ausführlich beschrieben und musste sich erst in der Praxis entwickeln.

Immer mehr Jugendämter und auch Träger der freien Jugendhilfe, die in der Pflegekinderhilfe tätig sind, suchen, suchen und suchen nach Pflegeeltern, die geeignet sind.

Was bedeutet denn überhaupt bei Pflegeeltern ‚geeignet‘ zu sein?

Eine Geeignetheit liegt in der Person von Pflegeeltern, in den Lebensumständen von Pflegeeltern und in der Aufgabe, die Pflegeeltern zu meistern haben. Aber für was sollen Pflegeeltern geeignet sein?
  • Aufgaben von Pflegeeltern
  • Warum ist es so schwierig, geeignete Pflegeeltern zu finden?
  • Gibt es Bedingungen, die für eine generelle Geeignetheit sprechen?
  • Kriterien von Geeignet
  • Fragebogen für Pflegeeltern-Bewerber/innen
  • Spezielle Geeignetheit für ein bestimmtes Pflegekind
  • Geignetheit der Pflegeeltern bei Eingliederunghilfe
  • Die Geeignetheit von Pflegeeltern in Beschlüssen von Verwaltungsgerichten
Eine Geeignetheit liegt in der Person von Pflegeeltern, in den Lebensumständen von Pflegeeltern und in der Aufgabe, die Pflegeeltern zu meistern haben. Aber für was sollen Pflegeeltern geeignet sein?

Aufgaben von Pflegeeltern

Pflegeeltern sehen sich vielfältigen konkreten Herausforderungen aus dem Familienleben und der Jugendhilfe gegenüber, die sie integrieren müssen:

  • Sie helfen den Kindern, Trennungen, Bindungsprobleme und Unsicherheit zu verarbeiten und damit einen sicheren und zuverlässigen Lebensort zu finden. Sie müssen mit schwierigem Verhalten der Kinder umgehen können.
  • Sie müssen mit dem Jugendhilfesystem in Aushandlungsprozesse gehen, da die Vorstellungen, was für das Wohl der Kinder gut ist, nicht immer von allen Beteiligten geteilt wird, z. B. in Bezug auf Umgangskontakte. Sie verhalten sich zu Entscheidungen über Rückführung und Perspektiven der Kinder; sie sind beteiligt am »permanency planning«
  • Sie müssen durch weitere soziale Systeme navigieren können, damit die Kinder angemessene Unterstützung erhalten, ohne in ihrem Selbstwertgefühl weiter geschwächt zu werden. Sie schätzen also die Bedürfnisse der Kinder ein, initiieren Maßnahmen der Unterstützung der Entwicklung der Kinder und koordinieren dabei medizinische, bildungsmäßige und psychosoziale Dienste.
  • Sie müssen die Umgangskontakte der Kinder mit ihren Herkunftsfamilien managen und den Kindern in Bezug auf ihre Beziehung zu den leiblichen Eltern beistehen.
  • Sie müssen zurechtkommen mit ihrer eigenen Beziehung zu den Herkunftseltern.
  • Sie müssen die Anforderungen als Pflegeeltern/-familie bewältigen, z. B. in der Partnerschaft und im Verhältnis zu ihren leiblichen Kindern oder weiteren aufgenommenen Pflege- und/oder Adoptivkindern.

(Auszug aus Handbuch Pflegekinder S. 399 des Deutschen Jugendinstitut DJI 2011)

Warum ist es so schwierig, geeignete Pflegeeltern zu finden?

Gründe für die Schwierigkeiten, geeignete Pflegefamilien zu finden, sind unter anderem:

  • Pflegefamilien sind im Großen und Ganzen eher Familien mit traditioneller

geschlechtsbezogener Arbeitsteilung, in denen die Pflegemütter die Hauptarbeit für die Kinder übernehmen. Mit der zunehmenden Berufstätigkeit sind aber weniger Frauen bereit, sich nur auf die Versorgung und Erziehung von Kindern auszurichten. Junge Frauen heute wollen nicht nur Familie leben, sondern Berufstätigkeit und Familienleben verbinden, wie empirische Befragungen zeigen (Brigitte-Studie 2009, Allmendinger 2009). Gerade bei sehr bedürftigen Kindern wird von der Jugendhilfe jedoch oft erwartet, dass ein Elternteil nicht berufstätig ist.

  • Die Kinder, die in Pflegefamilien vermittelt werden, kommen zumeist mit einem »schweren Gepäck« biographischer Belastungen und stellen hohe Anforderungen an die Pflegepersonen. Auch ihre Herkunftsfamilien sind in vielen Fällen im weitesten Sinn »anwesend«, was gerade diejenigen Pflegeeltern störend finden, die eher adoptionsähnliche Beziehungen zu Pflegekindern leben möchten.
  • Die finanziellen Leistungen, die Pflegepersonen erhalten, sind zumeist so gering, dass es schon einer besonderen »Geneigtheit« für Kinder bedarf, um sich auf das »Experiment mit ungewissem Ausgang« einzulassen, so Jürgen Blandow (2006, S. 8).
  • Eine Pflegefamilie muss in der Lage sein, sich gegenüber sozialen Diensten, insbesondere der Jugendhilfe, zu öffnen. Potenzielle Pflegepersonen könnten fürchten, den Ansprüchen von Fachkräften nicht gerecht zu werden und misstrauen dabei vielleicht zudem ihrer Fähigkeit, ein Kind anderer Leute zu erziehen.
  • Aufgrund zu hoher Schlüsselzahlen haben Fachkräfte zuweilen keine Zeit, um zusätzlich effektive Öffentlichkeitsarbeit zu leisten; dem Bereich der Werbung und qualifizierten Auswahl wird teilweise nicht genügend Bedeutung beigemessen.

(Auszug aus Handbuch Pflegekinder S. 401 des Deutschen Jugendinstitut DJI 2011) )

Im Kinder- und Jugendhilfegesetzt – SGB VIII - wird der Begriff der Geeignetheit von Pflegeeltern nicht näher beschrieben. Der Begriff musste sich also erst in der Praxis mit Leben füllen. Hilfreich für das Verständnis der Geeignetheit ist eine Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:

Die Vollzeitpflege , sei es als zeitlich befristete Erziehungshilfe, sei es als auf Dauer angelegte Lebensform nimmt in der Reihe der Hilfen zur Erziehung insofern eine Sonderrolle ein, als sie im privaten Raum unter Beteiligung des Jugendamtes stattfindet und in der Regel von Personen erbracht wird, die keine Ausbildung für diese Tätigkeit besitzen.

Einzige Bedingung dafür ist die erforderliche Eignung. Wie allerdings das Attribut „geeignet“ in der Praxis ausgefüllt werden soll, da zu gibt der Gesetzestext keine konkreten Hinweise. Nach gängiger Auslegung –und unter Berücksichtigung ergänzender landesrechtlicher Vorschriften–setzt eine Eignung passende äußere Rahmenbedingungen ebenso voraus wie die persönliche Eignung einer Pflegeperson. Zu den äußeren Rahmenbedingungen zählen ausreichende kindgerechte Räumlichkeiten sowie stabile wirtschaftliche und familiäre Verhältnisse; zu den Anforderungen an die Persönlichkeit gehören erzieherische Kompetenz und Erfahrung, Reflexionsfähigkeit (Toleranzbereitschaft) sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Kooperation mit dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie und allen am Pflegeverhältnis Beteiligten.

Eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege wird nicht als allgemeine Erlaubnis erteilt, sondern immer nur in Bezug auf ein bestimmtes Kind bzw. einen bestimmten Jugendlichen. Daher orientiert sich die Prüfung der Geeignetheit nicht nur an den bestehenden Verhältnissen und Eigenschaften der Pflegeperson, sondern stets auch an den Bedürfnissen des betroffenen Kindes.

Die Eignung einer Person für die Vollzeitpflege – das ergibt sich auch aus der vorliegenden Rechtsprechung – muss stets an den individuellen Bedingungen jedes Einzelfalls geprüft werden.

Dem zuständigen Jugendhilfeträger steht dabei ein Entscheidungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten richterlichen Überprüfung unterliegt.

In der Rechtsprechung ist das zentrale Kriterium für die Auslegung des Begriffs „Eignung“ das Kindeswohl. Das Verwaltungsgericht Regensburg ist der Ansicht, dass eine Pflegeperson nicht erst dann ungeeignet ist, wenn das Wohl des Kindes akut gefährdet ist, sondern auch schon dann, wenn die Pflegeperson nicht über ausreichende erzieherische Fähigkeiten verfügt, nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt oder mit der Betreuung des Pflegekindes überfordert ist. Denn in der Vollzeitpflege gehe es nicht nur darum, ein Kind zu betreuen; vielmehr gehe es darum, erzieherische Defizite zu kompensieren und dauerhafte Lebensbedingungen für das Kind herzustellen.

Vor diesem Hintergrund gehört auch eine umfassende Bereitschaft zu erzieherischer Kooperation mit dem Jugendamt zu den notwendigen Voraussetzungen.

In der juristischen Literatur wird aber auch darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung der Geeignetheit einer Pflegeperson „keine überzogenen Anforderungen“ an die erzieherischen Kompetenzen gestellt werden dürften; die Erziehungsbedingungen in der Pflegestelle sollten vielmehr so „normal“ wie möglich sein.

Auszug aus einer Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages WD 9 3000 - 019/17

Gibt es Bedingungen, die für eine generelle Geeignetheit sprechen?

Generelle Geeignetheit lässt sich, wie schon erwähnt, an äußeren Rahmenbedingungen und der Persönlichkeit der Pflegeelternbewerber feststellen. Dazu gibt es Kriterien, die Vermittlungsstellen nutzen, um eine Überprüfung durchzuführen.

Selbstverständlich gibt es auch Kriterien, die eine Geeignetheit grundsätzlich ausschließen.

Kriterien der Ungeeignetheit am Beispiel eines Kataloges von Berlin

Ausschlusskriterien für Bewerber/innen und ggf. weitere im Haushalt lebende Personen

  • Eintragungen im Führungszeugnis oder andere Informationen, die Hinweise auf mögliche

Kindeswohlgefährdung und/oder wiederholte Straffälligkeiten geben Kriterien, die i.d.R. zum Ausschluss führen (Anderslautende Entscheidungen müssen gesondert begründet werden)

Formale Kriterien:

  • Interessent/innen sind unter 25 Jahre alt
  • Interessent/innen sind älter als 63 Jahre bei Volljährigkeit des Pflegekindes
  • Eigene wirtschaftliche Abhängigkeit vom Pflegegeld
  • Ungeeigneter Wohnraum (z.B. keine ausreichende Größe der Wohnung, unhygienischer Zustand, nicht kindgerechte Wohnung, ...)

Gesundheitliche Kriterien:

  • meldepflichtige Infektionskrankheiten
  • akute lebensbedrohliche Erkrankung
  • psychische Erkrankung
  • Suchterkrankung

Persönliche Kriterien:

  • mangelnde Kooperationsbereitschaft / -fähigkeit
  • mangelnde Reflexionsbereitschaft / -fähigkeit
  • fehlendes Einverständnis aller im Haushalt Lebenden
  • aktuelle problematische Familiensituation (z.B. Schwangerschaft, Hausbau, Tod eines/einer nahen Angehörigen;.....)

Kriterien von Geeignet am Beispiel Berlin:

Im Überprüfungsprozess werden mit den Bewerber/innen formale und inhaltliche Voraussetzungen geklärt. Diese haben vier Kriterienschwerpunkte: personelle, familiäre, auf die Aufgabe des öffentlichen Erziehungsauftrags bezogene und Ausschlusskriterien.

Es stehen für die inhaltliche Bewertung keine eindeutigen und ausschließlichen Kriterien zur Verfügung, sondern es muss eine Abwägung der individuellen und familiären Fähigkeiten und Ressourcen erfolgen. Die Beurteilung der „Eignung“ von Bewerber/innen ist prozesshaft und kann auch Aspekte, die eine weitere Entwicklung von Kompetenzen deutlich werden lassen, beinhalten.

Bei den inhaltlichen Fragestellungen ist die Ausgangsbasis im gesamten Prozess auf beiden Seiten (Bewerber/in und Pflegekinderdienst/freier Träger) Offenheit und Transparenz. Ziel ist es, zu einer Entscheidung zu kommen, in welchem Rahmen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Ressourcen und Fähigkeiten Bewerber/innen einen Platz in ihrer Familie für ein Pflegekind bieten können. Es ist ebenso möglich, sich von der Idee, ein Pflegekind aufnehmen zu wollen, zu verabschieden.

Folgende Inhalte müssen thematisiert werden und sind für eine möglichst übereinstimmende
Einschätzung der Beteiligten von Bedeutung:

  • Motivation (... warum jetzt)
  • Aktuelle Lebenssituation / Lebensplanung
  • Eigene Biografie
  • Erzieherische Kompetenz und Erfahrung (ggf. mit eigenen und/oder fremden Kindern; Vorstellungen, was für eine Pflegekind notwendig und wichtig ist)
  • Beziehungs- und Bindungsfähigkeit (-verhalten)
  • Konfliktfähigkeit
  • Krisenbewältigungen
  • Reflexionsfähigkeit
  • Einstellung zu anderen sozialen Schichten, Lebensformen, Religionen, Nationalitäten und Kulturen
  • Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft (auch als „ Leistungserbringer“ nach § 33 SGB VIII), vor allem in der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt, PKD/freier Träger, anderen Fachkräften etc.

Am Ende des Überprüfungsprozesses (einschließlich eines Hausbesuches und dem Kennen aller Familienmitglieder/Mitbewohner/innen) wird auf der Basis der behandelten Themen u.a. eine Aussage zu den Fähigkeiten und Ressourcen der Bewerber/innen für den besonderen Betreuungsbedarf eines Pflegekindes und der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie getroffen

Um Kriterien der Geeignetheit abklären zu können erhalten die Pflegeelternbewerber folgendes Schreiben (Berlin):

Liebe Bewerber/innen für ein Pflegekind,
im Überprüfungsverfahren benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen:
1. den ausgefüllten Fragebogen für Neubewerber/innen
2. eine aktuelle Einkommensbescheinigung
3. einen tabellarischen Lebenslauf
4.einen sogenannten „Lebensbericht“ Darstellung positiver und negativer Aspekte Ihres Lebens, beispielsweise Heirat, Geburt der Kinder, Scheidung, Schicksalsschläge)
5. ein polizeiliches Führungszeugnis der Bewerber/innen
6. ein ärztliches Attest der Bewerber/innen
Vielen Dank für Ihre Mühe

Zur Überprüfung der Geeignetheit von Pflegeelternbewerbern gehören Gespräche, Hausbesuche und die Ausfüllung verschiedenster Fragebogen, Unterlagen und Formular. Besonders der Fragebogen gilt den Fachkräften der Vermittlungsstellen dazu, die Bewerber schon einmal näher kennen zu lernen und sich auf die folgenden Gespräche mit diesen vorzubereiten.

Fragebogen für Pflegeeltern-Bewerber/innen (Berlin)

Dieser Fragebogen soll dazu dienen, Sie mit den vielfältigen Aspekten im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Aufnahme eines Pflegekindes vertraut zu machen. Er soll Anstöße geben und zum Nachdenken anregen. Vielleicht sind Sie im ersten Moment erstaunt über den Umfang des Fragebogens. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass gründliche Vorbereitung zu einem Gelingen des Pflegeverhältnisses beitragen kann.

Im persönlichen Gespräch mit uns werden die Fragestellungen vertieft und intensiver besprochen werden.

Wenn Sie auf Fragen keine gemeinsamen Antworten geben können, antworten Sie unabhängig voneinander, ggf. auf einem gesonderten Bogen.

1. In welcher Lebenssituation befinden Sie sich aktuell (z.B. Berufswechsel, Trennung, Kinder erwachsen, Hausbau)?

2. Wie ist Ihr Wunsch entstanden, ein Kind aufzunehmen?

  • Warum ein Pflegekind? Warum kein Adoptivkind?
  • Warum gerade zum jetzigen Zeitpunkt? Warum wollen Sie in Ihrem jetzigen Lebensabschnitt diese Veränderung eingehen?

3. Seit wann besteht der Wunsch? Von wem ging dieser Wunsch aus?

4. Wünschen Sie sich die Aufnahme eines Mädchens oder Jungen?

  • Mädchen
  • Junge
  • egal

5.Gibt es bestimmte Gründe hierfür?

6.Manche Kinder, für die wir Eltern suchen, stammen aus Familien mit anderer Hautfarbe, Mentalität, anderer Kultur, Wertvorstellungen, Nationalität und Staatsbürgerschaft.
Haben Sie bestimmte Vorstellungen hinsichtlich der Hautfarbe und Nationalität des Kindes?

7. Trauen Sie sich, wenn Sie an die in Teilen unserer Gesellschaft bestehenden Vorbehalte gegenüber Ausländern bis hin zu Ausländerfeindlichkeit denken, die Aufnahme z.B. eines dunkelhäutigen Kindes zu?

8. Können Sie sich auch die Aufnahme von Zwillingen /Geschwistern vorstellen?

  • ja/nein
  • Bitte begründen Sie kurz Ihre Antwort!

9. Die Aufnahme eines Kindes bringt für die Familie immer Veränderungen und Belastungen im Familiengefüge mit sich. Welche Veränderungen erwarten Sie?

10. a) Worauf freuen Sie sich persönlich bei der Aufnahme eines Kindes?
Worin sehen Sie hierbei einen „Gewinn“?

  • (Einzelne Antwort von beiden Partnern)

10. b) Welche Veränderungen werden Ihnen eventuell Bedenken, Angst bereiten?

  • (Einzelne Antwort von beiden Partnern)

Bitte überlegen Sie genau, worauf Sie nach der Aufnahme eines Pflegekindes und dem Zusammenleben mit ihm in Ihrem jetzigen Leben verzichten müssen (Hobbies, eingespieltes, gut funktionierendes Familienleben, berufliche Einschränkungen).

11. Wie hat Ihr Kind/wie haben Ihre Kinder auf Ihren Wunsch reagiert, ein Pflegekind aufnehmen zu wollen?

12. Worauf freut sich Ihr Kind/freuen sich Ihre Kinder bei dem Gedanken, ein „Geschwister-kind“ zu bekommen?

13. Was beunruhigt oder ängstigt Ihr Kind dabei? Wie äußerte sich Ihr Kind hierzu?

14. Beabsichtigen Sie, nach der Aufnahme eines Kind es Ihre Berufstätigkeit vorübergehend aufzugeben, einzustellen oder Ihre Arbeitszeit zu reduzieren?
Was wäre an reduzierter Arbeitszeit für Sie möglich?

  • (Einzelne Antwort von beiden Partnern)

15. Ein Kind kann für die Partnerschaft einen neuen Bereich gemeinsamer Aktivitäten eröffnen. Was schätzen Sie an Ihrem Partner/Ihrer Partnerin besonders und welche seiner/ihrer Eigenschaften könnten für ein Kind besonders hilfreich sein?

  • (Einzelne Antwort von beiden Partnern)

16. Wie lösen Sie Meinungsverschiedenheiten?

  • (Einzelne Antwort von beiden Partnern)

17. Liegt Ihnen daran, Ihre Familie, Freunde, Nachbarn über Ihren Wunsch, ein Kind aufzunehmen, zu informieren?

  • ja/nein
  • weil ...

18. Wenn Sie bereits informiert haben, wie waren der en Reaktionen?

19. Welche Freizeitinteressen haben Sie? (Bitte benutzen Sie auch die folgende Seite)

  • (Einzelne Antwort von beiden Partnern)

20. Welche Interessen hat Ihr Kind/haben Ihre Kinder?

21. Gibt es gesellschaftliche oder religiöse Gruppierungen, die für Sie und Ihr Familienleben
besondere Bedeutung haben?

22. Haben Sie bereits Erfahrungen im Umgang oder Zusammenleben mit Kindern?

  • nein
  • ja, und zwar
  • mit unseren eigenen
  • mit Stiefkindern, Pflegekindern
  • in der Verwandtschaft
  • in der Nachbarschaft
  • im Beruf
  • in ehrenamtlicher Tätigkeit

Beschreiben Sie Ihre wichtigsten Erfahrungen:

23. Haben Sie schon einmal ein Pflegekind betreut, wenn ja, in welchem Rahmen?
Von welchem Jugendamt wurden Sie damals überprüft? Sind Sie damit einverstanden, dass wir in diese Unterlagen Einblick nehmen?

  • ja/nein

24. Jedes Kind hat erfahrungsgemäß im Verlauf seiner Entwicklung Fragen nach seiner Herkunft und Herkunftsfamilie. Wie wollen Sie diese Fragen in den Erziehungsalltag einfließen lassen?

25. Welche Überlegungen sprechen Ihrer Meinung nach dafür oder evtl. auch dagegen, ein Kind über seine leiblichen Eltern oder Geschwister zu informieren?

26. Die Einbeziehung der leiblichen Eltern oder ggf. anderer Angehöriger des Kindes können wir uns vorstellen

  • ja/nein
  • weil ...

27. Wie gehen Sie mit der Tatsache um, dass Pflegekinder immer Kinder mit zwei Familien sind und Sie somit direkt oder auch indirekt immer mit der Herkunftsfamilie des Kindes in Bezug stehen?
Können Sie sich diese Position im Hinblick auf ein Pflegekind vorstellen?

28. Was empfinden Sie gegenüber (Herkunfts-)Eltern, die sich von ihren Kindern trennen?

29. Als Pflegeeltern nehmen Sie Aufgaben der öffentlichen Erziehung wahr. In dieser Funktion werden Sie als Leistungserbringer des Jugendamtes gesehen. Ist Ihnen bewusst und sind Sie bereit dazu, dass Sie und Ihre Familie in der Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen (Krankenhaus, Ärzte, Kita, Schule, Jugendamt...) nicht nur als Privatfamilie, sondern auch als Repräsentant der Jugendhilfe gesehen werden?

30. Besuchskontakte werden oft sehr individuell vereinbart, von monatlich einmal bis hin zu wöchentlichen Kontakten, auch im Haushalt der Pflegefamilie.
Wie stellen Sie sich Kontakte zur Familie Ihres Pflegekindes vor? Wie oft? Was ist für Sie maximal vorstellbar?

31. Wären Sie zu einer Zusammenarbeit mit den bisher igen Bezugspersonen des Kindes bereit, wenn das Kind vor der Aufnahme in Ihrer Familie in einer anderen Pflegefamilie oder in einem Heim lebte?

32.a) Wie stehen Sie zur Aufnahme eines Kindes, über dessen Herkunft und/oder Geschichte wir nur wenig sagen können?

32.b) oder, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es eine sehr schwierige Herkunftsgeschichte gibt, das Kind z.B. aus einer Inzestbeziehung (Vater-Tochter) stammt?

33. Trauen Sie sich zu, auch ein Kind, das in besonders hohem Maß Zuwendung und Förderung braucht, in Ihre Familie aufzunehmen?

  • Ja, und zwar ein
  • lernbehindertes Kind, das eine Sonderschule besucht oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besuchen wird, das somit schulisch ganz besonders intensiv gefördert werden muss und zugleich geringe Chancen haben wird, eine qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren
  • verhaltensgestörtes oder verhaltensauffälliges Kind, das aufgrund seiner bisherigen Entwicklung mit Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Einnässen, Einkoten, Aggressionen, Lügen oder Stehlen reagiert
  • körperbehindertes Kind, das z.B. gehbehindert ist, auch auf Dauer orthopädische Hilfe benötigt
  • geistig behindertes Kind, das in verstärktem Maße auf Fürsorge und Betreuung angewiesen ist und besonders im lebenspraktischen Bereich gefördert werden kann und muss
  • sinnesgeschädigtes Kind, das z.B. seh- und/oder hörgeschädigt ist
  • Kind mit gesundheitlichen Risiken , bei dem nicht mit absoluter Sicherheit eine dauerhafte Erkrankung oder Schädigung ausgeschlossen werden kann
  • misshandeltes oder sexuell missbrauchtes Kind
  • nein

34. Welche Verhaltensweisen eines Kindes würden Sie am meisten stören oder belasten?

35. Welche Verhaltensweisen wären Ihnen ganz besonders wichtig?

36. Viele Kinder sind ihren Eltern sprichwörtlich „wie aus dem Gesicht geschnitten“. Ist auch die Entwicklung des Kindes, seine Persönlichkeit oder sein Lebensweg von den Erbanlagen der leiblichen Familie bestimmt oder stellen Erziehung und soziale Umwelt bei der Entwicklung des Kindes die entscheidenden Einflussfaktoren dar? Wie stehen Sie zu dieser Frage?

37. Was bedeutet für Sie Erziehung, und was sollte diese Ihrer Meinung nach beinhalten

38. Was möchten Sie einem Kind mit auf den Lebensweg geben?

39. Häufig haben die Eltern der aufzunehmenden Kind er vielfältige Probleme.
Welche Problembereiche würden Sie besonders beunruhigen:

  • Wenn die Eltern alkohol-, drogen- oder medikamentenabhängig sind?
  • ja/nein
  • an einer psychischen Krankheit leiden (Psychosen, Angsterkrankungen, Schizophrenie)?
  • ja/nein
  • straffällig geworden sind?
  • ja/nein
  • der Prostitution nachgehen?
  • ja/nein
  • geistig behindert sind?
  • ja/nein
  • als aggressiv und unberechenbar beschrieben werden?
  • ja/nein

40. Auf Grund der oben angedeuteten Schwierigkeiten, die in Herkunftsfamilien bestehen können, kann es immer wieder zu angespannten, schwierigen Situationen zwischen Pflegeeltern und Herkunftseltern kommen. Wie würden Sie sich im Falle einer aus Ihrer Sicht ungerechtfertigten und unangemessenen Provokation/Verleumdung seitens der Herkunftseltern verhalten?

  • Glauben Sie, dass Sie mit solchen Situationen umgehen können?
  • Welche Interventionsmöglichkeiten kommen Ihnen in den Sinn?

41. Wie gehen Sie selbst mit Zigaretten, Alkohol und Drogen um?
Welche Erfahrungen machten Sie persönlich mit diesen Genussmitteln?
Welche Haltung dazu wollen Sie dem Pflegekind vermitteln?

42. Auch eine zeitlich befristete Unterbringung ist für die Entwicklung eines Kindes von Bedeutung. Können Sie sich vorstellen, „Eltern auf Zeit“ zu sein, z.B. nur für einige Monate oder Jahre ein Pflegekind auf seinem Lebensweg zu begleiten?

  • ja/nein
  • weil ...

43. Können Sie sich vorstellen, Herkunftseltern in Begleitung durch den Pflegekinderdienst in ihrer Elternrolle zu stärken und gemeinsam auf eine Rückkehr des Kindes hinzuarbeiten?

44. Können Sie sich vorstellen, sich an ein Kind zu binden, es zu lieben und sich trotzdem auf die Familie des Kindes einzulassen in dem Wissen , dass das Kind evtl. wieder zurückgeht? Wo genau sind dabei Ihre persönlichen Grenzen?

45. Die Erziehung eines fremden Kindes kann anstrengend sein. Wer könnte Sie unterstützen und entlasten? Bitte benennen Sie hier die Personen, die ihr Unterstützungssystem bilden bzw. falls Sie das nicht haben, wen könnten Sie dafür ansprechen?

46. Wo sind Ihre persönlichen Kraftquellen zum „Auftanken“

47. Wie stehen Sie zu einer kontinuierlichen Mitarbeit in einer Pflegeelterngruppe, und welche Erwartungen hätten Sie?

48. Trotz intensiver Vorbereitung des Kindes und der Familie scheitern einige Vermittlungen. In welchem Fall, glauben Sie, würden Sie sich von dem Kind wieder trennen?

Nachdem Sie alles ausgefüllt haben, stellen Sie vielleicht fest, dass für Sie wichtige Dinge nicht berücksichtigt wurden. Bitte benutzen Sie die Rückseite des Blattes für zusätzliche Gedanken, Wünsche und Anregungen.

Wir freuen uns auf einen Gedankenaustausch mit Ihnen.

Die Pflegeelternbewerber werden auch gebeten, ihre Lebensgeschichte aufzuschreiben. Auch dies soll dabei helfen, die Bewerber besser kennen zu lernen und mit ihnen über die mögliche Aufnahme eines passenden Pflegekindes sprechen zu können.

Die Pflegeelternbewerber in Berlin werden um folgendes gebeten:

Bitte schreiben Sie Ihre Lebensgeschichte.

Sie sollte es uns möglich machen, Ihre Kindheits- und Jugenderfahrungen nachzuvollziehen. Wir sind der Überzeugung, dass wir alle an die mit uns lebenden Kinder eigene Erfahrungen weitergeben werden. Deshalb sind Ihrepersönlichen Erfahrungen in Hinsicht auf ein zukünftiges Pflegekind für uns so wichtig.

Bitte beschreiben Sie vor allem

  • Kindheit
  • Jugend
  • Pubertät
  • Strafe und Lob im Elternhaus
  • wo, wie und bei wem aufgewachsen
  • Geschwisterkonstellationen und Beziehungen
  • Erziehungshaltung der Eltern damals und heute
  • Umgang mit Krisen
  • Umgang mit eventueller Kinderlosigkeit
  • Konfliktlösungsstrategien
  • Verluste und Trauerarbeit
  • Soziale Kontakte

Folgende Punkte finden wir auch noch wichtig:

  • Beschreiben Sie die Geschichte Ihrer Partnerschaft.
  • Wie sind Sie mit Krisen umgegangen?
  • Was schätzen Sie an Ihrem Partner am meisten?
  • Was stört Sie an Ihrem Partner?

Herzlichen Dank

Zur Überprüfung gehören z.B. auch folgende Erklärung, die von den Pflegeelternbewerbern schriftlich abgegeben werden muss:

  • Mir/uns ist bekannt, dass insbesondere übertragbare Krankheiten, psychische Krankheiten und/oder Suchterkrankungen bei mir/uns und/oder den im Haushalt lebenden Personen einer Inpflegenahme entgegenstehen können. Ich/Wir werde/n dem Jugendamt ein ärztliches oder amtsärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, ob solche Bedenken gegen die Aufnahme eines Pflegekindes bestehen.
  • Ich versichere/Wir versichern, dass ich/wir nicht vorbestraft bin/sind.
  • Ich werde/Wir werden dem Jugendamt ein Führungszeugnis vorlegen. – bzw. -
  • Ich/Wir beauftrage/n das Jugendamt, ein Führungszeugnis einzuholen.
  • Mir/uns ist bekannt, dass bei auftretenden Bedenken die weitere Bearbeitung nur möglich ist, wenn wir (soweit zur Klärung dann nötig) einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem Jugendamt zustimmen.
  • Ich/wir versichere/n, dass diese Angaben vollständig und aktuell sind und verpflichte/n mich/ uns, wesentliche Änderungen umgehend dem Jugendamt mitzuteilen.

Eignungsbericht

Am Ende der Überprüfungsarbeit wird von den Fachkräften des Jugendamtes oder des freien Trägers ein Eignungsbericht erstellt mit folgendem Inhalt (Berlin):

Beschreibung der Ressourcen der Bewerberfamilie, fachliche Einschätzung und Empfehlung

Rahmenbedingungen der Überprüfung

  • Information zu rechtlichen und finanziellen Fragen ist erfolgt
  • Anzahl der Gespräche, Gesprächspartner
  • Hausbesuch
  • Zeitraum der Überprüfung

Motivation und Biographie

  • Motivation zur Bewerbung
  • Leitbilder, Lebenshaltung, religiöse Orientierung/ Wertvorstellungen
  • Ressourcen aus Lebensgeschichte zur Aufnahme eines Pflegekindes
  • Wie stehen die einzelnen Familienmitglieder zur Aufnahme eines Pflegekindes?
  • Vorstellungen der Bewerber/innen zu Kind und Herkunftsfamilie

Aktuelle Familiensituation

  • Wer gehört zum Haushalt?
  • Wohnsituation, wirtschaftliche Situation, Berufstätigkeit
  • Rollenverteilung und Beziehungen in der Familie/ Wünsche und Bedürfnisse der im Haushalt lebenden Kinder
  • Wer übernimmt die Hauptbetreuung des Kindes?
  • Familienatmosphäre
  • soziales und familiäres Netz
  • Freizeitgestaltung
  • Woher schöpfen die Bewerber/innen Kraft?

Fachliche Einschätzung und Empfehlung

  • soziale und pädagogische Kompetenzen
  • erzieherische Kompetenz und Erfahrung
  • Beziehungs- und Bindungsfähigkeit
  • Reflexionsfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit im Rahmen des Erziehungsauftrages
  • stabile wirtschaftliche Verhältnisse
  • Strukturiertheit (innere und äußere Arbeitsorganisation, Integrationsfähigkeit, Fähigkeit zur Vorsorge)
  • Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft
  • Wobei braucht die Familie Unterstützung?
  • ggf. perspektivische Beratungsziele/ Fortbildungs- und Beratungsangebote an Pflegefamilie
  • Empfehlung zur Vermittlung

Mit dem Eignungsbericht wird gewissermaßen ein Profil der Pflegeelternbewerber - gemeinsam mit diesen – erstellt. Die Pflegeelternbewerber erhalten anschließend ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass eine generelle Geeignetheit für die mögliche Aufnahme eines Pflegekindes überprüft und festgestellt wurde.

Anschreiben aus Berlin

Ihre Bewerbung um Vermittlung eines Pflegekindes
Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ....,
ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes.

Der Überprüfungsprozess für die allgemeine Eignung ist nun abgeschlossen.

Ich freue mich, Sie in den Kreis der zur Aufnahme eines Pflegekindes bereit stehenden Pflegefamilien aufnehmen zu können. Grundlage für eine mögliche Vermittlung ist der mit Ihnen erstellte Eignungsbericht vom XX.XX.20XX vom Träger XY. Bei einer entsprechenden Vermittlungsanfrage werden wir gerne auf Ihr Angebot zurückkommen.

Bis zur Aufnahme eines Pflegekindes ist der Träger XY weiterhin Ihr Ansprechpartner. Bei Vermittlung eines Kindes werden Ihnen Frau ... und Frau ... bzw. das für das Kind zuständige Jugendamt mitteilen, welche Fachkraft Ihre weitere Beratung und Unterstützung übernehmen wird.

Mit den besten Wünschen für Sie
und freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Fachliche Standards zur Vollzeitpflege in Berlin

Spezielle Geeignetheit für ein bestimmtes Pflegekind

Bei der Vermittlung eines Pflegekindes steht das zu vermittelnde Kind im Mittelpunkt aller Überlegungen. Was ist sein Bedarf? Mit welchem Rucksack an Lebenserfahrungen kommt es denn in eine Pflegefamilie? Und welche Pflegeelternbewerber haben ein ‚Profil‘ welches für dieses Kind passt? Das heißt, dass ein Eignungsbericht zur möglichen Aufnahme eines Pflegekindes nur bedeutet, dass die Vermittlungsstelle sich vorstellen kann, ein Kind dorthin zu vermitteln. Nicht irgendein Kind, sondern ein Kind für welches das Profil dieser Bewerber passt. Dies bedeutet, dass eine Vermittlung nur dann möglich ist, wenn das Profil der Pflegeeltern passend zum Bedarf des zu vermittelnden Kindes ist.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sich Fehlvermittlungen nur dann vermindern lassen, wenn mutig geschaut wird, ob Kind und Pflegeeltern auch zusammenpassen. Dazu muss die Vermittlungsstelle ein Bild des Kindes entwickeln – seine Lebensgeschichte kennen, seinen Bedarf formulieren, seine Herkunftsfamilie betrachten – und dieses Bild mit den Möglichkeiten und Kompetenzen - eben dem Profil - einer zu bestimmenden Pflegefamilie abgleichen.

Durch eine generelle Geeignetheit, die durch eine Vermittlungsstelle durch Überprüfung und Vorbereitung festgestellt wird, wird kein Anspruch auf die Vermittlung eines Kindes erzeugt. Sie ist gewissermaßen nur eine Auslese für eine solche Möglichkeit. Ob es zu einer Vermittlung kommen wird, hängt davon ab, ob es ein Kind zu vermitteln gibt, welches eben diese Pflegeeltern braucht. Die Beurteilung der Eignung von Pflegeeltern hängt dann unmittelbar zusammen mit der Beurteilung des erzieherischen Bedarfs des Kindes oder Jugendlichen und dessen Deckung durch die ausgewählten Pflegeeltern. Die generelle Eignung wird dann zur besonderen Eignung für dieses Kind.

Geignetheit der Pflegeeltern bei Eingliederunghilfe

Peter-Christian Kunkel: Die Pflegefamilie in der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe (Auszug)

Der Prüfungsmaßstab für die Geeignetheit der Vermittlung ist unterschiedlich je nach Rechtsgrundlage der Vermittlung. Gewährt der Jugendhilfeträger Hilfe zur Erziehung, ist Tatbestandsvoraussetzung nach § 27 SGB VIII ein Mangel in der Erziehung durch die leiblichen Eltern. Die Hilfe zur Erziehung in der Hilfeart der Familienpflege nach § 33 SGB VIII ist nur dann geeignet, wenn die Pflegefamilie diesen erzieherischen Mangel kompensieren kann. Die Gewährung von Eingliederungshilfe dagegen ist unabhängig von erzieherischen Mängeln ; anspruchsberechtigt ist daher das Kind oder der Jugendliche selbst.
Hier muss die Pflegefamilie geeignet sein, ein Teilhabedefizit zu kompensieren. Liegt sowohl ein erzieherischer Mangel als auch ein Teilhabemangel vor, sind beide Hilfen nebeneinander zu gewähren.

Hier finden Sie das Diskussionspapier als PDF

Die Geeignetheit von Pflegeeltern in Beschlüssen von Verwaltungsgerichten

Beendigung der Erziehungshilfe wegen Ungeeignetheit der Pflegeperson

  • 1. Die Gewährung von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege setzt die persönliche Eignung der Pflegeperson voraus.
  • 2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Annahme, die Pflegeperson sei ungeeignet, trägt der Jugendhilfeträger.
  • 3. Konsum von kinder- und/oder jugendpornografischem Material kann als Indiz für pädophile bzw. hebephile* Neigungen herangezogen werden und kann die Ungeeignetheit einer Pflegeperson begründen.

Hebephilie ist die erotische und sexuelle Präferenz für pubertierende Jungen und/oder Mädchen etwa im Alter zwischen 12 und 16 Jahren.

Kein Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

Leitsätze:
Die Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII setzt die Eignung der Pflegeperson voraus; diese verlangt u.a., dass bei einer Gesamtwürdigung des konkreten Einzelfalls von der Pflegeperson keine Gefährdung des Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen ausgeht.

Bei der Beurteilung der Eignung der Pflegeperson sind in Bayern maßgeblich die Versagungsgründe aus Art. 35 AGSG zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn für eine geleistete Betreuung keine Pflegeerlaubnis iSv § 44 Abs. 1 S. 1 SGB VIII erforderlich ist.

Bei der Beurteilung der ausreichenden erzieherischen Fähigkeiten wird nicht allgemein auf die erzieherischen Fähigkeiten der Pflegeperson abgestellt; vielmehr werden die erzieherischen Bedürfnisse und der Entwicklungsstand des Kindes zum Maßstab für die erzieherische Fähigkeit der Pflegeperson gemacht.

Hinsichtlich der Frage der Geeignetheit der Pflegeperson iSd. §§ 27, 33 SGB VIII kommt dem Jugendamt im konkreten Einzelfall ein nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

Pflegeerlaubnis - Keine Aufnahme eines weiteren Kindes bei Überforderung der Pflegeperson

Leitsätze:

Die landesgesetzliche Regelvermutung, wonach von einer Überforderung der Pflegeperson auszugehen ist, wenn sich bereits drei Pflegekinder in der Pflegefamilie befinden, so dass die Pflegeerlaubnis für weitere Kinder zu versagen ist, steht mit Bundesrecht im.

Für die Prognose, ob das Wohl des Kindes gewährleistet ist, muss eine positive Entwicklung des Kindes mit großer Sicherheit zu erwarten sein. Die Regelvermutung ist bei Aufnahme eines vierten Kindes nicht widerlegt, wenn bei zwei der drei bereits aufgenommenen Kinder sowie bei dem vierten Kind ein erhöhter Förderbedarf besteht. Bei der Beurteilung kommt der Stellungnahme eines mit besonderer Kompetenz ausgestatteten Fachdienstes, der auch die Situation vor Ort kennt, größeres Gewicht zu als Äußerungen von Privatpersonen.

Geeignetheit einer Pflegeperson

Leitsatz:

Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss. Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind.

Geeignetheit von Großeltern als Pflegepersonen

Leitsätze:
1. Die Geeignetheit von Großeltern als Pflegepersonen ist anhand der Vorgaben des § 44 Abs. 2 SGB VIII zu beurteilen. (amtlicher Leitsatz)
2. Bei der Beurteilung der Geeignetheit einer Pflegeperson ist der Begriff Kindeswohl anders auszulegen als nach § 1666 BGB.

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