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Förderliche Rahmenbedingungen für das Leben mit einem Pflegekind
Themen:
von Henrike Hopp
Pflegeeltern sind wie alle Eltern sehr individuelle und unterschiedliche Persönlichkeiten. Sie finden sich jedoch alle wieder in einer gemeinsam gestellten Aufgabe: sie wollen ein fremdes Kind in ihrer Familie mit großziehen.
Warum wollen sie das? Was haben Sie davon?
Ein Teil der Pflegeeltern sind kinderlose Paare, die gern mit einem Kind leben möchten. Häufig sind sie über die Schwierigkeiten einer fast nicht möglichen Adoption zur Pflegekindschaft gekommen. Die Aufnahme eines Kindes verändert ihr Leben in besonderem Maße, denn sie erhalten durch dieses Kind etwas, was sie sich inständig wünschen: eine neue Rolle in ihrem Leben, die Rolle von Vater und Mutter. Kinderlose Paare werden durch die Aufnahme von Pflegekindern zu Eltern und -noch dazu- zu Pflegeeltern.
Ein weiterer Teil der Pflegeeltern sind Paare, die bereits Eltern sind. Sie haben meist leibliche Kinder, manchmal auch Adoptiv- oder Pflegekinder. Sie haben noch Platz im Haus und im Herzen, und sind bereit, sich auf neues und auch schwieriges einzulassen.
Ein weiterer Teil der Pflegeeltern sind sowohl persönlich als auch beruflich motiviert. Sie sehen die Aufnahme eines Pflegekindes als Teilberufstätigkeit an. Diese Pflegeeltern haben eine professionelle Ausbildung und arbeiten häufig als so genannte professionelle Pflegefamilie. Diese Familien werden in der Praxis als Sonderpflegestellen oder Erziehungsstellen bezeichnet.
Die Aufnahme eines Pflegekindes ist eine Herausforderung und auch eine Bereicherung. Pflegekinder sind Kinder mit Vorgeschichte und häufig schlimmen Lebenserfahrungen. Diese Erfahrungen übertragen sie auch auf die neue Lebenssituation in der Pflegefamilie und es dauert eine lange Zeit, bis sie bereit sind, Vertrauen zu entwickeln. Dies ist eine Herausforderung für die Pflegeeltern.
Pflegekinder sind Kinder, die Probleme machen weil sie Probleme haben. Sie haben Vernachlässigung, Misshandlungen, Missbrauch oder häufige Trennungen erlebt und kommen mit ihrer Sicht der Welt, mit ihrem Rucksack in die Pflegefamilie. Pflegekinder brauchen Pflegeeltern die bereit sind, ihre Wahrnehmungen, Sichtweisen, Gefühle, Handlungen und Planungen den Bedürfnissen ihres Pflegekindes anzugleichen. Pflegeeltern müssen für und durch ihr Pflegekind anderes, neues lernen und erfahren. Sie müssen flexibel werden oder bleiben.
Sie erleben, dass sie mehr und anders als bisher mit Behörden, Gerichten, Schulen umgehen werden. Pflegeeltern erleben dann, dass sie eigentlich starke Leute sind. Pflegeeltern lernen andere Pflegeeltern kennen. Sie erfahren Anteilnahme und Solidarität. Sie erfahren, dass die Aufnahme eines Pflegekindes mehr ist, als nur ein Kind aufzunehmen. Sie müssen sich mit der Herkunftsfamilie beschäftigen, sie müssen sich mit pflegekindspezifischen Fragen beschäftigen, sie müssen sich öffnen. Sie werden Partner des Jugendamtes.
Das Kind – besonders das Pflegekind – gibt den Eltern die Möglichkeit, kleine Menschen wachsen zu sehen und daran selbst zu wachsen. Die Herausforderung wird zur Bereicherung.
Die Aufgabe des Jugendamtes
ist es, passende Pflegeeltern für ein bestimmtes Kind zu finden und eine angemessene Vorbereitung, Vermittlung, Begleitung und Betreuung – und wenn nötig auch einer Verabschiedung - des Pflegekindes und der Pflegefamilie zu garantieren.
Wir wissen, dass die Motivation der Pflegeeltern besonders in der Vermittlung eines Kindes von großer Bedeutung ist. So muss ein kinderloses Paar, das durch das Pflegekind eine wesentliche Veränderung seiner eigenen Lebensrollen erfährt, in anderer Weise gesehen werden, als Pflegeeltern, die bereits Eltern sind.
Es ist auch von Bedeutung, dass die Vorstellungen der Pflegeelternbewerber über das Kind in hohem Maße berücksichtigt werden. Das „Bild des Kindes“ das Pflegeeltern im Kopf haben, ist ja entstanden aus ihrer Lebenssituation und ihrer Motivation heraus. Ein Zueinander-Passen ist in einer Familie sehr hilfreich, wenn nicht sogar notwendig. Familie bedeutet Nähe und Nähe gelingt nur wenn die Chemie stimmt.
Pflegefamilien erfüllen ihre Aufgabe im privaten Rahmen,
rund um die Uhr. Die Kernfamilie hat sich geöffnet, hat sich verändert und ist zur Pflegefamilie geworden – ist aber immer noch Familie geblieben. In der Familie gibt es keinen Achtstundentag, nach dem man nach Hause gehen kann. Die Pflegekinder müssen also für die Pflegeeltern tragbar sein. Die Pflegeeltern müssen die Bedürfnisse der Pflegekinder auch erfüllen können. Pflegekind und Pflegeeltern müssen so zusammen passen, dass sie auch zusammen leben können – ohne auf permanente Überforderung, Überanpassung und enormen Kräfteverschleiss angewiesen zu sein.
Meine erste These zu förderlichen Rahmenbedingungen heißt daher:
Die Vermittlung der Pflegekinder muss in passende Pflegefamilien und in einem entsprechenden
- zeitlich notwendigen (ohne Überstürzung),
- fachkundigen und
- partnerschaftlichen Rahmen erfolgen.
Damit Pflegebewerber wissen, auf was sie sich denn einlassen wollen oder können und wie sich ihre Familie und ihr Leben durch die Aufnahme eines Pflegekindes verändern wird kommt unmittelbar
Meine zweite These zu förderlichen Rahmenbedingungen
Bewerber brauchen eine umfassende Vorbereitung auf ihre Aufgabe als Pflegeeltern.
Die Vorbereitung gliedert sich in eine generelle Vorbereitung auf die Aufgabe an sich und dann später – wenn ein Kind ins Auge gefasst worden ist – in die spezielle Vorbereitung auf das bestimmte Kind.
In die generelle Vorbereitung müssen auch erfahrene Pflegeeltern und bestehende Initiativen dauerhaft eingebunden werden – nicht nur an einem Abend sondern während des gesamten Seminars.
EIN Schwerpunkt der Vorbereitung ist die Frage: was wissen wir über die Kinder, die in Pflegefamilien vermittelt werden.
Aus dieser wesentlichen Frage ergibt sich meine dritte These
- Umfassende Aufklärung über die Lebenserfahrungen des Kindes und
- welche Auswirkungen diese Vorgeschichte auf das Leben des Kindes in der Pflegefamilie und damit auch auf die Pflegefamilie an sich haben wird
Beispiele
- was bedeutet die Aufnahme eines sexuell missbrauchten Kindes, welches sich durch Nacktheit bedroht fühlen könnte, in eine dahingehend freizügigen Familie?
- was bedeutet die Aufnahme eines vernachlässigten Kindes, welches starke Strukturen und Rituale braucht in eine vom Erziehungsstil her etwas lockeren Familie?
- was bedeutet die Aufnahme eines misshandelten Kindes, welches später hoch provokativ werden könnte, in eine eher sanfte Familie?
Pflegeeltern müssen wissen, welche Veränderung ihres Lebensstiles für das Pflegekind notwendig sein wird und sie müssen diese Veränderung wollen.
Neben dem Wissen um die Vorgeschichte des Kindes, ist eine mögliche Sicherheit und Klarheit für das Kind und die Pflegefamilie notwendig:
Das KJHG hat für die Hilfe zur Erziehung im § 36 vorgeschrieben, dass es einen Hilfeplan geben muss. Dieser Hilfeplan ist eine Vereinbarung aller Beteiligten. Ich erlebe, dass der Hilfeplan in seiner Ausführung extrem unterschiedlich gehandhabt wird. Ein guter Hilfeplan erleichtert jedoch die Arbeit aller Beteiligten ungemein:
Daher meine vierte These
Notwendigkeit eines deutlichen Hilfeplanverfahrens, in dem die Entwicklungen des Kindes, die Bedingungen der Herkunftsfamilie und die Situation in der Pflegefamilie beschrieben und prozesshaft dargestellt werden.
Auch die Meinung des Kindes muss hier zu finden sein.
Ich möchte damit nicht sagen dass jedes Kind an jedem Hilfeplangespräch teilnehmen sollte, aber die für die Pflegefamilie zuständige Sozialarbeiter sollten vorher mit dem Kind in Kontakt kommen, so dass sie dessen Entwicklung und Meinung mit einbringen können.
Von besonderer Bedeutung für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist § 37.
KJHG. Dieser § 37 spricht vom kindlichem Zeitempfinden und daran anknüpfend von einer Entscheidung über dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie oder nicht
Dies kann bedeuten, dass eine ursprüngliche Hilfeplanung durch die Entwicklung eines Kindes verändert werden muss.
Daraus folgernd die fünfte These:
Es ist notwendig, dass der Hilfeplan eine Aussage über dauerhaftem Verbleib oder baldige Rückkehr des Kindes enthält. Je nach Alter des Kindes gibt es hier unterschiedliche zu berücksichtigende Kriterien.
Der Hilfeplan muss zur Klarheit und Sicherheit der Unterbringung beitragen. Pflegekind, Pflegeeltern und natürlich auch die Herkunftseltern müssen wissen, was für das Kind das richtige ist oder sein wird.
Häufig erlebe ich jedoch unter den Beteiligten um das Kind herum, also Herkunftseltern, Pflegeeltern, Amt ( darin noch mal ASD und Pflegekinderdienst) Vormund etc. unterschiedliche oder unklare Perspektiven. Diese Unklarheiten beschweren das Pflegekind erheblich und müssen daher bearbeitet und entschieden werden.
Aus der Sicht des Kindes ist es sehr hilfreich, wenn es seinen Herkunftseltern gelingt, diese Perspektive mit zu entwickeln und mit zu tragen.
Aus diesem Gedankengang heraus die sechste These:
Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie ist ein tragender Pfeiler des Pflegekinderwesens.
Soll das Kind zu den Herkunftseltern zurück, dann muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum eine Rückkehr möglich gemacht werden – gelingt das nicht, dann muss den Herkunftseltern geholfen werden eine veränderte Rolle für das Kind einnehmen zu können.
Ist ein für das Kind vertretbare Rückkehr nicht möglich, dann müssen die Herkunftseltern zur Beruhigung und zum Sicherheitsgefühl des Kindes die Pflegeeltern als Mama- und Papa anerkennen können, jedoch weiterhin Interesse für das Kind als Eltern haben und sich mit der Alltagsrolle von Tante und Onkel abfinden.
Die Arbeit der Pflegeeltern mit den Pflegekindern ist ein hartes Brot. Sie machen ihre Arbeit überwiegend gut, mit viel Ausdauer, Engagement und Zuneigung zum Kind. Oft jedoch fühlen sich Pflegeeltern allein gelassen und missverstanden. Da ist dann nicht nur noch die Arbeit mit dem Kind, sondern auch noch der Stress mit dem Umfeld – und manchmal auch mit dem Jugendamt.
Notwendig ist daher die folgende siebte These zu förderlichen Rahmenbedingungen:
Pflegeeltern sind keine Hilfsempfänger. Sie sind Partner. Sie sind ein Angebot des Jugendamtes zur Erfüllung einer Jugendhilfeaufgabe. Sie sind keine Befehlsempfänger.
Pflegeeltern sollten sich auf die bei der Vermittlung gemachten Vereinbarungen verlassen können.
Pflegeeltern haben ein Recht auf Anerkennung und Akzeptanz , auf eine eigene Sichtweise und darauf, dass sie in Entscheidungen für ihr Pflegekind auch eine Rolle spielen können.
Dies gilt nicht nur für den Umgang mit Ämtern sondern auch für Gerichte und Gutachtern.
In der Alltagsbewältigung der Pflegefamilie spielen Beratung, Betreuung und Fortbildungen durch das Amt natürlich auch eine große Rolle, doch gerade in diesem Bereich der Alltagsbewältigung haben die Pflegeeltern selbst große Kompetenzen, die sich durch Treffen und Austausch der Pflegeeltern untereinander noch hilfreich erweitern können.
Trotz aller Hilfen und Kompetenzen kann es mit Pflegekindern extreme Probleme geben, die manchmal für die Pflegefamilie nicht aushaltbar sind. Die Pflegeeltern möchten das Kind nicht aufgeben, sie möchten weiter Eltern bleiben, sind aber am Rand ihrer Kraft.
Manchmal braucht es da „nur“ eine räumliche Trennung , alle müssen Luft holen, und schwierigste Aufgaben auf mehrer Schultern verteilen. Hier muss zusätzliche Hilfe angeboten werden, die die Pflegefamilie als Familie stützt und nicht auflöst.
Daher meine achte These
Wenn das Kind sich in die Pflegefamilie als seine Familie eingebunden hat, dann muss ihm diese Familie auch bei großen Schwierigkeiten erhalten bleiben, auch wenn dies zwei Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nebeneinander erfordern sollte.
Beispiel: Ein Pflegekind stürzt mit seinen extremen Schulproblemen die Pflegefamilie in einen Dauerstress, der von den Pflegeeltern nicht mehr zu tragen ist. Eine Internatsunterbringung, die deutlich die Verantwortung für die Schulfrage klärt, hilft hier, dem Kind seine Familie zu erhalten und hilft der Familie zu überleben.
Wir alle wissen jedoch, dass Pflegeverhältnisse einfach auch nicht mehr laufen und anders beendet werden, als es geplant und gewünscht wurde. Die Gründe dafür sind immer mehrfach, in hohen Maße jedoch äußerster Stress in der Pflegefamilie und damit einhergehender Überforderung der Beteiligten; besonders in der Pubertät, bei langer Unklarheit der Perspektive, und bei als extrem empfundenen Besuchskontakten
Für das Pflegekind, aber auch für die Pflegefamilie ist eine solche Beendigung eine schwere Belastung. Hier braucht die Pflegefamilie – auch wenn es ja eigentlich keine Jugendhilfe mehr gibt – für eine begrenzte Zeit weiterhin Beratung und Unterstützung
Hierzu meine neunte These
Für das Kind wichtig bleiben dürfen, auch wenn die Maßnahme aufhört
Bei Volljährigkeit:
Auch in Fortbildungen von engagierten Sozialarbeitern habe ich immer wieder erlebt, wie schwierig es fällt, die Pflegefamilie als mehr anzusehen als nur eine Jugendhilfemaßnahme. Dies zeigte sich bei Fortbildungswochenenden mit Pflegeeltern, die sich überwiegend als Eltern ihrer Kinder sahen, und Sozialarbeitern, die wohlwollend Nähe und Beziehung guthießen, aber die Diskussion um die Fortführung der Jugendhilfe nach der Volljährigkeit nicht nachvollziehen können. Dann ist das Kind doch kein Pflegekind mehr, also gehöre es nicht mehr in die Pflegefamilie – und die Pflegeeltern rauften sich die Haare.
Nicht nur bei Volljährigkeit sondern auch bei sonstiger Beendigung eines Pflegeverhältnisses:
Hier verlieren ehemalige Pflegeeltern ihre familiäre Position – haben zwar ein Besuchsrecht - welches aber oft wegen der sogenannten. Neuorientierung des Kindes nicht gegeben wird. Hier muss eine Kombination gefunden werden zwischen der Anerkennung der Pflegefamilie als Familie des Kindes und der Pflegeeltern als Eltern und der Unmöglichkeit, gemeinsam den Alltag gemanagt zu bekommen.
Eine wesentliche Hilfe in diesem Prozess ist ein engagierter Vormund, der das Pflegekind in seiner Zugehörigkeit zur Pflegefamilie anerkennt, die Schwierigkeiten sieht und das Bedürfnis des Kindes deutlich vertreten kann.
Hierzu meine zehnte These:
Auch nach ungeplanter Beendigung hat die Pflegefamilie Anspruch auf Trauerarbeit.
Ich vermeide bewusst den Ausdruck „Abbruch“. Ich finde, dass eine frühere Beendigung als geplant doch nicht die gesamte Unterbringung und das gesamte Miteinander der Pflegefamilie und des Pflegekindes infrage stellt. Es muss eine Anerkennung des bisher Geleisteten geben. Die Jahre in der Pflegefamilie waren wichtige Jahre für das Kind – es ist sowieso schwer für Pflegeeltern zu erkennen, dass sie eindeutig an ihre Grenzen gekommen sind und nicht mehr können.
Die von mir angerissenen förderlichen Rahmenbedingungen können nur dann in die Praxis umgesetzt werden, wenn die Jugendhilfe auch Arbeitsbedingungen schafft, die das ermöglicht.
Unumgänglich notwendig also die elfte These:
Zur Vorbereitung, Vermittlung, Beratung und Betreuung der Pflegekinder und ihrer Pflegefamilien braucht es ein fachliches Umfeld, welches miteinander kooperiert.
Ich bin ein Verfechter des Pflegekinderspezialdienstes.
Dieser allein ist jedoch nicht effektiv genug, er muss eingebunden sein in ein Netzwerk von anderen Bereichen. Er muss eingebunden sein in der Arbeit der Allgemeinen Sozialen Dienste und der freien Träger mit konzeptionell gemeinsamen Ziele und Arbeitswegen. Die Betreuungszahlen müssen machbar sein, neben dem Jugendamt sollten zusätzliche Helfer zur Verfügung stehen und das Jugendamt oder die freien Träger müsse über Diagnostikmöglichkeiten z.B. zur Frage einer evtl. Traumatisierung des Kindes - verfügen können.
Die Arbeit in der Vollzeitpflege bedingt also ein Netzwerk, klare Bedingungen und Strukturen und führt zur
zwölften These:
Erarbeitung eines Konzeptes zur Vollzeitpflege mit allen Beteiligten am Ort und Unterstützung durch andere Fachkräfte
Solche Konzepte sind natürlich von einigen Jugendämtern schon entwickelt worden.
Ich durfte an dem Prozess der Konzepterstellung im Rhein-Sieg-Kreis und in den Städten Münster und Mülheim/Ruhr mitarbeiten und weiß, wie sinnvoll und hilfreich für alle Beteiligten im Pflegekinderwesen eine solche gemeinsame Erarbeitung ist.
Links zu den Konzepten finden Sie unten in dieser Seite.
Zum Schluss möchte ich eine letzte, die dreizehnte These aufstellen:
Zu förderlichen Rahmenbedingungen gehört natürlich auch
Die Initierung und Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen der Pflegefamilien
Pflegeeltern leben mit ihren Kindern in einer speziellen Lebenssituation und werden von vielen um sie herum, die selbst keine Pflegekinder aufgenommen haben, nicht verstanden. Daher hat das KJHG an das Jugendamt auch den Auftrag erteilt, Selbsthilfe-Initiativen von Pflegeeltern zu initiieren, zu beraten und zu unterstützen.
Wir erleben, dass diese Gruppen und Vereine ihre Mitglieder sehr hilfreich in der Bewältigung des Alltages unterstützen. Der Austausch untereinander ist unersetzbar. Man wird verstanden und versteht.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Gruppen sich zuerst zum Austausch zusammen finden. Dann kriegen die Teilnehmer mit, dass eine Vielzahl von Problemen gar nicht im Einzelnen zu lösen sind, sondern eher eine Folge von äußeren Bedingungen sind, mit denen Pflegefamilien und Pflegekinder zurecht kommen müssen.
Häufig entwickeln sich solche Treffen dann hin zu Selbsthilfe-Initiativen. Diese versuchen, das Pflegekinderwesen vor Ort mit zu prägen und zu beeinflussen. Sie schließen sich den überörtlichen Verbänden an, erhalten zusätzliche Informationen und Erfahrungen. Die Initiativen werden dadurch stärker und fühlen sich dem Pflegekinderwesen des Ortes mit verantwortlich. Dies kann z.B. wie schon beschrieben, dann zur gemeinsamer Erarbeitung von Konzepten zur Vollzeitpflege einzelner Jugendämtern führen.
Solches gemeinsames Arbeiten hat sich in allen diesen Kommunen als äußerst positiv auf das gegenseitige Ansehen ausgewirkt. Die gegenseitige Meinung voneinander wurde realistischer, bedeutsamer und achtungsvoller.
Zu den förderlichen Rahmenbedingungen für die Pflegekinder und ihren Pflegefamilien gehören also nicht nur die Bedingungen vor Ort sondern auch die Möglichkeiten, sich unabhängig und eigenständig informieren, austauschen und fortbilden zu können z.B. auch und besonders durch das Internet. Es wird zunehmend deutlich, dass sich Adoptiveltern, Pflegeltern und Bewerber schon im vorhinein, z.B. auch bevor sie sich an die Vermittlungsstellen wenden, ihren großen Informationsbedarf durch Bücher und Internetseiten decken. Sie suchen auch mit Adoptiv- und Pflegeeltern und deren Verbänden Kontakt, um sich zu informieren und zu stärken.
Förderliche Rahmenbedingungen bedeuten also auch den Erhalt oder die Verbesserung solcher Angebote und Zugänge für Eltern, Fachkräfte, Bewerber oder Interessierte.
Taschengeldempfehlung