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Zur direkten und indirekten Viktimisierung durch elterliche Gewalt
Themen:
Dass ein Kind, welches Zeuge von häuslicher Gewalt geworden ist, zugleich auch Opfer dieses gewalttätigen Geschehens sein kann, fand noch vor Jahren wenig Beachtung. Da hieß es bagatellisierend: „Aber dem Kind selbst ist zum Glück nichts passiert!“ oder „Die Gewalt richtete sich ausschließlich gegen die Mutter.“Siehe hierzu HB-VB/Zenz, Rn 790. Zenz; ebenso Salgo (2006), 266 ff. Unterdessen hat die einschlägige Forschung gezeigt, dass kindliche Zeugenschaft von Gewalthandlungen gegen ein Elternteil sowohl in ihrem unmittelbaren Erfahrungsgehalt als auch in ihren langfristigen Folgen mit einer direkten Viktimisierung durch elterliche Gewalt vergleichbar ist.Sutterlüty, 106.
Die Erfahrung, Opfer direkter Gewalt zu werden (direkte Viktimisierung), hat einen ähnlichen Effekt wie die, Gewalttätigkeiten an Mutter, Freund etc. zu beobachten (indirekte Viktimisierung).In beiden Fällen entstehen im Kind, weil es die furchterregende Situation nicht beeinflussen kann, ein Gefühl von Ohnmacht, Wut und ein negatives Selbstkonzept sowie der Vorsatz, sich später zu rächen.Sutterlüty, 168.
Der Gewalt an einer nahe stehenden Person beizuwohnen ist von daher ebenso eine Opfererfahrung wie die am eigenen Leib erfahrene Gewalt. Verstärkt wird dies, wenn die Mutter selbst dem Vater bzw. Partner ohnmächtig ausgeliefert ist und dadurch unfähig, dem Kind seine Ängste zu nehmen.Sutterlüty, 169.
Diese Kinder bekommen – ob durch eigene Misshandlungserfahrungen oder die Weitergabe auf direktem oder indirektem (Übertragungs-)Weg - so viel Angst „mit“, dass
- sie mit Bedrohungssituationen schlechter fertig werden,
- ihre Stressresistenz geringer ist,
- ihre sozialen Probleme größer,
- ihr Selbstwertgefühl kleiner,
- das Risiko für schwere psychische Probleme bis hin zu Persönlichkeitsstörungen und Suizidalität erhöht ist.Huber, Bd. I, 95.
Beispiele:
Zuflucht in einem Frauenhaus
suchte Frau A. mit ihren drei größeren Kindern/Jugendlichen, als sie mit Fikrit schwanger war, um den körperlichen Qualen und Demütigungen des gewalttätigen Ehemanns bzw. Vaters zu entrinnen. Dies war ihr seitens der Schule vorgeschlagen worden. Vom Frauenhaus aus informiert Frau A. ihren Ehemann hierüber per Telefon. Seinem Weinen und den flehentlichen Beteuerungen nach Besserung gab sie schließlich nach und alle Vier kehrten gemeinsam nach Hause zurück. Dort mussten sie sich abermals dem Terror und der brutalen Gewalt des misshandelnden Vaters bzw. Ehemanns unterwerfen: Noch am selben Abend ihrer Rückkehr aus dem Frauenhaus – so der damals 11-jährige Ufuk – habe der Vater die Mutter und sie als Kinder schwer verprügelt.
Früh miterlebte Gewalterfahrungen Fikrits:
Von Anbeginn seines Lebens bis zur Inobhutnahme durch das Jugendamt im Alter von 5 ½ Monaten war das Leben dieses Säuglings von extremen Erfahrungen innerfamilialer Gewalt gekennzeichnet. Recht und Gesetz oblagen – folgt man den kriminalpolizeilichen Vernehmungsprotokollen der Geschwister – der Willkür väterlicher Macht und wurden in familialer Abgeschlossenheit nach Laune angewandt. Völlig schutzlos war Fikrit den hoch beängstigenden Erfahrungen ausgeliefert. Mehrfach war er unmittelbar dabei, als seine Mutter körperlich misshandelt wurde. Die rohe Gewalt des Vaters gegen die Mutter musste der Säugling aus nächster Nähe miterleben: „Meine Mutter – so der 8-jährige Sedat - hatte den Fikrit auf dem Arm. Aus irgendeinem Grund hat der Vater meiner Mutter immerzu Backpfeifen gegeben. Das war im Wohnzimmer. Ich saß auf der Couch und meine Eltern standen direkt vor mir. Meine Mutter hat gesagt, dass der Vater damit aufhören solle, sonst würde dem Kind noch was passieren. Mein Vater hat aber nicht aufgehört. Er hat sie immerzu weitergeschlagen und gesagt: Was soll schon passieren? Das geht mir doch am Arsch vorbei!“.
Direkte Misshandlung des Säuglings,
geschildert von der 15- jährigen Yiliz: „Ich habe dann noch ein Bruder. Das ist der Fikrit. Der ist jetzt fünf Monate alt. Das war dann so, als er zwei Wochen alt war. Meine Mutter ging schon wieder arbeiten und mein Vater passte auf das Kind auf. Das ist in unserer Wohnung passiert. Ich war auch daheim. Ich habe gesehen, was passiert ist. Der Fikrit hat so geweint, geschrieen so. Ich glaube, er hatte Hunger oder so. Der Fikrit wurde von meinem Vater aus dem Schlafzimmer geholt und in das Wohnzimmer gebracht. Da hatte er ihn auf dem Arm. Fikrit weinte immer noch. Ich sagte dann auch, dass ich ihn nehme. Er sagte, dass er schon mit ihm klar kommt. Fikrit weinte immer weiter. Auf einmal nahm der Vater den Kleinen so vor sich und hielt ihn unter den Armen so fest. Der Kleine schaute also in die Richtung von meinem Vater. Dann hatte er ihn geschüttelt. Ich finde, er hat ihn so richtig kräftig mit seiner ganzen Kraft geschüttelt. Er hat ihn bestimmt so zwei Minuten durchgeschüttelt. Ich habe es ziemlich lange empfunden, wie er meinen Bruder geschüttelt hat. Fikrit weinte aber immer noch. Er legte ihn dann auf das Sofa. Dann schlug er dem Fikrit mit der flachen Hand auf den Oberschenkel. Da schlug er mehrfach drauf. Die Schläge waren nicht so heftig wie das Schütteln vorher. Fikrit brachte dann irgendwann keinen Ton mehr raus, obwohl er immer noch weinte. Er bekam einen ganz roten Kopf, aber es kam kein Ton mehr raus. Er hatte sich in sein Weinen richtig reingesteigert. Dann nahm ihn mein Vater wieder hoch und ging mit ihm ins Schlafzimmer zurück. Da konnte Fikrit auch schon wieder schreien. Er schrie sehr, sehr laut. Ich bin dann hinterher gegangen. Ich hatte mehrfach gesagt, dass er aufhören soll. Er sagte immer, dass er schon klarkommt. Mein Vater schmiss dann den Fikrit auf das Ehebett. Er schmiss ihn im Stehen auf das Bett - also mein Vater stand. Fikrit landete auf dem Rücken. Fikrit weinte immer noch sehr doll und konnte sich nicht beruhigen. Ich nahm ihn dann auf den Arm, nachdem mein Vater wieder ins Wohnzimmer gegangen war. Kurz darauf kam meine Mutter heim. Erst dann hatte er sich beruhigt. Mein Vater erzählte dann meiner Mutter selbst, was er gemacht hat. Sie hatte dann mit ihm geschimpft. Er sagte dann zu ihr, dass sie ruhig sein soll, weil sie sonst auch welche kriegt.“
Dass das Thema ‚Gewalt in der Familie’ bereits in der vorgeburtlichen Zeit eines Kindes eine Rolle spielten kann, zeigt das Beispiel der 15-jährigen Jasmin: Von ihrer Mutter hatte sie erfahren, dass der Vater diese, als sie mit ihr schwanger gewesen sei, mehrmals ganz heftig in den Bauch getreten habe. Die durch Alkoholsucht der Mutter geprägte Familienatmosphäre mit explosionsartigen Wutanfällen und roher Gewaltanwendung gehört zu ihren Kindheitserfahrungen. Immer wieder habe die Mutter andere Freunde mit in die Wohnung gebracht. In betrunkenem Zustand sei es oft zu Streit oder auch zu schweren gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Freunden bzw. den sich einmischenden Nachbarn gekommen. Diese seien immer „ziemlich Krass“ abgelaufen, so dass Nachbarn die Polizei riefen. Manche dieser Szenen, die sich vor ihren Augen abgespielt haben, hätten sich ihr tief eingeprägt.
Während Ohnmachtserfahrungen auf Gewalt zurückgehen und auf das körperliche Ausgeliefertsein abheben, bestehen Missachtungserfahrungen in der nicht gewaltförmigen Verletzung von Anerkennungsbedürfnissen und –ansprüchen. Sie führen – ebenso wie körperliche Misshandlungen - zu einem negativen Selbstkonzept. Von Anerkennungsbedürfnissen wird deswegen gesprochen, weil der Wunsch nach Achtung und Wertschätzung ein Grundbedürfnis darstellt, das zur conditio humana gehört.Sutterlüty, 147, 150.
In den letzten Jahren hat die neurobiologische Forschung die bisherigen Erkenntnisse untermauert und zu einem besseren Verständnis der indirekten Viktimisierung beigetragen. Die sog. Spiegelnervenzellen, die in all jenen Gehirnzentren gefunden wurden, in denen das Erleben und Verhalten des Menschen gesteuert wird, zeigen, dass wir Nervenzellen für Empathie und Mitgefühl besitzen. Der beobachtete Schmerz wird dadurch quasi zum eigenen Schmerz.Bauer (2008), 118 f.
Handlungsbeobachtungen führen demzufolge zur selben neuronalen Erregung wie Handlungsdurchführungen. Im Beobachter kommt es beim Zuschauen einer zielgerichteten Aktion zu einer stillen Mit-Aktivierung der prämotorischen Handlungsneurone. Beim Beobachten einer Handlung treten diese – als Spiegelneurone – bereits dann in Aktion, wenn hinreichend Hinweise vorliegen, worauf eine begonnene beobachtete Aktion hinauslaufen wird. Die Spiegelneurone informieren den miterlebenden Beobachter auch über den wahrscheinlichen Ausgang einer Handlungssequenz (aufgrund der bisherigen Erfahrungen).Bauer (2008), 118.
Murat, der als Kind die Gewalt des Vaters gegenüber seiner Mutter miterlebt hat und unterdessen selbst als jugendlicher Gewalttäter in Erscheinung getreten ist, berichtet in einem Interview mit Sutterlüty von den permanenten bösen Erwartungen, die ihn in seiner Kindheit bis in den Schlaf hinein verfolgt haben: „Dann, wo mein Vater meistens rausgegangen ist, abends, da hab ich nie nachts geschlafen, ich hab immer gewartet, wann er kommt, ob der wieder Theater macht, oder er wieder-wieder meine Mutter schlagen wird“.Sutterlüty, 168.
Sind Jungen Zeuge von Gewalttaten ihrer Väter geworden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie später ihre zukünftige Partnerin misshandeln, um das Zehnfache höher als bei Männern, die in ihrer Kindheit nicht Zeuge von ehelicher Gewalt geworden sind.van der Kolk, 32 f.
Das bedeutet:
Die Spiegelnervenzellen feuern nicht nur, wenn Schmerz am eigenen Körper erlebt wird, sondern auch dann, wenn wir „nur“ beobachten, wie einem anderen Menschen Schmerz zugefügt wird.Bauer (2008), 117.
Um Mitgefühl entwickeln zu können, muss ein Säugling empathische Anteilnahme und Zuwendung erleben. Denn die neuronalen Schaltkreise müssen benutzt werden, um sich entwickeln zu können („Use ist or lose it“). Angst auslösende Stimuli und Stress bringen die Spiegelzellen zum Verstummen.Bauer (2008), 117 ff. Vgl. hierzu auch den Forschungsversuch zur Erfassung des Mitgefühls von Grossmann und Grossmann (1995), 177 f. mit 17 Einjährigen und einem Clown, der nach einer Spielszene gedrängt wurde, das Zimmer zu verlassen und darüber sehr traurig wird. 13 der 17 Kinder zeigten daraufhin ein kummervolles Gesicht od. liebevolles Bemühen. Die Kinder ohne ein offenes Miteinander mit ihren Eltern schienen hingegen eher peinlich berührt zu sein und zeigten dies durch eine Vielzahl verlegener Gesten. Die Kinder, die sich der Trauer des Clowns verschlossen, waren Kinder mit einer unsicher-vermeidenden Bindung. Sie zeigten auch bei einer erneuten Untersuchung im Alter von 18 Mon. eine starke Tendenz zu einem „steinernen“ Gesicht mit starrem, neutralem und uneinfühlsamem Ausdruck.
Folgen von Gewalterfahrungen sind:Siehe Fischer u. Riedesser, 315.
- Quälende, immer wiederkehrende Erinnerungen;
- Alpträume;
- Ängste;
- Körperliches Unwohlsein;
- Schreckhaftigkeit;
- Schwierigkeiten, anderen Menschen zu vertrauen.
Gewalt- und Missachtungserfahrungen in der Familie sind der Nährboden, auf dem die Neigung zur Gewaltausübung gedeiht.Sutterlüty, 103 ff. Die Aktivierung früherer Gewalt- und Missachtungserfahrungen kann dazu führen, dass das Kind bzw. der Jugendliche - statt weiterhin Opfer familialer Traumatisierung zu bleiben – selbst zum Täter wird, der Erniedrigung, Macht und Gewalt nun an anderen vollzieht nach dem Motto: „Warum soll ich das nicht auch mit denen machen, was die mit mir gemacht haben!“. Durch die Wandlung vom Opfer zum Täter erfährt der Jugendliche sich als aktiv Handelnder, der sich nicht mehr demütigen lässt.Siehe Sutterlüty, 225. Nach FonagyFonagy in Streeck-Fischer, 121. liegt bei 80 bis 90% der jugendlichen Straftäter eine Vorgeschichte von Misshandlung vor. Rund ein Viertel der Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend schwer misshandelt wurden, werden als Straftäter verurteilt.