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16.05.2008
Fachartikel

Beistände als Begleiter der Pflegeeltern

Die Pflegeelternschule Baden – Württemberg und Pfad Baden Württemberg bilden derzeit erfahrene Pflegeeltern, die zum Teil sozialpädagogische oder medizinische Berufe haben, als Beistände gemäß § 13 SGB X aus, um in Krisensituationen Pflegeeltern beizustehen.

Die Pflegeelternschule Baden – Württemberg und Pfad Baden Württemberg bilden derzeit erfahrene Pflegeeltern, die zum Teil sozialpädagogische oder medizinische Berufe haben, als Beistände gemäß § 13 SGB X aus, um in Krisensituationen
Pflegeeltern beizustehen.

In der Konzeption werden die Ziele der Beistandsausbildung wir folgt beschrieben:
Ausgangspunkt für jede Handlung eines Beistandes ist es, die Bedürfnisse des Pflegekindes in den Mittelpunkt zu stellen und das Kindeswohl – insbesondere sein Recht auf dauerhafte Beheimatung - als Richtschnur der Beratung anzusehen und engagiert zu vertreten. Von dieser Grundannahme ausgehend kann in Konfliktsituationen eine gemeinsame Basis zwischen Pflegefamilien, Herkunftsfamilien und Jugendhilfeträgern gesucht werden.

Der Beistand vertritt in erster Linie die Interessen des Pflegekindes. Dies geschieht im
Rahmen des § 13 SGBX im Auftrag der Pflegeeltern.

Die Idee, Beistände auszubilden, ist aufgrund der vielfältigen Problemlagen in Pflegeverhältnissen entstanden. Bei Seminaren mit Pflegeeltern sowie in Einzelberatungen der Pflegeelternschule und von Pfad wurde deutlich, dass Pflegeeltern sich oft allein gelassen fühlen und dadurch nicht selten in der Bewältigung des schwierigen Alltags mit belasteten Kindern überfordert werden. Wenn dazu kommt, dass die Pflegeeltern von ihrem Jugendhilfeträger nicht als Partner, sondern als Angestellte behandelt werden, kann die Freude am Abenteuer Erziehung immer mehr abhanden kommen.
In welchen Situationen suchen Pflegeeltern Hilfe?

Im Vorfeld der Unterbringung werden Pflegeeltern in der Regel auf die Aufnahme eines
Kindes vorbereitet. Auch in der Unterbringungsphase erhalten sie vielleicht noch die
erforderliche Hilfe. Das Gefühl, allein gelassen zu werden, stellt sich meist nach der
Unterbringung des Kindes ein. Für die Pflegefamilie ist jedoch die Zeit nach der Aufnahme des Kindes die schwierigste Phase. Das Kind ist zunächst fremd. Sein Verhalten ist schwer zu verstehen.

Hier ist es wichtig, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem zuständigen
Mitarbeiter des Jugendamtes und der Pflegefamilie vorhanden ist. Die Pflegefamilie muss jedoch nicht selten feststellen, dass der Mitarbeiter des Amtes, mit dem sie bisher Kontakt hatten, für das Pflegekind nicht zuständig ist. Hier treten oft gravierende Schwierigkeiten auf, die Hilfe von außen erforderlich macht. Der Beistand kann bei auftretenden Schwierigkeiten eine wichtige Hilfe sein.

Im Rahmen der Tätigkeit des Beistandes traten folgende Probleme auf:

1. Datenschutz als Problem

Der Datenschutz kann zum Problem werden. Die Pflegeeltern erkennen aus dem Verhalten des Kindes, dass ihnen vieles aus dem bisherigen Erleben des Kindes unbekannt ist. Sie stellen fest, dass sie mehr über die Vorgeschichte erfahren müssen, um dem Kind gerecht werden zu können. Welche Belastungen hat das Kind in welcher Umwelt und von welchen Personen erfahren? Wer hatte einen positiven, wer einen negative Einfluss auf das Kind und in welcher Ausprägung? Welche Bindungen sind für das Kind und warum bedeutsam? Vor wem oder was hat es Angst? Wurde das Kind misshandelt, allein gelassen, nicht versorgt, geschüttelt, bestand der Verdacht auf sexuellen Missbrauch? Dies sind einige von vielen Fragen, die für den Erziehungsalltag wichtig sind und da stoßen Pflegeeltern bei vielen Jugendämtern auf Widerstand. Es wird auf den Datenschutz verwiesen. Hier kann der Beistand die Pflegeeltern beraten, indem er aufzeigt, was der Sinn des Datenschutzes ist. Er kann sie bestärken, ihr Recht auf alle Informationen, die zur Erfüllung der Erziehungsaufgabe notwendig sind, einzufordern. Dazu gehört alles, was das Kind bisher erlebt und auch belastet hat.

Diese Kenntnis der Vorgeschichte ist die Grundlagen für eine verständnisvolle Erziehung. Dort, wo es den Pflegeeltern nicht gelingt, den zuständigen Sozialarbeiter von dem Sinn des Datenschutzes zu überzeugen, ist die Begleitung des Beistandes in der Auseinandersetzung über den Datenschutz sinnvoll.

2. Die Hilfeplanung

Die Hilfeplanung kann zu einem Konfliktpunkt zwischen Jugendhilfeträger und Pflegeeltern werden. Es ist trotz der gesetzlichen Vorgabe noch nicht selbstverständlich, dass eine Hilfeplanung erfolgt.

BesprechungEs ist auch heute noch oft so, dass im Hilfeplan nichts über die Unterbringungsgründe, über das, was die Eltern in welchem Zeitrahmen in Ordnung bringen müssen und welche Hilfen sie bei der Bewältigung ihrer Probleme angeboten bekommen und wie der Erfolg der Maßnahmen in welchem Zeitraum überprüft wird, festgeschrieben wird. Oft wird auch das Alter und damit verbunden der kindliche Zeitbegriff nicht beachtet.

Die im § 37 SGB VIII geforderte Klärung der Lebensperspektive des Kindes ist keinesfalls die Regel. Ein großer Teil der Vollzeitpflegekinder ist traumatisiert. Bei anderen Elternpersönlichkeiten ist keine Veränderung in dem Zeitrahmen zu erwarten, der dem Zeitbegriff dieses konkreten Kindes entspricht. Hier ist zu prüfen, ob von vornherein der dauerhafte Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie im Interesse des Kindes angestrebt werden muss.

Bei Hilfeplänen, die die Situation des Kindes mehr verschleiern als erläutern, ist der Beistand für Pflegekinder und Pflegeeltern, - aber auch für Herkunftseltern eine wichtige Stütze.

Klarheit ist für die Lebensplanung aller Beteiligten eine grundlegende Hilfe. Bei Konflikten und in der Anfangsphase des Pflegeverhältnisses ist das Einfordern von Transparenz eine wichtige Grundlage zur Vermeidung von Dauerkonflikten. Hier kann der Beistand den Pflegeeltern beim Einfordern der notwendigen Klarheit in der Hilfeplanung ein wichtige Stütze sein.

Die Klarheit hilft nicht nur dem Kind und den Pflegeeltern, sondern auch den Herkunftseltern. Diese müssen wissen, was genau mit welchen Mitteln und mit welchen Hilfen in welchem Zeitrahmen verändert werden muss und es muss ihnen die Hilfe gewährt werden, die realisierbar ist. In vielen Hilfeplänen steht z. B. trotz der Diagnose einer schweren psychischen Erkrankung, dass eine andere Wohnung gesucht werden -, Arbeit nachgewiesen werden -, ein Erziehungskurs besucht werden muss und ähnliche äußere Gegebenheit.

Der Beistand weiß um die Notwendigkeit, die Herkunftseltern nicht hinzuhalten. Wenn eine Rückkehr in dem angemessenen Zeitrahmen nicht möglich ist, hat die Hilfe für die
Herkunftsfamilie sich fortan darauf auszurichten, die Eltern davon zu überzeugen, dass sie ihrer Elternverantwortung in der konkreten Situation am besten dadurch gerecht werden können, dass sie einem dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie, ggf. auch einer Adoption zustimmen (BT Drucksache 11/5948, Seite 71 ff.)

3. Der Beistand als Hilfe beim Besuchskontakt

Die Besuchskontakte sind ein weiterer Konfliktpunkt, im dem die Hilfe des Beistandes
angefragt wird. Pflegeeltern erfahren im täglichen Umgang mit dem Kind, ob dieses sich auf Besuchskontakte freut oder mit Ängste reagiert.

Hier fühlen sich Pflegeeltern oft hilflos und überfordert, wenn ihnen kein Einfluss auf die
Gestaltung der Besuchskontakte zugestanden wird. Der Beistand kann Besuchsbegleitung anbieten, um im Umgang mit allen Beteiligten nach einem Weg zu suchen, wie Besuchskontakte kindgerechter gestaltet werden können oder auch durch die Verhaltensbeschreibung des Kindes bei den Besuchskontakte und vor allen Dingen nach den Besuchskontakten auf die Ängste und die Not des Kindes hinzuweisen und auf die erforderlichen Maßnahmen zu drängen. Wenn Pflegeeltern unterstellt wird, sie würden ihre eigenen Ängste auf das Kind übertragen, das Kind gegen die Herkunftseltern beeinflussen oder sich den Herkunftseltern gegenüber ungeschickt oder feindlich verhalten, kann der Beistand auf der einen Seite viel zur Entspannung der Situation – aber auch zur Klärung der Situation beitragen.

Gerade in der Anfangssituation des Pflegeverhältnisses bedürfen die Pflegeeltern –
besonders dort, wo keine quantitativ und qualitativ gut ausgestattete Fachdienste vorhanden sind - der Stützung durch erfahrende Pflegeeltern, die in pädagogischen und rechtlichen Fragen die entsprechende Weiterbildung haben.

4. Das Herausgabeverlangen und die Besuchsausweitung mit dem Ziele der Rückführung

Das Herausgabeverlangen und die Besuchsausweitung mit dem Ziele der Rückführung ist die häufigste und schwierigste Aufgabe in der Beratung der Pflegeeltern durch den Beistand. Oft wissen die Pflegeeltern nichts über ihre eigenen Rechte oder sie sind völlig verunsichert, weil ihnen eingeredet wird, das Kind würde durch ihr Verhalten leiden. Wenn sie nur positiv mitwirken würden, hätte das Kind keine Trennungsangst. Die Verzweiflung, hier alleine zu stehen, ist für viele Pflegeeltern kaum auszuhalten. Der Beistand, der das Kind genau kennt, wird auch den Pflegeeltern helfen können, Mut zu fassen, wenn sie sehen, dass das Kind eine sichere Bindung an sie entwickelt hat und nicht ohne Schaden zu nehmen von ihnen weggegeben werden kann.

Im außergerichtlichen Verfahren, wo dem Kind der Schutz des Verfahrenspflegers in der
Regel nicht gewährt wird, kommt es vielfach zu Abbrüchen von Pflegeverhältnissen, weil die Pflegeeltern nicht damit zurecht kommen, dass man ihnen die Schuld zuweist, wenn das Kind mit elementaren Verlassenheitsängsten und mit zunehmenden Verhaltensstörungen auf die Ausweitung der Besuchskontakte mit dem Ziel der Rückführung reagiert. Hier brauchen die Pflegeeltern Bestärkung und Begleitung. So manchem Kind konnte geholfen werden, weil die Pflegeeltern wieder Mut schöpfen konnten und somit auch bereit waren, die gerichtliche Auseinandersetzung zum Schutze des Kindes zu wagen.

Hier braucht der Beistand allerdings die Möglichkeit, einen Mentor zu Rate zu ziehen, der evtl. bei der Formulierung des Antrages der Pflegeeltern gem. 1632 Abs. 4 BGB auf eine Verbleibensanordnung behilflich ist.

Die Person des Beistandes muss Erfahrung im Umgang mit Pflegekindern haben. Dies allein genügt jedoch nicht. Der Beistand braucht auch gute theoretische Kenntnisse im Pflegekinderwesen.

Programm zur Ausbildung von Beiständen

Die Pflegeelternschule und Pfad Baden Württemberg haben ein Programm zur Ausbildung von Beiständen erstellt, in dem die gesetzlichen Grundlagen und die Rechtssprechung im Pflegekinderbereich vermittelt werden. Das Jugendhilferecht ist ein wesentlicher Teil der Ausbildung. Die Persönlichkeitsrechte des Kindes, die im Grundgesetz verankert sind, die Bestimmungen des BGB, FGG und die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes im Pflegekinderbereich gehören zum Ausbildungsprogramm.

Der Beistand braucht Grundkenntnisse über die Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, der Bindungslehre und der Traumaforschung sowie Kenntnisse in der Verhaltensbeobachtung und der Verhaltensbeschreibung von Kindern.

Neben der theoretischen Wissensvermittlung wird durch Fallarbeit auf die Praxis vorbereitet. Dies ist ein wesentlicher Punkt der Ausbildung.

Eine nicht unwesentliche Bereicherung erfahren die einzelnen Teilnehmer der Ausbildung durch die entstandene Solidarität in der Ausbildungsgruppe und die Bereitschaft, Selbsthilfegruppen zu unterstützen und zu initiieren.

Ein wichtiger Bestandteil der Qualifizierung des Beistandes ist die Praxisbegleitung. Nach Abschluss des Ausbildungsprogramms treffen sich die Beistande zweimal im Jahr zum Erfahrungsaustausch. Es steht jedem Beistand eine erfahrene Fachkraft als Mentor zur Verfügung. Jeder Beistand weiß, dass er bei schwierigen Fragen bei diesem anrufen kann und ihn um Hilfe bitten kann.
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Es mag sein, dass es sich so anhört, als ob ein sehr großer Aufwand mit dieser Beistandsausbildung verbunden wäre. Bei einem engagierten Referententeam, bei engagierten Teilnehmern der Ausbildung und bei engagierten Mentoren stellt sich von allein die Freude an dieser Aufgabe ein und damit wird der Zeitaufwand kaum als Belastung empfunden.

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