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Tiefergehende Information

Erstes Kennenlernen - Die Reise ins Herkunftsland

Vor der Reise müssen die Bewerber sich je nach Land um Visa und Impfungen kümmern. Die Vermittlungsstelle regelt die Unterbringung der Bewerber und die Kontakte mit den Behörden, bestellt einen Dolmetscher und einen Rechtanwalt. Die Adoptionsbewerber werden vor Ort begleitet.

Endlich lernen die Bewerber/innen ihr Kind kennen, das sie bisher nur auf einem Foto anschauen konnten. Die Bewerber/innen erleben die kulturellen und sozialen Verhältnisse, aus denen das Kind kommt und können sich ein Bild machen, wie es vor ihrer Begegnung gelebt hat. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass dies für das zukünftige Zusammenleben von Eltern und Kind von besonderer Bedeutung ist und hat in Artikel 19 des Haager Übereinkommens festgeschrieben, dass das Kind, wenn möglich, von seinen Adoptiveltern persönlich in seinem Herkunftsland abgeholt wird.

flugzeugVor der Reise müssen die Bewerber sich je nach Land um Visa und Impfungen kümmern. Die Vermittlungsstelle regelt die Unterbringung der Bewerber und die Kontakte mit den Behörden, bestellt einen Dolmetscher und einen Rechtanwalt. Die Adoptionsbewerber werden vor Ort begleitet.

Es ist nicht viel Zeit für ein Kennenlernen von Eltern und Kind. In der Regel ist es kaum möglich, das Kind mehrmals zu besuchen. Viele Eltern, die im Ausland ein Kind adoptiert haben, erzählen von ungemein stressigen überwältigenden Tagen. Sie müssen in einer häufig vollkommen fremden, oft von ökomomischer Armut geprägten Umgebung eine Entscheidung treffen, die ihres und das Leben eines Kindes vollkommen verändern wird. Oft leben die Kinder in Heimen und leiden aufgrund von schlechter Ernährung und ungenügender Betreuung unter Mangelerscheinungen und Krankheiten. Für die Adoptiveltern ist es dann sehr schwer, sich vorzustellen, dass ihr Kind viele der Mängel aufholen kann, wenn es unter guten Lebensbedingungen weiter aufwachsen kann.

Für die gemeinsame Zukunft und die Identitätsfindung des Kindes ist es sehr wichtig, möglichst viel über die Vergangenheit des Kindes zu erfahren, mit den Menschen zu sprechen, bei denen es gelebt hat und ihre Namen und wenn möglich auch ihre Adresse zu notieren. Jeder Anhaltspunkt über die Vergangenheit des Kindes, seine Kleidung und persönlichen Gegenstände können später von immenser Bedeutung für das Kind sein. Darüberhinaus erleichtert ihm persönliche Gegenstände seinen Übergang in die für das Kind vollkommen fremde Welt der Adoptiveltern.

Namensänderung

Immer wieder möchten Adoptivbewerber ihrem Kind noch einen weiteren Vornamen geben. Zu beachten ist vor dem Abschluss der Adoption im Heimatstaat des Kindes, ob nach dem dortigen Adoptionsrecht der Vorname des adoptierten Kindes geändert werden kann. Wenn dies der Fall ist, muss die Vornamensänderung bereits im Laufe des ausländischen Adoptionsverfahrens im Heimatstaat des Kindes durchgeführt werden, da nachher eine Änderung nach deutschen Recht nur durch einen Antrag auf Umwandlung des Annahmeverhältnis (§ 3 Adoptionswirkungsgesetz) beim Vormundschaftsgericht möglich ist.

Letzte Aktualisierung am: 
14.05.2008