Sie sind hier
Erstattung von Kita-Kosten
Themen:
Bei den Kita-Kosten unterscheiden sich
1. die Kosten für die Betreuung des Kindes und
2. weitere Kosten: z.B. Essenskosten, Hygieneartikel und sonstiges .
Die reinen Kosten für die Betreuung des Kindes werden vom Jugendamt übernommen.
Die weiteren Kosten werden durch das laufende monatlichen Pflegegeld für das Pflegekind abgedeckt, da es sich hier um Ernährung, Körperpflege und sonstiges handelt. Dieser Bedarf des Kindes ist im pauschalen Pflegegeld bereits enthalten. Das Pflegekind isst dann zwar nicht zu Hause sondern eben in der Kita, aber die Kosten sind durch das Pflegegeld an Sie schon erstattet.
Letzte Aktualisierung am:
01.12.2022
von:
von:
Anrechnung von Kindergeld bei körperlich bzw. geistig behinderten Pflegekindern