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21.05.2008
Erfahrungsbericht

Der Weg zur Verselbstständigung

Eine junge Volljährige berichtet über die bürokratischen Hürden, die sie als Pflegekind nach ihrem 18. Geburtstag zu überwinden hatte. Von Verena Winkler

von Verena Winkler

Als ich kurz vor meinem 18. Geburtstag stand, war der Zeitpunkt gekommen, mich zu informieren wie es mit mir und meiner Pflegefamilie weitergeht. Da die Hilfe zur Erziehung mit der Volljährigkeit endet wusste ich nicht, ob das Jugendamt dann noch für mich zuständig ist.

Also informierten meine Pflegeeltern und ich uns bei unserem Sozialarbeiter. Er sagte zu uns, dass wir einen Antrag auf "Hilfe für junge Volljährige" beantragen müssen. Da ich selbst nicht wusste wie man so etwas macht, bin ich auf Rat meiner Mutter zu Frau Hopp gegangen, die mir dann geholfen hat einen solchen Antrag zu stellen.
Also schrieben wir in den Antrag was meine Sorgen und Bedenken wären, wenn ich nicht mehr Zuhause leben würde. Des Weiteren schrieben wir in den Antrag, dass ich die Hilfe und Unterstützung von meiner Mutter, sowohl in Schule als auch einfach als Mutter bräuchte.

Diesen Antrag schickte ich dann an das für mich zuständige Jugendamt.

Nach einigen Wochen kam dann der Bescheid vom Jugendamt, dass mir mein gestellter Antrag auf "Hilfe für junge Volljährige" für ein halbes Jahr gewährt wird, worüber ich mich mit meiner Familie sehr freute.

Kurz vor Ende des halben Jahres musste ich nun einen Folgeantrag auf "Hilfe für junge Volljährige" stellen, wobei mir das Jugendamt gesagt hat, dass es schwer wird, diesen Antrag wieder gewährt zu bekommen, da er eigentlich nur ein halbes Jahr akzeptiert wird. Doch wir hatten Glück: Mein Antrag wurde wieder bejaht.

Im März 2005, also kurz vor meinem 19. Geburtstag, rief ich bei meiner "neuen" Sozialarbeiterin an und bat sie um ein Beratungsgespräch wie es mit mir weitergeht. Sie gab mir auch sofort einen Termin.

Bei unserem Gespräch fragte ich sie, was ich nun machen soll. Sie riet mir mich zu verselbstständigen, also auszuziehen. Ich schluckte erst mal dreimal, fand den Gedanken dann aber gar nicht mal so schlecht. Doch dann kamen in mir die Fragen hoch, wie ich dies denn finanzieren sollte. Sie erklärte mir dann, dass ich, weil ich ja noch zur Schule gehe, Arbeitslosengeld II beantragen müsste und mir damit die Wohnung und meinen Lebensunterhalt finanzieren könnte. Außerdem sagte sie mir, dass ich einen Scheck von 1.800 € Verselbstständigungsbeihilfe vom Jugendamt für Möbel etc bekommen würde.

Zuhause informierte ich meine Mutter über all dies und wir besprachen wie es weitergeht. Wir kamen zu dem Entschluss, dass ich ausziehe. Ich begann nun die Zeitungen nach Mietsangeboten zu durchstöbern. Wohnungen fand ich recht viele. Ich musste jedoch aufpassen, dass diese nicht 40 qm überschritten, da das sonst nicht bezahlt würde.

Bei den Besichtigungen der Wohnungen standen mir meine Eltern unterstützend zur Seite, worüber ich sehr froh war, weil ich ja keine Ahnung von Wohnungen etc hatte. Nach mehreren Besichtigungen und Überlegungen fand ich eine schöne, 26 qm kleine, helle Dachgeschoss-Wohnung, die nur 5 min. von meinem Elternhaus entfernt ist. Da mir meine Sozialarbeiterin versprochen hat, die 1.800 € direkt auf mein Konto zu überweisen, unterschrieb ich sofort den Mietvertrag mit dem Hintergedanken, die anfälligen Mieten erst mal von diesem Geld zu bezahlen. Meine Mutter streckte mir vorerst die Kaution und die Miete vor. Auch das Geld für die anfälligen Möbel streckten mir meine Eltern vor.

Es kam so, dass auch nach 2 Monaten keine Verselbstständigungsbeihilfe vom Jugendamt auf meinem Konto war und ich somit immer noch auf meine Eltern angewiesen war, was mir sehr peinlich und unangenehm war. Na ja, nach 2 Monaten und viel Theater mit dem Jugendamt, war das Geld dann endlich auf meinem Konto und ich konnte meinen Eltern ihr helfendes und vorgestrecktes Geld zurück zahlen.

Zwischen all den Hürden mit dem Jugendamt, musste ich auch noch das mit dem Arbeitslosengeld II regeln. Ich stellte nun den Antrag auf Arbeitslosengeld II, was mir persönlich etwas unangenehm war, weil ich mir immer geschworen habe, nie von Sozialhilfe zu leben. Aber was sollte ich tun? Ich gehe zur Schule und habe somit kein geregeltes Einkommen, wovon ich leben und meine Miete bezahlen könnte.

Aber ich musste nicht nur um den Antrag auf ALG II kümmern, sondern ich musste auch noch meine Krankenkasse wechseln und mein Kindergeld auf mich selbst beantragen.

Im Bezug auf das Kindergeld, sagte man mir beim Arbeitsamt, dass ich vom Jugendamt eine Bescheinigung bräuchte. Darin müsste bescheinigt sein, dass meine leiblichen Eltern unauffindbar sind, da sonst diese einen Anspruch auf das Kindergeld hätten. Des Weiteren gab mir das Arbeitsamt einen Antrag auf "Umschreibung des Kindergelds", den ich ausfüllen musste und mitsamt der Bescheinigung des Jugendamtes zum Arbeitsamt nach Aachen schicken sollte. (Das Arbeitsamt in Aachen ist für diese Angelegenheiten "Kindergeld" zuständig).

Nach einer gewissen Zeit kam dann auch die Bescheinigung über den Wohnsitz meiner leiblichen Eltern vom Jugendamt. Darin stand, dass mein leiblicher Vater unbekannt ist und der Wohnsitz meiner leiblichen Mutter war angegeben. Jedoch stand dabei, dass sie zwar dort gemeldet, aber dort nicht erreichbar sei.

Ich füllte nun den Antrag aus, legte die Bescheinigung dazu und schickte den Brief nach Aachen, mit der Hoffnung, dass keine weiteren Komplikationen auftreten würden.
Leider kam vor einer Woche eine Ablehnung meines Antrages vom Arbeitsamt Aachen zurück mit der Begründung: "Der Wohnsitz der leiblichen Mutter ist bekannt". Ich habe nun erst mal auf dieses Schreiben Widerspruch eingereicht. Jetzt muss ich mich darum kümmern, dass ich vom Jugendamt eine Bescheinigung erhalte, dass meine leibliche Mutter nie für mich bezahlt hat etc. Mit dieser Bescheinigung werde ich aufs neue versuchen das Kindergeld auf mich umschreiben zu lassen und ich werde die Bescheinigung abermals nach Aachen schicken und hoffe, dass es dann klappt.

P.S: vielleicht noch wichtig auf was hinzuweisen, was für mich so völlig klar ist: wenn ich in diesem Bericht von meinen `Eltern´ und meiner ´Mutter´ schreibe, dann meine ich natürlich damit meine Pflegeeltern und meine Pflegemutter. Das sind meine Eltern.
von Verena Winkler

Als ich kurz vor meinem 18. Geburtstag stand, war der Zeitpunkt gekommen, mich zu informieren wie es mit mir und meiner Pflegefamilie weitergeht. Da die Hilfe zur Erziehung mit der Volljährigkeit endet wusste ich nicht, ob das Jugendamt dann noch für mich zuständig ist.

Also informierten meine Pflegeeltern und ich uns bei unserem Sozialarbeiter. Er sagte zu uns, dass wir einen Antrag auf "Hilfe für junge Volljährige" beantragen müssen. Da ich selbst nicht wusste wie man so etwas macht, bin ich auf Rat meiner Mutter zu Frau Hopp gegangen, die mir dann geholfen hat einen solchen Antrag zu stellen.
Also schrieben wir in den Antrag was meine Sorgen und Bedenken wären, wenn ich nicht mehr Zuhause leben würde. Des Weiteren schrieben wir in den Antrag, dass ich die Hilfe und Unterstützung von meiner Mutter, sowohl in Schule als auch einfach als Mutter bräuchte.

Diesen Antrag schickte ich dann an das für mich zuständige Jugendamt.

Nach einigen Wochen kam dann der Bescheid vom Jugendamt, dass mir mein gestellter Antrag auf "Hilfe für junge Volljährige" für ein halbes Jahr gewährt wird, worüber ich mich mit meiner Familie sehr freute.

Kurz vor Ende des halben Jahres musste ich nun einen Folgeantrag auf "Hilfe für junge Volljährige" stellen, wobei mir das Jugendamt gesagt hat, dass es schwer wird, diesen Antrag wieder gewährt zu bekommen, da er eigentlich nur ein halbes Jahr akzeptiert wird. Doch wir hatten Glück: Mein Antrag wurde wieder bejaht.

Im März 2005, also kurz vor meinem 19. Geburtstag, rief ich bei meiner "neuen" Sozialarbeiterin an und bat sie um ein Beratungsgespräch wie es mit mir weitergeht. Sie gab mir auch sofort einen Termin.

Bei unserem Gespräch fragte ich sie, was ich nun machen soll. Sie riet mir mich zu verselbstständigen, also auszuziehen. Ich schluckte erst mal dreimal, fand den Gedanken dann aber gar nicht mal so schlecht. Doch dann kamen in mir die Fragen hoch, wie ich dies denn finanzieren sollte. Sie erklärte mir dann, dass ich, weil ich ja noch zur Schule gehe, Arbeitslosengeld II beantragen müsste und mir damit die Wohnung und meinen Lebensunterhalt finanzieren könnte. Außerdem sagte sie mir, dass ich einen Scheck von 1.800 € Verselbstständigungsbeihilfe vom Jugendamt für Möbel etc bekommen würde.

Zuhause informierte ich meine Mutter über all dies und wir besprachen wie es weitergeht. Wir kamen zu dem Entschluss, dass ich ausziehe. Ich begann nun die Zeitungen nach Mietsangeboten zu durchstöbern. Wohnungen fand ich recht viele. Ich musste jedoch aufpassen, dass diese nicht 40 qm überschritten, da das sonst nicht bezahlt würde.

Bei den Besichtigungen der Wohnungen standen mir meine Eltern unterstützend zur Seite, worüber ich sehr froh war, weil ich ja keine Ahnung von Wohnungen etc hatte. Nach mehreren Besichtigungen und Überlegungen fand ich eine schöne, 26 qm kleine, helle Dachgeschoss-Wohnung, die nur 5 min. von meinem Elternhaus entfernt ist. Da mir meine Sozialarbeiterin versprochen hat, die 1.800 € direkt auf mein Konto zu überweisen, unterschrieb ich sofort den Mietvertrag mit dem Hintergedanken, die anfälligen Mieten erst mal von diesem Geld zu bezahlen. Meine Mutter streckte mir vorerst die Kaution und die Miete vor. Auch das Geld für die anfälligen Möbel streckten mir meine Eltern vor.

Es kam so, dass auch nach 2 Monaten keine Verselbstständigungsbeihilfe vom Jugendamt auf meinem Konto war und ich somit immer noch auf meine Eltern angewiesen war, was mir sehr peinlich und unangenehm war. Na ja, nach 2 Monaten und viel Theater mit dem Jugendamt, war das Geld dann endlich auf meinem Konto und ich konnte meinen Eltern ihr helfendes und vorgestrecktes Geld zurück zahlen.

Zwischen all den Hürden mit dem Jugendamt, musste ich auch noch das mit dem Arbeitslosengeld II regeln. Ich stellte nun den Antrag auf Arbeitslosengeld II, was mir persönlich etwas unangenehm war, weil ich mir immer geschworen habe, nie von Sozialhilfe zu leben. Aber was sollte ich tun? Ich gehe zur Schule und habe somit kein geregeltes Einkommen, wovon ich leben und meine Miete bezahlen könnte.

Aber ich musste nicht nur um den Antrag auf ALG II kümmern, sondern ich musste auch noch meine Krankenkasse wechseln und mein Kindergeld auf mich selbst beantragen.

Im Bezug auf das Kindergeld, sagte man mir beim Arbeitsamt, dass ich vom Jugendamt eine Bescheinigung bräuchte. Darin müsste bescheinigt sein, dass meine leiblichen Eltern unauffindbar sind, da sonst diese einen Anspruch auf das Kindergeld hätten. Des Weiteren gab mir das Arbeitsamt einen Antrag auf "Umschreibung des Kindergelds", den ich ausfüllen musste und mitsamt der Bescheinigung des Jugendamtes zum Arbeitsamt nach Aachen schicken sollte. (Das Arbeitsamt in Aachen ist für diese Angelegenheiten "Kindergeld" zuständig).

Nach einer gewissen Zeit kam dann auch die Bescheinigung über den Wohnsitz meiner leiblichen Eltern vom Jugendamt. Darin stand, dass mein leiblicher Vater unbekannt ist und der Wohnsitz meiner leiblichen Mutter war angegeben. Jedoch stand dabei, dass sie zwar dort gemeldet, aber dort nicht erreichbar sei.

Ich füllte nun den Antrag aus, legte die Bescheinigung dazu und schickte den Brief nach Aachen, mit der Hoffnung, dass keine weiteren Komplikationen auftreten würden.
Leider kam vor einer Woche eine Ablehnung meines Antrages vom Arbeitsamt Aachen zurück mit der Begründung: "Der Wohnsitz der leiblichen Mutter ist bekannt". Ich habe nun erst mal auf dieses Schreiben Widerspruch eingereicht. Jetzt muss ich mich darum kümmern, dass ich vom Jugendamt eine Bescheinigung erhalte, dass meine leibliche Mutter nie für mich bezahlt hat etc. Mit dieser Bescheinigung werde ich aufs neue versuchen das Kindergeld auf mich umschreiben zu lassen und ich werde die Bescheinigung abermals nach Aachen schicken und hoffe, dass es dann klappt.

P.S: vielleicht noch wichtig auf was hinzuweisen, was für mich so völlig klar ist: wenn ich in diesem Bericht von meinen `Eltern´ und meiner ´Mutter´ schreibe, dann meine ich natürlich damit meine Pflegeeltern und meine Pflegemutter. Das sind meine Eltern.

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