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21.05.2008
Erfahrungsbericht

Unsere Erfahrungen mit der Hilfe für junge Volljährige

Ein Erfahrungsbericht aus Sicht der Pflegeeltern.

Ein Erfahrungsbericht aus der Sicht der Pflegeeltern

von Gerhild Landeck

"Und dann?" - das war die spontane Frage unseres damals siebenjährigen Pflegekindes, als ihm seine Mutter bei einem Besuchskontakt mitteilte, dass er bis zu seinem 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie bleiben würde.

Vorausgegangen war unser Drängen nach einer Klärung seiner Perspektive, nachdem er bereits seit über einem Jahr als Kurzzeitpflegekind in unserer Familie "zwischengeparkt" worden war. Im Kinderheim als "nicht mehr führbar" eingeschätzt, wollte man den Zeitpunkt der Einschulung nutzen, ihn wieder zu seiner Mutter zu entlassen. Sie selbst seit ihrem 16. Lebensjahr dem Alkohol verfallen, befand sich gerade auf Wohnungssuche.

Unser Angebot, den Jungen vorübergehend bei uns aufzunehmen, wurde von allen Seiten als gute Zwischenlösung akzeptiert.

Obwohl als Pflegeeltern noch völlig unerfahren, spürten wir doch bald die für ihn unerträgliche Situation des Hin und Her während der Besuchskontakte und registrierten mit Sorge die immer massiver werdenden Verhaltsauffälligkeiten. Zum Glück erklärte die Mutter auf unsere Frage nach der Perspektive des Jungen beim Hilfeplangespräch, dass sie mit dem dauerhaften Verbleib in unserer Familie durchaus einverstanden sei. Obwohl wir uns generell nur für "Kurzzeitpflege" entschieden hatten, waren wir doch über die klaren Worte froh, hatten wir ihn doch alle trotz der vielen Alltagsschwierigkeiten in unser Herz geschlossen. Einzige Bedingung unsererseits war, dass sie diese Entscheidung ihrem Kind persönlich mitteilt, damit er auch Gewissheit bekäme, dass es dem Wunsch seiner Mutter entspricht.

Dass er natürlich sofort registrierte, dass sie ihm - unbeabsichtigt - einen begrenzten Zeitraum ("bis du 18 bist") nannte, wurde uns erst durch seine Reaktion bewusst.
Von diesem Tag an nannte er uns "Mutti und Vati" – sie blieb die Mama.

Noch Tage lang beschäftigte ihn die Frage, was mit ihm nach dem 18. Geburtstag wird. Kindgerecht versuchten wir ihm zu erklären, dass man dann erwachsen ist und wenn man will, selbst eine eigene Wohnung haben kann. Und seine Auslegung war: "stimmt´s Mutti, das ist wie bei den Vögeln, wenn sie flügge sind, werden sie auch aus dem Nest geschmissen".

Dieser Satz fiel mir wieder ein, als uns die Realität einholte und A. auf die Volljährigkeit zusteuerte.

Hinter uns lagen viele Jahre verzweifelter Suche nach den richtigen Hilfen für ein schwer verhaltensgestörtes Kind, Kraft raubende Zwistigkeiten mit Lehrern und Erziehern, immer wieder aufkommender Frust gegenüber Ämtern und Behörden, die, statt Hilfen zu organisieren, an unserer Kompetenz zweifelten.

Dennoch gab es eine Menge Leute, die uns immer wieder Mut machten, uns mit Fachinformationen versorgten, zu Seminaren einluden, Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches boten, ohne deren Hilfe wir sicher aufgegeben hätten.

Nachdem wir nach sieben Jahren mit der Diagnose "Alkoholembryopathie" zumindest einen "Schlüssel" für unsere oft erfolglosen Bemühungen erhielten, brachte doch erst eine medikamentöse Behandlung die ersehnten Fortschritte, vor allem in der Beschulung. Nach viermaligem Schulwechsel in zwei Schuljahren und der anschließenden Feststellung der Unbeschulbarkeit, aussichtslose Unterstützung durch mehrere Begleiter im Unterricht - nun endlich eine erfolgreiche Beschulung in einer Blinden- und Sehschwachenschule, die mit der geringen Klassenstärke ideale Bedingungen für eine individuelle Betreuung des Jungen gab und doch noch einen erfolgreichen Realschulabschluss ermöglichte.

Begleitend erhielt er auch endlich die nötigen Therapien, sowohl im medizinischen wie auch im verhaltenspsychologischen Bereich.

Der Jubel war groß, als er auf seine zahlreichen Bewerbungen hin drei Zusagen gleichzeitig für seine Wunschausbildung als Kfz-Mechatroniker erhielt. Während er das ortsnahe Angebot ausschlug, da es sich nur um eine überbetriebliche Ausbildung handelte, entschied er sich letztendlich für die Firma weit weg von zu Hause, die ihm die günstigsten Ausbildungsbedingungen bot.

Mit einiger Skepsis nahmen wir seine Euphorie wahr – und noch bevor er die Ausbildung begann, suchte ihn Panik heim. Diese äußerte sich natürlich u.a. in verbalen Attacken gegen uns – aber die Wogen glätteten sich etwas, nachdem die therapeutische Betreuung im Hinblick auf die bevorstehenden Veränderungen intensiviert wurde und er ein Antiaggressionstraining absolvierte, sowie mit der Gewissheit, dass er jedes Wochenende nach Hause kommen kann, auch wenn das Jugendamt dafür kein Verständnis zeigte. Schließlich steuerte er auf die Volljährigkeit zu und sollte sich langsam von uns abnabeln.

Der Antrag auf Weiterführung der Hilfe in der Familie wurde abgelehnt

Am 31.12.03 vollendete er das 18. Lebensjahr. Bereits Ende November hatte er nach einem Gespräch im Jugendamt einen eigenständigen Antrag auf Weiterführung der Hilfe in der Familie gestellt und auf die Frage, ob er sich einen Betreuer vor Ort vorstellen könne, diese Variante kategorisch abgelehnt, hatte er doch auch in der Vergangenheit diese Form der Hilfe für sich nicht annehmen können.

Genau zum Heiligabend erhielt er dann ein Schreiben, dass er ab sofort in O. (Ausbildungsort) Hilfe gem. §34 KJHG in Form des betreuten Einzelwohnens durch einen freien Träger erhalten wird.

Wer je mit einem FAS-Kind gelebt hat, kann erahnen, wie dieses Weihnachtsfest für uns ablief. Abgesehen davon, dass auch wir selbst schockiert über diese unverständliche Entscheidung des Jugendamtes waren, mussten wir seine Wut, seine Hilflosigkeit und sein Unvermögen, sich in schwierigen Situationen zu steuern, ausgerechnet am Heiligabend wieder einmal aushalten.

Seinen 18. Geburtstag feierte er – nachdem ihn seine Mutter wieder einmal versetzt hatte – mit Freunden und reichlich Alkohol, obwohl er diesen bisher immer strikt abgelehnt hatte.

Er fuhr einige Tage vorfristig nach O. zurück, nahm keine Medikamente mehr und kam am Wochenende nicht nach Hause. Binnen weniger Wochen war sein Konto leer geräumt, er besuchte keine Fahrschule mehr, auch weil er sie nicht bezahlen konnte. Die Betreuung, die er ab 01.01.04 erhalten sollte, lief erst Mitte Februar an, nachdem nacheinander vier verschiedene Personen des beauftragten Trägers zu ihm Kontakt aufgenommen hatten. Der Chef dieses Vereins hatte ihm im Erstgespräch sogar versichert, dass er gar keine Alkoholschädigung habe, sondern dass seine Hyperaktivität daher komme, dass er nicht weiß, wer nun wirklich sein Vater ist.
Dieses Gespräch verwirrte ihn vollends, hatten wir doch Jahre gebraucht, ihm die äußerst schwierige Situation seiner Herkunft zu erklären.

Das Hilfeplangespräch wurde ohne seine Beteiligung zwischen Jugendamt und Träger geführt und im Nachhinein sollte er einen Hilfeplan unterschreiben, in dem die Verabschiedung von der Pflegefamilie festgeschrieben war.

Er musste aus finanziellen Gründen umziehen, der Wohnraum war bereits zum 31.12.03 gekündigt, aber er fand keinen, da er die Kaution nicht zahlen konnte. Für ihn total unverständlich war, dass wir auf seinen Anruf hin nicht bis zum nächsten Tag 600,00 € Kaution bereitstellten und eine gesamtschuldnerische Bürgschaft unterschrieben, da er mit einem anderen betreuten Jugendlichen des Vereins, den er bis dahin gar nicht kannte, eine gemeinsame Wohnung beziehen wollte. Nicht einmal sein Lebensbedarf war seitdem finanziell abgedeckt, die Bewältigung des Alltags fiel ihm nicht leicht.

Schließlich schätzten auch die Sozialarbeiter in O. ein, dass es sehr schwer ist, an ihn heran zu kommen, dass die Hilfeform wohl nicht die richtige sei und er in der Familie fest verwurzelt ist.

Aber all das waren keine Argumente für das Jugendamt, die Hilfe für ihn weiter zu gewähren.

Zugeben, als er anfangs nicht mehr nach Hause kam, waren auch wir ratlos und vermuteten, dass er nun seine Freiheit genießt und alles den Bach hinunter geht. Aber wir haben einfach nicht erkannt, dass er dermaßen verunsichert war, dass er nicht von allein wusste, dass er nach wie vor jede Woche bei uns willkommen ist und er weiter zu uns gehört. Wir haben trotz unseres Wissens um seine Schädigung daran gezweifelt, dass er unsere Hilfe noch brauchen und auch annehmen wird.

Als großes Problem erwies sich auch das Ablegen des Führerscheins, das fehlende Medikament wirkte sich natürlich auf seine Wahrnehmung und Konzentrationsfähigkeit aus, über ein Jahr lang nahm er Fahrstunden, ein Ende war nicht in Sicht. Immer wieder beglichen wir auf Zuruf offene Rechnungen, da ja das Ablegen des Führerscheines im Rahmen seiner Ausbildung Voraussetzung ist.

Während unseres Urlaubs im Ausland im vergangenen September dann eine SMS: "Wenn ihr bis nächste Woche 653,00 € an die Fahrschule überweist, kann ich die praktische Prüfung ablegen". Wieso, warum und wofür die hohe Summe - blieb für uns ungeklärt, hatten wir doch erst vor Urlaubsantritt wieder einmal die offene Rechnung beglichen.

Wir sind also bis heute vor Überraschungen nicht gefeit.

Die Hälfte der Ausbildungszeit ist geschafft, aber das Leistungsniveau sinkt besorgniserregend. Auf dem letzten Zeugnis gab es nur noch die Note vier. Solche Dinge überraschen ihn total, und er kann es sich überhaupt nicht erklären, höchstens damit, dass der blöde Lehrer wieder einmal gepennt hat. Er will sich ernsthaft anstrengen, hat gute Vorsätze, jedoch fehlt es am Durchhaltevermögen.

Er kämpft darum, trotz seines Handycaps ein geordnetes Leben zu führen, schickt über das Internet ein Foto seines Zimmers, wenn er es gerade einmal erfolgreich aufgeräumt hat. Er lenkt seine innere Unruhe selbst in geordnete Bahnen, in dem er nach der Arbeit stundenlang mit dem Fahrrad durch die Gegend rast, um sich abzureagieren.
Wir akzeptieren natürlich seine Entscheidung, ohne Medikamente zu leben zu wollen, auch wenn wir für die Zukunft Bedenken hegen. Wir freuen uns trotz aller Turbulenzen, dass er fast jedes Wochenende vor der Tür steht, meist nun mit seiner Freundin.
Wir hoffen inständig, dass er, trotz ungünstiger Prognosen für alkoholgeschädigte Kinder, sein Leben irgendwann allein meistern wird, auch wenn uns das Jugendamt unterstellte, wir würden klammern und könnten das Kind nicht loslassen.

Dass er gegen die Einstellung der Hilfe Widerspruch eingelegt und die Angelegenheit einer versierten Anwältin übertragen hat, verdrängt er zunehmend. Für ihn ist die Welt in Ordnung, wenn seine Familie um ihn herum ist. Er kann es trotz vorhandener Intelligenz einfach nicht verstehen, wenn ihm beim Jugendamt erklärt wird, die Maßnahme sei beendet und sein neuer Wohnort sei in O. Schließlich hat er den Großteil seines Lebens bei uns verbracht, trägt unseren Namen (die Mutter hatte bereits vor einigen Jahren das Sorgerecht auf uns übertragen lassen).

Unsere leiblichen Kinder sind seine Geschwister, die sich gegenseitig besuchen und auch Geheimnisse austauschen. Dieses Band kann und darf man nicht zerschneiden.
Jetzt, zum Ende des zweiten Lehrjahres, verspüren wir schon Veränderungen, die auf eine langsame Abnabelung hindeuten.

Er wird voraussichtlich flügge werden, ohne dass wir ihn aus dem Nest stoßen.

Über eines sind wir uns jedoch im Klaren: Wenn wir nicht beide Erwerbseinkommen hätten, wäre uns die Unterstützung, die wir bisher geben konnten, nicht möglich. Und wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass manche Ämter darauf spekulieren, dass man das Kind schon nicht fallen lassen wird.

Das wurde mir so richtig bewusst, als mich eine Pflegemutter um Rat fragte, deren drei Pflegekinder nun hintereinander volljährig werden und an Selbständigkeit nicht zu denken ist. Sie selbst hat ihre Berufstätigkeit vor Jahren aufgegeben, um sich ganz den Kindern zu widmen.

Manche Pflegeeltern erhalten auch die Auskunft, der § 41 – Hilfe für junge Volljährige - sei abgeschafft.

Wirkliche Hilfe für junge Volljährige bemisst sich nicht vorrangig in Geld, sondern in individuell begleitenden Hilfen auf dem Weg in die Selbständigkeit. Nötige finanzielle Unterstützungen, die durchaus auch im Rahmen anderer vorhandener Gesetze möglich sind, müssen bereits in Vorbereitung auf die Volljährigkeit geprüft und mit der Pflegefamilie besprochen werden. Lapidare Schreiben, wie "Ihr Pflegekind hat das 18. Lebensjahr vollendet. Die Akte wurde geschlossen" verunsichern Pflegeeltern und auch -kinder zutiefst.

Das Problem löst sich auch nicht, in dem man das Pflege- oder auch Heimkind mit eigenem Wohnraum versorgt und Beihilfen gewährt, im Idealfall auch mit einem Beistand für einen eng begrenzten Zeitraum. Schaut man sich die weiteren Lebenswege der Jugendlichen an, schaffen es nur wenige, im Alltag ganz auf sich gestellt zu bestehen. Hier kommen nur Bindungen zum Tragen, die über einen langen Zeitraum entstanden und beschützt worden sind.

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