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26.05.2008
Erfahrungsbericht

Petra - Der lange Weg aus dem Heim in die Familie

Wir haben Petra kennen gelernt weil sie mit unserer Tochter zusammen in der Realschule war. Die beiden Mädchen waren 10 Jahre alt, sie haben sich angefreundet und sich gegenseitig besucht. Bei einem dieser Besuche erzählte uns Petra, dass sie schon im Kinderheim und auch in einer Pflegefamilie war und dass sie nun seit einem halben Jahr wieder bei der Mutter lebt. Wir haben uns dabei nichts gedacht.

Wir haben Petra kennen gelernt weil sie mit unserer Tochter zusammen in der Realschule war. Die beiden Mädchen waren 10 Jahre alt, sie haben sich angefreundet und sich gegenseitig besucht. Bei einem dieser Besuche erzählte uns Petra, dass sie schon im Kinderheim und auch in einer Pflegefamilie war und dass sie nun seit einem halben Jahr wieder bei der Mutter lebt. Wir haben uns dabei nichts gedacht.

Petra kam fast täglich zu uns

Dann kam Petra fast jeden Tag zu uns und erzählte immer mehr von der Mutter, dass diese oft betrunken sei, dass sie in der Ecke liegt und dass Petra immer einkaufen muss, dass sie ungern nach hause geht, lieber bei uns ist.

Petra musste punkt 7 zuhause sein und hatte schon angst, wenn es fünf Minuten später war. So haben wir sie immer nach hause gebracht. Wir lernten dann die Mutter kennen. Petra durfte dann mal an Wochenenden bei uns bleiben. Irgendwann war die Mutter so betrunken und Petra stand bei uns und sagte, dass sie nicht mehr nach hause wolle. „Mama ist betrunken, schlägt mich, wirft mit Sachen nach mir“. Sie umklammerte meine Frau, „ich möchte bei euch leben, adoptiert mich doch“. Wir sagten, wir helfen dir und beruhigten sie.

In den nächsten Wochen eskalierte es, die Polizei rief an, Petra sollte über Nacht bei uns bleiben. Irgendwann sagten wir, wir stellen den Antrag beim Jugendamt, dass wir Petra als Pflegekind aufnehmen können und stellten einen formlosen Antrag. Das Jugendamt meldete sich irgendwann und sagte „wir prüfen dass und Sie werden von uns hören“.

Petra kommt ins Kinderheim

Zwischenzeitlich gab es weitere Vorfälle, das Jugendamt war immer da. Petra wurde aus der Familie geholt und kam ins Kinderheim. Es fanden dann Gespräche mit Jugendamt zur Aufnahme von Petra bei uns statt. Die Mutter hatte weiterhin das volle Sorgerecht. Das Jugendamt war sich unschlüssig und die Mutter wollte Petra wieder haben und besuchte Petra im Kinderheim. Auch wir besuchten Petra.

Da die Mutter beständig alkoholisiert und aggressiv war, bekam sie dann dort Hausverbot. Das Jugendamt befürwortete zwar Besuche von Petra bei uns, wollte Petra jedoch nicht bei uns unterbringen. Damit waren wir nicht einverstanden. Wir wollen Petra helfen, indem sie als Pflegekind zu uns kommen konnte. Das Jugendamt wollte daraufhin weiter recherchieren und nachdenken.

August 2000 - Behandlungsfehler im Krankenhaus

Im August 2000, als Petra 12 Jahre alt war, hatte sie eine Blinddarmoperation. Es kann zu einem Behandlungsfehler - klinischer Tod - Reanimation - das Gehirn war 20 Minuten ohne Sauerstoff. Petra wurde mit einem Hubschrauber notfallmäßig in eine Uniklinik gebracht. Wir riefen in den Kliniken an, bis wir sie gefunden haben und sind dann mit der schwer alkoholisierten Mutter in die Uniklinik gefahren.

Nur die Mutter und meine Frau durften kurz zu Petra, da ihr Zustand sehr kritisch war. Die Mutter wollte auf Anforderung der Ärzte nicht gehen. Sie konnte aber nicht in der Klinik bleiben und sagte, sie würde sich in der Umgebung aufhalten. Am nächsten Morgen rief die Klinik bei uns an, wir mögen dringend kommen, die Mutter sei untragbar schwer alkoholisiert und mache Randale. Wir sind hingefahren und sahen, dass die Mutter per Polizei abgeführt wurde. Sie wurde dann in ein Landeskrankenhaus gebracht.. Wir durften bei Petra auf der Intensivstation bleiben. Petra lag im Koma.

Ein Arzt kam und sagte, dass es nun ein rechtliches Problem gäbe, denn eigentlich dürfte die Klinik uns gar nichts sagen, wir mögen doch zum Jugendamt gehen und uns eine Vollmacht holen. Wir machten dies. Das Jugendamt erwirkte einen Eilbeschluss beim Gericht und teilte dem Krankenhaus mit, dass man uns Auskunft geben dürfe.

Petra war eine Woche in der Klinik . Einer von uns beiden war immer bei ihr.

Erwachen aus dem Koma

Dann erwachte sie aus dem Koma. Sie war schwerst-mehrfachbehindert. Das bedeutete: sie wurde künstlich ernährt, konnte nicht sprechen, nicht laufen, nicht gehen, nicht trinken, nicht schlucken, war inkontinent. Sie hat fast immer nur vor Schmerzen geweint, hatte starke Krämpfe, die mit starken Medikamenten gelindert wurden. (apallisches Durchgangssyndrom). Am Anfang hatte sie nur den Blick nach oben, später kam das Fixieren mit den Augen.

Sie wurde dann nach R. auf die Intensivstation der Kinderklinik zurückverlegt. Wir wieder jeden Tag hin. Die Mutter kam auch ein paar Mal in Begleitung durch das Jugendamt.

Zwei Wochen später wurde Petra in die Reha nach Hattingen verlegt. Wir sind wiederum jeden Tag hingefahren. Wir haben beide gearbeitet, um 4 bzw. 5 Uhr Feierabend gemacht und sind dann nach Hattingen. Das Jugendamt hatte inzwischen per einstweiliger Anordnung die Vormundschaft erhalten. Die Vormünderin, sagte, dass wir hin könnten, aber nicht gemeinsam mit der Mutter, weil die inzwischen gegen uns war und sie wollte nicht, dass wir uns begegneten, so dass die Mutter bis 18 h kommen könnte und wir nach 18 h. Die Mutter kam gelegentlich. Sobald die Mutter uns sah, bluffte sie uns an, was wir wollten, wir hätten hier nichts zu suchen.

Das Jugendamt bleibt Vormund

Im Laufe der Zeit stellte sich für die Ärzte heraus, dass die Besuche der Mutter Petra sehr aufregten und nur wir konnten sie wieder beruhigen.

Ein halbes Jahr später bekamen wir eine Einladung ins Amtsgericht. Das Jugendamt hatte einen erneuten Antrag auf endgültigen Entzug des Sorgerechtes gestellt. Wir hatten den gleichen Antrag auch gestellt. Wir wurden als Zeuge geladen. Ebenfalls wurde der Stationsarzt der Reha geladen. Dort hatten wir inzwischen viel Unterstützung. Außerdem war ein Verfahrenspfleger für Petra eingesetzt worden.

Die Mutter wollte Petra auf jeden Fall zurückhaben. Auch wir sagten, dass wir Petra aufnehmen würden und dass wir dazu aufgrund unserer Ausbildung und unserer Lebensmöglichkeit und der starken Unterstützung der Rehaeinrichtung fähig wären. Wir waren natürlich mit Besuchsrechten der Mutter bei uns einverstanden. Die Mutter war nicht einverstanden. Sie wollte das Sorgerecht zurückhaben.
Die Vormünderin fragte den Arzt, ob es Petra belasten würde, wenn sie bei uns leben würde, die Mutter alkoholisiert käme und es dadurch zu Spannungen zwischen der Mutter und uns käme. Der Arzt meinte, dass dies Petra durchaus belasten würde und man eine solche Situation möglichst nicht eintreten lassen sollte.

Der Beschluss kam. Das Jugendamt blieb weiterhin Vormund. Wir legten beim OLG Beschwerde gegen den Beschluss ein. Die wurde abgelehnt, weil wir kein Beschwerderecht hätten.

Ohne professionelle Hilfe geht es nicht weiter

In der Zwischenzeit besuchten wir weiterhin jeden Tag Petra. Wir waren nun sehr bestürzt, weil wir nicht sehen konnten, dass Petra gut bei der Mutter aufgehoben wäre. Wir suchten nun Helfer. Da fiel uns der Kinderschutzbund ein. Wir riefen dort an und es wurde uns geraten, uns an Frau Hopp von PAN e.V. zu wenden. Wir nahmen Kontakt mit Frau Hopp auf. In einem Gespräch bei uns zu Hause schilderten wir ihr die Situation und sie riet uns, uns noch mal als Pflegeeltern für Petra offiziell beim Jugendamt zu bewerben. Das taten wir, doch von da kam erst einmal keine Reaktion. Frau Hopp hakte nach und es kam im Sommer 2001 zu einem ersten Gespräch zwischen uns, Frau Hopp, dem Jugendamtsleiter und Petras Vormünderin.

Immer wieder vom Jugendamt vertröstet

Petra war weiterhin in der Reha in Hattingen, wir konnten sie an manchen Wochenenden nach Hause holen. Immer mit Zustimmung der Vormünderin. Die Mutter durfte Petra auch mit nach Hause nehmen – für uns unfassbar, denn sie hatte weiterhin heftige Alkoholprobleme.

Frau Hopp und wir verhandelten mindestens 1 ½ Jahre mit dem Jugendamt. Wir wurden immer vertröstet, jenes bemängelt, dieses bedacht. Das Jugendamt wollte Petra letztendlich zur Mutter zurück führen. Wir waren einfach nur lästig.

Petra muss in ein Alten- und Pflegeheim

Im Frühjahr 2002 wurde Petra aus der Reha entlassen und kam in ein Alten- und Pflegeheim auf eine Wachkomastation für Komapatienten. Dort sollte sie so lange bleiben, bis die Mutter ihre Alkoholprobleme überwunden und ihr Leben in den Griff bekommen hatte. Im Sommer 2002 besuchte sie Petra, nahm sie im Rollstuhl mit in die Stadt und brachte sie nicht mehr zurück.

Es kam zu einer Fahndung. Am nächsten Morgen um 5 Uhr meldete sich ein Busfahrer, der die beiden durch R. fuhr, und Petra konnte ins Heim zurückgebracht werden. Die Mutter bekam nun Besuchsverbot und bekam Hausverbot für das Heim.

Keine Rückführung mehr zur Mutter

Dann sagte uns der Amtsleiter, dass neue Zeiten angebrochen seien und die bisherigen Entscheidungen überdacht werden müssten. Es gäbe nun keine Rückführung zur Mutter mehr. Einige Monate später wurden wir ins Jugendamt eingeladen, Frau Hopp begleitete uns.

Das Gespräch erbrachte, dass die Planungen des Amtsleiters nicht mit den Vorstellungen der Vormünderin zusammenpassten so dass es zu keinem Ergebnis kam. Wir mahnten im Sinne für Petra nun eine baldige Entscheidung an.

Drei Monate später gab es ein weiteres Gespräch mit Frau Hopp und uns und dem Amtsleiter.
Die Vormünderin des Jugendamtes war inzwischen ausgetauscht worden. Wiederum stellten wir unseren Standpunkt dar. Wiederum wurde gefragt, ob wir denn die Pflege nun auch leisten könnten, ob es technisch funktionieren würde, ob es von meinem Beruf her ging, ob meine Beurlaubung klappen würde usw.usw. Wir gaben auf alles klare Antworten und legten dar, dass wir Petra gut versorgen könnte. Meine Frau und ich hatten uns entschieden, dass ich meine Berufstätigkeit aufgeben und Petra zu Hause pflegen würde.

Das Jugendamt hatte inzwischen bei der Rehaeinrichtung nachgefragt und von dort aus wurde gesagt, dass Petra lieber im Heim bleiben sollte, weil die Angelegenheit mit der Mutter ja immer noch nicht geklärt sei.

Das Jugendamt bleibt dabei: Petra soll im Heim bleiben

Daraufhin wurden wir wiederum abgewiesen – bzw. wir sollten noch einmal dem Jugendamt darlegen, warum wir Petra aufnehmen wollen, weil sie sich nicht vorstellen könnten, dass es Leute gibt, die sich so was freiwillig antun würden. Es wurde über unsere Motivation gerätselt. Der Amtsleiter wollte von einem Psychologen ein Gutachten über uns haben, warum wir das tun würden. Wir könnten uns den Gutachter selbst aussuchen, die Kosten würde die Stadt übernehmen. Wir überlegten, ob wir uns darauf einlassen sollten, denn da ging es ja wirklich für uns „ans Eingemachte“. Aber wir hatten ja nichts zu verbergen und wenn es Petra diente, dann wollten wir das machen.

Wir haben dann einen Gutachter gefunden, der aber erst einen Auftrag von der Stadt erwartete. Wir informierten die Stadt, damit der Auftrag erteilt werden könnte. Es vergingen 2 Monate und es passierte nichts. Der Amtsleiter meinte dann, dass man auf das Gutachten verzichten würde, das man zu der Erkenntnis gekommen sei, dass Petra im Heim verbleiben würde. Er würde es aber sehr begrüßen, wenn wir uns wie bisher weiterhin so intensiv um Petra kümmern würden. Am besten würde alles so bleiben wie es ist.

Antrag auf Übernahme der Personensorge

Aufgrund dieser Entscheidung stellte Frau Hopp beim Amtsgericht Anfang 2003 einen Antrag auf Übernahme der Personensorge für Petra. Dies hatte sie bei den letzten Gesprächen im Jugendamt bereits so angekündigt. Das Amtsgericht bat das Jugendamt um Stellungnahme zu diesem Antrag.

Nun begann eine Verzögerungstaktik des Jugendamtes mit allen rechtlichen und verwaltungstechnischen Finessen. Dies bewirkte, dass der Antrag erst ein Jahr später vom Amtsgericht weiter behandelt werden konnte. In ihrem Antrag hatte Frau Hopp die Übernahme der Personensorge damit begründet, dass sie Petra aus dem Heim heraus und bei uns unterbringen würde.

Petra hatte inzwischen ein großes Schmerzensgeld erhalten – daher hatte Frau Hopp nur die Personensorge beantragt. Die Vermögenssorge sollte weiterhin beim Jugendamt bleiben.

Wir waren inzwischen ziemlich alle. Täglich besuchten wir Petra über mehrere Stunden. Unsere leibliche Tochter hat das alles mitgetragen, kam oft mit und wir versuchten wirklich für Petra und sie alles gut zu machen. Wir waren jedoch hochgradig durch dieses ganze „Theater“ belastet. Wir wollten Petra gern versorgen, hatten jedoch für diesen ganzen Kampf eigentlich keine Kraft mehr.

Daraufhin setzte sich Frau Hopp mit der Rechtspflegerin des Amtsgerichtes in Verbindung und mahnte die schnellere Weiterführung der Behandlung ihres Antrages an.

Die Rechtspflegerin beauftragte nochmals den damals behandelnden Arzt aus der Reha mit der Erstellung eines Gutachten und bestellte eine Verfahrenspflegerin. Es dauerte wieder Monate, aber alle kamen zu dem Entschluss, dass Petra bei uns am Besten aufgehoben sei und aus dem Heim entlassen werden sollte, da eine Förderung in unserer Familie für sie eindeutig besser sei.

Petra bekommt einen Einzelvormund

Zu Ostern 2004 wurde Frau Hopp die Personensorge für Petra übertragen. Daraufhin ging das Jugendamt gegen diesen Beschluss in Beschwerde. Entweder sollte Frau Hopp die gesamte Vormundschaft bekommen – also auch die Vermögenssorge- oder gar nichts. Unmittelbar nachdem Frau Hopp diese Beschwerde zugestellt bekam, kam es zu einem Gespräch zwischen ihr und dem Jugendamtsleiter. Sie rief uns mittags an und war völlig entnervt. Wir gingen erst einmal zusammen essen und diesmal musste wir sie beruhigen. Trotz alledem hatte sie mit dem Amtsleiter einen Deal vereinbart: Er nimmt die Beschwerde zurück und sie stellte sich auch für die Vermögenssorge zur Verfügung. So passierte es dann auch – einigermaßen schnell und im Mai 2004 wurde Frau Hopp endlich ehrenamtlicher Einzelvormund von Petra.

Sofort legten wir los – denn nun mussten ja einige Veränderungen her. Wir haben unser Haus behindertengerecht umgebaut und alle Voraussetzungen für die dauerhafte Aufnahme von Petra geschaffen. Wir suchten eine neue Schule, Therapeuten, kauften ein neues Auto etc. etc.

Die Jugendhilfe greift nicht für Petra - aufgrund ihrer schweren Behinderung

Frau Hopp versuchte, mit dem Jugendamt die Unterbringung von Petra gemäß § 33 SGB VIII zu erreichen. Der Amtleiter lehnte dies strikt ab, er war der Meinung, Petra sei so behindert, dass eine Förderung sowie nichts brächte und Petra nur bewahrt werden müsste. Somit würde Jugendhilfe nicht greifen.

Was nun? Darüber wieder einen Verwaltungsstreit, der wiederum Lebenszeit von Petra rauben würde?
Frau Hopp besprach mit der Rechtspflegerin das Problem und fragte sie, ob sie Petras Unterbringung aus Petras Schmerzensgeld finanzieren könnte – und bekam die Erlaubnis. Wir alle wollten eine weitere Verzögerung der Übersiedlung zu uns verhindern – denn inzwischen waren nach der Operation schon 4 Jahre vergangen, von denen Petra schon 3 Jahre wieder in einer Familie mit der für sie so wichtigen Förderung hätte leben können.

Frau Hopp und wir machten einen Vertrag mit der Diakonie und wurden Pflegeeltern im Projekt der Diakonie.

Endlich, Petra zieht bei uns ein

Der große Tag kam Mitte Oktober 2004. Petra war vorher noch mal in der Reha, der Umbau unseres Hauses war abgeschlossen – es war alles bereit. Petra war inzwischen 16 Jahre alt und konnte nun endlich kommen.

Dann war sie endlich da. Uns war in dem Moment gar nicht wirklich bewusste WAS wir alles gemacht hatten, aber es fiel uns ein Stein vom Herzen, es war Wahnsinn. Ein Erlebnis wir eine Geburt.

Wir mussten nicht mehr wegfahren, wir waren nun jeden Abend zuhause. Wir waren fünf Jahre jeden Tag weggefahren – nun waren wir wieder zuhause. Das kannten wir gar nicht mehr. Wir hatten wieder ein richtig geregeltes Familienleben – und hatten plötzlich wieder Zeit für Petra und unsere Tochter und endlich auch wieder was Privates.

Petra bekommt einen Platz in der Schule

Ein paar Tage später kam Petra in die Schule. Diese stellte einen enormen Entwicklungsbedarf fest, aber auch eine enorme Entwicklungsmöglichkeit. Petra habe viel Energie und auch die Power und eine massive Entwicklung wäre möglich.

Inzwischen ist die Schule beeindruckt von Petras Entwicklung.

Durch die Therapien, durch Krankengymnastik, durch Schwimmen – vieles in der Schule direkt – und die Förderung in der Schule und natürlich auch durch uns entwickelte sich Petra deutlich.

Petra musste noch zweimal an den Füßen operiert werden, aber das warf sie nicht zurück, im Gegenteil, nun konnte sie an den Füßen besser therapiert werden. Dann machte sie eine besondere BioFeedback-Therapie, wo durch Muskelstimulation die Muskeln besser kontrolliert werden können. Im Laufe der Zeit konnte sie sich koordinierter bewegen und inzwischen kann sie schon mit Unterstützung 1-2 Minuten stehen.

Im Heim hat Petra viel Zeit verloren

Petra ist nun 18 Jahre alt. Die Vormundschaft von Frau Hopp ist beendet. Wir sind Betreuer für Petra für den Bereich der Personensorge und ihre ehemalige Verfahrenspflegerin ist nun Betreuerin für die Vermögenssorge geworden.

Petra ist ein lustiges, fröhliches Mädchen, hat Spaß am Leben, lacht sehr viel, freut sich über alles mögliche ( hat besonderen Spaß daran wenn irgendwas schief geht), fährt gerne mit uns im Auto und strahlt die Männer an. Sie flirtet mit den Augen und lächelt die Menschen an.

Die Rheinische Förderschule und wir haben einen Antrag auf Verlängerung für die Schulzeit beim Landschaftsverband gestellt, weil wir noch ein so großes Entwicklungspotential sehen.

Inzwischen hat Petra unseren Nachnamen angenommen - und das ging zu unserem Erstaunen schnell und unkompliziert.

Der Kampf hat sich gelohnt, wir bedauern nicht eine Minute unserer Bemühungen und die dunklen Zeiten vergessen wir und wir denken nur noch an die schönen Zeiten zurück – an die ersten Ausflüge, ihr erstes Lachen. Das Leben ist für Petra lebenswerter geworden, für uns auch.

Manchmal denken wir jedoch – schade, dass Petra soviel Zeit im Heim verloren hat, sie wäre 2-3 Jahre weiter. Aber das wird sie aufholen können.

Es war schwer – aber Petra hat in ihrem Leben Menschen gefunden, die sie beeindrucken konnte und die ihr sehr zur Seite standen.

Unser ganz persönlicher Dank gilt diesen Menschen und besonders Frau Hopp, die uns immer wieder aufgebaut, gestützt hat und ohne deren Hilfe wir es nicht geschafft hätten. An einem bestimmten Punkt hätten wir mit Sicherheit aufgegeben. Gut dass es nicht dazu gekommen ist.

Henrike Hopp sprach mit dem Pflegevater. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der leiblichen Mutter haben wir den Namen des Kindes - und mittlerweile der jungen Frau - geändert.

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