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26.05.2008
Erfahrungsbericht

Mails unserer Leser/innen zum Thema Behinderte Pflegekinder

Zum Thema "Pflegekinder mit Behinderung" habe ich einiges dazugelernt und möchte ganz knapp hierüber berichten - schreibt eine Leserin. Hier Ihre -und noch andere- Mails zum Thema.

mail vom 26.7.07

Zum Thema "Pflegekinder mit Behinderung" habe ich einiges dazugelernt und möchte ganz knapp hierüber berichten. Für Fragen und Anregungen bin ich offen und meine E-Mail-Adresse kann kontaktiert werden.

Meine Pflegetochter und ich wohnen in Niedersachsen, genauer gesagt, Lankreis 38516 Gifhorn. Inzwischen ist meine Pflegetochter 18 Jahre und verbrachte noch ein Jahr in der (hier heißt es ) Tagungsbildungssätte (gleichzusetzen mit Behinderten-Schule). Antrag nach § 41 SGB VIII wurde rechtzeitig gestellt, doch der Landkreis GF zahlte 10 Monate "nur" 345,00 Euro, mehr nicht. Ich rief das Verwaltungsgericht in Braunschweig an, im Rahmen eines Eilverfahrens, doch das "verschleppte" den Vorgang, d. h. es forderte den Landkreis auf, Stellung zu nehmen, beließ es aber dabei. Im Klartext: Der Landkreis konnte den Vorgang weiterhin liegen lassen, ohne vom VwG belästigt zu werden und der Termin für das Eilverfahren wurde immer weiter hinausgezögert. Schließlich erreichte ich es auf politischem Wege, ich wandte mich direkt an unsere Landrätin. Letzlich zahlte der Landkreis GF die Jugendhilfe freiwillig nach, bis zum Schulende meiner Pflegetochter, jetzt im Juli 2007. Begründung: Die kommissarische Amtsleiterin war der Meinung, daß Jugendhilfe so lange gewährt werden muß, bis die Schule beendet ist. Ihr gesunder Menschenverstand beendetete letztlich den Rechtsstreit.

Fazit: So lange jedes Kind/Jugendliche zur Schule geht, muß m. E. Jugendhilfe im Rahmen § 33 Vollzeitpflege und nach dem 18. Lebensjahr § 41 SGB VIII bezahlt werden. Wenn das Pflegekind, nunmehr Junge Erwachsene ist, vorrangig geistig behindert (stellt das Gesundheitsamt fest), dann greift die Grundsicherung i. V. Bundesagentur für Arbeit, etc.

Nur Mut , sich als Pflegeeltern durchzusetzen !

Es kann in keinem Interesse liegen, unsere Pflegekinder aus wirtschaftlichen Gründen ins Heim zu geben, oder ?

Inzwischen bin ich Expertin auf diesem Gebiet geworden (SGB XII , SGB I , etc.) und gebe mein Wissen gerne weiter. Einfach E-Mail schreiben an S.Eickemeier98@web.de oder mich anrufen. Abends 05376977731 oder 03903597505

Liebe Grüße aus der Mühlenstadt

S. Eickemeir

mail vom 19.7.07

Wir haben vor 4 Jahren ein Pflegekind aufgenommen,das in der 28.Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht von unter 800 Gramm geboren wurde. Unsere Tochter hatte in den ersten Tagen nach der Geburt schwere Hirnblutungen, die ihr Gehirn bleibend geschädigt haben. Als sie 3 Monate alt war kam sie zu uns. Die Prognosen der Ärzte waren damals sehr schlecht. Unsere Pflegetochter sollte schwer geistig und körperlich behindert sein.

Heute mit fast 5 Jahren besucht sie einen Kindergarten, ist geistig fit und quasselt wie ein Buch. Trotz ihrer Spastik kann sie seit 2,5 Jahren laufen.

Im Abschlußbericht der Frühförderstelle stand, daß unsere Tochter vor allem auf Grund der sicheren Bindung an uns so relativ früh laufen gelernt habe, da körperbehinderte Kinder sich beim laufenlernen nicht so auf ihre eigenen Körpersignale verlassen können wie gesunde Kinder. Für unsere Pflegetochter sei die Sicherheit, die wir ihr als Eltern geben konnten eine große Unterstützung für ihre Entwicklung (auch die Körperliche).

Wenn ich mir vorstelle dieses Kind wäre aufgrund der schlechten Prognose in ein Heim gekommen... Das will ich mir lieber nicht vorstellen. Ich finde es ist im Grunde einen Skandal, daß behinderte Kinder in Deutschland offensichtlich ins Abseits gedrängt werden, nur weil die Kostenträger sich nicht einigen können. Gibt es da eine Werterangordnung ? Leibliche Kinder - Pflegekinder - behinderte Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können ? Gerade die behinderten Kinder brauchen daher unser Engagement !

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