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30.07.2019
Erfahrungsbericht

Ein langer Weg

Der Bericht schildert den langen und holprigen Weg von Yvonne, die aufgrund eines Operationsfehlers schwer mehrfach behindert ist, in ihre Pflegefamilie.

Wir haben Yvonne kennen gelernt weil sie mit unserer Tochter zusammen in der Realschule war. Die beiden Mädchen waren 10 Jahre alt, sie haben sich angefreundet und sich gegenseitig besucht. Bei einem dieser Besuche erzählte uns Yvonne, dass sie schon im Kinderheim und auch in einer Pflegefamilie war und dass sie nun seit einem halben Jahr wieder bei der Mutter lebt. Wir haben uns dabei nichts gedacht.

Dann kam Yvonne fast jeden Tag zu uns und erzählte immer mehr von der Mutter, dass diese oft betrunken sei, dass sie in der Ecke liegt und dass Yvonne immer einkaufen muss, dass sie ungern nach hause geht, lieber bei uns ist.

Yvonne musste punkt sieben zuhause sein und hatte schon Angst, wenn es fünf Minuten. später war. So haben wir sie immer nach Hause gebracht. So lernten wir die Mutter kennen. Yvonne durfte dann mal an Wochenenden bei uns bleiben. Irgendwann war die Mutter sehr betrunken und Yvonne stand bei uns und sagte, dass sie nicht mehr nach Hause wolle. „Mama ist betrunken, schlägt mich, wirft mit Sachen nach mir“. Sie umklammerte meine Frau, „Ich möchte bei euch leben, adoptiert mich doch“. Wir sagten, wir helfen dir und beruhigten sie.

In den nächsten Wochen eskalierte es, die Polizei rief an, Yvonne sollte über Nacht bei uns bleiben. Irgendwann sagten wir, wir stellen den Antrag beim Jugendamt, dass wir Yvonne als Pflegekind aufnehmen können und stellten einen formlosen Antrag. Das Jugendamt meldete sich irgendwann und sagte „Wir prüfen das. Sie werden von uns hören“.

Zwischenzeitlich gab es weitere Vorfälle, das Jugendamt war immer da. Yvonne wurde aus der Familie geholt und kam ins Kinderheim. Es gabdann Gespräche mit dem Jugendamt zur Aufnahme von Yvonne bei uns. Die Mutter hatte weiterhin das volle Sorgerecht. Das Jugendamt war sich unschlüssig, denn die Mutter wollte Yvonne wiederhaben und besuchte sie im Kinderheim. Auch wir besuchten Yvonne.

Da die Mutter beständig alkoholisiert und aggressiv war, bekam sie einige Zeit später von dem Heim Hausverbot. Das Jugendamt befürwortete zwar Besuche von Yvonne bei uns, wollte Yvonne jedoch nicht bei uns unterbringen. Damit waren wir nicht einverstanden. Wir wollen Yvonne helfen, indem sie als Pflegekind zu uns kommen konnte. Das Jugendamt wollte daraufhin weiter recherchieren und nachdenken.

Als Yvonne 12 Jahre alt war, hatte sie eine Blinddarmoperation. Es kann zu einem Behandlungsfehler - klinischer Tod - Reanimation. Das Gehirn war zwanzig Minuten ohne Sauerstoff. Yvonne wurde mit einem Hubschrauber notfallmäßig in eine Uniklinik gebracht .

Wir riefen in den Kliniken an, bis wir sie gefunden haben und sind dann mit der schwer alkoholisierten Mutter in die Uniklinik gefahren.

Nur die Mutter und meine Frau durften kurz zu Yvonne, da ihr Zustand sehr kritisch war. Die Mutter wollte auf Anforderung der Ärzte nicht gehen. Sie konnte aber nicht in der Klinik bleiben und sagte, sie würde sich in der Umgebung aufhalten. Am nächsten Morgen rief die Klinik bei uns an, wir mögen dringend kommen, die Mutter sei untragbar schwer alkoholisiert und mache Randale. Wir sind hingefahren und sahen, dass die Mutter per Polizei abgeführt wurde. Sie wurde dann in ein Landeskrankenhaus gebracht. Wir durften bei Yvonne auf der Intensivstation bleiben. Yvonne lag im Koma.

Ein Arzt kam und sagte, dass es nun ein rechtliches Problem gäbe, denn eigentlich dürfte die Klinik uns gar nichts sagen, wir mögen doch zum Jugendamt gehen und uns eine Vollmacht holen. Wir machten dies. Das Jugendamt erwirkte einen Eilbeschluss beim Gericht und teilte dem Krankenhaus mit, dass man uns Auskunft geben dürfe. Yvonne war eine Woche in der Klinik. Einer von uns beiden war immer bei ihr.

Dann erwachte sie aus dem Koma.

Sie war schwerst-mehrfachbehindert. Das bedeutete: sie wurde künstlich ernährt, konnte nicht sprechen, nicht laufen, nicht gehen, nicht trinken, nicht schlucken, war inkontinent. Sie hat fast immer nur vor Schmerzen geweint, hatte starke Krämpfe, die mit starken Medikamenten gelindert wurden. (apallisches Durchgangssyndrom). Am Anfang hatte sie nur den Blick nach oben, später kam das Fixieren mit den Augen.

Sie wurde dann nach R. auf die Intensivstation der Kinderklinik zurückverlegt. Wir fuhren wieder jeden Tag hin. Die Mutter kam auch ein paar Mal in Begleitung durch das Jugendamt.

Zwei Wochen später wurde Yvonne in die Reha nach H.verlegt. Wir sind wiederum jeden Tag hingefahren. Wir haben beide gearbeitet, um 16.00 bzw.17.00 Uhr Feierabend gemacht und sind dann zu ihr.

Das Jugendamt hatte inzwischen per einstweiliger Anordnung die Vormundschaft erhalten. Die Vormündin, sagte, dass wir hin könnten, aber nicht gemeinsam mit der Mutter, weil diese inzwischen gegen uns sei. Sie wollte nicht, dass wir uns begegneten, so dass die Mutter bis 18 h kommen könnte und wir nach 18 h. Die Mutter kam gelegentlich. Sobald die Mutter uns einmal traf, blaffte sie uns an, was wir wollten, wir hätten hier nichts zu suchen.

Im Laufe der Zeit stellte sich für die Ärzte heraus, dass die Besuche der Mutter Yvonne sehr aufregten und nur wir konnten sie wieder beruhigen.

Ein halbes Jahr später bekamen wir eine Einladung ins Amtsgericht. Das Jugendamt hatte einen erneuten Antrag auf endgültigen Entzug des Sorgerechtes gestellt. Wir hatten den gleichen Antrag auch gestellt. Wir wurden als Zeuge geladen. Ebenfalls wurde der Stationsarzt der Reha geladen. Dort hatten wir inzwischen viel Unterstützung. Außerdem war ein Verfahrensbeistand für Yvonne eingesetzt worden.

Die Mutter wollte Yvonne auf jeden Fall zurückhaben. Auch wir sagten, dass wir Yvonne aufnehmen würden und dass wir dazu aufgrund unserer Ausbildung und unserer Lebensmöglichkeit und der starken Unterstützung der Rehaeinrichtung fähig wären. Wir waren natürlich mit Besuchsrechten der Mutter bei uns einverstanden. Die Mutter war nicht einverstanden. Sie wollte das Sorgerecht zurückhaben. Die Vormündin fragte den Arzt, ob es Yvonne belasten würde, wenn sie bei uns leben würde, die Mutter alkoholisiert käme und es dadurch zu Spannungen zwischen der Mutter und uns käme. Der Arzt meinte, dass dies Yvonne durchaus belasten würde und man eine solche Situation möglichst nicht eintreten lassen sollte.

Der Beschluss kam. Das Jugendamt blieb weiterhin Vormund. Wir legten beim OLG Beschwerde gegen den Beschluss ein. Die wurde abgelehnt, weil wir kein Beschwerderecht hätten.

In der Zwischenzeit besuchten wir weiterhin jeden Tag Yvonne. Wir waren nun sehr bestürzt, weil wir nicht sehen konnten, dass Yvonne gut bei der Mutter aufgehoben wäre.

Wir suchten nun Helfer. Da fiel uns der Kinderschutzbund ein. Wir riefen dort an und es wurde uns geraten, uns an Frau Hopp zu wenden.

Wir nahmen Kontakt mit ihr auf. In einem Gespräch bei uns zu Hause schilderten wir ihr die Situation und sie riet uns, uns noch mal als Pflegeeltern für Yvonne offiziell beim Jugendamt zu bewerben. Das taten wir, doch von da kam erst einmal keine Reaktion.

Frau Hopp hakte nach und es kam ein Jahr nach Yvonnes Operation zu einem ersten Gespräch zwischen uns, Frau Hopp, dem Jugendamtsleiter und Yvonnes Vormündin.

Yvonne war weiterhin in der Reha in H., wir konnten sie an manchen Wochenenden nach Hause holen. Immer mit Zustimmung der Vormündin. Die Mutter durfte Yvonne auch mit nach Hause nehmen – für uns unfassbar, denn sie hatte weiterhin heftige Alkoholprobleme.

Frau Hopp und wir verhandelten mindestens 1 ½ Jahre mit dem Jugendamt. Wir wurden immer vertröstet, jenes bemängelt, dieses bedacht. Das Jugendamt wollte Yvonne letztendlich zur Mutter zurückführen. Wir waren einfach nur lästig.

Ein dreiviertel Jahr nach der Operation wurde Yvonne aus der Reha entlassen und kam in ein Alten- und Pflegeheim auf eine Wachkomastation für Komapatienten. Dort sollte sie so lange bleiben, bis die Mutter ihre Alkoholprobleme überwunden und ihr Leben in den Griff bekommen hatte.

Als Yvonne sechs Monate in der Einrichtung war, besuchte ihre Mutter sie. Sie nahm sie im Rollstuhl mit in die Stadt und brachte sie nicht mehr zurück. Es kam zu einer Fahndung. Am nächsten Morgen um fünf Uhr meldete sich ein Busfahrer, der die beiden durch R. fuhr. Yvonne konnte ins Heim zurückgebracht werden. Die Mutter bekam nun Besuchsverbot und Hausverbot für das Heim.

Dann sagte uns der Amtsleiter, dass neue Zeiten angebrochen seien und die bisherigen Entscheidungen überdacht werden müssten. Es gäbe nun keine Rückführung zur Mutter mehr.

Einige Monate später wurden wir ins Jugendamt eingeladen, Frau Hopp begleitete uns.

Das Gespräch erbrachte, dass die Planungen des Amtsleiters nicht mit den Vorstellungen der Vormündin zusammenpassten so dass es zu keinem Ergebnis kam. Wir mahnten im Sinne für Yvonne nun eine baldige Entscheidung an.

Drei Monate später gab es ein weiteres Gespräch mit Frau Hopp und uns und dem Amtsleiter.

Die Vormündin des Jugendamtes war inzwischen ausgetauscht worden. Wiederum stellten wir unseren Standpunkt dar. Wiederum wurde gefragt, ob wir denn die Pflege von Yvonne auch wirklich leisten könnten, ob es technisch funktionieren würde, ob es von meinem Beruf her ging, ob meine Beurlaubung klappen würde usw.usw. Wir gaben auf alles klare Antworten und legten dar, dass wir Yvonne gut versorgen könnte. Meine Frau und ich hatten uns entschieden, dass ich meine Berufstätigkeit aufgeben und Yvonne zu Hause pflegen würde.

Das Jugendamt hatte inzwischen bei der Rehaeinrichtung nachgefragt und von dort aus, wurde gesagt, dass Yvonne lieber im Heim bleiben sollte, weil die Angelegenheit mit der Mutter ja immer noch nicht geklärt sei.

Daraufhin wurden wir wiederum abgewiesen – bzw. wir sollten noch einmal dem Jugendamt darlegen, warum wir Yvonne aufnehmen wollen, weil sie sich nicht vorstellen könnten, dass es Leute gibt, die sich so was freiwillig antun würden. Es wurde über unsere Motivation gerätselt. Der Amtsleiter wollte von einem Psychologen ein Gutachten über uns haben, warum wir das tun würden. Wir könnten uns den Gutachter selbst aussuchen, die Kosten würde die Stadt übernehmen. Wir überlegten, ob wir uns darauf einlassen sollten, denn da ging es ja wirklich für uns „ans Eingemachte“. Aber wir hatten ja nichts zu verbergen und wenn es Yvonne diente, dann wollten wir das machen.

Wir haben dann einen Gutachter gefunden, der aber erst einen Auftrag von der Stadt erwartete. Wir informierten die Stadt, damit der Auftrag erteilt werden könnte. Es vergingen zwei Monate und es passierte nichts. Der Amtsleiter meinte dann, dass man auf das Gutachten verzichten würde. Man sei zu der Erkenntnis gekommen sei, dass Yvonne im Heim verbleiben würde. Er würde es aber sehr begrüßen, wenn wir uns wie bisher weiterhin so intensiv um Yvonne kümmern würden. Am besten würde alles so bleiben wie es ist.

Aufgrund dieser Entscheidung stellte Frau Hopp ( 1 ¾ Jahr nach der Operation) beim Amtsgericht einen Antrag auf Übernahme der Personensorge für Yvonne. Das hatte sie bei den letzten Gesprächen im Jugendamt bereits so angekündigt. Das Amtsgericht bat das Jugendamt um Stellungnahme zu diesem Antrag.

Nun begann eine Verzögerungstaktik des Jugendamtes mit allen rechtlichen und verwaltungstechnischen Finessen. Das führte dazu, dass der Antrag erst ein Jahr später vom Amtsgericht weiter behandelt werden konnte. In ihrem Antrag hatte Frau Hopp die Übernahme der Personensorge damit begründet, dass sie Yvonne aus dem Heim heraus und bei uns unterbringen würde. Yvonne hatte inzwischen ein großes Schmerzensgeld erhalten – daher hatte Frau Hopp nur die Personensorge beantragt. Die Vermögenssorge sollte weiterhin beim Jugendamt bleiben.

Wir waren inzwischen ziemlich alle. Täglich besuchten wir Yvonne über mehrere Stunden. Unsere leibliche Tochter hat das alles mitgetragen, kam oft mit und wir versuchten wirklich für Yvonne und sie alles gut zu machen. Wir waren jedoch hochgradig durch dieses ganze „Theater“ belastet. Wir wollten Yvonne gern versorgen, hatten jedoch für diesen ganzen Kampf eigentlich keine Kraft mehr. Daraufhin setzte sich Frau Hopp mit der Rechtspflegerin des Amtsgerichtes in Verbindung und mahnte die schnellere Weiterführung der Behandlung ihres Antrages an. Die Rechtspflegerin beauftragte nochmals den damals behandelnden Arzt aus der Reha mit der Erstellung eines Gutachtens und bestellte eine Verfahrenspflegerin. Es dauerte wieder Monate, aber alle kamen zu dem Entschluss, dass Yvonne bei uns am Besten aufgehoben sei und aus dem Heim entlassen werden sollte, da eine Förderung in unserer Familie für sie eindeutig besser sei.

Knapp vier Jahre nach der Operation wurde Frau Hopp die Personensorge für Yvonne. übertragen. Daraufhin ging das Jugendamt gegen diesen Beschluss in Beschwerde. Entweder sollte Frau Hopp die gesamte Vormundschaft bekommen – also auch die Vermögenssorge - oder gar nichts.

Unmittelbar nachdem Frau Hopp diese Beschwerde zugestellt bekam, kam es zu einem Gespräch zwischen ihr und dem Jugendamtsleiter. Sie rief uns mittags an und war völlig entnervt. Wir gingen erst einmal zusammen essen und diesmal musste wir sie beruhigen. Trotz alledem hatte sie mit dem Amtsleiter einen Deal vereinbart: Er nimmt die Beschwerde zurück und sie stellte sich auch für die Vermögenssorge zur Verfügung. So passierte es dann auch und sechs Wochen später wurde Frau Hopp endlich ehrenamtlicher Einzelvormund von Yvonne. Nun war klar, dass Yvonne zu uns als Pflegekind kommen würde.

Sofort legten wir los – denn nun mussten ja einige Veränderungen her. Wir haben unser Haus behindertengerecht umgebaut und alle Voraussetzungen für die dauerhafte Aufnahme von Yvonne geschaffen. Wir suchten eine neue Schule, Therapeuten, kauften ein neues Auto etc. etc.

Frau Hopp versuchte, mit dem Jugendamt die Unterbringung von Yvonne gemäß § 33 SGB VIII zu erreichen. Der Amtleiter lehnte dies strikt ab, er war der Meinung, Yvonne sei so behindert, dass eine Förderung sowie nichts brächte und Yvonne nur bewahrt werden müsste. Somit würde Jugendhilfe nicht greifen.

Was nun? Darüber wieder einen Verwaltungsstreit, der wiederum Lebenszeit von Yvonne rauben würde?

Frau Hopp besprach mit der Rechtspflegerin das Problem und entschied sich dann, die Unterbringung von Yvonne bei uns angemessen zu finanzieren und einen fachlich versierten Träger mit unserer Betreuung zu beauftragen. Unterbringung und Betreuung würden durch das Vermögen aus der Haftpflichtversicherung und der Rente finanziert werden. Wir alle wollten eine weitere Verzögerung der Übersiedlung zu uns verhindern – denn inzwischen waren nach der Operation schon vier Jahre vergangen, von denen Yvonne schon drei Jahre wieder in einer Familie mit der für sie so wichtigen Förderung hätte leben können.

Es kam der große Tag. Yvonne war vorher noch mal in der Reha, der Umbau unseres Hauses war abgeschlossen – es war alles bereit. Yvonne war inzwischen 16 Jahre alt und konnte nun wirklich kommen. Dann war sie endlich da. Uns war in dem Moment gar nicht wirklich bewusste WAS wir alles gemacht hatten, aber es fiel uns ein Stein vom Herzen, es war Wahnsinn. Ein Erlebnis wir eine Geburt.

Wir mussten nicht mehr wegfahren, wir waren nun jeden Abend zuhause. Wir waren fünf Jahre jeden Tag weggefahren – nun waren wir wieder zuhause. Das kannten wir gar nicht mehr. Wir hatten wieder ein richtig geregeltes Familienleben – und hatten plötzlich wieder Zeit für Yvonne und unsere Tochter und endlich auch wieder was Privates.

Ein paar Tage später kam Yvonne in die Schule. Diese stellte einen enormen Entwicklungsbedarf fest, aber auch eine enorme Entwicklungsmöglichkeit. Yvonne habe viel Energie und auch die Power und eine massive Entwicklung wäre möglich.

Inzwischen ist die Schule beeindruckt von Yvonnes Entwicklung.

Durch die Therapien, durch Krankengymnastik, durch Schwimmen – vieles in der Schule direkt – und die Förderung in der Schule und natürlich auch durch uns entwickelte sich Yvonne deutlich.

Yvonne musste noch zweimal an den Füßen operiert werden, aber das warf sie nicht zurück, im Gegenteil, nun konnte sie an den Füßen besser therapiert werden.

Dann machte sie eine besondere BioFeedback-Therapie, wo durch Muskelstimulation die Muskeln besser kontrolliert werden können. Im Laufe der Zeit konnte sie sich koordinierter bewegen und inzwischen kann sie schon mit Unterstützung 1-2 Minuten stehen.

Yvonne ist nun 18 Jahre alt. Die Vormundschaft von Frau Hopp ist beendet. Wir sind Betreuer für Yvonne für den Bereich der Personensorge und ihre ehemalige Verfahrenspflegerin ist nun Betreuerin für die Vermögenssorge geworden.

Yvonne ist ein lustiges, fröhliches Mädchen, hat Spaß am Leben, lacht sehr viel, freut sich über alles mögliche (hat besonderen Spaß daran wenn irgendwas schief geht), fährt gerne mit uns im Auto und strahlt die Männer an. Sie flirtet mit den Augen und lächelt die Menschen an.

Die Rheinische Förderschule und wir haben einen Antrag auf Verlängerung für die Schulzeit beim Landschaftsverband gestellt, weil wir noch ein so großes Entwicklungspotential sehen.

Inzwischen hat Yvonne unseren Nachnamen angenommen - und das ging zu unserem Erstaunen schnell und unkompliziert.

Der Kampf hat sich gelohnt, wir bedauern nicht eine Minute unserer Bemühungen und die dunklen Zeiten vergessen wir und wir denken nur noch an die schönen Zeiten zurück – an die ersten Ausflüge, ihr erstes Lachen. Das Leben ist für Yvonne lebenswerter geworden, für uns auch.

Manchmal denken wir jedoch – schade, dass Yvonne soviel Zeit im Heim verloren hat, sie wäre 2-3 Jahre weiter. Aber das wird sie aufholen können.

Es war schwer – aber Yvonne hat in ihrem Leben Menschen gefunden, die sie beeindrucken konnte und die ihr sehr zur Seite standen.

Unser ganz persönlicher Dank gilt diesen Menschen und besonders Frau Hopp, die uns immer wieder aufgebaut, gestützt hat und ohne deren Hilfe wir es nicht geschafft hätten. An einem bestimmten Punkt hätten wir mit Sicherheit aufgegeben. Gut dass es nicht dazu gekommen ist.

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