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07.11.2023
Erfahrungsbericht

Die Bedeutung des Nachnamens

Zwei Pflegeeltern, eine Adoptivmutter und ein Pflegekind berichten über die Bedeutung des Nachnamens und ihre Erfahrungen mit einer Änderung des Namens.
 
Valerie

Die jetzt16jährige Valerie kam mit 1 ½ Jahren als Pflegekind zu uns. Nach 3 Jahren versuchten wir sie zu adoptieren, aber die Eltern verweigerten ihre Zustimmung, obwohl sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht einmal gewusst hatten, dass ihr Kind nicht mehr im Heim lebt, sondern in einer Pflegefamilie.

Auf Anraten unseres Rechtspflegers beantragten wir stattdessen die Vormundschaft und erhielten drei Monate später die Bestallungsurkunden.

Leider verlief die von uns gewünschte Namensänderung nicht so zügig und reibungslos. Im Oktober baten wir das Jugendamt, die erforderliche Zustimmungserklärung von den leiblichen Eltern einzuholen und ein unendlicher Schriftwechsel folgte. Die Mutter war nur bereit, der Namensänderung zuzustimmen, wenn wir die Bekanntgabe unseres Namens ausdrücklich und schriftlich genehmigen würden. Im November hielten wir die Zustimmungserklärung der Mutter in Händen. Laut Jugendamt war der Vater jedoch unter keinen Umständen bereit, seine Unterschrift zu leisten. Er wollte jedoch ein Foto seiner Tochter haben. Zusammen mit diesem Foto versuchte das Jugendamt noch einmal, den Vater zur Unterschrift zu bewegen, aber ohne Erfolg. Auch das von uns erbetene Foto von sich für seine Tochter gab er nicht heraus.

Dann sandten wir die vorhandenen Unterlagen an das zuständige Ordnungsamt. Laut Amtsgericht würde dieses die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung direkt einholen.

Trotz schriftlicher, die nie beantwortet wurden, und telefonischer Nachfragen – der zuständige Sachbearbeiter war entweder krank, im Urlaub oder hatte gerade gewechselt, kam dann im Mai des folgenden Jahres die schriftliche Aufforderung, Kopien der Bestallungsausweise einzureichen. Im Juni dann die Nachfrage nach der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Da in unserem Landkreis seinerzeit mehrere Amtsgerichte zusammengelegt wurden, sollten wir doch bitte klären, welches Amt nun für uns zuständig ist.

Ende Juni konnten wir den Beschluss an das Ordnungsamt weiterleiten. Dieses Mal rief ich gleich an, um einer weiteren monatelangen Verzögerung vorzubeugen, aber der zuständige Sachbearbeiter war (wieder einmal) in Urlaub. Ich schilderte dem Vertreter unsere Situation und er versprach zumindest, die Akte zu suchen (?!?). „Ganz unten im Stapel habe ich sie gefunden“ berichtete er am nächsten Tag. Und dann erfuhren wir auch endlich den Grund für die Verzögerung: das Ordnungsamt befürchtete eine Klage des Vaters. Derartige zeit- und kostenaufwendige Prozesse sollten tunlichst vermieden werden. Mit anderen Worten: die Namensänderung sollte nicht beurkundet werden. Ich habe fast eine ¾ Stunde geredet, fast gebettelt, ohne den Sachbearbeiter zu einer endgültigen Aussage bewegen zu können. Jedoch - EndeJuli hielten wir nach Zahlung von 300,00 DM die Urkunde mit der Namensänderung endlich in Händen.

Pascal

Pascal kam mit 2 1/2 Jahren zu uns. Er hatte bis dahin hauptsächlich mit seiner Mutter zusammen gelebt und war mit seinem Geburtsnamen gut vertraut. Die Mutter hatte zwar selbst um Aufnahme des Jungen in eine Pflegefamilie gebeten, fand sich aber sehr schlecht mit der Situation ab. Da sich Besuchskontakte und Zusammenleben mit dem Kind äußerst schwierig gestalteten, kam eine Namensänderung nicht in Betracht. Als Pascal sechs Jahre alt war,  haben wir die Vormundschaft beantragt, da die sorgeberechtigte Mutter nie zur Verfügung stand, wenn sie gebraucht wurde. Die Vormundschaft wurde innerhalb von drei Monaten auf uns übertragen.

Nach einer Zeit fing Pascal an, gegen seinen Geburtsnamen zu rebellieren. Er stand beim Kinderarzt nicht mehr auf, wenn er aufgerufen wurde: „Ich bin noch nicht dran. Ich heiße nicht so!“ Bestellte Medikamente holte ich aus der Apotheke ohne Pascal ab, da er den Apotheker in längere Gespräche verwickelte, wie dieser sich nun merken könne, dass der Name auf dem Rezept nicht sein richtiger sei. Post mit seinem Namen wurde zerrissen, die Schulakte zierte ein ausdrücklicher Vermerk bezüglich des Namens. Da Pascal ein äußerst aggressives Kind war und ist, wagten wir uns im März zwei Jahre nachdem wir Vormund geworden waren, an eine Namensänderung. Im April wurde Pascal persönlich von einer Rechtspflegerin nach seinem Wunsch befragt. Diese Befragung wurde nach nicht einmal fünf Minuten abgebrochen, da Pascal laut und deutlich in unmissverständlicherweise ausdrückte, wie er heißt. Er brüllte die Rechtspflegerin an: „Ich will nicht so heißen wie meine Eltern, ich heiße so!“. Im Mai lag der positive Beschluss des Amtsgerichtes vor.

Zu früh gefreut. Es dauerte noch fast vier Monate, bis der Standesbeamte die Namensänderung beurkundete. Er holte sich noch Stellungnahmen vom Jugendamt und der leiblichen Mutter ein, die versuchte, dagegen vorzugehen, nachdem sie schon im Amtsgericht randaliert hatte. Er hielt uns Vorträge über Kosten und Zeit, die es verursachen würde, wenn Pascal als Erwachsener wieder seinen Geburtsnamen annehmen möchte. Und er wollte eine Verdienstbescheinigung von uns, anhand der er die Kosten für die Beurkundung berechnen wollte. Das es Pascals Antrag war und dieser kein eigenes Einkommen hatte, ließ er nicht gelten.

Anfang September kam die Urkunde mit der Post, nachdem wir lediglich den geringsten Satz von 50 € bezahlt hatten. Abends hockten wir alle um den Kindertisch, es gab Kindersekt, Kerzen brannten: es sollte doch feierlich sein, wenn wir ihm die Urkunde zeigen. Er stieß mit uns an, trank seinen Sekt und warf nur einen kurzen Blick auf das langersehnte Stück Papier: „Das ist doch klar, dass ich auch so heiße.“

Johanna

Unsere Tochter D. kam mit 20 Monaten in unsere Familie. Nach einem Jahr konnte sie bereits adoptiert werden und erhielt unseren Nachnamen. Von Anfang an erzählten wir ihr das wir nicht ihre leiblichen Eltern sind,. Sie fragte lange nicht nach, wollte nur manchmal etwas wissen.

Zur Zeit besucht sie die dritte Klasse der Grundschule. Neulich sollten die Kinder im Rahmen des Unterrichts ein Babybuch erstellen. Manche Fragen wie z.B. die ersten Worte, wurdest du gestillt, etc. konnten wir ihr nicht beantworten. Es stimmte sie etwas traurig. So boten wir ihr an einen Stammbaum nicht nur ihrer Adoptivfamilie sondern auch ihrer leiblichen Familie zu erstellen. Sie war sehr aufgeregt, freute sich aber über diese Lösung.

Einige Tage später benötigte sie ein neues Schreibheft, sie beschriftete es nicht nur mit unserem Nachnamen sondern auch mit dem Nachnamen ihrer Herkunftseltern. Das macht sie seitdem konsequent, ohne es erklären zu wollen. So lassen wir ihr den „Doppelnamen“, es hilft ihr sichtlich ihre Geschichte wieder ein Stück weit zu begreifen.

Pflegekind 

Ich bin selber ein Pflegekind und lebe nun seit 13 Jahren in einer Pflegefamilie. Die ganzen Jahre über hatte ich nie den großen Drang nach einer Namensänderung.

Ich melde mich am Telefon immer mit meinem Pflegefamilien-Nachnamen, in der Schule das gleiche. Ich bin eigentlich fast überall unter dem Nachnamen meiner Pflegeeltern bekannt. Außer bei Gericht und beim Arzt, dort muss ich meinen richtigen Namen angeben.

Vor einigen Monaten ging mir die Namensänderung durch den Kopf, vor allem, weil ich im Juni die Schule wechsle und mein Abitur mache.

Ich möchte nicht mit meinem "richtigen" Nachnamen angesprochen werden, ich schäme mich nicht für meine Herkunftsfamilie, eher nur für ihr Verhalten, aber irgendwo ist es mir unangenehm. Ich möchte einfach wie meine Pflegeeltern heißen, das zeigt noch mehr, dass wir zusammengehören. Ich wurde zwar auch schon manchmal gefragt, warum ich so heiße und meine Pflegeeltern so, aber mit diesen Fragen hatte ich bis jetzt nie große Probleme.

Somit habe ich also unsere Sachbearbeiterin gebeten, dass sie bei meinen leiblichen Eltern vorbei fahren soll, um mit ihnen darüber zu reden. Ich wollte sie quasi "vorwarnen" und nicht mit der Tür ins Haus fallen.

Auch wenn meine leiblichen Eltern damit nicht einverstanden gewesen wären, wäre das egal, denn das Sorgerecht hat das Jugendamt und somit macht das kein Unterschied, ob meine leiblichen Eltern damit einverstanden sind oder nicht.

Vor drei Jahren habe ich das erste mal Kontakt zu meiner leiblichen Mutter aufgenommen, mal war er regelmäßig, mal unregelmäßig.. mal so mal so.

Ich hatte schon die Befürchtung, dass meine leibliche Mutter sich nicht mehr melden würde, wenn sie von der Namensänderung erfährt, als ich mit unser Sachbearbeiterin telefonierte. Und so geschah es auch. Ich habe bis jetzt nichts mehr von ihr gehört. Der Antrag auf die Namensänderug ist gestellt, aber noch nicht genehmigt, das wird wohl auch noch etwas dauern.

Es war schon enttäuschend, dass meine Befürchtungen wahr geworden sind. Einen anderen Grund für ihr "nicht melden", kann ich mir nicht erklären. Es hat mich schon getroffen, aber Rücksicht auf sie will ich nicht nehmen, denn das haben sie auf mich auch nicht. Aus dieser Sicht kann man das auch sehen.

Ansonsten denke ich nicht, dass noch irgendwelche Nachteile aus der Namensänerung entstehen werden

 

Weiterlesen: 
Fachartikel

von:

Namensänderung für ein Pflegekind

Aus der Sicht des Kindes ist eine Namensänderung für ein Pflegekind dann sinnvoll und zu überlegen, wenn die Namensänderung dem Wohl des Kindes förderlich ist. Aus der Sicht der leiblichen Eltern könnte ein überwiegendes Interesse an der Beibehaltung des Namens bestehen.
Interview

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Interview mit einer erfahrenen Sozialarbeiterin aus einem Pflegekinderdienst

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