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Der Antrag auf Hilfe für junge Volljährige
Themen:
von Henrike Hopp
Eine Pflegemutter machte mit mir einen Termin für sich und ihrer 17jährige Pflegetochter. Es ging darum, dass beim letzten Hilfeplangespräch die baldige Volljährigkeit von Sara angesprochen worden war und damit natürlich die Frage, wie es denn nun weiter gehen solle. Die Sozialarbeiterin wies darauf hin, dass es zwar eine "Hilfe für junge Volljährige" gäbe, dass diese aber für Sara nicht greifen würde, weil sie ja wohl gut drauf sei, altersgemäß entwickelt und auch schon richtig selbstständig sei. Da würde die "Maßnahme" Pflegefamilie nicht mehr greifen und deswegen müsse sie sich um andere Unterstützungssysteme bemühen. Die Jugendhilfe wäre jetzt draußen.
Sara war entgeistert, ihre Pflegeeltern empört – und so kamen sie denn.
Die Pflegeeltern hatten sich zuhause hingesetzt und überlegt, warum es denn noch sinnvoll sein würde, dass Sara weiterhin, ihrem Wunsch entsprechend, bei ihnen leben sollte. So begann die Pflegemutter erst einmal, mir diese Gedanken und Gründe zu schildern. Ich verstand sie, begriff ihre Sorgen und war wie sie der Meinung, dass Eltern ihr 18-Jährigen nicht auf die Straße setzen könnten.
Aber darum ging es ja nicht. Die Sozialarbeiterin wollte ja nun nicht, dass Sara auf die Straße gesetzt wurde, sie sah nur keine Möglichkeit, weiterhin "Jugend"hilfe zu leisten für einen volljährigen propper entwickelten jungen Menschen.
Wir wälzten die Kommentierung des Gesetzes zum § 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige), druckten uns das Gutachten von Manfred Busch und Prof.G. Fieseler aus der pan-ev-Webseite aus und dachten nach.
Sara war sehr interessiert und aufgeschlossen bei der Sache, hörte zu, hatte Fragen und Ideen.
Schließlich wurde ganz klar: Sie musste diesen Antrag auch so richtig selbst stellen, es kam auf sie an, auf ihre Vorstellungen und auch auf ihre Darstellung der Situation. Sie erkannte, dass es unumgänglich war, dass sie begreiflich machen konnte, warum sie die Pflegeeltern noch brauchte und warum ein Jugendamt sagen konnte: o.k. die braucht uns noch.
Dass die Pflegeeltern das so sahen, war sicherlich das eine – was aber bei diesem Antrag nicht so die entscheidende Rolle spielt. Das Andere - und das Entscheidende - war eben das Engagement, die Mitarbeit, die Erklärung der jungen Volljährigen selbst.
So machte sich Sara an die Arbeit und heraus kam nachfolgender Antrag an ihr Jugendamt:
Hiermit stelle ich eine Antrag auf Hilfe für junge Volljährige.
Begründung:
1. Ich besuche noch 1 ½ Jahre das Berufskolleg. Ich habe also kein Einkommen
2. Ich finde, dass ich noch zuhause leben sollte weil:
- ich mich in meiner Familie geborgen und aufgehoben fühle
- ich mich noch nicht reif genug fühle, allein zu leben
- ich glaube, ich würde untergehen, wenn ich jetzt allein leben müsste
- Dinge, die unvorhersehbar sind, machen mich noch ganz unsicher
- Konflikte zu meistern, finde ich auch noch schwierig
- die Ausbildung stellt hohe Anforderungen an mich und wenn ich das alles allein schaffen müsste, würde das glaube ich nicht gehen
- denn, ich brauche noch ganz viel Zuspruch. Wenn ich den nicht bekomme, verliere ich den Mut und glaube, ich schaffe es nicht mehr.
3. Ich beschäftige mich schon noch mit meiner Ursprungsfamilie, besonders da ...... Für solche Situationen brauche ich einfach die Unterstützung meiner Mutter
4. Ich kann putzen, kochen und meinen Tag geregelt bekommen und auch die Schule gut besuchen, aber – um das weiterhin gut machen zu können, brauche ich einfach die Basis meiner Familie.
Wenn ich mir vorstelle, allein leben zu müssen, krieg ich die Krise. Mal ist das ja ganz schön, aber länger ätzend. – zumindest jetzt noch.Aus diesen Gründen – stelle ich einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige, so dass es mir weiter möglich ist, in meiner Pflegefamilie zu leben.
Ich bitte wirklich darum, dass mir dieser Antrag so gewährt wird.
Die Sozialarbeiterin rief ein paar Tage später an und meldete Erfolg auf der ganzen Linie. Das Team im Jugendamt habe verstanden und der Antrag sei jetzt erst mal für das nächste halbe Jahr nach Erreichung der Volljährigkeit genehmigt. Rechtzeitig vor Ablauf, müsse die Weiterführung des Antrages nach vorheriger Rücksprache mit der Sozialarbeiterin erneut gestellt werden.
Sara mailte mir den Erfolg. Sie war erleichtert und glaubt fest daran, dass es ihr gelingen wird, zumindest bis zur Zeit der Schulbeendigung diese Form der Hilfe weiter zu bekommen.
Sie gab mir die Erlaubnis, ihren Antrag zu veröffentlichen, damit auch andere junge Volljährige nicht so schnell den Mut verlieren und selbst nachdenken und sich erklären können.
Ihr Antrag ist eine Anregung für andere, sich Gedanken über ihre eigenen Gründe zu machen, weshalb ein Antrag auf Hilfe für junge Volljährige für sie in Frage kommt. Saras Antrag ist [kein] Musterantrag, der so wie er ist, übernommen werden kann. Jeder Einzelfall benötigt einen individuellen Antragstext.