§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
von:
Weiterentwickelte Empfehlungen des DV zu Pauschalbeträgen der Vollzeitpflege 2007
Themen:
Sie finden die Empfehlungen als pdf-Anhang.
Weiterentwickelte_Empfehlungen_fuer_die_Bemessung_der_monatlichen_Pauschalbetrag.pdf