Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
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Schulassistenz aus einer Hand
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
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Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz