Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2011, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen um 0,9 Prozent zu erhöhen. Ferner sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung angepasst werden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Gutachten des Deutschen Vereins zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
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Schulassistenz aus einer Hand
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
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Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz