Pflegegeldempfehlung des Deutschen Vereins für 2027
Der Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2027 veröffentlicht. Gleichzeitig hat der Deutsche Verein eine Presseerklärung herausgegeben, in der er auf die Empfehlungen hinweist und darüber hinaus deutlich eine Beendigung der Benachteiligung von Pflegeeltern beim Bundeselterngeld fordert.
Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2027
Für das Jahr 2027 ergeben sich folgende Pauschalbeträge:
Alter des Pflegekindes von .. bis unter... Jahren
Empfohlener Pauschalbetrag für den Sachaufwand
Empfohlener Pauschalbetrag für die Pflege und Erziehung
0 – 6
784 €
451 €
6 – 12
947 €
451 €
12 – 18
1.100 €
451 €
Erstattung von Aufwendungen für Unfallversicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind nach § 39 SGB VIII als Teil des Kindesunterhalts zu erstatten. Bezüglich der Höhe des zu erstattenden Betrags orientiert sich der Deutsche Verein weiterhin an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, die versicherungspflichtige Vollzeitpflege- bzw. Bereitschaftspflegepersonen nach Mitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu leisten haben, ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt derzeit jährlich 238,87 €. Bei zwei in die Betreuung eingebundenen Elternteilen empfiehlt der Deutsche Verein für beide Pflegeeltern die Erstattung der Beiträge für die Unfallversicherung bis zu diesem Wert. Im Jahr 2027 sollten demnach nachgewiesene Aufwendungen für die Unfallversicherung der betreuenden Pflegeelternteile bis zu 239–/Jahr/(betreuendes) Pflegeelternteil unabhängig von der Zahl der Pflegekindererstattet werden.
Nachgewiesene Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson
Presseerklärung des Deutschen Verreins vom 22. September 2026
Unterhalt für Pflegekinder steigt – Benachteiligung von Pflegefamilien beim Elterngeld jetzt beenden
Der Unterhalt für Pflegekinder steigt entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Benachteiligung von Pflegeeltern beim Bundeselterngeld besteht jedoch fort – obwohl der Koalitionsvertrag die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern vorsieht.
Für Familien, die ein Pflegekind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe aufnehmen und betreuen, steigt ab dem Jahr 2027 der vom zuständigen Jugendamt zu leistende Kindesunterhalt entsprechend den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII). Für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes empfiehlt der Deutsche Verein je nach Alter des Kindes zwischen 748 und 1100 Euro. Hinzu kommt ein Anerkennungsbetrag für die Pflege und Erziehung von 451 Euro. Kosten für die Unfallversicherung werden ganz und Kosten für die Alterssicherung der Pflegeperson werden hälftig übernommen.
Vom Bundeselterngeld, das als Lohnersatzleistung Verdienstausfälle von Eltern kompensiert, die ihre Berufstätigkeit in der ersten Zeit der Erziehung eines Kindes unterbrechen oder reduzieren, sind Pflegeeltern derzeit jedoch weiterhin ausgeschlossen.
„Pflegekinder müssen wie im Koalitionsvertrag vereinbart bei der Reform des Elterngeldes mitgedacht werden,“ erklärt Dr. Verena Staats Vorständin des Deutschen Vereins. „Wenn soziale Familien Kindern in belasteten Lebenssituationen ein Zuhause und eine dauerhafte Perspektive geben, darf der Bund dieses Engagement nicht erschweren. Die finanzielle Verantwortung dafür, dass diese Form der familiären Fürsorge für berufstätige Menschen überhaupt realisierbar ist, darf der Bund nicht allein den Kommunen aufbürden.“ Die Einbeziehung von Pflegeeltern in das Elterngeld wäre zudem ein wichtiges gesellschaftliches Signal seitens des Bundes: Wer Verantwortung für ein Kind übernimmt, verdient Anerkennung und Unterstützung – unabhängig davon, ob das Kind in die Familie hineingeboren wurde oder dort ein neues Zuhause findet.
Seit 1979 leisten die Empfehlungen des Deutschen Vereins einen wichtigen Beitrag dazu, die finanziellen Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe zu vereinheitlichen und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen. Bei der Festsetzung der Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege dienen sie den zuständigen Bundesländern als zentrale Orientierung.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Anfang des Jahres 2017 gemeinsam mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ins Leben gerufen mit dem Ziel, an den bisherigen Meinungsaustausch hinsichtlich einer Weiterentwicklung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) anzuknüpfen. Die Schwerpunkte bildeten die Themenkomplexe „inklusive Lösung“ und „Hilfen zur Erziehung“. Die Ergebnisse des Dialogforums wurden jetzt vom Deutschen Verein veröffentlicht.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2011, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen um 0,9 Prozent zu erhöhen. Ferner sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung angepasst werden.
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
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Pflegegeldempfehlung des Deutschen Vereins für 2027
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Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2027
Für das Jahr 2027 ergeben sich folgende Pauschalbeträge:
von .. bis unter... Jahren
Erstattung von Aufwendungen für Unfallversicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind nach § 39 SGB VIII als Teil des Kindesunterhalts zu erstatten. Bezüglich der Höhe des zu erstattenden Betrags orientiert sich der Deutsche Verein weiterhin an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, die versicherungspflichtige Vollzeitpflege- bzw. Bereitschaftspflegepersonen nach Mitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu leisten haben, ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt derzeit jährlich 238,87 €. Bei zwei in die Betreuung eingebundenen Elternteilen empfiehlt der Deutsche Verein für beide Pflegeeltern die Erstattung der Beiträge für die Unfallversicherung bis zu diesem Wert.
Im Jahr 2027 sollten demnach nachgewiesene Aufwendungen für die Unfallversicherung der betreuenden Pflegeelternteile bis zu 239–/Jahr/(betreuendes) Pflegeelternteil unabhängig von der Zahl der Pflegekindererstattet werden.
Nachgewiesene Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson
(Mindestorientierungswert 118,– €/Monat/Pflegekind) - hälftige Erstattung (€) mindestens 59,–/Monat/Pflegekind (bei entsprechenden nachgewiesenen Aufwendungen)
Presseerklärung des Deutschen Verreins vom 22. September 2026