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19.10.2015

Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2016

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.

Presseerklärung des Deutschen Vereins vom 16.10.2016

Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gestiegen, während die Richtwerte im Bereich der Unfall- und Rentenversicherung leicht gesunken sind. Da die jeweiligen Änderungen für sich betrachtet und insgesamt unerheblich sind, hat der Deutsche Verein von einer Anpassung der Pauschalbeträge abgesehen.

„Die Aufnahme von Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen, nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht, was ihre Entwicklungschancen deutlich fördert. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.

Die Empfehlungen können Sie hier abrufen

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