Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Presseerklärung des Deutschen Vereins vom 16.10.2016
Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gestiegen, während die Richtwerte im Bereich der Unfall- und Rentenversicherung leicht gesunken sind. Da die jeweiligen Änderungen für sich betrachtet und insgesamt unerheblich sind, hat der Deutsche Verein von einer Anpassung der Pauschalbeträge abgesehen.
„Die Aufnahme von Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen, nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht, was ihre Entwicklungschancen deutlich fördert. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
von:
Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2016
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Presseerklärung des Deutschen Vereins vom 16.10.2016
Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gestiegen, während die Richtwerte im Bereich der Unfall- und Rentenversicherung leicht gesunken sind. Da die jeweiligen Änderungen für sich betrachtet und insgesamt unerheblich sind, hat der Deutsche Verein von einer Anpassung der Pauschalbeträge abgesehen.
„Die Aufnahme von Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen, nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht, was ihre Entwicklungschancen deutlich fördert. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
Die Empfehlungen können Sie hier abrufen