Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
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Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
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Pressemitteilung des Deutschen Vereins
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Empfehlungen zur Schulassistenz