Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins besonders kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Gutachten des Deutschen Vereins im April 2017 "Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen"
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
von:
Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
Themen:
Pressemitteilung des Deutschen Vereins
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Empfehlungen zur Schulassistenz