Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2018
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte. In den Altersgruppen 6 bis 12 und 12 bis 18 hat der Deutsche Verein im vergangenen Jahr bei der Fortschreibung für 2017 von einer Senkung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand abgesehen, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung ergeben hätte.6 Er empfiehlt nunmehr für das Jahr 2018 von einer Erhöhung der Pauschalbeträge in diesen Altersgruppen abzusehen, soweit die unterbliebenen Senkungen dadurch nicht überschritten werden.
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Nach den Empfehlungen von 2007 spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Für alle Altersstufen gleichermaßen:
Unfallversicherung:
Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr)
Pro (betreuendem) PflegeelternteilMindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen
Rentenversicherung (42,53 €/Monat)
Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
Gutachten des Deutschen Vereins zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
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Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2018
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Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte. In den Altersgruppen 6 bis 12 und 12 bis 18 hat der Deutsche Verein im vergangenen Jahr bei der Fortschreibung für 2017 von einer Senkung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand abgesehen, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung ergeben hätte.6 Er empfiehlt nunmehr für das Jahr 2018 von einer Erhöhung der Pauschalbeträge in diesen Altersgruppen abzusehen, soweit die unterbliebenen Senkungen dadurch nicht überschritten werden.
0 bis 6 Jahre: Sachaufwand 522 € Erziehungskosten 240 €
6 bis 12 Jahre: Sachaufwand 592 €, Erziehungskosten 240 €
12 bis18 Jahre: Sachaufwand 676 €, Erziehungskosten 240 €
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Nach den Empfehlungen von 2007 spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Für alle Altersstufen gleichermaßen:
Unfallversicherung:
Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr)
Pro (betreuendem) PflegeelternteilMindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen
Rentenversicherung (42,53 €/Monat)
Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil
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