Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2018
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte. In den Altersgruppen 6 bis 12 und 12 bis 18 hat der Deutsche Verein im vergangenen Jahr bei der Fortschreibung für 2017 von einer Senkung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand abgesehen, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung ergeben hätte.6 Er empfiehlt nunmehr für das Jahr 2018 von einer Erhöhung der Pauschalbeträge in diesen Altersgruppen abzusehen, soweit die unterbliebenen Senkungen dadurch nicht überschritten werden.
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Nach den Empfehlungen von 2007 spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Für alle Altersstufen gleichermaßen:
Unfallversicherung:
Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr)
Pro (betreuendem) PflegeelternteilMindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen
Rentenversicherung (42,53 €/Monat)
Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
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Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2018
Themen:
Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte. In den Altersgruppen 6 bis 12 und 12 bis 18 hat der Deutsche Verein im vergangenen Jahr bei der Fortschreibung für 2017 von einer Senkung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand abgesehen, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung ergeben hätte.6 Er empfiehlt nunmehr für das Jahr 2018 von einer Erhöhung der Pauschalbeträge in diesen Altersgruppen abzusehen, soweit die unterbliebenen Senkungen dadurch nicht überschritten werden.
0 bis 6 Jahre: Sachaufwand 522 € Erziehungskosten 240 €
6 bis 12 Jahre: Sachaufwand 592 €, Erziehungskosten 240 €
12 bis18 Jahre: Sachaufwand 676 €, Erziehungskosten 240 €
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Nach den Empfehlungen von 2007 spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Für alle Altersstufen gleichermaßen:
Unfallversicherung:
Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr)
Pro (betreuendem) PflegeelternteilMindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen
Rentenversicherung (42,53 €/Monat)
Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil
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