Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Der Deutsche Verein schreibt in seinen Empfehlungen auf S. 2 u. 3.:
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch von Neben- und Ehrenamtlichen unerlässlich. Daneben bildet das
zivilgesellschaftliche Engagement für Kinder und Jugendliche ein hohes Gut, das es bestmöglich zu bewahren gilt. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die Kinder- und Jugendhilfe nicht denkbar. Für den Deutschen Verein ist es daher von großer Bedeutung, die Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität herauszubilden, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber neben- oder ehrenamtlich Tätigen. Auch appelliert der Deutsche Verein eindringlich daran, die Einsichtnahme in Führungszeugnisse nicht schematisch oder pauschal vorzunehmen, sondern die Voraussetzungen, unter denen eine Einsichtnahme nur möglich ist, ernst zu nehmen, ihr tatsächliches Vorliegen jeweils im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit verantwortungsvoll zu prüfen und hierdurch zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen. Ansonsten wird die Gefahr gesehen, dass die intendierte Verbesserung des Kinderschutzes formal umgesetzt wird und Bereiche des Ehrenamts mit unnötigen Hürden belastet werden, die Engagement behindern.
Die Empfehlung ist als pdf-Datei hier unten angehängt.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt und unterstützt den Auf- bzw. Ausbau einer systematischen Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen, Jobcenter, Träger der Jugend- und der Eingliederungshilfe. Die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX" geben Impulse und greifen die Weiterentwicklungen der Praxis auf.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in einer Empfehlung die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege für das Jahr 2009 um 3 % vorgeschlagen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
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Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe
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Der Deutsche Verein schreibt in seinen Empfehlungen auf S. 2 u. 3.:
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch von Neben- und Ehrenamtlichen unerlässlich. Daneben bildet das
zivilgesellschaftliche Engagement für Kinder und Jugendliche ein hohes Gut, das es bestmöglich zu bewahren gilt. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die Kinder- und Jugendhilfe nicht denkbar. Für den Deutschen Verein ist es daher von großer Bedeutung, die Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität herauszubilden, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber neben- oder ehrenamtlich Tätigen. Auch appelliert der Deutsche Verein eindringlich daran, die Einsichtnahme in Führungszeugnisse nicht schematisch oder pauschal vorzunehmen, sondern die Voraussetzungen, unter denen eine Einsichtnahme nur möglich ist, ernst zu nehmen, ihr tatsächliches Vorliegen jeweils im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit verantwortungsvoll zu prüfen und hierdurch zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen. Ansonsten wird die Gefahr gesehen, dass die intendierte Verbesserung des Kinderschutzes formal umgesetzt wird und Bereiche des Ehrenamts mit unnötigen Hürden belastet werden, die Engagement behindern.
Die Empfehlung ist als pdf-Datei hier unten angehängt.
DV_15-12_Empfehlungen_Fuehrungszeugnisse_bei_Neben-_und_Ehrenamtlichen.pdf