Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Der Deutsche Verein schreibt in seinen Empfehlungen auf S. 2 u. 3.:
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch von Neben- und Ehrenamtlichen unerlässlich. Daneben bildet das
zivilgesellschaftliche Engagement für Kinder und Jugendliche ein hohes Gut, das es bestmöglich zu bewahren gilt. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die Kinder- und Jugendhilfe nicht denkbar. Für den Deutschen Verein ist es daher von großer Bedeutung, die Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität herauszubilden, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber neben- oder ehrenamtlich Tätigen. Auch appelliert der Deutsche Verein eindringlich daran, die Einsichtnahme in Führungszeugnisse nicht schematisch oder pauschal vorzunehmen, sondern die Voraussetzungen, unter denen eine Einsichtnahme nur möglich ist, ernst zu nehmen, ihr tatsächliches Vorliegen jeweils im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit verantwortungsvoll zu prüfen und hierdurch zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen. Ansonsten wird die Gefahr gesehen, dass die intendierte Verbesserung des Kinderschutzes formal umgesetzt wird und Bereiche des Ehrenamts mit unnötigen Hürden belastet werden, die Engagement behindern.
Die Empfehlung ist als pdf-Datei hier unten angehängt.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
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Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe
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Der Deutsche Verein schreibt in seinen Empfehlungen auf S. 2 u. 3.:
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch von Neben- und Ehrenamtlichen unerlässlich. Daneben bildet das
zivilgesellschaftliche Engagement für Kinder und Jugendliche ein hohes Gut, das es bestmöglich zu bewahren gilt. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die Kinder- und Jugendhilfe nicht denkbar. Für den Deutschen Verein ist es daher von großer Bedeutung, die Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität herauszubilden, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber neben- oder ehrenamtlich Tätigen. Auch appelliert der Deutsche Verein eindringlich daran, die Einsichtnahme in Führungszeugnisse nicht schematisch oder pauschal vorzunehmen, sondern die Voraussetzungen, unter denen eine Einsichtnahme nur möglich ist, ernst zu nehmen, ihr tatsächliches Vorliegen jeweils im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit verantwortungsvoll zu prüfen und hierdurch zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen. Ansonsten wird die Gefahr gesehen, dass die intendierte Verbesserung des Kinderschutzes formal umgesetzt wird und Bereiche des Ehrenamts mit unnötigen Hürden belastet werden, die Engagement behindern.
Die Empfehlung ist als pdf-Datei hier unten angehängt.
DV_15-12_Empfehlungen_Fuehrungszeugnisse_bei_Neben-_und_Ehrenamtlichen.pdf