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09.10.2012

Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe

Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.

Der Deutsche Verein schreibt in seinen Empfehlungen auf S. 2 u. 3.:

Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch von Neben- und Ehrenamtlichen unerlässlich. Daneben bildet das
zivilgesellschaftliche Engagement für Kinder und Jugendliche ein hohes Gut, das es bestmöglich zu bewahren gilt. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die Kinder- und Jugendhilfe nicht denkbar. Für den Deutschen Verein ist es daher von großer Bedeutung, die Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität herauszubilden, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber neben- oder ehrenamtlich Tätigen. Auch appelliert der Deutsche Verein eindringlich daran, die Einsichtnahme in Führungszeugnisse nicht schematisch oder pauschal vorzunehmen, sondern die Voraussetzungen, unter denen eine Einsichtnahme nur möglich ist, ernst zu nehmen, ihr tatsächliches Vorliegen jeweils im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit verantwortungsvoll zu prüfen und hierdurch zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen. Ansonsten wird die Gefahr gesehen, dass die intendierte Verbesserung des Kinderschutzes formal umgesetzt wird und Bereiche des Ehrenamts mit unnötigen Hürden belastet werden, die Engagement behindern.

Die Empfehlung ist als pdf-Datei hier unten angehängt.