Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Der Deutsche Verein schreibt in seinen Empfehlungen auf S. 2 u. 3.:
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch von Neben- und Ehrenamtlichen unerlässlich. Daneben bildet das
zivilgesellschaftliche Engagement für Kinder und Jugendliche ein hohes Gut, das es bestmöglich zu bewahren gilt. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die Kinder- und Jugendhilfe nicht denkbar. Für den Deutschen Verein ist es daher von großer Bedeutung, die Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität herauszubilden, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber neben- oder ehrenamtlich Tätigen. Auch appelliert der Deutsche Verein eindringlich daran, die Einsichtnahme in Führungszeugnisse nicht schematisch oder pauschal vorzunehmen, sondern die Voraussetzungen, unter denen eine Einsichtnahme nur möglich ist, ernst zu nehmen, ihr tatsächliches Vorliegen jeweils im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit verantwortungsvoll zu prüfen und hierdurch zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen. Ansonsten wird die Gefahr gesehen, dass die intendierte Verbesserung des Kinderschutzes formal umgesetzt wird und Bereiche des Ehrenamts mit unnötigen Hürden belastet werden, die Engagement behindern.
Die Empfehlung ist als pdf-Datei hier unten angehängt.
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
von:
Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe
Themen:
Der Deutsche Verein schreibt in seinen Empfehlungen auf S. 2 u. 3.:
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch von Neben- und Ehrenamtlichen unerlässlich. Daneben bildet das
zivilgesellschaftliche Engagement für Kinder und Jugendliche ein hohes Gut, das es bestmöglich zu bewahren gilt. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die Kinder- und Jugendhilfe nicht denkbar. Für den Deutschen Verein ist es daher von großer Bedeutung, die Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität herauszubilden, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber neben- oder ehrenamtlich Tätigen. Auch appelliert der Deutsche Verein eindringlich daran, die Einsichtnahme in Führungszeugnisse nicht schematisch oder pauschal vorzunehmen, sondern die Voraussetzungen, unter denen eine Einsichtnahme nur möglich ist, ernst zu nehmen, ihr tatsächliches Vorliegen jeweils im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit verantwortungsvoll zu prüfen und hierdurch zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen. Ansonsten wird die Gefahr gesehen, dass die intendierte Verbesserung des Kinderschutzes formal umgesetzt wird und Bereiche des Ehrenamts mit unnötigen Hürden belastet werden, die Engagement behindern.
Die Empfehlung ist als pdf-Datei hier unten angehängt.
DV_15-12_Empfehlungen_Fuehrungszeugnisse_bei_Neben-_und_Ehrenamtlichen.pdf