Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und den Schutz vor Gefahren für ihr Wohl stellen Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten wesentliche Grundlagen und zentrale Instrumente gleichermaßen dar. Beide sind zudem vitale Merkmale pädagogischer Qualität der Einrichtungen.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen,[2] die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Jede Einrichtung sollte über einen partizipativ erarbeiteten Rechtekatalog verfügen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich beteiligen und ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können.
Darüber hinaus sollte aus Sicht des Deutschen Vereins jede Einrichtung ein strukturiertes, transparentes und schriftlich fixiertes Beschwerdemanagement entwickeln und anwenden
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins besonders kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Gutachten des Deutschen Vereins zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist
Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
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Für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und den Schutz vor Gefahren für ihr Wohl stellen Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten wesentliche Grundlagen und zentrale Instrumente gleichermaßen dar. Beide sind zudem vitale Merkmale pädagogischer Qualität der Einrichtungen.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen,[2] die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Jede Einrichtung sollte über einen partizipativ erarbeiteten Rechtekatalog verfügen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich beteiligen und ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können.
Darüber hinaus sollte aus Sicht des Deutschen Vereins jede Einrichtung ein strukturiertes, transparentes und schriftlich fixiertes Beschwerdemanagement entwickeln und anwenden
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