Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2012
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
In seinen gerade verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung im Vergleich zu den Empfehlungen für 2011 um 2,2 % zu erhöhen. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die gestiegenen Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. Er empfiehlt für das Jahr 2012 zudem, den Erstattungsbeitrag zur privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen an den aktuellen, von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Pflichtversicherte errechneten Beiträgen, anzupassen.
„Es ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement von Pflegefamilien und einzelnen Pflegepersonen anzuerkennen, dass sie Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie ermöglichen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt den nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden daher nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation. Lesen Sie hier auf der Website des DV
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2012
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Mitteilung des Deutschen Vereins:
In seinen gerade verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung im Vergleich zu den Empfehlungen für 2011 um 2,2 % zu erhöhen. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die gestiegenen Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. Er empfiehlt für das Jahr 2012 zudem, den Erstattungsbeitrag zur privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen an den aktuellen, von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Pflichtversicherte errechneten Beiträgen, anzupassen.
„Es ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement von Pflegefamilien und einzelnen Pflegepersonen anzuerkennen, dass sie Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie ermöglichen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt den nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden daher nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
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Die Stellungnahme finden Sie unten als pdf-Anhang
2011-10 DV Empfehlungen_Endfassung.pdf