Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2012
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
In seinen gerade verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung im Vergleich zu den Empfehlungen für 2011 um 2,2 % zu erhöhen. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die gestiegenen Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. Er empfiehlt für das Jahr 2012 zudem, den Erstattungsbeitrag zur privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen an den aktuellen, von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Pflichtversicherte errechneten Beiträgen, anzupassen.
„Es ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement von Pflegefamilien und einzelnen Pflegepersonen anzuerkennen, dass sie Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie ermöglichen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt den nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden daher nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation. Lesen Sie hier auf der Website des DV
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins besonders kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2012
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Mitteilung des Deutschen Vereins:
In seinen gerade verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung im Vergleich zu den Empfehlungen für 2011 um 2,2 % zu erhöhen. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die gestiegenen Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. Er empfiehlt für das Jahr 2012 zudem, den Erstattungsbeitrag zur privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen an den aktuellen, von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Pflichtversicherte errechneten Beiträgen, anzupassen.
„Es ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement von Pflegefamilien und einzelnen Pflegepersonen anzuerkennen, dass sie Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie ermöglichen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt den nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden daher nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
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Die Stellungnahme finden Sie unten als pdf-Anhang
2011-10 DV Empfehlungen_Endfassung.pdf