Diese Empfehlungen des Deutschen Vereins handeln von einigen grundsätzlichen Schwerpunkten in der Vollzeitpflege:
monatliche Pauschalbeträge für materiellen Aufwendungen und Kosten der Erziehung
Hier empfiehlt der Deutsche Verein eine Veränderung der bisher üblichen Altersstufen auf 0-6 Jahre, 6-12 Jahre und 12-18 Jahre.
Ebenso wird die Inhaltlichkeit von materiellen Aufwendungen und Kosten der Erziehung beschrieben.
monatliche Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Unfallversicherung und Alterssicherung für die Pflegeeltern werden intensiv betrachtet und Vorschläge unterbreitet.
Empfehlungen 2009 und 2010
für 2009 hat der DV Erhöhungen empfohlen,
für 2010 wurden keine Erhöhung des materiellen Anteils und der Kosten der Erziehung empfohlen, jedoch eine kleine Erhöhung der Unfallsicherung und Alterssicherung
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in einer Empfehlung die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege für das Jahr 2009 um 3 % vorgeschlagen.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Gutachten des Deutschen Vereins im April 2017 "Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen"
von:
Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
Themen:
umfassende Empfehlungen September 2007:
Diese Empfehlungen des Deutschen Vereins handeln von einigen grundsätzlichen Schwerpunkten in der Vollzeitpflege:
Hier empfiehlt der Deutsche Verein eine Veränderung der bisher üblichen Altersstufen auf 0-6 Jahre, 6-12 Jahre und 12-18 Jahre.
Ebenso wird die Inhaltlichkeit von materiellen Aufwendungen und Kosten der Erziehung beschrieben.
Unfallversicherung und Alterssicherung für die Pflegeeltern werden intensiv betrachtet und Vorschläge unterbreitet.
Empfehlungen 2009 und 2010
für 2010 wurden keine Erhöhung des materiellen Anteils und der Kosten der Erziehung empfohlen, jedoch eine kleine Erhöhung der Unfallsicherung und Alterssicherung
Weiterentwickelte_Empfehlungen_fuer_die_Bemessung_der_monatlichen_Pauschalbetrag.pdf
DV pflegegeld 2009.pdf
DV für 2010.pdf