Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zum Pflegegeld
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in einer Empfehlung die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege für das Jahr 2009 um 3 % vorgeschlagen.
Der Deutsche Verein bezieht sich in seinen Empfehlungen auf die Veränderung der Altersstufen, die er mit seiner Empfehlung vom Sept. 07 für notwendig erachtete.
für Pflegekinder von 0 bis 6 Jahren:
473 € materielle Aufwendungen plus 220 € Kosten der Erziehung
für Pflegekinder von 6 bis 12 Jahren:
547 € materielle Aufwendungen plus 220€ Kosten der Erziehung
für Pflegekinder von 12 bis 18 Jahren:
628 € materielle Aufwendungen plus 220 € Kosten der Erziehung.
Der Anteil der kindsbezogenen Kosten für Mieter und Heizung für alle Altersgruppen beträgt 82,40 €.
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
von:
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zum Pflegegeld
Themen:
Der Deutsche Verein bezieht sich in seinen Empfehlungen auf die Veränderung der Altersstufen, die er mit seiner Empfehlung vom Sept. 07 für notwendig erachtete.
für Pflegekinder von 0 bis 6 Jahren:
473 € materielle Aufwendungen plus 220 € Kosten der Erziehung
für Pflegekinder von 6 bis 12 Jahren:
547 € materielle Aufwendungen plus 220€ Kosten der Erziehung
für Pflegekinder von 12 bis 18 Jahren:
628 € materielle Aufwendungen plus 220 € Kosten der Erziehung.
Der Anteil der kindsbezogenen Kosten für Mieter und Heizung für alle Altersgruppen beträgt 82,40 €.
hier können Sie die Empfehlungen des Deutschen Vereins von September 07 einsehen