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19.02.2011
Empfehlung

Arbeitsmaterial: Empfehlungen zum Verfahren der Jugendämter bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit

Zum Verfahren der Jugendämter bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit hat die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg in Zusammenarbeit mit ASD-Leiter/innen der Brandenburger Jugendämter eine Empfehlung erarbeitet.

Aus den Erläuterungen der Fachstelle Kinderschutz:

Die Auswertung von Kinderschutzfällen zeigt, dass dem Jugendamt wesentliche Informationen verloren gehen, wenn Eltern umziehen. Wollen sich Eltern bewusst dem Kontakt mit dem Jugendamt entziehen, können sie dies bislang allzu leicht im Wege des „Jugendamts-Hopping“.

Das Papier soll zur Qualifizierung und landesweiten Vereinheitlichung des Verfahrens der Jugendämter beitragen und zeigt Wege auf, wann zum Beispiel welche Daten auf welche Weise beim Wohnortwechsel einer Familie dem neuen Jugendamt übermittelt werden. Die qualifizierte Gefährdungseinschätzung für ein Kind oder einen Jugendlichen würde demnach nicht mehr daran scheitern, dass die erforderlichen Informationen auf dem Weg von einem ins andere Jugendamt verloren gehen.

hier können Sie die Arbeitsmaterialien herunterladen