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Elterngeld
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Zum 1.1.2007 hat das einkommensabhängige Elterngeld das frühere Erziehungsgeld abgelöst.
Das Elterngeld wird zwölf Monate lang gezahlt, wenn die Eltern zur Betreuung eines nach 2006 geborenen oder angenommenen Kindes im Beruf kürzertreten. Kümmert sich der noch im Beruf arbeitende andere Elternteil zusätzlich zwei Monate um das Kind, werden zwei weitere Monate Elterngeld gezahlt.
Alleinerziehende, die vor der Geburt oder der Annahme des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate lang.
Mit dem Elterngeld werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens ersetzt: mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Der Elternteil, der die Elternzeit im Anspruch nimmt, darf währenddessen weiterhin arbeiten, allerdings maximal 30 Stunden pro Woche.
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen.
Elterngeld für Adoptiveltern
Ausführliche Infos zum Elterngeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes-familienministeriums:
www.familien-wegweiser.de/zum Ministerium
Für angenommene Kinder und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme im gleichen Haushalt leben, kann Elterngeld bezogen werden. Und zwar ab dem Zeitpunkt der Aufnahme bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.
Adoptionsbewerber sollten vor Aufnahme eines Kindes ihre Steuerklasse in Hinblick auf das kommende Elterngeld überprüfen.
Die Steuerklasse V senkt das Nettoeinkommen eines Elternteiles, was normalerweise gewünscht ist. Diese Senkung beeinflusst jedoch stark die Höhe des Elterngeldes. Vor der Aufnahme eines Adoptivkindes sollten die Adoptiveltern daher die Steuerklassen ändern. Ein Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld um mehrere tausend Euro erhöhen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf seinen Seiten einen Elterngeldrechner an. Hier können werdende Eltern ihre Daten eingeben. Die voraussichtliche Höhe ihres Elterngeldanspruchs wird dann automatisch berechnet.
Außerdem finden Sie auf den Seiten des Ministeriums die Adressen der Elterngeldstellen, bei denen Sie das Geld beantragen können. Zuständig ist das Bundesland, in dem Sie wohnen.