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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Eingliederungshilfe einen umfassenden Anspruch auf Leistungen.

Eingliederungshilfe wird an Personen gewährt, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind und gleichzeitig in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind.

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.

Eingliederungshilfe ist eine Leistungsform der Sozialhilfe und wird nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt. Dabei gibt das Gesetz den möglichen Rahmen vor und regelt inwieweit Einkommen und Vermögen für die jeweilige Hilfe einzusetzen sind.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind unter anderem:

  • Beratungsdienst
  • Integration im Kindergarten und in der Schule
  • Stationärer und teilstationärer Besuch einer Sonderschule
  • Kurzzeitunterbringung
  • Ambulant Betreutes Wohnen
  • Hilfen für Begleitung für Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien
  • Begleitetes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung in Familien
  • Stationäres Wohnen in einer Behinderteneinrichtung
  • Persönliches Budget
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen (Werkstätten, Förder- und Betreuungsgruppen, Seniorenbetreuung)
  • Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe

Beratung

Das Landratsamt Heidenheim bietet allen Personen die Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen möchten, bereits im Vorfeld eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zu den einzelnen Leistungen an.

Integration Kindergarten/Schule

Um Kindern mit Behinderung den Besuch eines Regelkindergartens zu ermöglichen können pädagogische und begleitende Hilfen (z. Bsp. beim Anziehen, beim Essen oder beim Toilettengang) gewährt werden. Durch individuelle Hilfen soll die Teilhabe in der Kindergartengruppe ermöglicht werden. In der Schule werden bei Vorliegen eines Anspruchs nur begleitende Hilfen (Assistenzdienste) gewährt.

Stationärer Besuch einer Sonderschule

Auf Grund der Art oder Schwere einer Behinderung kann es möglich sein, dass es keine geeignete Schule im Landkreis Heidenheim gibt. So kann es erforderlich sein, dass das schulpflichtige Kind eine Schule außerhalb des Landkreises besucht und in einem Internat bei der Schule wohnt, wobei die Kostenübernahme hierfür im Rahmen der Eingliederungshilfe erfolgt. Ein Ziel der Eingliederungshilfe ist es, das Kind wenn möglich in der gewohnten Umgebung zu belassen. Daher kann die Unterbringung in einem Internat insbesondere dann in Frage kommen, wenn die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Schule nicht zugemutet werden können.

Kurzzeitunterbringung

Behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene können für eine begrenzte Zeit in einem Heim wohnen. Dies entlastet die Pflegeperson und/oder wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld wegen vorübergehenden Ausfalls der Pflegeperson nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Restkosten werden in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt.

Ambulant Betreutes Wohnen

Beim Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) leben die Menschen mit Behinderung allein, paarweise oder in einer Wohngemeinschaft. Die fachliche Betreuung erfolgt stundenweise durch die Mitarbeiter des Trägers des ABW.

Hilfen für Begleitung für Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien

Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen Behinderung können in einer geeigneten Pflegefamilie versorgt werden. Die Pflegefamilien werden fachlich begleitet und unterstützt.

Begleitetes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung in Familien

Beim begleiteten Wohnen für erwachsene behinderte Menschen in Familien leben die behinderten Menschen in einer Gastfamilie und werden dort betreut. Fachliche Unterstützung erhält die Gastfamilie durch die Mitarbeiter des Trägers des begleiteten Wohnens für erwachsene behinderte Menschen in Familien.

Stationäres Wohnen

Beim stationären Wohnen handelt es sich um die Betreuung im Heim, wenn die häusliche Versorgung z.B. durch Verwandte nicht mehr sichergestellt werden kann und ambulante Maßnahmen nicht oder noch nicht ausreichen. Die im Heim lebenden behinderten Menschen werden von erfahrenen Fachkräften rund um die Uhr betreut, gefördert und bei der Eingliederung im Leben in der Gemeinschaft unterstützt.

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget in der Eingliederungshilfe ist eine Leistungsform die dazu bestimmt ist ein möglichst selbst bestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Diese Hilfen können z.B. sein:

  • Wohnen und Haushaltsführung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Bildung und Freizeit
  • Kommunikation und Information
  • Mobilität sowie aktivierende Begleitung
  • Entlastung der Familie

Das Persönliche Budget wird als Geldleistung gewährt. Die Höhe des Persönlichen Budgets ist vom jeweiligen Bedarf abhängig und wird in einem so genannten „Hilfeplangespräch“ zwischen Budgetnehmer und Kostenträger vereinbart. Das Persönliche Budget ist keine neue oder zusätzliche Leistung. Bei dieser Leistungsform wird anstatt der bisherigen, dem behinderten Menschen zustehenden Sachleistung (z.B. Ambulant Betreutes Wohnen) eine Geldleistung gewährt. Bei dieser Form der Leistungserbringung kauft der Budgetnehmer die benötigten Unterstützungsleistungen mit dem Budget eigenverantwortlich ein.

Tagesstrukturierende Maßnahmen (Werkstätten, Förder- und Betreuungsgruppen, Seniorenbetreuung).

Für behinderte Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht beschäftigt werden können, bietet die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einen Arbeitsplatz und Tagesstruktur. Die WfbM-Beschäftigten erhalten Lohn und sind sozialversichert. Die WfbM hat das Ziel der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, soweit dies im jeweiligen Einzelfall möglich ist. Die Förder- und Betreuungsgruppen bieten für Menschen, die (noch) nicht in der Lage sind im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten zu können, eine entsprechende Förderung und geeignete Tagesstruktur.

Die Tagesbetreuung für Senioren bietet eine Tagesstruktur für behinderte Menschen, die in der Regel das 65. Lebensjahr erreicht haben, oder falls eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen aus Altersgründen nicht mehr möglich ist.

Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe

Behindertenfahrdienst: Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht ohne Hilfe bzw. nur unter erheblichen Schwierigkeiten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können,
haben die Möglichkeit auf Antrag einen jährlichen Fahrtkostenzuschuss zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erhalten. Voraussetzung ist unter anderem ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“.

Quelle: Landratsheim Heidenheim

Letzte Aktualisierung am: 
30.11.2014

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