Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
Der aktuelle Gesetzentwurf und Stellungnahmen dazu
Am 5. Oktober 2020 erschien ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des SBG VIII. Zahlreiche Institutionen haben dazu Stellungnahmen publiziert. Hier finden Sie eine Übersicht.
Seit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Lesen Sie hier unsere umfangreichen Grundinfos zum Thema Adoption.
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. In diesem Dossier werden in Abschnitten zu den entsprechenden Gesetzen diese Anrechte aufgeführt.
eit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Die Motive haben sich im Lauf der Geschichte geändert, wobei es immer Menschen gab, die Kinder aus selbstlosen Gründen und aus der Not heraus angenommen haben.
Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier erklären wir die Anrechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier geben wir Ihnen Informationen zu verschiedenen Gesetzen aus dem Sozialrecht.
Lebt das Pflegekind seit längerer Zeit bei seinen Pflegeeltern, so entstehen aus dieser längeren Zeit gewisse Anrechte und Ansprüche der Pflegeeltern, weil davon ausgegangen wird, das diese längere Zeit dem Kind ermöglicht hat, sich in die Pflegefamilie integrieren zu können und Bindungen eingegangen zu sein.
Ein Anrecht der Pflegeeltern bei „längerer Zeit“ des Aufenthaltes ihres Pflegekindes bei ihnen besteht darin, dass sie unter verschiedenen Gesichtspunkten mit Anträgen zu tun haben.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – sind die Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege festgelegt. Dazu haben wir bereits den Anspruch auf Beratung und Unterstützung o.a. beschrieben. Es gibt jedoch im SGB VIII noch weitere Paragrafen, die einen Anspruch der Pflegeeltern bzw. des Pflegekindes verdeutlichen.
§ 14 SGB IX regelt, dass ein Leistungsträger spätestens zwei Wochen nach Antragseingang geklärt haben muss, ob er für die Leistung zuständig ist. Wenn Sie nach dieser Zeit nicht informiert werden, hat sich der Träger für zuständig erklärt!
Detailinfos zum Antrag auf Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes auf die Pflegeeltern, zum Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie, zum Antrag auf Umgang der Pflegeeltern mit ihrem ehemaligen Pflegekind und zum Antrag auf ehrenamtliche Einzelvormundschaft.
Jeder Bürger kann sich zu Gesprächen in der Verwaltung einen Beistand mitnehmen oder einen Bevollmächtigten beauftragen. Die rechtliche Grundlage findet sich im SGB X Paragraf 13.
Sowohl Ehepaare als auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Bei der Aufnahme eines Kindes durch ein Ehepaar muß ein Ehegatte mindestens 25 Jahre alt und der andere Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein.
Das Pflegekind hat das Recht in allen Familiensachen persönlich angehört zu werden, wenn „Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist“. (FamFG § 159)
Der Schaden eines Pflegekindes bei seinen Pflegeeltern wirft die Fragen auf: Wer haftet für diesen Schaden? Durch wen werden die Kosten beglichen? Aus Beschlüssen des Bundesgerichtshofes geht klar hervor, dass das Jugendamt nicht haftet.
Selbstverständlich ist es von größter Bedeutung, wenn alle Beteiligten um das Pflegekind herum an einem Strang ziehen würden und eine Perspektive für das Kind vertreten. Wir wissen aber alle, dass dies in der Praxis oft nicht so ist. Leibliche Eltern, Vormund, Fachkräfte des Jugendamtes oder der beratenden Freien Träger und die Pflegeeltern sind nicht immer einer Meinung.
Der Begriff ‚Kindeswohl‘ und auch eine detaillierte Beschreibung des Begriffes ‚Kindeswohlgefährdung‘ ist gesetzlich nicht zu finden. Beide Begriffe sind so genannte ‚unbestimmte Rechtsbegriffe‘. Dies bedeutet, dass in jedem einzelnen Fall beschrieben werden muss, was los ist und dann interpretiert wird, ob diese Situation noch für das Kindeswohl ausreicht oder schon in die Richtung der Kindeswohlgefährdung geht.
Pflegeeltern können aktiv werden als intensiver Gesprächspartner mit Vormund, Jugendamt, leiblichen Eltern und anderen Beteiligten - und beim Familiengericht.
Eine Vielzahl von Pflegeeltern wollen ihre Pflegekinder (oft auch ihre Pflegekinder mit Behinderungen) finanziell absichern oder als Erwachsene besser stellen. Dazu braucht es jedoch ein sehr genau überlegtes und rechtlich einwandfrei erstelltes Testament.
Die Begriffe "Adoptionspflege" und "Pflegekind" sind sich sehr ähnlich, haben jedoch nichts miteinander zu tun. Die Adoptionspflege ist der Zeitraum, in dem das Kind bereits in seiner neuen Familie lebt, das Vormundschaftsgericht die Adoption aber noch nicht beschlossen hat.
Bei einer Auslandsadoption muss unterschieden werden, ob im Herkunftsland des Kindes die Haager Adoptionskonvention von 1993 Gültigkeit hat oder nicht.
Bei der Auslandsadoption müssen Adoptionsbewerber viele Schritte gehen. In diesem Kapitel erhalten Sie umfangreiche Informationen über die einzelnen Etappen der Auslandsadoption.
Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Bei der Bemühung um die Adoption eines ausländischen Kindes gibt es viele Unsicherheiten und Fragen. Den Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft ist die Aufgabe anvertraut, den Ablauf des Verfahrens im Interesse der zu vermittlenden Kinder und Adoptionsbewerber verlässlich zu gestalten.
Vor der Reise müssen die Bewerber sich je nach Land um Visa und Impfungen kümmern. Die Vermittlungsstelle regelt die Unterbringung der Bewerber und die Kontakte mit den Behörden, bestellt einen Dolmetscher und einen Rechtanwalt. Die Adoptionsbewerber werden vor Ort begleitet.
Was die rechtliche Seite der Adoption angeht, ist es möglich, sie in Deutschland nochmals überprüfen zu lassen, denn sie ist bisher ja nur nach dem Gesetz des Heimatstaates des Kindes erfolgt.
Herbert Riedle und Barbara Gillig-Riedle nennen in ihrem "Ratgeber Auslandsadoption" einen Betrag von oft mehr als 10.000 Euro für ein Auslandsadoptionsverfahrens.
In der Regel ist es für Adoptionsbewerber/innen sinnvoll, Kontakt zu erfahrenen Adoptivfamilien aufzunehmen. Bundesweit haben Adoptivfamilien sich in Selbsthilfeorganisationen und -gruppen organisiert.
Die Menschen haben in aller Regel ein tiefliegendes Interesse daran zu erfahren, wer ihre Vorfahren waren, was diese gemacht und wie sie gelebt haben. Auch Adoptierte haben dieses Interesse und ein Recht, zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind.
Verschiedene Gesetze regeln in der Bundesrepublik Deutschland das Verfahren und den Umgang mit Adoption. Die wichtigsten sind hier genannt und ihr Text in voller Länge wiedergegeben.
Das Thema Adoption erfreut sich in den Medien einer immer grösseren Beliebtheit. Presseberichte stellen je nach aktuellem Geschehen die Adoption in ein positives oder negatives Licht. Fernsehdokumentationen über Paare oder Familien, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren, werden auf den verschiedensten Programmen immer wieder ausgestrahlt. Natürlich braucht es dafür Adoptionsbewerber/innen und -familien, die sich von einem Fernsehteam begleiten und filmen lassen.
Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht bei seinen Eltern lebt sondern in einer anderen Familie. Etwa 135.000 Kinder leben in Deutschland nicht bei ihren Eltern, davon ca. 90.000 Kinder in einer vom Jugendamt pädagogisch begleiteten und finanziell unterstützten Pflegefamilie. Die anderen Kinder leben meist bei Verwandten im Rahmen einer familiären Hilfe.
Ein Pflegekind aufzunehmen bedeutet, sich auf Unvorhersehbares einzulassen. Darüberhinaus gibt es einige formale Kriterien, die Pflegeltern erfüllen müssen.
Die Übersiedlung des Kindes in die Pflegefamilie bedeutet einen Bruch für das Kind. Es wäre daher ideal, wenn neben der Sozialarbeiterin des Vermittlungsstelle auch die Erzieherin des Heimes oder die Bereitschaftspflegemutter den Einzug des Kindes in die Pflegefamilie konkret begleiten würden.
Eine nicht geringe Zahl von Pflege- und Adoptivkindern leidet unter einer Alkoholschädigung - von teilweisen Einschränkungen bis hin zur stark ausgeprägten Behinderung.
Alltäglicher Überlebenskampf. Vernachlässigung prägt Empfindungen und Entwicklungen und veranlasst das Kind, entsprechend seiner Lebenssituation Strategien des Überlebens zu entwickeln.
Kinder, die sexuellen Missbrauch durch vertraute Erwachsene erlebt haben, fühlen sich verwirrt und verraten. Das, was sie erfahren, ist diffus, grenzüberschreitend, unabänderlich.
Die private Institution "Familie" muss sich für die Aufnahme eines Pflegekindes verändern. Die Familie öffnet sich nach außen. Informationen über die Bedürfnisse der leiblichen Kinder, Anspruch auf Beratung und Unterstützung, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie.
Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt.
Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.
Für die Pflegeeltern ist es wichtig, aus der Lebensgeschichte des Kindes ausreichend Informationen zu erhalten, um sich in ihrem Erziehungsverhalten auf zu erwartende Ängste oder Verhaltensbesonderheiten des Kindes einstellen zu können. Sie werden daher eine Vielzahl von Informationen von der Fachkraft des Jugendamtes erfahren, die vertraulich sind und vertraulich behandelt werden müssen.
Pflegekinder haben häufig Pfleger oder Vormünder. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten.
Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und klar, dass es auf Dauer dort bleibt, können auch seine Pflegeeltern die Aufgabe des Einzelvormundes übernehmen. Entweder schlägt das Jugendamt sie dem Gericht vor, oder sie machen diesen Vorschlag direkt selbst vor Gericht. Das Jugendamt muss dann zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben.
Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, muss es einen sogenannten Hilfeplan geben. Dies schreibt der Paragraf 36 SGB VIII (bzw. KJHG) vor. In diesem Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.
Für viele Pflegekinder ist die Schulsituation äusserst problematisch. Aufgrund früher Vernachlässigung oder Gewalterfahrung und fehlender Förderung sind viele Pflegekinder nicht nur im psychischen und sozialen, sondern oft auch in ihrer kognitiven Entwicklung hinter ihrer Altersgruppe zurück.
Herkunftseltern müssen darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen. Sie müssen sich klar darüber sein, dass sich ihr Kind nach einem gewissen Aufenthalt eng an die Pflegefamilie binden wird. Für die Herkunftseltern ist es wichtig, dass sie nach der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie auch weiterhin durch Fachkräfte betreut werden. Für das Pflegekind ist es wichtig, dass sich die Erwachsenen um es herum einig zeigen.
Die Rückkehr in die Ursprungsfamilie muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum erfolgen und darf nicht zu einem erneuten Bruch im Leben des Kindes führen. Es ist daher notwendig, gewisse Kriterien und Bedingungen an eine Rückkehr zu stellen.
Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).
Die Art und Weise, wie das Jugendamt bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zu arbeiten hat, wird im SGB VIII vorgeschrieben. Hier wird festgelegt, dass es einen "Hilfeplan" geben muss, in dem alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten werden.
Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt.
Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen. Diese Person steht ihm bei den Verhandlungen bei als sogenannter Beistand, oder sie führt die Verhandlungen für ihn als Bevollmächtigter.
Insbesondere beim Thema Pflegekinder sind die rechtlichen Voraussetzungen besonders komplex. Hier erhalten Sie Informationen über Sorgerecht, Vormundschaft, Verbleib in der Familie, Umgangsrechte, Anhörungsrechte und mehr.
Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern des Kindes die elterliche Sorge und Verantwortung. Sie haben das sogenannte Sorgerecht. Den Eltern kann ihr Sorgerecht ganz oder teilweise per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, sofern sie das Wohl ihres Kindes gefährden.
Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.
Die Personensorge umfasst die Sorge um die direkte Person des Kindes ebenso wie die juristische Vertretung des Kindes. Eine juristische Vertretung entsteht dann, wenn für das Kind Unterschriften zu leisten sind z.B. für einen Kinderausweis, für Kindergarten- und Schulanmeldungen, Vereinsanmeldungen, Lehrvertrag, Operationen, Impfungen usw.
Der Familienrichter oder die Richterin kann in die Elternrechte eingreifen und den Eltern ihre Rechte ganz oder teilweise entziehen, sofern das Wohl des Kindes gefährdet ist. Dabei muss der Richter abwägen, welches der Elternrechte notwendigerweise auf jemanden anderen zu übertragen ist, und welches der Rechte bei den Eltern verbleiben kann.
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dieser Umgang darf jedoch das Kind nicht gefährden oder schädigen. Darüber hinaus haben die Eltern oder Verwandten des Kindes sich so zu verhalten, dass die Beziehung des Kindes zu seinen Pflegeeltern nicht beeinträchtigt wird. Auch darf die Erziehung des Kindes durch den Umgang nicht erschwert werden.
Die Pflegeeltern haben in allen die Person des Pflegekindes betreffenden Fragen ein Anhörungsrecht. Dies bedeutet, dass der Richter sich mit ihnen über diese Fragen unterhält und ihre Meinung zur Kenntnis nehmen muss.
Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt - betrifft in etlichen Paragrafen direkt die Belange von Pflegefamilien.
Pflegeeltern erhalten zum Unterhalt für Ihr Pflegekind Pflegegeld. Darüber hinaus wird das Kind auf der Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen. Eb enso haben die Pflegeeltern Anrecht auf das Kindergeld und alle damit einhergehenden Ansprüche.
Neben dem regelmässigen Pflegegeld können Pflegeeltern sogenannte Beihilfen erhalten. Diese finanziellen Leistungen gewährt das Jugendamt für besondere Ausgaben in einmaligen Situationen.
Versicherungen für Pflegefamilien: Hier erfahren Sie mehr über Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.
Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein oder durch das Jugendamt direkt versichert werden. Der Paragraf 40 SGB VIII macht deutlich, dass das Jugendamt für die Krankenversicherung eines Pflegekindes zu sorgen hat.
Pflegeeltern, die ein Kind dauerhaft aufgenommen haben, haben ein Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind. Das Kind zählt wie ein leibliches Kind der Pflegeeltern in der Geschwisterreihe der in der Familie lebenden Kinder.
Pflegeeltern, die ein Dauerpflegekind aufgenommen haben, haben seit dem 1. Januar 2004 wie leibliche Eltern und Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit.
Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Das erste völkerrechtlich verpflichtendes Dokument, das Rechte für Kinder und Jugendliche auf internationaler Ebene vereinbart, war geboren. In diesem Schwerpunktthema werfen wir einen Blick auf Kinderrechte.
Die Tomatis-Therapie beruht auf den Forschungen des französischen Hals-Nasen-Ohren-Arztes Dr. Alfred Tomatis, der die zentrale Bedeutung des Ohres für die gesamte Entwicklung des Menschen nachweisen konnte.
Dr. med. Alfred Tomatis hat in seinen Forschungen die Bedeutung des Hörens für das psychische Empfinden des Menschen festgestellt. Die Lehre der Beziehung zwischen Ohr, Psyche und Sprache nannte er Audio-Psycho-Phonologie.
Eine Therapiemethode, die wir Ihnen in unserem Schwerpunktthema vorstellen möchten, ist die Körperbezogene Interaktionstherapie (KIT). Sie bietet sich an bei Kindern, die zum Beispiel durch ihre traumatisierenden Lebenserfahrungen nicht in der Lage sind, positive Bindungen zu vertrauten Personen aufzunehmen.
Die Körperbezogene Interaktionstherapie (KIT) ist entwickelt worden von Dr. Fritz Jansen und Dipl. Psychologin Uta Streit und wird mittlerweile im gesamten Bundesgebiet von verschiedenen Therapeuten und Therapeutinnen angeboten.
In diesem Thema möchten wir Ihnen den Arzt, Pädagogen und Autor Janusz Korczak vorstellen. Er wurde 1878 in Warschau geboren und leitete in Warschau mehrere Kinderheime.
Janusz Korczak war Arzt, Pädagoge und Kinderbuchautor. Als Leiter des Waisenhauses, das er nach seinen Vorstellungen aufbauen konnte, entwickelte er eine Erziehung, die die Kinder als gleichberechtigte Menschen achtete und ihnen die gleichen Rechte zusprach wie Erwachsenen. Während des ersten Weltkrieges musste er seine Tätigkeit unterbrechen. Als Divisionsarzt wurde er für die russische Armee einberufen.
Hinter Korczaks Tun stand eine tiefe Achtung vor dem Kind und seiner Persönlichkeit. Erwachsene sollten Kinder liebend und unvoreingenommen auf ihrem Weg begleiten ohne sie durch ihr Erziehungsverhalten herabzuwürdigen.
Seine Schriften sind mit Übertreibungen gespickt, die den Leser/ die Leserin wachrütteln, das "normale" Denken zu hinterfragen.
Für Kinder und Jugendliche gibt es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1971gesetzlich verankerte Vorsorgeuntersuchungen. Der Zweck dieser Untersuchungen ist die Früherkennung von Krankheiten, die die normale körperliche oder geistige Entwicklung der Kinder gefährden.
Kinder- und Jugendärzte haben festgestellt, dass die aus den 70er Jahren stammenden Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr zeitgemäß sind und vor allem in Hinblick auf präventive Maßnahmen lückenhaft sind.
Die wenigsten Pflegekinder besitzen ein "gelbes Heft", wenn sie in ihre Pflegefamilie kommen. Oft sind die Vorsorgeuntersuchungen von den Herkunftseltern lückenhaft oder gar nicht besucht worden.
Viele Adoptiv- und Pflegekinder kämpfen mit emotionalen und sozialen Problemen. Sie ecken mit ihrem Verhalten an, können sich nicht konzentrieren, leiden unter Entwicklungsverzögerungen. Hier ist die Musiktherapie gut geeignet, positiven Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung zu nehmen und Probleme zu bearbeiten. Mit Hilfe der Musik.
Die Wirkung der Musik, Gefühle, Stimmungen und Erinnerungen im Menschen hervorzurufen, ist seit jeher bekannt. Dass dies heilende Wirkung haben kann, ist ebenso unbestritten. So wird Musik seit Jahrtausenden von verschiedenen Völkern in Heilrituale eingebunden.
In der Musiktherapie mit Kindern und Jugendlichen können das spielerische Erleben und Bearbeiten psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen, Belastungen und Krisen, die Sprach- und Höranbahnung bei Schwerhörigkeit, sowie die Förderung der Wahrnehmung, Konzentration und des emotionalen Ausdrucks Behandlungsschwerpunkte sein.
Interview mit Dr. Frauke Schwaiblmair, Musiktherapeutin.
Musiktherapie hat sich als therapeutisches Förderungsangebot an heilpädagogischen Tagesstätten fest etabliert. Das hier geschilderte Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie ein Kind sich mit Hilfe der Musiktherapie aus seinen festgefahrenen Verhaltensweisen lösen und seiner Umwelt positiv gegenübertreten kann. Barbara, ein 9-jähriges, geistig behindertes Mädchen, wurde von pädagogischen Mitarbeitern und einer therapeutischen Kollegin für die Musiktherapie vorgeschlagen.
Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten, Eingliederungshilfe in der genannten Höhe zu leisten. Die Musiktherapie zeige bereits Erfolge, da sie dem Kläger verhelfe, kommunizieren zu lernen und sich in einer Sprachanbahnung zu schulen.
Pflegeeltern kennen die Lebenswirklichkeit mit einem Pflegekind am besten. Sie können davon erzählen, was es für den Alltag bedeutet, ein Pflegekind aufzunehmen. Pflegeelternverbände und Initiativen können es nur verantworten, neue Pflegeeltern zu werben, wenn die Rahmen-bedingungen für Pflegefamilien stimmen. Unser Thema befasst sich damit, wie diese Rahmenbedingungen aussehen sollten.
Pflegeelternverbände und Initiativen können es nur verantworten, neue Pflegeeltern zu werben, wenn die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien stimmen. Doch dies ist ihnen mit gutem Gewissen nur dann möglich, wenn auch die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und ihre Kinder stimmen, damit diese ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können.
Das Landesjugendamt Rheinland hat eine "Arbeitshilfe zum Bewerberverfahren im Pflegekinderwesen" herausgegeben, um einheitlichere Handlungsstrategien für die praktische Arbeit zu erreichen. Sie macht deutlich, wie wichtig zufriedene Pflegefamilien für die Werbung neuer Pflegeeltern sind.
Oftmals besteht ein großer Unterschied zwischen den Ansprüchen von Konzepten, Rechtsprechung und Gesetzeslage und den realen Gegebenheiten, in denen sich das Pflegekind bewegt.
Das Kinder- und Jugendhilferecht will mit all seinen Hilfsangeboten im Rahmen der Hilfe zur Erziehung die letztlich langfristige Beheimatung der in Not geratenen Kinder. Wenn Kinder aus einer Familie herausgenommen werden, so müssen sich ambulante und teilstationäre Hilfen als nicht hinreichend bzw. erfolglos erwiesen haben, um in der Wahrnehmung des Wächteramtes des Staates diesen Eingriff in das Elternrecht zu vollziehen. Fachartikel von Prof. August Huber
Gewalt ist die zentrale Erfahrungskategorie des überwiegenden Teils der in der Jugendhilfe befindlichen Kinder, insbesondere für solche, die nicht im elterlichen Haushalt leben können oder sollen. Sechs Gefährdungslagen für Kinder: Vernachlässigung, seelische Misshandlung, sexuelle Misshandlung, körperliche Misshandlung, Autonomiekonflikte, Erwachsenenkonflikte um das Kind.
Über das Taschengeld gibt es sicherlich in jeder Familie hin und wieder mal Diskussionen. Meist sind die Kinder zufrieden – wenn sich jedoch neue Wünsche auftun, dann werden sie gern mal wieder in neue Verhandlungen über die Höhe des Taschengeldes eintreten und vielleicht mit dem (natürlich höheren) Taschengeld des Schulfreundes argumentieren.
Das Kind kann sich von seinem Taschengeld grundsätzlich kaufen was es möchte. Ist es noch jung und bekommt gerade die ersten Monate sein Taschengeld, dann wird es das Geld schnell und planlos ausgeben für Süßigkeiten, Spielsachen u.ä.
Taschengeld ist eine feste Größe mit der die Kinder planen können. Sie müssen sich darauf verlassen dürfen. Das Taschengeld darf nicht von der Willkür der Eltern abhängen.
Für Kinder in Pflegefamilien gibt es keine bestimmten Empfehlungen oder Verordnungen. Pflegefamilien sind private Familien, die ein Kind bei sich aufgenommen haben, für deren Versorgung, Erziehung und Pflege sie verantwortlich sind.
Kinder mit Migrationshintergrund werden fast ausschließlich in deutschen Pflegefamilien untergebracht. Um auch diesen Kindern eine etwas vertrautere Umgebung zu ermöglichen werden zunehmend Pflegefamilien gesucht, die ebenfalls einen Migrationshintergrund haben.
Bisher gibt es wenig Erfahrung der Pflegekinderdienste mit Pflegeeltern und Pflegeelternbewerbern mit Migrationshintergrund. Die Städte Hamm und Mönchengladbach bemühen sich gezielt um solche Pflegeeltern.
Bei einer Sammlung von Daten durch Studierende der Fachhochschule Dortmund bei öffentlichen und freien Trägern zeigte sich, dass es dort Pflegeeltern mit belgischen, portugiesischen, russischen, neuseeländischen und türkischen Migrationshintergrund gibt.
Zunehmend haben auch Familien von Mitbürgern mit Migrationshintergrund Bedarf an Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege. Um den Kindern dieser Familien ein weiteres Aufwachsen in der ihnen bekannten Kultur zu ermöglichen geht die Stadt Mönchengladbach einen neuen Weg.
Seit 2006 arbeitet das Jugendamt der Stadt Hamm im Rahmen eines gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern „LWL- Heilpädagogisches Kinderheim Hamm“ und der Einrichtung „Care Der“ aus Istanbul / Türkei entwickelten Projektes daran, türkische / türkischstämmige Familien, Paare und Einzelpersonen für die Aufnahme eines Pflegekindes zu gewinnen.
Was ist ein...? Was macht ein...? Wer darf...?
Fachbegriffe und besondere rechtliche Fragen durchziehen das Thema Pflegekinder und Adoption. Moses Online bringt mit der Wissensdatenbank Klarheit.
Was passiert, wenn eine Jugendliche während ihres Aufenthaltes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes wird? Rechtliche Informationen aus der Wissensdatenbank.
Kann ein Personensorgeberechtigter sich selbst eine Hilfe suchen und muss das Jugendamt dann die Kosten tragen? Informationen aus der Wissensdatenbank.
Um die Angelegenheit von Kindern in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum beenden zu können, wurde in das Kindschaftsrecht ein Vorrangigkeits- und Beschleunigungsgebot eingeführt. Informationen aus der Wissensdatenbank.
Wird bei einem Pflegekind auch die Möglichkeit einer Adoption in Betracht gezogen und müssen Pflegeltern adoptieren? Informationen aus der Wissensdatenbank.
In diesem Schwerpunktthema befassen wir uns mit Verhaltensauffälligkeiten von Kindern. Das Verhalten des Pflege- und Adoptivkindes hat natürlich etwas zu tun mit dem, was er in seiner Ursprungsfamilie erlebt hat, also mit dem „früher“. Das Verhalten hat aber auch etwas zu tun mit dem „Hier und Jetzt“ d.h. mit dem, wie die jetzigen Erwachsenen um das Kind herum auf sein Verhalten reagieren.
Verhaltensauffälligkeiten sind für das Kind sinnvoll und machen Sinn. Ein auffälliges Verhalten ist eine Antwort, eine Lösung des Kindes auf ein Problem, dem es nicht anders zu begegnen weiß. Es sucht eine Lösung und hat sich dabei vergriffen. Es will nicht böse oder schlecht, aufmüpfig oder aggressiv sein, es weiß nur nicht den richtigen Weg. Wenn die Pflege- und Adoptiveltern, die ja die Experten für ihre Kinder sind, dies so sehen können, dann fühlen sie sich weniger provoziert und erkennen, dass das Kind Lösungen für ein Problem sucht – genau wie sie selbst.
Es ist wichtig, dass Pflegeeltern aktiv auf Verhaltensauffälligkeiten reagieren. Diese Reaktion muss in einem zeitlichen Zusammenhang geschehen und dem Verhalten angemessen sein. Reagieren bedeutet auch ein Blickkontakt, eine Ermahnung, eine kurze Aufforderung, oder auch die Entscheidung das Verhalten zu ignorieren – ohne dass das Verhalten weiter diskutiert wird.
Bei Konflikten mit Kindern wird durch erzieherisches Verhalten der Erwachsenen versucht, das Kind sozial verträglicher zu machen. Hilfreich ist auch die Veränderung des anderen Beteiligten am Konflikt – hier den Pflege- und Adoptiveltern. Sie können lernen vom Kind nur Dinge zu erwarten und zu fordern, die es auch leisten kann.
Vor allem die heftigen Verhaltensweisen vieler Pflegekinder während der Phase von Konflikten (Übertragungsphase) fordern die Pflegeeltern in extremer Weise. Daher haben wir einige typische Verhaltensweisen beschrieben und mögliche Reaktionen der Pflegeeltern erläutert.
Loyalität ist ein Begriff für Gefühle der Treue, der Achtung, der Akzeptanz, der inneren Verbundenheit einem Menschen oder einer Idee gegenüber. Loyalität bedeutet, die Werte des anderen zu teilen und zu vertreten - auch dann zu vertreten, wenn man sie nicht vollumfänglich teilt. Loyalität ist immer freiwillig. Problematisch wird Loyalität dann, wenn sie gefordert wird. Unterschiedliche Forderungen verschiedener Menschen oder Dienste führen zu Loyalitätskonflikten.
Die Kinder, die neu in Pflege-/Adoptivfamilien vermittelt werden haben meist eine schwierige Vorgeschichte, die dazu führt, dass sie kein Vertrauen zu Erwachsenen haben – im Gegenteil, sie misstrauen allem und allen. Sie haben erfahren, dass die Welt nicht verlässlich ist, dass das Leben bedroht wird, dass Hilfe kaum zu erwarten ist, das man auf sich allein gestellt ist. Es gilt eigentlich nur, das ‚hier und jetzt’ zu überleben und zu bewerkstelligen. Das Leben ist ein Kampf. Dies ist die Sicht der Welt dieser Kinder.
Probleme mit dem Essen zeugen davon, dass das Kind in seiner Vorgeschichte schwere Vernachlässigung erlitten hat. Besonders sehr junge Kinder leiden in starkem Maße unter Vernachlässigung, weil sie diesem Verhalten der Eltern nichts entgegen zu setzen haben und hilflos und ohne ein Zeitempfinden ausgeliefert sind. Für diese Kinder bedeutet Vernachlässigung eine Traumatisierung.
Behütete Kinder erleben in ihrer Entwicklung in den ersten Lebensjahren dass das Grundbedürfnis von Zugehörigkeit durch das fürsorgliche und angemessene Verhalten der Eltern wachsen kann. Sie fühlen sich den Eltern nahe, entwickeln Bindung und Vertrauen und entwickeln ein Gefühl von Nähe zu Vertrautem und Distanz zu Fremden. Diese Distanz zum Fremden entwickelt sich aus dem Wissen um die Nähe zum Vertrauten. Aus dem Vertrauten heraus betrachte ich mit Distanz das Neue und Fremde und entscheide dann, ob ich mich diesem Fremden nähere.
Das aggressive Verhalten eines Adoptiv- oder Pflegekindes kann sich gegen Menschen, Tiere und Sachen richten, es kann gewollt oder ungewollt sein. Aggressives Verhalten kann entstehen aus dem Gefühl der Macht, aus dem Gefühl der Ohnmacht oder einfach daraus, dass das Kind kein anderes Verhalten kennt.
Nach der Übersiedlung in die Pflegefamilie muss das Kind erst einmal die Art und Weise des Lebens, Denkens und Handelns dieser neuen Familie kennen lernen. Es möchte aber nicht direkt unangenehm auffallen und so tut es denn so, als würde es alles verstehen und richtig machen.
Dazu schaut es sich an, was die anderen Mitglieder der Familie tun. Meist sucht es sich eines der Geschwisterkinder heraus und kopiert dessen Verhalten genau. Außerdem passt es sich den Tagesabläufen und Verhalten in der Familie sehr an. So kann es sein, dass es auch sofort Mama und Papa zu den Pflegeeltern sagt, weil dies die anderen Kinder ja auch tun.
Sexualisiertes Verhalten eines Kindes drückt mit größter Wahrscheinlichkeit aus, dass das Kind sexuellen Missbrauch erlitten hat. Sexueller Missbrauch bedeutet, dass ein Erwachsener oder Jugendlicher seine Position der Macht, seine geistige und körperliche Überlegenheit und das Vertrauen und die Unwissenheit des Kindes dazu benutzt hat, seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.
Vernachlässigte Kinder sind – besonders wenn diese Vernachlässigung in den frühen ersten Lebensjahren geschah – traumatisierte Kinder. Pflegekinder sind sehr häufig schwer vernachlässigte Kinder, die den Erwachsenen noch nicht vertrauen. Diese Kinder leiden an einem Grundmangelgefühl. Sie haben das Gefühl, nie genug zu bekommen.
Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien brauchen Sicherheit, Klarheit, Verlässlichkeit, Deutlichkeit, Kompetenz, Geborgenheit und Halt. Je chaotischer die innere Welt des Kindes ist, umso mehr braucht es einen geordneten, klaren und stabilen Rahmen. Dieser Rahmen soll ihm möglichst umfassende Sicherheit vermitteln durch sicherheitsgebende Strukturen, durch sicherheitsgebende klare Grenzen und sicherheitsgebende Rituale.
Das Vormundschaftsrecht wurde verändert. In Anbetracht der vielen Paragrafen zur Vormundschaft im BGB wurde nur wenig verändert – dieses Wenige hat aber deutliche Auswirkungen auf die Aufgabe des Vormundes im Hinblick auf sein Mündel.
So ist es nun oberste Aufgabe des Vormundes, eine Beziehung zu seinem Mündel herzustellen. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und soll dies besonders durch regelmäßige, möglichst monatliche Kontakte mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung erreichen.
Die persönlichen Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel sollen dazu dienen, die Lebenssituation des Mündels in der Pflegefamilie besser zu kennen und "Wohl und Willen des Mündels" zu beachten. Der Vormund soll eine Beziehung zum Mündel aufbauen und besonderen Wert darauf legen, dass das Kind oder der Jugendliche sein Leben mit gestalten kann und an allen Entscheidungen beteiligt wird.
Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen, dann "zerfällt" gewissermaßen auch die Ausübung des Sorgerechtes. Wesentliche, für die Zukunft des Kindes wichtige Entscheidungen oder Handlungen bleiben dem Sorgeberechtigten – also hier dem Vormund – vorbehalten.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht – DIJuF- hat in seinem Papier "Zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – erste Hinweise" Vorschläge zur Umsetzung des neuesn Vormundschaftsrechtes formuliert.
Ob die Kontakte in der üblichen Umgebung stattfinden sollten, das Kind/der Jugendliche ggf dort abgeholt oder wieder dorthin gebracht werden sollte und wie Besuche zu gestalten sind, sind Themen, für die anhand praktischer Erfahrungen und fachlicher Kriterien Orientierungen zu erarbeiten sind.
Die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis ist mit viel Diskussion, Abwertung, Unverständnis, Überforderungsgefühlen, Ängsten und selten mit Zuversicht und positivem Empfinden verbunden. Die Ämter tun sich schwer, die Amtsvormünder müssen sich umstellen, andere Beteiligte um das Pflegekind herum müssen sich sortieren – es muss sich jeder bewegen. Ich begrüße diese Veränderung und bin der Überzeugung, dass sie für die Kinder und Jugendliche mit Vormündern oder Pflegern eine positive und sinnvolle Verbesserung bedeutet.
Fachreferat von Hildegard Niestroj über der Schutz des Kindes vor gefährdenden Lebensbedingungen, Gewalterfahrungen in der Kindheit und deren Auswirkungen, Viktimisierung durch elterliche Gewalt, Traumatisierungen von Kindern und Risikoeinschätzung bei Besuchskontakten.
Zu Beginn meines Referats möchte ich eine kleine Szene schildern, die sich bereits vor vielen Jahren ereignete hat und mir dennoch ganz gegenwärtig ist.
Für jedes Kind sind das Säuglingsalter und die frühe Kindheit Lebensabschnitte, in welchen es absolut auf das fürsorgliche Handeln einer erwachsenen Pflegepersonen angewiesen ist. Wegen seiner existentiellen Abhängigkeit kann ein kleines Kind nur gedeihen, wenn seine elementaren Bedürfnisse nach Versorgung und Ernährung, Gesundheitsfürsorge, Schutz vor Gefahr an Leib und Leben, Unterstützung, Liebe und Zuwendung sichergestellt sind.
Allgemeines zur häuslichen Gewalt, direkte und indirekte Viktimisierung durch elterliche Gewalt, Traumatisierungen von Kindern infolge häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt geht mehrheitlich vom männlichen Partner aus. Bei einer in Deutschland durchgeführten repräsentativen Studie, in der 10 000 Frauen über ihre innerfamilialen Gewalterfahrungen befragt wurden, gaben 42% der Frauen an, seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal psychische Gewalt erfahren zu haben, davon hatten 37% außerdem körperliche und 13% sexuelle Gewalt erfahren müssen.
Dass ein Kind, welches Zeuge von häuslicher Gewalt geworden ist, zugleich auch Opfer dieses gewalttätigen Geschehens sein kann, fand noch vor Jahren wenig Beachtung. Unterdessen hat die einschlägige Forschung gezeigt, dass kindliche Zeugenschaft von Gewalthandlungen gegen ein Elternteil sowohl in ihrem unmittelbaren Erfahrungsgehalt als auch in ihren langfristigen Folgen mit einer direkten Viktimisierung durch elterliche Gewalt vergleichbar ist.
Was geschieht, wenn ein Kind überwältigenden Erfahrungen ausgeliefert ist und niemanden hat, der es vor schwerer Angstüberflutung wirksam schützt? In dieser extremen Belastungssituation sind wegen der unerträglichen Angstüberschwemmung alle normalen Anpassungsstrategien völlig überfordert.
Miterlebte häusliche Gewalt weist wegen der anzunehmenden Schädigung und anhaltenden Folgewirkungen auf ein hohes Risiko für das Kindeswohl hin, so dass Umgangskontakte mit dem Täter grundsätzlich in Zweifel zu ziehen sind. Der Ausheilungsprozess von Traumatisierungen braucht wegen der sich um das Trauma gruppierenden schweren Folgewirkungen oftmals Jahre und ist für ein Kind ungeheuer schwer auszuhalten.
Der Tod eines Kindes ist immer eine Tragödie. Der Tod eines Pflegekindes ist neben der Tragödie auch noch tiefgehender Schreck und Fassungslosigkeit. Ein Kind in öffentlicher Obhut kommt ums Leben? Das darf doch nicht sein. In Hamburg ist nach dem Tod des Pflegekindes Chantal ein wirrer, verwirrender und sich überschlagender Aktionismus ausgebrochen. Verantwortliche wiegelten erst ab, verloren dann ihre Posten. Der Senat bat zur Anhörung, ein Untersuchungsausschuss verrichtete seine Arbeit. Alles begleitet von einer wachen Presse.
Beiträge aus der Juni-Ausgabe von ‚Blickpunkt Pflegekinder‘ zum Thema: "Nach Chantal: Wohin steuert Hamburgs Pflegekinderhilfe?" Wir danken den Autoren und der Redaktion des Blickpunkt für die freundliche Überlassung der Beiträge.
Der Fall Chantal hat die Pflegekinderhilfe in Hamburg in ihren Grundfesten erschüttert und zu vorläufigen Maßnahmen der zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) geführt. Wie erleben Pflegefamilien und die Mitglieder der Redaktionsgruppe diese vorläufigen Maßnahmen?
Bei mehreren Familien wurden kurzfristig, neben den regulären Hausbesuchen vom Pflegekinderdienst (PKD), Termine von ASD-Kollegen bzw. als ASD-Vertretung von nicht zuständigen PKD-Kollegen gemacht, um vor Ort zu kontrollieren. Die Erklärungen für diese Besuche entsprachen nicht dem Beratungs-/Betreuungsbedürfnis der Familie, sondern dienten offenkundig der Erfüllung formaler Vorgaben.
Nach dem tragischen Tod eines Pflegekindes in Hamburg hat es von vielen Stellen Kommentare zur Frage gegeben, wie so etwas Schreckliches überhaupt passieren konnte. Thesen wurden formuliert, ein „Systemversagen“ diagnostiziert, verschiedene Vorschläge für eine „systematische Veränderung der gesetzlichen Grundlagen und Verfahren in der Kinder- und Jugendhilfe“ gemacht.
Bemerkenswerte Zahlen aus der Innenrevision im Jugendamt Hamburg-Bergedorf: 130 Akten Pflegekinderdienst + 130 Akten ASD – fünf MitarbeiterInnen lesen in 20 Tagen geschätzte 13 000 Seiten und geben Anregungen!
Die Berichterstattung und die vorläufigen Maßnahmen nach dem Fall Chantal haben viele Pflegeeltern aufgewühlt und führten zu lebhaften Diskussionen in Pflegeelterngruppen. Eine dieser Gruppen hat daraus ein Zehn-Punkte-Papier formuliert und es dem blickpunkt pflegekinder zur Verfügung gestellt – verbunden mit der Bitte, dass die AutorInnen anonym bleiben dürfen.
Da ist es wieder, was wir am meisten fürchten – ein totes Kind in Hamburg. Und da ist auch wieder mein schlechtes Gefühl. Ich schließe die Bürotür auf und setze mich an meinen Schreibtisch. Vor mir liegen neue Konzepte zum Fallmanagement, Eingangsmanagement, Netzwerkmanagement und zur sozialpädagogischen Diagnostik. Und der neue 20-seitige Kinderschutzbogen zum Ausfüllen im Gefährdungsfall.
Offener Brief des Bundesverbandes: Der Generalverdacht gegen Pflegeeltern muss abgestellt werden! Ebenso ist die Fachkompetenz der freien Träger nicht länger anzuzweifeln!
Pflegeeltern sein bedeutet, sich als ganzer Mensch in all seinem Wesen und seiner Privatheit einem Kind zur Verfügung zu stellen und mit diesem Kind eine Familie zu sein. Familie bedeutet Nähe und besonders - Gefühle.
In der Vorbereitungszeit werden Bewerber darüber informiert, aus welchen Gründen Kinder nicht mehr in ihren leiblichen Familie leben können, sondern in Pflegefamilien untergebracht werden. Es wird auch darüber gesprochen, wie die Vorgeschichte des Kindes sich nun in der Pflegefamilie ausdrückt und wie das Kind auf die Veränderung in seinem Leben reagiert.
Kinder kommen in Pflegefamilien, um dort wieder hilfreiche Bindungen aufbauen zu können. Bindungen zu neuen wichtigsten Bezugspersonen bewirken dann die Möglichkeit, auch Beziehungen zu anderen Menschen aufzunehmen. Beziehungen sind unumgänglich notwendig, um sozial angemessen in der Gesellschaft leben zu können.
Das Kind spricht nicht durch die Sprache des Mundes 'Worte', sondern durch die Sprache des Körpers Mimik, Gestik, Körperhaltung, Bewegung und durch sein Verhalten.
Vertrauen in das Kind, dass es alles tun wird, was es schaffen kann, aber auch Vertrauen in sich selbst als Pflegeeltern, dass auch Sie das tun werden, was Sie ermöglichen und schaffen können. Hilfreich natürlich auch Vertrauen in die Sie und ihr Kind begleitenden Fachkräfte und Helfer.
Manchmal erleben wir allerdings, dass trotz aller Bemühungen der Pflegeeltern und des Kindes selbst, es nur kleine Schritte des Kindes gibt. Diese Kinder haben nicht den Mut die eben beschriebenen Schritte zu gehen, sie können nicht vertrauen. Sie sind im tiefsten Kern ihres Wesens durch schlimme frühkindliche Erfahrungen zerstört worden und fühlen sich im Leben permanent bedroht, auch wenn es keine realen Bedrohungen gibt.
Zum Team gehören neben Ihnen auch die leiblichen Eltern, der Vormund, der Pflegekinderdienst, der Allgemeine Sozialdienst, Lehrer, Psychologen, Erzieher. Die Bedeutung des Vormundes ist durch die letzte gesetzliche Änderung zum Vormundschaftsrecht aufgewertet worden.
Vor etwa 35 Jahren begannen Pflege- und Adoptiveltern sich in Gruppen und später in Vereinen zu treffen. Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass es unbedingt notwendig wurde, das Denken im Pflege- und Adoptivkinderwesen um die Erfahrungen und Vorstellungen der betroffenen Pflege- und Adoptivfamilien zu erweitern. Es entstand ein umfassender Selbsthilfebereich auf verschiedenen regionalen Ebenen.
In ihrer Öffentlichkeitsarbeit machen die Verbände deutlich, dass Kinder ein Recht haben in Familien aufzuwachsen – und wenn sie nicht in ihren Ursprungsfamilien leben können, dann eben in Adoptiv- oder Pflegefamilien. In allen Satzungen und Flyern der Adoptiv- und Pflegefamilieverbände steht geschrieben, dass sie Familien für die Aufnahme von Kindern interessieren wollen.
Pflegeelterninitiativen haben unterschiedliche formelle Strukturen, die abhängig sind von der Aufgabe, die sich die Initiative stellt. Hier erfahren Sie die notwendigen Schritte zur Gründung einer Initiative oder eines Vereins.
Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Die Trägerkonferenz ist eine gemeinsame Interessenvertretung der in ihr organisierten freien und öffentlichen Träger der Erziehungsstellen im Rheinland. Diese Konzeption ist Grundlage für die Arbeit der in der Trägerkonferenz zusammengefassten Träger von Erziehungsstellen. Für die Mitglieder der Trägerkonferenz ist die Anerkennung und Umsetzung der vorliegenden Konzeption verbindlich und verpflichtend.
Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf des Kindes/Jugendlichen ist dann gegeben, wenn besondere, über den allgemeinen Erziehungshilfebedarf hinausgehende Anforderungen auf Grund erheblicher Erziehungsschwierigkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen, ggf. in Zusammenhang mit einer Behinderung, vorliegen. Um den Förderbedarf messen zu können, hat das Land Berlin einen Leitfaden erarbeitet, der Beeinträchtigungen des Kindes aufzeigt, die einen erweiterten Förderbedarf rechtfertigen.
Westfälische Pflegefamilien (WPF) sind eine besondere Form der Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII für besonders entwicklungsbeeinträchtigten und/oder behinderte Kinder und Jugendliche. In diesen Westfälischen Pflegefamilien leben die Kinder und Jugendlichen in einem familiären Rahmen.
Die Diakonie in Düsseldorf ist seit rund 80 Jahren in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung tätig. Bis zu zehn Prozent der zu vermittelnden Kinder sind durch Krankheit und Behinderung belastet. Im Rahmen der „normalen“ Pflegekinderarbeit ist eine dem Bedarf entsprechende Begleitung dieser Kinder und ihrer Pflegefamilien aufgrund der hohen Fallzahlen (1:30) nicht zu gewährleisten. Bereits seit langem wurde deutlich, dass es notwendig war, hierfür einen gesonderten Vermittlungs- und Beratungsdienst vorzuhalten. Folgerichtig hat sich die Diakonie in Düsseldorf daher vor 10 Jahren zur Errichtung für einen speziellen Fachdienst für die Vermittlung und Betreuung von chronisch kranken und behinderten Pflegekindern entschieden.
Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln. Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.
Ein Auftrag den sich unsere Gesellschaft gegeben hat, ist die Unterstützung und Förderung der Familie, die Unterstützung und Förderung des Kindes und Jugendlichen und der Schutz des Kindes/Jugendlichen. In verschiedenen Gesetzen ist dieser Auftrag niedergelegt. Hier erfahren Sie, um welche Gesetze es sich handelt und wie diese angewendet werden müssen.
Eine Hilfeplanung bedeutet, dass die beratende Sozialarbeiterin mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen überlegen muss, welche Hilfe denn geeignet und notwendig wäre. Lesen Sie mehr über: Hilfeplanung für eine mögliche Vollzeitpflege, Konzepte aus der Praxis, Prüfung einer Adoptionsmöglichkeit, Frühe Beratung - und wie die Pflegeeltern ins Geschehen kommen.
Bevor das Kind in die Pflegefamilie kommt, müssen zwischen allen Beteiligten Vereinbarungen getroffen werden, die eine rechtliche Basis für die Vollzeitpflege darstellen. Es gibt Vereinbarungen zwischen den Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund/Pfleger) des Kindes und den Pflegeeltern, den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt und den Pflegeeltern und dem Jugendamt. Lesen Sie hier einige Beispiele.
Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Jugendamt und Pflegepersonen? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Wir danken der Stadt Düsseldorf, dass wir den dortigen Vertrag als Vorlage nehmen durften.
Zu Beginn der Hilfe gibt es einen Hilfeplan, in dem Ziele und Handlungen durch beteiligte Personen vereinbart werden. Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch‘ (HPG). Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten einmal jährlich zu einem Hilfeplangespräch ein.
Es gibt keine einheitlichen Formulare für Hilfepläne. Jedes Jugendamt kann ein eigenes Formular für die Hilfeplanung entwickeln. Hier finden Sie ein Beispiel-Formular eines Hilfeplans.
Der ideale Hilfeplan verdeutlicht das Heranwachsen des Kindes / Jugendlichen als Prozess, in dem alle Beteiligten eine Rolle in einem Team spielen. Alle Beteiligten tragen und übernehmen Verantwortung (Herkunftseltern, Vormund, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Lehrer, Therapeuten, Ärzte etc.) und zeigen diese Verantwortung durch gemeinsame Vereinbarungen und Verantwortungsbereiche. Lesen Sie hier Details dazu und ein Praxisbeispiel.
Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet. Aber welches Jugendamt muss leisten? Hier finden Sie die Antworten.
Seit einer Gesetzesänderung ist eine umfassende und deutliche Dokumentation erforderlich. Eine eventuelle Änderung des Hilfeplanes kann nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs möglich sein. Eine gute Dokumentation des Bedarfes ist also ein Grundpfeiler der Hilfeplanung. Auch diese vom Jugendamt geleisteten Beratungen sollten in der Hilfeplanung dokumentiert werden, besonders dann, wenn ein Wechsel zu einem anderen Jugendamt ansteht.
Es zeigte sich, dass es immer wieder Schwierigkeiten bei Zuständigkeitswechseln der Jugendämter gab. Dies galt besonders dann, wenn das bisher zuständige Jugendamt Leistungen gewährt hatte, die das neue Jugendamt so fachlich nicht nachvollziehen und übernehmen wollte. Die hier genannten Beispiele zeigen die große Macht der Verwaltung und die Hilflosigkeit der Pflegeeltern.
Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden. Hier erfahren Sie, welche das sind.
Ob das Pflegekind an einem Hilfeplangespräch teilnimmt hängt ausschließlich davon ab, ob es für dieses Kind einen Sinn macht und ob es das will. Es gibt also keine generellen Lösungen. Bei einem Hilfeplangespräch ist jedoch die Meinung des Kindes sehr bedeutsam.
Der Vormund hat an den Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Er ist der Personensorgeberechtigte und bekommt für sein Mündel die Hilfe zur Erziehung. Er muss eine Beziehung zu seinem Mündel eingehen und regelmäßig sein Mündel in der Pflegefamilie besuchen. Es muss darauf achten, dass es seinem Mündel gut geht.
Rechtlich gesehen ist der ehrenamtliche Einzelvormund vorrangig vor allen anderen Vormundschaftsmöglichkeiten. Pflegeeltern können durchaus ehrenamtliche Einzelvormünder ihrer Pflegekinder werden.
Im Erziehungsalltag von Pflegefamilien taucht immer wieder die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen der Pflegeeltern bzw. der Notwendigkeit der Einbeziehung des Sorgeberechtigten auf. Hier deshalb einige grundlegende Informationen zu Entscheidungen, die die Pflegeeltern im Rahmen der Alltagssorge treffen können und Entscheidungen, die der Sorgeberechtigte als Grundentscheidung treffen muss.
Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dieses spricht die Personensorgeberechtigten des Kindes an: sie können wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe äußern.
Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen- es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.
Die Pflegeeltern sollten sich das Recht nehmen, in den Hilfeplangesprächen die Realität zu schildern, offen zu sein, nicht den Mut und die Hoffnung zu verlieren und sich nicht eingeschüchtert zu fühlen. Pflegeeltern sind ein Teil eines Teams um das Kind herum. Sie sind nicht allein verantwortlich für alles und sollten auch die Verantwortung der anderen Erwachsenen um das Kind herum einfordern und anerkennen.
Sehr hilfreich für das Verständnis der Entwicklung des Kindes kann ein regelmäßiger Bericht der Pflegeeltern über die Zeit zwischen den Hilfeplangesprächen sein.
Die Planung der Besuchskontakte ist fester Bestandteil des Hilfeplangesprächs und wird im Hilfeplan dokumentiert. Hier wird über die Frequenz und das Setting entschieden. Hier erfahren Sie, was Sie dabei besonders beachten müssen.
Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die immer und besonders in den Jahren vor der Volljährigkeit auf eine Erziehung zur Selbständigkeit hin ausgerichtet sein soll. Um eine Einschätzung zu ermöglichen, wurden Selbsteinschätzungbögen entwickelt, die überwiegend noch in Wohngruppen eingesetzt werden, aber auch schon ihren Weg in die Pflegekinderdienste gefunden haben.
Wenn das Pflegekind volljährig wird, ist es kein ‚Pflegekind‘ im Sinne des Gesetzes mehr. Die meisten 18jährigen bedürfen jedoch weiterhin der staatlichen Unterstützung. Es gibt verschiedene Möglichkeit, die ein 18-jähriger in Anspruch nehmen kann. Das kann unübersichtlich werden, wie wir an einem Beispiel zeigen. Hier finden Sie wichtige Antworten dazu.
Soll in der Hilfeplanung über die Unterbringung in einer Pflegefamilie entschieden werden, sollten hieran neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Pflegekinderdienst, den gesetzlichen Vertretern des Kindes evtl. auch weitere unterschiedliche Fachkräfte wie Ärzte, Therapeuten, Lehrer etc. hinzugezogen werden. Nach einer Entscheidung zur Unterbringung des behinderten Kindes in einer Pflegefamilie ist mit allen Beteiligten der durch die Behinderung anfallende Bedarf zu ermitteln. In diesem Fachartikel finden Sie detaillierte Informationen dazu.
Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Hier erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen dazu - und warum das oft sehr hilfreich ist.
Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Lesen Sie hier von den guten Erfahrungen der Pflegefamilie und des Beistandes.
Überall werden Menschen gesucht, die ein Pflegekind in ihre Familie aufnehmen wollen. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die Jugendämter, suchen ebenso wie die Freien Träger der Jugendhilfe, die im Bereich der Vollzeitpflege tätig sind. Es werden Pflegeeltern für Kinder gesucht, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer in einer anderen Familie leben sollen. Es werden auch Pflegeeltern gesucht, die ganz klar befristet ein Kind aufnehmen würden z.B. im Rahmen familiären Bereitschaftsbetreuung. Wie wird gesucht? Hier finden Sie zahlreiche Antworten.
Jugendämter beschreiten verschiedene Wege der Werbung und Information, um Menschen für das Pflegeeltern-Sein zu interessieren. Hier finden Sie eine Übersicht.
Die meisten Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, wachsen bei ihren Verwandten auf. Durch Änderungen im SGB VIII wurden auch die Verwandten in die Jugendhilfe als mögliche Pflegeeltern aufgenommen.
Spracherwerb hängt unmittelbar mit erlebten Bindungen und fürsorglichem Verhalten zusammen. Kinder, die Vernachlässigung oder andere schwierige Erfahrungen mit Erwachsenen haben, haben Lücken im Spracherwerb und häufig Sprachstörungen.
Kleine Kinder besitzen ein instinktives Gefühl für Sprache. In ihrem Gehirn sind beim Spracherwerb andere Teile aktiv als bei Erwachsenen, die sich in der Regel sehr anstrengen müssen, wenn sie eine neue Sprache lernen. Der automatische Sprachlernmechanismus ermöglicht es kleinen Kindern, sich Sprache unbewusst anzueignen.
Ein bedeutender Schritt für jedes Kind ist sein Schuleintritt. Ob ein Kind sich am Unterricht beteiligen kann und gern in die Schule geht, hängt stark von seinem Sprachverständnis und seiner Ausdrucksfähigkeit ab. Die Sprachkompetenz eines Menschen setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. Um welche Teilkompetenzen handelt es sich?
Ist die Sprachentwicklung eines Kindes gestört, kann dies verschiedene Ursachen haben. Laut einem Arztreport wird mittlerweile bei jedem dritten Kind im Vorschulalter eine Sprachentwicklungsstörung festgestellt. Insgesamt sind innerhalb eines Jahres 1,12 Millionen Kinder zwischen 0 und 14 Jahren betroffen.
Egal ob bei der Sprachförderarbeit in der Kindertagesstätte oder zuhause, es gibt viele Möglichkeiten, die Sprachentwicklung eines Kindes zu fördern. Oft finden sich auch bei Pflege- und Adoptivkindern Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, die in den schwierigen Lebenserfahrungen des Kindes begründet sind.
Seit dem 1. November 2015 nennt das neue Bundesgesetz die Kinder und Jugendlichen, die ohne verantwortliche Erwachsene aus den Krisenregionen dieser Welt nach Deutschland fliehen "unbegleitete minderjährige Ausländer". Die Praxis spricht weiterhin meist von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Jugendämter und Freie Träger suchen Pflegefamilien, die diese Jugendlichen aufnehmen wollen. Zusätzlich haben wir auch Informationen und Überlegungen zur Aufnahme mit aufgenommen. - Die Links und die Informationen in diesem Dossier werden immer wieder aktualisiert.
Hier finden Sie eine Liste von öffentlichen und freien Trägern in Deutschland und Österreich, die Pflegefamilien für junge Flüchtlinge (junge unbegleitete Ausländer) suchen. Diese Liste wird ständig aktualisiert. Möchten Sie mit gelistet werden? Bitte melden Sie sich bei uns.
In diesem Dossier werden notwendige Rahmenbedingungen für die zu leistende Aufgabe der Pflegefamilie beschrieben und gefordert. Wir stellen die Art und Weise einer guten Begleitung und Betreuung vor. Die Vertretung eines Kindes mit Behinderungen durch einen Vormund wird an einem Beispiel dargestellt.
Dieser Artikel befasst sich mit Anforderungen an Pflegeverhältnisse in denen Kinder mit einer Behinderung leben. Dafür werden Untersuchungsergebnisse vorgestellt und Konsequenzen für begleitende Soziale Dienste vorgeschlagen. Abschließend werden Chancen und Grenzen von Inklusion in der Pflegekinderhilfe diskutiert.
Der Gesetzgeber hat im § 1630 Abs. 3 die Möglichkeit gegeben, dass leibliche Eltern freiwillig Teile ihres Sorgerechtes auf die Pflegeeltern übertragen können. Dies ist besonders hilfreich bei Kindern mit Behinderungen.
Möglichkeiten und Umfang der Aufgaben des Vormundes besonders für ein Kind mit Behinderungen. Hervorragende Praxis-Tipps und Anregungen (Vorlagen) für Schreiben an das Gericht, Anregungen für Vormundschaftliche Berichte, Umgang mit Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Briefwechsel im Rahmen der Opferentschädigung, Detailinformationen zu Vermögensverwaltung und Besuchkontakten.
Mit drei Monaten kommt Ida in die Pflegefamilie. Aufgrund ihrer schweren chronischen Erkrankung wird die Pflegemutter Idas Vormund.Es gibt beständige mühsame Aktionen um Hilfsmittel und Unterstüzung, besonders um ein behindertengerechtes Auto. Mit vier Jahren stirbt Ida - der Tod ist eine Erlösung von ihrer schmerzhaften Behinderung.
Im Anschluß an den Erfahrungsbericht zum Kind Ida dokumentieren wir hier einen Teil des Briefwechsels mit Behörden - Antrag zur Kostenübernahme für ein behindertengerechtes Fahrzeug, Auszüge aus der Ablehnung des Landessozialamtes und den Widerspruch.
Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Innerhalb des Jugendamtes finden sich in der Pflegekinderhilfe Schnittstellen und Spannungsfelder. Die Spannungsfelder werden besonders durch Vorurteile auf beiden Seiten gekennzeichnet. Das ganze wird noch gefördert durch unklare Botschaften an die Beteiligten. Wie kann man damit umgehen?
Nach vielen Problemen mit dem Pflegekind stellte sich heraus, dass seine Pflegeeltern sehr wenig von ihm wussten. Das zuständige Jugendamt wusste auch wenig, die Übergabeakte des damals vermittelnden Jugendamtes für das nun zuständige Amt war sehr dünn. Magere Sätze beschrieben einen Sorgerechtsentzug wegen ständiger Streitigkeiten und Gewalt der Eltern, eine Unterbringung in einem Heim und nach einem Jahr in der Pflegefamilie. Es hatte in all den Jahren keinerlei auch nur irgendwie gearteten Kontakt von Peter zur Herkunftsfamilie gegeben.
Biografiearbeit ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem es darum geht, das Bild des eigenen Lebens zunächst zu komplettieren und dann neu- oder umzukonstruieren, d.h. einzelnen Erlebnissen eine neue Bedeutung zu geben oder sie in einen anderen Sinnzusammenhang zu stellen.
Von einigen Verlagen werden schön hergestellte LEBENSBÜCHER angeboten, die dann von demjenigen, der mit dem Kind die Biografiearbeit macht und dem Kind ausgefüllt werden können.
Zehn Gedanken zum Fall Chantal und seinen Folgen