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Dossier

Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen

Selbstverständlich ist es von größter Bedeutung, wenn alle Beteiligten um das Pflegekind herum an einem Strang ziehen würden und eine Perspektive für das Kind vertreten. Wir wissen aber alle, dass dies in der Praxis oft nicht so ist. Leibliche Eltern, Vormund, Fachkräfte des Jugendamtes oder der beratenden Freien Träger und die Pflegeeltern sind nicht immer einer Meinung.

Dann werden in gemeinsamen Gesprächen Lösungen gesucht, denn wir wissen, dass Uneinigkeit der Erwachsenen beim Pflegekind zu Loyalitätskonflikten, zu mangelnder Sicherheit und eingeschränktem Vertrauen führen kann. Es ist durchaus der Wunsch aller Beteiligten, dass es dem Kind gut gehen soll, aber es werden unterschiedliche Wege dafür vorgeschlagen. Meist werden Balancen und Absprachen gefunden und so der Alltag des Kindes in der Pflegefamilie positiv ermöglicht. Dieses Miteinander kann durch plötzliche Ansprüche oder Bedenken ins Wanken geraten. 

Unerwartete Änderungswünsche der bisherigen gemeinsamen Planung können sein: 

  • ein plötzlicher Rücknahmewunsch der leiblichen Eltern, 
  • ein massiver Veränderungswunsch der Besuchskontakte, 
  • eine angedachte Überwechslung in eine Heimeinrichtung und 
  • bei besonders beeinträchtigten Kindern die mehr oder weniger offen gestellte Frage: „Können die Pflegeeltern das überhaupt noch leisten“? 

Wenn solche unerwarteten möglichen Veränderungen nicht in Augenhöhe mit den Pflegeeltern besprochen und das Für und Wider nicht mit ihnen diskutiert wird, wenn die Begleiter der Pflegeeltern und der leiblichen Eltern nur vage Position beziehen oder der Vormund nicht als solcher auftritt, entstehen Ängste, Ungläubigkeit, Hilflosigkeit und Vertrauensverlust. Die Pflegeeltern fühlen sich mit ihrem Pflegekind in einer Krise allein gelassen. Sie überlegen dann, ob sie die Dinge einfach auf das Kind und sich selbst zukommen lassen sollen oder ob selbst aktiv werden wollen. 

Damit Pflegeeltern selbst aktiv werden können, müssen sie sich vorab mit drei besonderen Fragen beschäftigen:

  • Wäre die geplante Veränderung aus ihrer Sicht eine Kindeswohlgefährdung?
  • Wie weit möchten sie selbst zur Verhinderung dieser möglichen Gefährdung aktiv werden?
  • Welche Rechte haben sie als Pflegeeltern, wenn andere Beteiligte (leibliche Eltern, Vormund, Jugendamt) auf der Durchsetzung der Veränderung bestehen?
     
Inhaltsverzeichnis: 
Begriffserklärung

Was ist Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Der Begriff ‚Kindeswohl‘ und auch eine detaillierte Beschreibung des Begriffes ‚Kindeswohlgefährdung‘ ist gesetzlich nicht zu finden. Beide Begriffe sind so genannte ‚unbestimmte Rechtsbegriffe‘. Dies bedeutet, dass in jedem einzelnen Fall beschrieben werden muss, was los ist und dann interpretiert wird, ob diese Situation noch für das Kindeswohl ausreicht oder schon in die Richtung der Kindeswohlgefährdung geht.
Tiefergehende Information

Kindeswohlgefährdung

Wie können Pflegeeltern selbst aktiv werden?

Pflegeeltern können aktiv werden als intensiver Gesprächspartner mit Vormund, Jugendamt, leiblichen Eltern und anderen Beteiligten - und beim Familiengericht.
Tiefergehende Information

Gerichtsverfahren

Verfahren, die die Person des Kindes betreffen (Kindschaftsangelegenheiten): Sorgerechtsverfahren, Umgangsverfahren, Herausgabeverfahren.

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Sorgerecht

Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern des Kindes die elterliche Sorge und Verantwortung. Sie haben das sogenannte Sorgerecht. Den Eltern kann ihr Sorgerecht ganz oder teilweise per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, sofern sie das Wohl ihres Kindes gefährden.
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Sorgerecht - Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.
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Sorgerecht - Personensorge

Die Personensorge umfasst die Sorge um die direkte Person des Kindes ebenso wie die juristische Vertretung des Kindes. Eine juristische Vertretung entsteht dann, wenn für das Kind Unterschriften zu leisten sind z.B. für einen Kinderausweis, für Kindergarten- und Schulanmeldungen, Vereinsanmeldungen, Lehrvertrag, Operationen, Impfungen usw.