Das Haager Adoptionsübereinkommen wurde am 29. Mai 2023 30 Jahre alt. Das Übereinkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, gewährleistet den Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen und etabliert Verfahren für die Zusammenarbeit. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt die Aufgaben der Zentralen Behörde nach dem Übereinkommen als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption auf Bundesebene wahr und koordiniert die internationale Zusammenarbeit in dieser Funktion.
Der Appell eines Adoptivelternpaares, Russland die Auflage zu erteilen, Hintergründe und Diagnosen bei Adoptionen genau aufzuschlüsseln, damit ihr Fall nicht der traurige Standard in der deutschen Adoptionsgeschichte wird!
Am 1. April 2021 treten mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz) wichtige Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und des Adoptionswirkungsgesetzes in Kraft. Diese sind auch für die Adoption von Kindern aus dem Ausland von Bedeutung. Das gilt etwa, wenn Adoptiveltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten.
Eltern, die ein Kind aus dem Ausland adoptiert haben, sind mit Schwierigkeiten konfrontiert, die sie - auf sich allein gestellt - oft nur schwer bewältigen können.
Adoptiveltern berichten auf einer sehr informativen eigenen Webseite, welche Überlegungen sie angestellt und welche Schritte sie gegangen sind, um zwei Kinder aus Rumänien zu adoptieren.
Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Das Bundesamt für Justiz nimmt neben anderen Aufgaben im internationalen Familienrecht auch die Funktion der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption wahr. Jetzt wurde auf der Webseite des Bundesamtes eine umfassende Zusammenstellung von Fragen, Rechtlichem und anderen Informationen zu allen Bereichen einer Auslandsadoptionen erstellt.
Wolfgang Gerts ist zweiter Vorsitzender des Bundesverbands für Eltern ausländischer Adoptivkinder e.V. Moses-online führte ein Interview mit ihm zum Thema Auslandsadoption
Adoptionen aus der Ukraine können nicht mehr von einem deutschen Träger begleitet werden. Für die Adoption ukrainischer Kinder ist ausschließlich das ukrainische Sozialministerium zuständig.