Beschwerdemöglichkeiten des Jugendamts in Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht
Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat eine Broschüre zu Beschwerdemöglichkeiten des Jugendamtes erarbeitet, um deutlich auf diese selten genutzte Möglichkeit aufmerksam zu machen.
Die Art und Weise, wie das Jugendamt bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zu arbeiten hat, wird im SGB VIII vorgeschrieben. Hier wird festgelegt, dass es einen "Hilfeplan" geben muss, in dem alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten werden.
Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).