Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine neue aktualisierte Auflage der Broschüre - " Die Rechte der Kinder" von logo! einfach erklärt - herausgebracht.
Der Begriff ‚Kindeswohl‘ und auch eine detaillierte Beschreibung des Begriffes ‚Kindeswohlgefährdung‘ ist gesetzlich nicht zu finden. Beide Begriffe sind so genannte ‚unbestimmte Rechtsbegriffe‘. Dies bedeutet, dass in jedem einzelnen Fall beschrieben werden muss, was los ist und dann interpretiert wird, ob diese Situation noch für das Kindeswohl ausreicht oder schon in die Richtung der Kindeswohlgefährdung geht.