Aufgrund gestiegener Anforderungen im Pflegekinderwesen hat das Landesjugendamt Rheinland eine aktuelle Broschüre zur Rahmenkonzeption von Pflegekinderdiensten erarbeitet und veröffentlicht.
Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).
Die Art und Weise, wie das Jugendamt bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zu arbeiten hat, wird im SGB VIII vorgeschrieben. Hier wird festgelegt, dass es einen "Hilfeplan" geben muss, in dem alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten werden.