Die von der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption herausgegebene Informationsbroschüre zur Internationalen Adoption liegt in 9. Auflage nunmehr auch in der Druckversion vor.
Am 1. April 2021 treten mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz) wichtige Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und des Adoptionswirkungsgesetzes in Kraft. Diese sind auch für die Adoption von Kindern aus dem Ausland von Bedeutung. Das gilt etwa, wenn Adoptiveltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten.
Wird bei einem Pflegekind auch die Möglichkeit einer Adoption in Betracht gezogen und müssen Pflegeltern adoptieren? Informationen aus der Wissensdatenbank.
Das Ziel einer Adoption ist die volle Eingliederung des Kindes in die neue Familie. Daher ist es notwendig, daß das Kind sich ungestört entwickeln kann. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die das Kind und seine Familie nach außen hin schützen.