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15.03.2017
Bericht zur Veranstaltung

SOS - Sieht die Inobhutnahme noch Land? Krisenintervention und Inobhutnahme in der Kinder- und Jugendhilfe“ 5./6. November 2015

Die Tagung wurde veranstaltet von der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin. Sie machte deutlich, dass sich die Inobhutnahmen besonders durch den Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stark erhöht und erschwert haben.

Fachtagung „SOS - Sieht die Inobhutnahme noch Land? Krisenintervention und Inobhutnahme in der Kinder- und Jugendhilfe“ 5./6. November 2015 in Berlin - veranstaltet von der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin.

Die Tagung machte deutlich, dass sich die Inobhutnahmen besonders durch den Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stark erhöht und erschwert haben. Ergebnisse der Tagung zu diesem Themenbereich können Sie im Gesamtbericht nachlesen.

Gefühlte Realität oder empirisch belegt?

Nach der Eröffnung der Tagung hielt Dr. Jens Pothmann, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik vom Forschungsverbund DJI, einen einführenden Vortrag zum Thema: „Entwicklung der Fallzahlen der Inobhutnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe und Maßnahmen der Familiengerichte bei Gefährdungen des Kindeswohls“. Er stellte fest, dass im Verhältnis zur Zahl der jungen Menschen in Deutschland zuletzt in den 1970er-Jahren so viele Kinder in Pflegefamilien oder Heimen untergebracht und betreut wurden wie derzeit. Dies sei Anfang der 90er-Jahre mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und seinen Zielsetzungen kein sehr wahrscheinliches Szenario gewesen. Seit 2005 ist ein erheblicher Anstieg der Inobhutnahme von 26.000 Kindern und Jugendlichen auf 48.000 im Jahr 2014 zu verzeichnen, also fast eine Verdopplung der Fallzahlen.

Die Inobhutnahmen erfolgten dabei in größerem Umfang wegen festgestellter Gefährdungslagen von Kindern und weniger auf deren eigenen Wunsch.

Eine Ausweitung der Inobhutnahme gab es darüber hinaus auch im Kontext von Kinderschutz und Flüchtlingshilfe mit Blick auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Insgesamt bedeute dies auch für die letzten Jahre eine Ausgabensteigerung um 82% für die Durchführung von Inobhutnahmen insgesamt.

Die Bedeutung der Inobhutnahme wachse mit dem Alter, hier sind dann (auch ohne die UMF) eher Jugendliche im Fokus und dabei deutlich mehr Jungen.

Zwischen 2005 und 2008 hat sich das quantitative Niveau der Fallzahlen bei den Inobhutnahmen bei den unter 6-Jährigen erhöht. Zu fragen sei hier, ob diese Art von „Fahrstuhleffekt“ mit auf die Etablierung der Frühen Hilfen und einer neuen „Kultur des Hinschauens“ zurückgeführt werden kann. Ebenso gab es zumindest bis 2011 einen Anstieg im Primarbereich, was unter Umständen mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten zusammenhängen könnte.

Mit Blick auf die Art der Unterbringung bei Inobhutnahme sei erkennbar, dass Jugendliche eher in stationären Einrichtungen und jüngere Kinder eher in Familiensettings betreut werden.

Bei der Dauer der Inobhutnahme werde der Faktor „Vorläufigkeit“ immer länger. Nicht nur hat sich die Kategorie „2 Wochen und länger“ im Laufe der Jahre erhöht, sondern es häufen sich auch die Fälle, in denen die Inobhutnahmen auch schon einmal ein Jahr und länger andauert. Unter 12-jährige Kinder bleiben durchschnittlich 52 Tage in Obhut, 12- bis 18-jährige Jugendliche durchschnittlich 23 Tage.

Zusammengefasst bedeutet dies: „Befunde der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen für die Inobhutnahmen einen zunehmenden Bedarf an diesen Maßnahmen sowie eine gestiegene Bedeutung dieser Krisenintervention, aktuell insbesondere bezogen auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Es werden deutlich mehr Jugendliche als Kinder in Obhut genommen – auch wenn zwischenzeitlich die Zuwächse bei den Klein- und Kleinstkindern größer als bei den älteren Kindern und Jugendlichen gewesen sind und – auch bedingt durch die „Kinderschutzdebatte“ – die Anstiege bei Jugendlichen (scheinbar) nicht zur Kenntnis genommen worden sind."

In guter Obhut? Ist das so?

Einen wissenschaftlichen Blick auf die derzeitige Situation der Inobhutnahme richtete Dr. Stefan Rücker von der Forschungsgruppe Petra in Schlüchtern. Mit Bezug auf die Zahlen von Herrn Dr. Pothmann und konstatierte Herr Dr. Rücker ebenfalls, dass ein realer Anstieg an Kindeswohlgefährdungen zu verzeichnen sei (oder aber auch mehr Möglichkeiten, Kinder zu schützen), dass die mittlere Verweildauer 30 Tage und länger betrage und die kleinsten Kinder oft am längsten in der Inobhutnahme bleiben, was bindungstheoretisch sehr schwierig sei.

Damit leitete er zu der Feststellung über, dass die Inobhutnahme kein Lebensort für Kinder und Jugendliche ist, und präsentierte in diesem Kontext eigene, sehr interessante Forschungsergebnisse. Er befragte Kinder und Jugendliche, ob sie sich an ihre Gefühle in der Inobhutnahme-Einrichtung erinnern.

Empirische Befunde zum Erleben dieser Kinder sind, dass Gefühle wie Traurigkeit, Hilflosigkeit und Angst dominieren. Gefragt nach ihren psychotraumatischen Belastungen in der Inobhutnahme haben viele heftige negative Affekte: Die Kinder fühlen sich schlecht! In jedem zweiten Fall gibt es depressiv-ängstliche Beschwerden sowie eine Prävalenz für Suizidgedanken bei ca. 50%. Aber auch Orientierungslosigkeit sei ein großer Faktor für eine traumatische Belastung. Leider gebe es kaum ein Screening oder Checklisten zur Erkennung dieser Belastungsfaktoren bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen.

Zur Frage: Was ist ein Trauma? sagte Herr Dr. Rücker, dass Traumata bei Kindern und Jugendlichen die elementaren psychischen Grundbedürfnisse von Bindung, Orientierung und Kontrolle, Selbstwerterleben erschüttern und einen zentralen Risikofaktor für die meisten Kategorien psychischer Störungen darstellen. Darüber hinaus können sich diese unbehandelt oft bis ins Erwachsenenalter und über Generationen hinweg auswirken. Insbesondere emotionaler Missbrauch und Vernachlässigung könnten sich fortsetzen. Es gebe auch hier keine Konzepte, um adäquat darauf zu reagieren und rasche Hilfe anzubieten.

Zur Frage der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und ihren Rückkehrwünschen gab es folgende Ergebnisse: In mehr als jedem zweiten Fall fühlen sich in Obhut genommene Kinder und Jugendliche nicht gut beteiligt. Die Hälfte der Kinder und Jugendlichen wollte im Anschluss an die Inobhutnahme nicht in die Familie zurückkehren, wurde meist jedoch gegen den Wunsch zurückgeführt, obwohl dort extreme körperliche Misshandlungen stattgefunden haben! Fazit: In guter Obhut? Ja, aber es ist noch viel zu tun!

Praxisorientierter Diskussion in Kleingruppen

Bericht zur Gruppe "Einen (sicheren) 'Landeplatz' finden":

In dieser AG wurde insbesondere der Aspekt der „Verweildauer in der Inobhutnahme“ diskutiert. Hierfür wurden viele Gründe aus unterschiedlichen Regionen genannt, u.a., dass:

  • die Erstellung von Erziehungsfähigkeitsgutachten zu lange dauert (oft bis zu 3 Monate).
  • passende Folgemaßnahmen fehlen (z.B. geeignete Pflegefamilien) und es deshalb viele „Wiederkehrer“ gibt.
  • für (sehr) kleine Kinder keine Pflege- oder Erziehungsstellen zu finden sind.
  • Pflegeeltern sich oft mit den Herkunftseltern (z.B. wenn diese psychisch krank sind) überfordert fühlen.
  • Systemsprenger immer wieder in der Inobhutnahme „landen“, weil keine andere Maßnahme hilft bzw. kein anderer Träger diese Jugendlichen (mehr) aufnimmt (nicht beschulbare Kinder, Jugendliche mit Mehrfachbelastungen).
  • Jugendliche kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres dort bis zur Volljährigkeit verbleiben.
  • die Zuständigkeitsklärung zwischen den Jugendämtern (manchmal lange) dauert oder es Zuständigkeitswechsel in den Jugendämtern gibt.

"Was wurde in den anderen AG‘s diskutiert?"

Zur Frage, warum die Inobhutnahmezahlen steigen, kamen folgende Erfahrungen und Interpretationen:

  • Herausfordernde Jugendliche kommen aus einer HzE-Maßnahme in die Inobhutnahme und wieder zurück („Drehtüreffekt“ und strukturelles Problem der Jugendhilfe.
  • Es gibt mehr Selbstmelder, z.B. bei Mädchen mit Migrationshintergrund ab 13 Jahren.
  • Die Problemlagen in den Familien haben generell zugenommen.
  • Und nehmen neue (unerfahrene) Mitarbeiter/innen zu schnell in Obhut?

Als Gründe für Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen wurde mit Blick auf die Eltern „Überforderung / Gewalt / Krankheit und Klinikaufenthalt / Psychische Erkrankung / Entzug / Sucht genannt.

Bei Kindern und Jugendlichen waren Gründe u.a. „Krise in stationärer Einrichtung/ gescheiterte Rückführung aus (Dauer-)Pflegefamilie zu den Herkunftseltern/ Inobhutnahme als Chance für Jugendliche in Krisen als Ablösungsprozess von der Herkunftsfamilie.

Wichtige Bedürfnisse Inobhutgenommener:

  • Wird die Perspektive der Kinder und Jugendlichen tatsächlich geklärt?
  • Ist bei Kleinkindern eine stationäre Unterbringung mit Schichtdienst der Betreuer/innen bedürfnisgerecht?
  • Können Geschwisterkinder zusammenbleiben?

„Da müssen wir was anders machen, das geht nicht anders.“ Dieser Satz einer Teilnehmerin kann als erstes Fazit stehen. Konkret genannt wurde u.a., attraktivere Anreize für Pflegefamilien schaffen, sich konkreter damit auseinanderzusetzen, was die jeweils angemessene Verweildauer für unterschiedliche Altersgruppen ist und wann Elternarbeit beginnen sollte (gleich zu Beginn der Inobhutnahme trotz Mitarbeitermangel?).

Und mit am wichtigsten: Kinder dürfen nicht orientierungslos gelassen werden.

In „Best-Practice-AGs“ wurden folgende wichtige Projekte in der Inobhutnahme vorgestellt

  • Task-Force „Inobhutnahme“ - Wenn am Wochenende oder nachts was passiert …
  • „Kinderkrise“ - Inobhutnahme von Kleinstkindern
  • „Krisenintervention“. Erkennen und Umgang mit Trauma und selbstschädigenden Verhalten von Kindern und Jugendlichen in der Inobhutnahme-Einrichtung/ Partizipation
  • Inobhutnahme von Flüchtlingskindern. Inobhutnahme, Altersfeststellung, Clearing bei UMA
  • Kultur- und religionssensibler Umgang bei Inobhutnahme. Worauf muss der Notdienst vorbereitet sein?
  • Runder Tisch „Inobhutnahme“ als offener Erfahrungsaustausch

Mit dem Blick einer Familienrichterin

Mit dem Blick einer Familienrichterin auf die Praxis der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen sprach Dr. Jessica Kriewald, Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber, welchen Handlungsbedarf es aus familienrichterlicher Sicht gibt.

Zunächst verdeutlichte sie aber, wann das Gericht überhaupt „ins Spiel kommt“, wie der Ablauf des familiengerichtlichen Verfahrens aussieht und was der Entscheidungsmaßstab für Inobhutnahme ist, um anschließend Schlussfolgerungen für die Zusammenarbeit zu ziehen.

Letztere sollen hier abschließend stichpunktartig vorgestellt werden.

Als wichtigste Voraussetzung nannte Frau Dr. Kriewald die Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Gericht, die folgende Kriterien erfüllen sollte:

  • Oberstes gemeinsames Ziel ist und bleibt ein effektiver Kinderschutz
  • Eigenständige Verantwortungsbereiche von Jugendamt und Gericht unter Beachtung des gesetzlichen Richtervorbehalts; Keine „Fraternisierung“
  • Kenntnis von der Arbeits- und Denkweise der jeweils anderen Profession.

Eine Unterstützung des Gerichts bei einer möglichst schnellen Klärung der Lebensperspektive des Kindes sollte auf der Mitteilung aller für die Gefährdungseinschätzung des Jugendamts relevanten Tatsachen (d.h., konkreter Tatsachen, nicht nur eine „Zusammenfassung“ oder Wertung), der Quellen sowie der Übersendung von Hilfeplänen, Berichten der Helfer und Betreuungspersonen und Arztberichten beruhen. Denn: Das Jugendamt ist der wichtigste Tatsachenlieferant, um eine gute Entscheidung im Interesse des Kindes zu treffen.

Der Gesamtbericht der Tagung wurde erarbeitet von Kerstin Landua, Leiterin der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Difu

Hier finden Sie den Gesamtbericht zur Tagung.