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14.07.2015
Bericht zur Veranstaltung

Position zur Wahrung der kulturellen und religiösen Identität von Pflegekindern

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION und INPFLEGE widmete sich bei ihrer 16. Jahrestagung am 25./26 .04.2015 der Frage, was religiöse Identität für Pflege- und Adoptivkinder bedeutet und wie dem in § 20.3 der UN - Kinderrechtskonvention verbrieften Recht des Kindes auf „eine gebührende Berücksichtigung der Kontinuität der Erziehung sowie der ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft des Kindes“ im Kontext der Fremdunterbringung Rechnung getragen werden kann und hat jetzt eine Presseerklärung dazu herausgegeben.

Aus der Presseerklärung

Im Jahr 2010 hatten laut amtlicher Statistik bereits rund 29 % aller Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland einen sogenannten „Migrationshintergrund“ . Für das Jahr 2013 erfasst die Jugendhilfestatistik bei den begonnenen Hilfen in der Vollzeitpflege 23 % der Kinder „mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils“. In 8,5 % der Fälle werde „in der Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen“ . Da viele Kinder mit Migrationshintergrund jedoch nicht als solche erfasst werden und der Begriff Migration nicht eindeutig genug definiert ist, muss davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil weitaus höher liegt. Vor allem auch der seither stark steigende Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in den Hilfen zur Erziehung und zunehmend auch in Pflegefamilien vermittelt werden, verschafft dem Thema Aktualität und Bedeutsamkeit.

Die komplette Presseerklärung finden Sie unten als pdf-Dateil

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