Eine Zusammenfassung der Tagung finden Sie auf Seite 10/11 der Landesjugendamtinfo des Landesamtes für Soziales, Jugendamt und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz in der Ausgabe vom Oktober 2011.
Der mitgebrachte Rucksack eines Pflegekindes ist meistens gut gefüllt und stellt die Pflegeeltern vor großen Herausforderungen. Ein Trauma haben die meisten Pflegekinder im Rucksack, ein Drittel aller Pflegekinder haben zusätzlich eine FASD. Aber was ist was und wie kann ich als Erziehender damit im Alltag umgehen? Welche Therapien erweisen sich hilfreich?
Rezension eines neuen Buches zum Thema Alkohol in der Schwangerschaft – Die unterschätzte Gefahr. Autorin: Dagmar Elsen. Das Biuch erscheint im Schulz-Kirchner-Verlag. Damar Elsen ist Journalistin, Buchautorin, Bloggerin, Initiatorin und Vorsitzende des Vereins Happy Baby No Alcohol.
Laut Drogenbericht der Bundesdrogenbeauftragten von 2019 werden jährlich 10.000 – 20.000 Kinder mit Alkoholschäden in Deutschland geboren. Diese Anzahl ist erschreckend und leider nur die Spitze des Eisberges. Ein großer Teil der betroffenen diagnostizierten Kinder wächst in Pflegefamilien auf. In Bezug auf diese Behinderung gibt es noch immer großen Nachholbedarf an Konzepten für den Umgang dieser Pflegeverhältnisse.
Alles weist darauf hin, dass unser Pflegekind FASD hat. Die Mutter, die das volle Sorgerecht hat, stimmt einer entsprechenden Untersuchung und möglichen Feststellung aber nicht zu. Was können wir tun?
Das Fachzentrum für Pflegekinder mit FASD Köln informiert in einem Fachbeitrag von Prof. Bernhard Schlüter über die häufig kräftezehrenden, FASD-bedingten Symptome der Schlafstörungen.
FASD-Konzept des Pflegekinderfachdienstes Neustadt/Aisch - Bad Windsheim: Jugendamtsleitung und Fachkräfte pflegen eine wertschätzende Haltung gegenüber den Pflegefamilien und deren Arbeit. Die Mitarbeiter nehmen Fortbildungen zum Thema FASD wahr und informieren sich über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen.
Das Landessozialgericht Bremen hat in seinem Beschluss die bisherige Rechtsmeinung unterstützt, dass der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft kein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff iSv § OEG § 1 OEG ist und daher auch keinen opferentschädigungsrechtlichen Anspruch auslöst.
Aufgrund von Beeinträchtigungen oder Erkrankungen haben manche Kinder besondere Verhaltensweisen entwickelt, die sich von dem "normalen" und üblichen Verhalten Gleichaltriger unterscheiden. Kinder, die schwere Misshandlungen oder Vernachlässigung erlebt haben aber ebenso auch Kinder mit FASD, haben häufig Schädigungen des Gehirns erlitten, die es ihnen unmöglich machen, erwartbares und angemessenes Verhalten zu zeigen. Bei ihnen sind die so genannten Exekutivfunktionen gestört. Um diese Kinder verstehen, ihnen helfen und sie fördern zu können, müssen wir die Exekutivfunktionen und ihre möglichen Störungen kennen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Beschluss deutlich gemacht, dass ein FASD-Geschädigter nur dann Opferentschädigung verlangen kann, wenn er/sie vor der Geburt durch den fortgesetzten Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft dadurch geschädigt wurde, dass die Grenze zum kriminellen Unrecht überschritten wurde. Der Alkoholmissbrauch der Mutter muss also auf einen versuchten Abbruch der Schwangerschaft gerichtet gewesen sein. Anspruch auf Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz hat nur der Geschädigte, der einen "vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff" über sich ergehen lassen musste (§ 1 Anspruch auf Versorgung). Darüber hinaus muss ein solcher Angriff im Geltungsbereich des Deutschen Gesetzes geschehen sein.