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Beistand in einem Hilfeplangespräch

Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Hier erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen dazu - und warum das oft sehr hilfreich ist.

Beistand in einem Hilfeplangespräch (für die Pflegeeltern oder den jungen Menschen)

  • Manchmal ist eine Angelegenheit ziemlich verfahren.
  • Manchmal ist ein Hilfeplangespräch so wichtig, dass Beteiligte schon vorher nervös sind.
  • Manchmal weiß man nicht genau, was man eigentlich möchte.
  • Manchmal hat sich eine bisher durchaus gute Zusammenarbeit durch neue Mitarbeiter im Amt oder einen neuen Vormund erschwert.
  • Manchmal ist es einfach richtig gut, wenn Pflegeeltern oder Junge Menschen nicht allein in die Hilfeplangespräche gehen (müssen).

Der Verwaltung sind solche Schwierigkeiten nicht fremd. Daher gibt es im Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X), welches die Verwaltungsverfahren klärt, den Paragrafen 13, in dem verankert ist, dass ein Beteiligter eine Person seines Vertrauens -einen Beistand oder einen Bevollmächtigten- mit zu den Gesprächen ins Amt nehmen kann.

Diese Möglichkeit gibt es natürlich auch im Rahmen der Jugendhilfe, also bei Hilfeplangesprächen. Hier können Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene diese Person ihres Vertrauens mit zu dem Gespräch nehmen, wenn sie dies sicherer macht. Wie gesagt: Ich halte dies manchmal wirklich für nötig und sehr hilfreich. Ich habe mehrfach Pflegeeltern und besonders Jugendliche und junge Erwachsene begleitet. Anfangs waren einige Beteiligte nervös, aber es zeigte sich, dass sich die Begleitung bei der Versachlichung von emotionalen Themen und bei der Lösungsfindung sehr erfolgreich auswirken konnte.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

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