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Antrag / Musterschreiben

Beispiel einer Vereinbarung (Vollmacht) zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern

Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
  • Rechtlicher Hintergrund
  • Vorlage für eine Vollmacht

Rechtlicher Hintergrund

§ 1688 BGB Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson

(1) Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. § 1629 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.

(2) Der Pflegeperson steht eine Person gleich, die im Rahmen der Hilfe nach den §§ 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch die Erziehung und Betreuung eines Kindes übernommen hat.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Inhaber der elterlichen Sorge etwas anderes erklärt. Das Familiengericht kann die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

(4) Für eine Person, bei der sich das Kind auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung nach § 1632 Abs. 4 oder § 1682 aufhält, gelten die Absätze 1 und 3 mit der Maßgabe, dass die genannten Befugnisse nur das Familiengericht einschränken oder ausschließen kann.

Vollmacht als Ergänzung zu § 1688 BGB

Adresse und Telefonnummern des/der Personensorgeberechtigten

Als Inhaber/in der Personensorge für das Kind ___ geb. ___ in ___

wird gegenüber der Pflegeperson / den Pflegepersonen (Name, Anschrift) erklärt, dass das o.a. Kind (aufgrund der durch das zuständige Jugendamt bewilligten Hilfe zur Erziehung) ab ___ in ihrem Haushalt leben soll.

Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die Pflegeperson/die Pflegepersonen für die Dauer des Pflegeverhältnisses berechtigt sein soll/sollen:

1. Das Pflegekind gesundheitlich zu betreuten. Dazu gehört insbesondere:

  • Die Sicherstellung der ärztlichen Behandlung bei akuter Erkrankung einschließlich Röntgen, Narkosen 
  • Zustimmung zu ärztlich empfohlenen  Impfungen
  • Die Sicherstellung der routinemäßigen und akut notwendigen zahnärztlichen Behandlungen einschließlich Röntgen und Narkose
  • Die Vorstellung des Pflegekindes im Rahmen schulärztlicher Untersuchungen
  • Bei Gefahr im Vollzug die Erteilung der Zustimmung zu unaufschiebbaren ärztlichen Eingriffen
  • Psychotherapeutische Maßnahmen - Diagnostik, Therapie, Medikamente

2. Die schulischen Angelegenheiten zu regeln. Dazu gehören insbesondere:

  • Entscheidungen über die Schulform
  • Anmeldungen an den Schulen
  • Rücksprachen mit Lehrern
  • Wahrnehmung der Rechte der Eltern im Rahmen der Schulpflegschaft
  • Die Zustimmung zur Erteilung von Nachhilfeunterricht
  • Das Unterschreiben der Schulzeugnisse

3. Das Pflegekind selbständig in Kindertageseinrichtungen, Jugendgruppen, Vereinen anzumelden

4. Selbständig über die Teilnahme des Pflegekindes an Ferienfreizeiten sowie an Urlaubsfahrten im In- und Ausland zu entscheiden.

5. Das Pflegekind im Rahmen der Hilfeplanung durch das Jugendamt ggf. einer Erziehungsberatungsstelle bzw. dem schulpsychologischen Dienst vorzustellen

6. Das Pflegekind ggf. in ihrer Krankenkasse anzumelden, soweit dies nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches V zulässig ist.

7. Einen Kinderausweis/Reisepass für das Pflegekind beantragen und in Empfang zu nehmen.

8. Notwendige finanzielle Leistungen zum Unterhalt des Pflegekindes sowie einmalige Beihilfen gegenüber dem Jugendamt geltend zu machen.

9. An- und Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt

10. Ergänzende Vereinbarungen: ..........................

Die Pflegeperson ist / die Pflegepersonen sind berechtigt, im Rahmen der vorstehenden Vollmacht alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, alle Zustimmungen zu erteilen und den / die Personensorgeberechtigten zu vertreten, alle Formalitäten selbständig zu erledigen und die dafür notwendigen Unterschriften zu leisten.

Diese Vollmacht erlischt bei Beendigung des Pflegeverhältnisses. Sie gilt gleichzeitig als datenschutzrechtliche Einwilligung. 

 

Ort        Datum                                      Unterschrift

Letzte Aktualisierung am: 
26.02.2019

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