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Befristete Vollzeitpflege
Themen:
Die befristete Vollzeitpflege ist eine geplante zeitlich begrenzte Unterbringung in einer Pflegefamilie.In der Unterbringung in einer befristeten Vollzeitpflege lebt das Pflegekind für eine bestimmte Zeit in der Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie meiste innerhalb von zwei Jahren. Die Herkunftsfamilie ist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, den Bedarf des Kindes angemessen zu decken, möchte dies aber in absehbarer Zeit wieder tun. Die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt ist so, dass eine Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiterhin die Hauptbezugspersonen für das Kind bleiben sollen und wollen. Das Jugendamt schätzt die Veränderungsmöglichkeiten der Eltern so ein, dass eine Rückkehr des Kindes in absehbarer Zeit möglich sein wird und die Eltern eng mit dem Jugendamt und den Pflegeeltern zusammenarbeiten werden.
§ 33 Vollzeitpflege
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.