Sie sind hier

Tiefergehende Information

Beantragung und Nachweis von Kindererziehungszeiten und -berücksichtigungszeiten

Deutschland und seine Formulare: Spätestens wenn man den Vordruck „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und –berücksichtigungszeiten – V 800“ vor Augen hat, vereinbart man freiwillig einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung.

von Dirk R. Schuchardt

renteDeutschland und seine Formulare: Spätestens wenn man den Vordruck „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und –berücksichtigungszeiten – V 800“ vor Augen hat, vereinbart man freiwillig einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Beratung ist kostenlos. Bei dieser Gelegenheit sollte auch gleich einen „Antrag auf Kontenklärung – V 100“ stellen, und so nicht nur KEZ/Kibüz anrechnen lassen, sondern auch gleich Lücken im Rentenkonto schließen. Zu einem Beratungsgespräch sollte man folgende Unterlagen im Original mitbringen:

Checkliste für Kontenklärung mit Kindererziehungszeiten und -berücksichtigungszeiten (alles im Original mitnehmen)

  • Gültiger Personalausweis
  • Eigene Geburtsurkunde
  • Schulzeugnisse ab dem 16. Geburtstag
  • Lehrvertrag und Gesellenbrief o.ä.
  • Geburtsurkunde der leiblichen Kinder / des Adoptiv- oder Pflegekindes
  • Pflegeausweis
  • Gemeinschaftliche Meldebescheinigung mit dem Adoptions- oder Pflegekind
  • Schwerbehindertenausweis

Beratungsstellesuche unter (www.deutsche-rentenversicherung.de) oder Telefon 0800 10004800 (kostenlos)

Bei Adoptivkindern besteht ein Ausforschungsverbot (§ 1758 BGB) seitens der Deutschen Rentenversicherung, so dass Angaben zu den leiblichen Eltern nicht erfragt oder gespeichert werden dürfen. Somit ist es auch nicht zulässig, dass bei Adoptivkindern die Abstammungsurkunde vorgelegt wird.

Bei Pflegemüttern sollen die Daten der leiblichen Mutter abgefragt und gespeichert werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Mehrfachanrechnung von KEZ/Kibüz für ein Kind bei mehreren Müttern. Daher hat sogar die leibliche Mutter das Recht, am Verwaltungsverfahren bei der Pflegemutter beteiligt (§ 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X) zu werden. Sie soll bestätigen, dass die Angaben der Pflegemutter über den Erziehungszeitraum richtig sind.

Anrechnungszeiten während der Mutterschutzfristen

Bei leiblichen Müttern werden darüberhinaus Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft/Mutterschaft (§ 58 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) gespeichert. Sie umfassen die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes). Adoptiv- und Pflegemütter können diese Zeit für sich nicht beanspruchen.

Fazit

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und –berücksichtigungszeiten hilft den Adoptiv- und Pflegemüttern (in Ausnahmen auch den Vätern) erziehungsbedingte Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen. Sie sind ein Mosaikstein auf dem Weg eines eigenständigen Rentenanspruchs von Frauen, die wegen der Erziehung ihre berufliche Tätigkeit eingeschränkt oder unterbrochen haben.

Kindererziehenden Adoptiv- und Pflegeeltern sollten von Anfang an auch einen Blick auf die Möglichkeiten der „Riester-Rente“ werfen. Die Kinderzulage bei der „Riester-Rente“ macht die ergänzende Altersvorsorge besonders interessant.

Der Autor Dirk R. Schuchardt ist Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Letzte Aktualisierung am: 
27.05.2008

Das könnte Sie auch interessieren

Tiefergehende Information

Adoption aus Russland

Russland ist ja bekannt für´s Trinken, viele deutsche Ehepaare adoptieren Kinder aus Russland, sind voller Freude über den Nachwuchs. Leider werden viele davon später enttäuscht, wenn es klar wird, dass ihr Kind doch nicht gesund ist, sondern an FAS leidet. Ein Artikel von Ann Gibson
Tiefergehende Information

Kinderberücksichtigungszeiten

Kinderberücksichtigungszeiten sind – im Gegensatz zu Kindererziehungszeiten – keine Pflichtbeiträge. Sie werden ausschließlich auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Informationen von Dirk R. Schuchardt.
Interview

von:

Interview mit Wolfgang Gerts, Bundesverband für Eltern ausländischer Adoptivkinder e.V.

Wolfgang Gerts ist zweiter Vorsitzender des Bundesverbands für Eltern ausländischer Adoptivkinder e.V. Moses-online führte ein Interview mit ihm zum Thema Auslandsadoption
Erfahrungsbericht

Begegnung mit FAS und Gründung der Regionalgruppe Hamburg

Herr und Frau Rosenke nahmen 2002 ihr Patenkind bei sich auf. Es stellte sich heraus, dass das Mädchen am fetalen Alkoholsyndrom leidet. Um für mehr Aufklärung und Unterstützung der Betroffenen zu sorgen, hat das Ehepaar Rosenke die Regionalgruppe Hamburg und Umgebung von FASWorld ins Leben gerufen.
Tiefergehende Information

Das traumatisierte Kind und seine Entwicklung in der neuen Familie

Das Besondere im Umgang mit traumatisierten Adoptiv- oder Pflegekindern ist die Tatsache, dass die Kinder auf die neuen Pflege-/Adoptivfamilien ihre alten Erfahrung mit Familie bzw. Eltern übertragen und nach einer Phase der Eingewöhnung ihre bisherigen Lebensstrategien wieder hervorholen.
Tiefergehende Information

Adoptiveltern klagen gegen ein Jugendamt wegen unzulänglicher Aufklärung

Adoptiveltern haben gegen eine aus ihrer Sicht unzulängliche Aufklärung des Jugendamtes über die mögliche FAS-Behinderung des Adoptivkindes mit der Begründung geklagt, dass sie das Kind nicht adoptiert hätten, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten.
Erfahrungsbericht

Mails unserer Leserinnen und Leser zum Thema Spätadoption

Lesen Sie hier einige Erfahrungsberichte, die uns per Mail erreicht haben.
Tiefergehende Information

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten (KEZ) sind – wie Beiträge aus einem Arbeitsverhältnis - Pflichtbeitragszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung. Erläuterungen von Dirk R. Schuchardt.
Tiefergehende Information

Selbsthilfe von Eltern ausländischer Adoptivkinder

Eltern, die ein Kind aus dem Ausland adoptiert haben, sind mit Schwierigkeiten konfrontiert, die sie - auf sich allein gestellt - oft nur schwer bewältigen können.
Alltag mit Kindern

Adoptivelterngruppe in Berlin

Selbsthilfekontaktstelle in Berlin möchte neue Adoptivelterngruppe aufbauen.