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Auswirkungen von Besuchskontakten auf das Erleben des Kindes
Themen:
Individuelle Faktoren des Kindes zur Frage von Besuchskontakten:
Frühkindliche Erfahrungen:
Vorgeschichte des Kindes vor der Unterbringung in der Pflegefamilie –
Vernachlässigung? Gewalterfahrungen? Trennungen? Sexueller Missbrauch?
Antworten des Kindes auf diese Erfahrungen:
Hatte das Kind schon ein inneres Arbeitsmodell entwickelt um mit diesen Ereignissen umgehen zu können, oder war es dem Geschehen ausgeliefert, hilflos, massiv überfordert und erlitt dadurch eine Traumatisierung?
Entwicklung des Kindes aufgrund dieser Erfahrungen
Überlebensstrategien? - Selbstwertgefühl? – Bindungs-Beziehungsproblematik? – Vertrauen/Misstrauen Erwachsenen gegenüber? – Angst? – Frustrationstoleranz? – eine durch das Trauma getrübte Sicht der Welt? – Wahrnehmungsprobleme? – Sprachprobleme? – etc, etc. –
Möglichkeiten und Entwicklungen des Kindes in der Pflegefamilie:
Gelingt es dem Kind, die Pflegefamilie anzunehmen, sich in ihr zu integrieren? eine Beziehung aufzubauen? Vertrauen zu gewinnen? Die traumatische Sichtweise der Welt zu überwinden?
Ist das Kind behindert? Ist es Drogen- oder Alkoholgeschädigt (FAS/FAE)? Hat es AD(H)S? – etc.
Allgemeine Rahmenbedingungen der Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie / Erziehungsstelle
Kann das Pflegekind in der Pflegefamilie sicher sein? Ziehen alle Beteiligten an EINEM Strang? Hat das Kind ZEIT genug zur Aufarbeitung seiner Geschichte? Gibt es Helfer, Therapeuten, gute Lehrer, guten Vormund? Werden die Herkunftseltern betreut, so dass sie die für ihr Kind passende und notwendige Rolle für sich finden können oder gefunden haben?
Rahmenbedingungen von Besuchskontakten
A) Zielsetzung der Unterbringung
Art und Weise der Besuchskontakte müssen dem Gesamtziel der Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie / Erziehungsstelle unterliegen: ist das Kind befristet oder unbefristet untergebracht.
Befristete Unterbringung bedeutet, dass die Bindungen des Kindes an seine leiblichen Eltern erhalten bleiben muss, da das Kind ja zukünftig wieder bei ihnen leben wird
Unbefristete Unterbringung bedeutet, dass das Kind die Chance bekommen muss, sich in die Pflegefamilie integrieren und beheimaten zu können.
Eine Akzeptanz dieser Zielsetzung durch alle beteiligten Erwachsenen ist dringend notwendig, da ansonsten die Besuchskontakte mit unterschiedlichsten Erwartungen der Beteiligten erfolgen z.B. Herkunftseltern erwarten Rückkehr des Kindes zu ihnen, Pflegeeltern haben eine andere Auskunft, Sozialarbeiter sind sich evtl. nicht einig und daher unklar.
Hierzu ein Zitat von Prof. Ludwig Salgo aus seinem Referat
„Umgang mit Kindern in Familienpflege – Voraussetzungen und Grenze“
in: frühe Kindheit 03/05 Seite 37:
Es gibt auch zahlreiche positiv verlaufende Umgangskontakte bei auf Dauer angelegten Pflegekindschaftsverhältnissen. Das Geheimnis hier ist banal: Hier handelt es sich entweder nicht um traumatisierte oder schwer vernachlässigte Kinder und vor allem wurde in diesen Fällen die „Hierarchie der wichtigsten Regelungsaufgaben“ beachtet, d.h. es herrscht Einigkeit zwischen Eltern, Pflegeeltern, Jugendbehörde, ggf. Gericht und Kind über die Zukunftsperspektive des Pflegeverhältnisses. Oder: Nach Überwindung entsprechender traumatischer Erfahrungen durch therapeutische Hilfe bei den Kindern und entsprechenden Veränderungen auf Seiten der Eltern kann über Umgang neu nachgedacht werden. Aus einer gesicherten Perspektive, häufig nach entsprechenden therapeutischen Hilfen, können Kindern ihren Eltern ganz anders begegnen. Zu dieser Klarheit und Transparenz und zur Beendigung der Doppelmoral, die immer auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird („Du bleibst auf Dauer bei uns“ – „Du bist bald wieder bei mir“), fordert das seit 1991 geltende KJHG unmissverständlich auf. Elternarbeit mit Eltern fremdplatzierter Kinder – ob mit oder ohne Rückkehroption – stellt in jedem Falle eine Herausforderung an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe dar und könnte eine realistische Sicht zu den Möglichkeiten und Grenzen der Eltern vermitteln, auch präventiv zum Konfliktabbau beitragen und von besonderer Bedeutung für weitere Kinder in der Herkunftsfamilie werden.
Im Kind liegende Bedingungen
1) Vorgeschichte des Kindes
Lässt die Vorgeschichte des Kindes Besuchskontakte zu, ohne das Kind noch mehr zu schädigen? Sind Besuchskontakte hilfreich für das Kind?
Wird der Grund der Unterbringung, die Vorgeschichte des Kindes thematisiert, so dass das Kind seinen Wahrnehmungen und Erinnerungen trauen kann?
Kann das Kind sich darauf verlassen, dass auch die Beteiligten besonders seine leiblichen Eltern die Erlebnisse der Vergangenheit „sehen“ und seine Wahrnehmungen nicht infrage stellen?
Kann das Kind sich darauf verlassen, dass:
seine Wahrnehmungen und Erfahrungen ernst genommen werden
es keine Verleugnungen des Geschehenen gibt
die beteiligten Erwachsenen adäquat mit den vergangenen Geschehnissen umgehen können?
Hierzu ein weiteres Zitat von Prof. Ludwig Salgo wie o.a.: Seite 38/39:
Das oft anhaltende Belastungs- und Konflikterleben in bedrohlich deprivierten Lebenssituationen macht einen besonderen Schutz dieser Kinder notwendig. Psychologen unterschiedlicher Schulen warnen deutlich vor Re-Traumatisierungen durch Umgang beziehungsweise vor einem gut belegten Prozess der Sensitivierung, d.h. betroffene Kinder neigen in der Konfrontation mit früheren Erfahrungen familiärer Gewalt zu einer zunehmend heftigeren Verstörungs- und Belastungsreaktion, wie sich auch durch physiologische Messungen nachweisen lässt. Ob und wann Kinder mit solchen Erfahrungen ihren Eltern ohne weitere zusätzliche Belastungen begegnen können, ist eine äußerst schwierige Frage, die häufig übersehen oder von Juristen ohne Hinzuziehung von Expertenwissen nach der „Lebenserfahrung“ beantwortet wird.
Die positiven Entwicklungen vieler Pflegekinder bei ihren Pflegeeltern sollte nicht auf ihre hohe Belastbarkeit schließen lassen; ihre positive Entwicklung hängt nicht zuletzt mit dem Ende ihrer bedrohlichen Erfahrungen und den Erfolgen vielfältiger pädagogisch-therapeutischen Hilfen zusammen. Diese Entwicklung wird durch den Umgang immer wieder erheblichen Belastungen ausgesetzt. Auch die Psyche von Kleinkindern scheint traumatische Erfahrungen zu speichern; nicht zuletzt daraus lassen sich Verwirrung, Erstarrung und Angst vieler Kinder in solchen Situationen erklären.
Nachdenklich machen sollte alle beruflich mit Umgangskonflikten in diesem Bereich Tätigen ein Hinweis der Psychoanalytikerin und Rechtswissenschaftlerin Gisela Zenz:“ Keinem Traumatherapeuten würde es einfallen, in der Arbeit mit traumatisierten Menschen da Opfer immer wieder mit seinem Peiniger zu konfrontieren, um dadurch Aufarbeitung dieser Erfahrungen zu ermöglichen. Im Gegenteil – die gesamte Psychotherapieforschung belegt, dass die Aufarbeitung von Gewalt- und Leiderfahrungen nicht möglich ist ohne eine sichere Distanz zu diesen Erlebnissen und ohne den Beistand eines Menschen, der eindeutig und verlässlich auf Seiten des Patienten steht – sei es in einer therapeutischen oder in einer real gelebten Beziehung – wie z.B. in einer Pflegefamilie“.
2) (Un)Sicherheit des Kindes in der Pflegefamilie
Verhindern oder begünstigen Besuchskontakte die Integration des Kindes in die Pflegefamilie? (denn Integration ist das Ziel der Unterbringung bei unbefristeten Vollzeitpflegen)
Verunsicherung durch Besuchskontakte
Viele Kinder brauchen für ihre innere Sicherheit den Ort der Pflegefamilie als geschützten Raum. „My home ist my castle“ Dieser Schutz geht verloren, wenn Besuchskontakte zwischen Herkunftseltern und Kind in der Wohnung der Pflegefamilie stattfinden.
Hierzu einen Auszug aus dem Buch „ Das Herz des Steins“ von Werner Frieling:
Ihr (der Pflegekinder) Kontakt zu der Mutter muss gesteuert sein und in einem schützenden Rahmen stattfinden. Ein Besuch zuhause in der Pflegefamilie der Kinder ist nicht sinnvoll. Die Kinder würden die Mutter als Eindringling erleben und sich dort ihr und ihren Machtmechanismen unterwerfen. Die Pflegeeltern hätten keine Chance, dem entgegenzuwirken.
Die Grenzüberschreitung würde zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Kinder zu den Pflegeeltern führen.
Dieses trifft auf viele Pflegekinder zu. Insbesondere nach schweren körperlichen oder seelischen Verletzungen kann der Kontakt der Kinder zu ihren Eltern, wenn die Schädigung durch sie entstand, nur unter abgrenzenden Bedingungen stattfinden, oder er muss ausgesetzt werden. Erst dann, wenn dieses einzelne Kind wieder leben gelernt hat, kann ich danach schauen, ob es genügend Energie hat, sich seinen ehemaligen Familienangehörigen zuzuwenden und gleichzeitig in seiner jetzigen Welt sicher zu leben. In unserer Arbeit müssen wir darauf achten, dass das Pflegekind nicht durch die Ansprüche seiner Eltern, Großeltern oder anderer Menschen seiner Vergangenheit in eine Verfassung gebracht wird, die es ihm unmöglich macht, sich auf seinen neuen Lebensraum und seine neue Familie einzulassen.
Ein Kind, das sich ständig durch Eltern animiert, emotional im Gestern bewegt, kann sich nicht entwickeln.
Das Kind hat nicht unbegrenzt Ressourcen, die Bedürfnisse seiner Umwelt und seiner Vergangenheit zu befriedigen. Das Kind hat ein Recht auf sein eigenes Leben.
3) Wille des Kindes
Auszug aus dem Referat „Umgang mit dem in Familienpflege untergebrachten Kind, §§ 1684, 1685 BGB – psychologische Aspekte von Dipl.-Psych. Dr. Eginhard Walter, Berlin
Aus der Zeitschrift: Familie, Partnerschaft, Recht 8/2004 Themenschwerpunkt: Kinder in Familienpflege
Der geäußerte oder gezeigte Wille eines Kindes, indem sich in der Regel dessen Bindungswünsche widerspiegeln, ist im Umgangskonflikt auch bei Pflegekindern von besonderer Bedeutung. Folgt man dem kindlichen Willen in einer so wichtigen Frage wie dem gewollten oder nicht gewollten Umgang, so stärkt man die Selbstwirksamkeitsüberzeugung des Kindes, die Überzeugung, eine schwierige Lebenssituation mitzubestimmen und damit zumindest auch teilweise kontrollieren zu können. Dies stärkt das kindliche Selbstvertrauen und reduziert emotionalen Stress, da die Situation zumindest nicht völlig der kindlichen Kontrolle entgleitet. Bleibt der Wille aber unbeachtet und unberücksichtigt besteht die Gefahr, dass die Grundüberzeugung, Situationen im engsten Lebensumfeld überhaupt mitgestalten zu können, schwindet. Das Geschehen wird als unkontrollierbar empfunden, was zu einem Gefühl des Ausgeliefertsein führen, den emotionalen Stresspegel erhöhen und aggressive oder resignative Reaktionen hervorrufen kann.
Gleichwohl ist der Wille eines Kindes immer auf seine Konstanz, Intensität, Zielgerichtetheit, insbesondere aber auf seine Autonomie zu prüfen. Zu Letzterem gehört die Klärung der Motive, die hinter dem Willen stehen. Diese Prüfung kann in zwei Richtungen erfolgen: Im Falle einer Zustimmung des Kindes zum Umgang sind Beeinflussungen der Herkunftsfamilie auszuschließen, die vor dem Hintergrund erlebter Gefährdungsmomente beim Kind etwa Druck und Angst erzeugen können. Im Falle einer Ablehnung des Umgangs durch das Kind ist das Augenmerk auf eventuelle Beeinflussung durch die Pflegeeltern zu richten, die in der Praxis vereinzelt auch Eigenmotive verfolgen.
Wünscht ein Kind den Umgang, so sollte dem gefolgt werden, sofern sich keine Hinweise dafür erkennen lassen, dass durch den Umgang das Kindeswohl gefährdet wäre. Ist dies allerdings der Fall, kann dem selbstgefährdenden Kindeswillen nicht mehr entsprochen werden. Lehnt ein Kind nach erfahrenen Übergriffen aber den Umgang mit der Herkunftsfamilie ab, so ist auch diesem dann nachvollziehbaren Wunsche aus psychologischer Sicht zu folgen
4) Fragen nach Empfindungen des Kindes durch Besuchskontakte
Vor dem Besuchskontakt
- Wünsche des Kindes?
- Schutzfaktoren? z.B. keine Besuchskontakte in der Pflegefamilie.
- Trennungsängste?
- Klarheit über Ablauf des BK? (wer kommt? Wer bringt es? Wer ist dabei? Wie lange? Was wird gemacht? etc.?)
- Bei Besuchskontaktbegleitung: Ist ihm die Begleitung bekannt? Kennt es deren Aufgaben?
- u.a.
Während des Besuchskontaktes
- Wie wird mit dem Geschehenen (Vorgeschichte) umgegangen?
- Ist das Schutzbedürfnis des Kindes erfüllt?
- Gibt es eine Überanpassung an „machtvolle“ Eltern, die das Kind nicht reizen möchte?
- Weiß das Kind, WER WAS während des Besuchskontaktes zu sagen hat?
- Ängste?
- Retraumatisierung?
- Braucht das Kind einen hohen Energieaufwand zur Bewältigung der Situation?
- Welche Strategie hat es zur Bewältigung der Situation?
- Ist das Kind entspannt, gelassen ?
- u.a.
Nach dem Besuchskontakt
- Ist das Kind erschöpft?
- Nach dem Besuchskontakt in der Pflegefamilie unruhig?
- Gereizt? Weinerlich?
- Hat es Durchschlafschwierigkeiten?
- Ist es sehr von dem Besuchskontakt befangen?
- Angespannt? Verängstigt? Klammert?
- Will es Türen und Fenster fest verschlossen haben?
- Merken Kindergartenerzieherinnen oder Lehrer eine Veränderung des sonst üblichen Verhaltens?
- Kann es normal weiter in den Alltag gehen?
- Ist es entspannt?
- Spricht und erzählt es über den Kontakt?
- Äußert es Wünsche für die Zukunft?
- u.a.
(zeitweise) Aussetzung von Besuchskontakten
Besuchskontakte sollten zeitweise ausgesetzt werden bei nachfolgenden Möglichkeiten
- bei Gefahr von Retraumatisierungen,
- solange die Besuchskontakte die Integration in die Pflegefamilie verhindern,
- solange der Schutz des Kindes nicht gewährleistet werden kann,
- solange unklare Grundentscheidungen das Kind und die Erwachsenen verunsichern,
- solange das Kind keine Besuchskontakte möchte,
- etc.
Erleichterung von schwierigen Besuchskontakten
Schwierige Besuchskontakte können durch nachfolgende Hilfen erleichtert werden:
- klare Absprachen aller Beteiligten,
- Anwesenheit der Pflegeeltern als Vertrauenspersonen für das Kind,
- Eventuelle Hilfe durch eine fachliche Besuchskontaktbegleitung,
- das Kind darin stärken, seine Gefühle, Wünsche und Vorstellungen zu äußern,
- Gute Vor- und Nachbereitung der Besuchskontakte, auch mit dem Kind,
- Regelmäßige Betrachtung der Befindlichkeit des Kindes vor, während und nach den Besuchskontakten durch die Beteiligten,
- etc.
Muss es immer „Besuche“ geben, oder kann auch anderweitig ein Kontakt zur Herkunftsfamilie stattfinden?
Umgangsregelung kann auch bedeuten, dass das Kind nicht direkte Besuchskontakte erlebt, die Eltern aber in ihrem Interesse am Kind ernst genommen werden und andere Wege der Information über die Entwicklung des Kindes und ein eventueller Austausch gefunden werden
z.B.: Briefe, Telefonate, Videos, Fotos, Berichte von Sozialarbeitern, Vormund, Pflegeeltern an die leiblichen Eltern etc.
Empfindungen vieler sog. „Versorgerkinder“
Ein Versorgerkind ist meist das älteste Kind bei vernachlässigenden Eltern. Dieses Kind übernimmt die Versorgung der jüngeren Geschwister und häufig auch noch die Versorgung der Mutter und es fühlt sich verantwortlich für die Personen, die es versorgt hat. Es ist daher notwendig, diesem Kind nach der Vermittlung in einer Pflegefamilie / Erziehungsstelle deutlich zu vermitteln, dass es der Mutter, den Geschwistern nun gut geht, obwohl es nicht mehr selbst für Mutter und Geschwister sorgen kann. Hier könnten Besuchskontakte der Mutter und der Geschwister das Versorgerkind eventuell sehr entlasten. Es sieht, dass es nicht mehr versorgen muss und kann diese Verantwortung dann eher loslassen.
Sollte das Kind jedoch durch solche Besuchskontakte eher geschädigt werden, dann ist es wichtig, dass das Kind durch eine Person, der es vertraut erfährt, wie es der Mutter, den Geschwistern genau geht.
Geschwisterkontakte
Es zeigt sich zunehmend, dass Pflegekinder (auch Adoptivkinder) ein meist großes Interesse an ihren leiblichen Geschwistern haben. Dieses Interesse kann von einem einmaligen oder öfteren Kontakt bis hin zu regelmäßigen Treffen gehen. Der Kontakt mit den leiblichen Geschwistern hängt sehr stark vom individuellen Bedürfnis des Kindes und seiner Geschwister ab. Wenn er jedoch erwünscht ist, dann sollten die Erwachsenen um das Kind herum solche Kontakte auch ermöglichen.
Von einander wissen – ohne direkte Kontakte
Manche Pflegekinder wollen keine direkten Kontakte, sie finden es aber gut, wenn z.B. die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern sich treffen und die Pflegeeltern dann nach dem Treffen dem Kind über die Herkunftseltern erzählen können. In diesem Fall wird auch das Bedürfnis der leiblichen Eltern nach Informationen über ihr Kind ernst genommen.