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Verfahrenslotsen und Teilhabeberatung
Beteiligte:
Aus dem Arbeitspapier: Vorwort des Herausgebers
Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe befasst sich seit vielen Jahren mit der inklusiven Ausrichtung des SGB VIII (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe).
Ein Aspekt im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, sind die neu geschaffenen Stellen der Verfahrenslotsen in den Jugendämtern, die der Gesetzgeber verbindlich vorschreibt. Der AFET als Verband der Erziehungshilfe hat sich vielfach mit dem Konstrukt der Verfahrenslotsen auseinandergesetzt, sowohl auf Vorstandsebene als auch in den Gremien, in seiner Fachzeitschrft dem „Dialog Erziehungshilfe“ und in seiner Impulspapierreihe zum KJSG.
Die Verfahrenslotsen sollen -wie der Name schon nahelegt- junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien ansprechen und durch den Dschungel der Strukturen und Zuständigkeiten leiten, zudem den Jugendämtern in halbjährlichen Berichten sachdienliche Hinweise geben, wo es „hakt“ und wo es entsprechender Veränderungen bedarf.
Seit 2018 existieren bundesweit 814 Ergänzende unabhängige Beratungsstellen (EUTB´s) als Struktur der Behindertenhilfe. Sie haben Überschneidungen mit den seit Januar 2024 implemetierten Verfahrenslotsen in der Kinder- und Jugendhilfe. Daher gilt es, beide Strukturen in den Blick zu nehmen und näher zu analysieren, zumal der Gesetzgeber beabsictigt, die Stellen der Verfahrenslotsen auch bei Umsetzung eines Inklusiven SGB VIII im Jahr 2028, weiter bestehen zu lassen.
Zum Verständnis der beiden Strukturen, die das Ziel gleichberechtigter Teilhabe verfolgen, möchte dieser Band einen Beitrag leisten. Wo finden sich Gemeinsamkeiten, wo bestehen Unterschiede, wie können Synergieeffekte nutzbar gemacht werden?
Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe dankt den beiden Autoren John Meister und Dirk Bange (Nähere Informationen auf S. 34) sehr herzlich für die Erarbeitung der vergleichenden Übersicht und stellt die Veröffentlichung gerne den Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe/den EUTB´s kostenlos als Download zur Verfügung.
Aus dem Fazit
Verfahrenslotsen und EUTB sind Begleitstrukturen, die beide die (Teil-)Zielgruppe junger Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien ansprechen. Sie verfolgen zudem das gleiche Wirkungsziel: Die Verwirklichung von sozialen Rechten für ihre Ratsuchenden. Vor dem Hintergrund dieser Schnitmengen besteht ein besonderer Forschungsbedarf und Fragen zur praktischen Umsetzung, auf die mit diesem Fachbeitrag hingewiesen werden soll. [....]
Aus den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Verfahrenslotsen und EUTB entsteht sichtbares Potential für eine enge Kooperation, von der alle Beteiligten profitieren. Für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Träger der Eingliederungshilfe ist eine in einem Kooperationsvertrag festgelegte Zusammenarbeit von Verfahrenslotsen und EUTB erfolgsversprechend, um Effektivität, Effizienz und Ergebnisorientierung der beiden Beratungsangebote zu sichern und zu steigern. Auch für die Zielgruppe der Ratsuchenden ist ein enges Zusammenwirken von Verfahrenslotsen und EUTB wichtig: Denn je besser die beiden Beratungsangebote miteinander verzahnt sind, je mehr Verfahrenslotsen und EUTB voneinander lernen und sich gemeinsam qualitativ weiterentwickeln, desto wirkungsvoller wird ihre Beratung zugunsten der Zielgruppe sein. [....]
Die Verfahrenslotsen sind zum 01.01.2024 gestartet und werden sich in der Beratungslandschaft zunächst institutionalisieren müssen. Die Erwartungshaltungen müssen daher realistisch bleiben. Gleichwohl müssen die Verfahrenslotsen das „Rad nicht neu erfinden“. Die EUTB bieten umfassende Fachlichkeit, Best Practices und Lernerfahrungen, von denen die Verfahrenslotsen profitieren können. Die EUTB haben die Chance, durch enge Zusammenarbeit mit den Verfahrenslotsen ihre (Teil-)Zielgruppe junger Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien besser zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist Verzahnung zwischen den Verfahrenslotsen – als „unabhängige Jugendamtsfachkräfte“ – und den EUTB – umgesetzt durch Vereine und Verbände – eine geeignete und innovative Strategie, um wertvolle Beiträge zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zu liefern.
Schlussendlich sind sowohl die EUTB und die Verfahrenslotsen gleichermaßen „lernende Systeme“. Dies gilt erst recht für die Verfahrenslotsen als vollständig neue Institution im Jugendamt. Gerade zu Beginn der Arbeitsaufnahme der Verfahrenslotsen werden diverse fachliche, organisatorische und technische Grundlagen noch nicht hinreichend erarbeitet sein. Es wird also voraussichtlich „kräftig rüteln“. Dies war bei den EUTB zu Beginn nicht anders (BMAS 2023: 184). Und gerade deswegen muss jetzt angefangen werden, auch die Begleitstrukturen ganzheitlich zu denken und zu handeln, und zwar übergreifend und inklusiv. [....]
Das Arbeitspapier hat einen Umfang von 37 Seiten und kann von der Website der AFET heruntergeladen werden.







